Priesterbruderschaft St. Pius X.

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Version vom 20. August 2011, 16:12 Uhr von RexSalvator (Diskussion | Beiträge) (Kirchlicher Status der Priesterbruderschaft St. Pius)
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Die Priesterbruderschaft St. Pius X (lat.:Fraternitas Sacerdotalis St. Pii X; FSSPX) ist eine "Priestervereinigung mit Gemeinschaftsleben ohne Gelübde" nach dem Vorbild der Missionsgesellschaften. Nach einer kirchlichen Anerkennung auf Diözesanebene ad expeimentum als pia unio im Jahr 1970, wurde ihr 1975 die kirchliche Anerkennung wieder entzogen. Derzeitiger Generaloberer ist Bernard Fellay, Oberer des deutschen Distrikts Franz Schmidberger.

Geschichte

Marcel Lefebvre war Gründer und erster Generalobere der 1970 gegründeten und sich seit 1974 in Konflikt mit den vatikanischen Behörden befindenden Priesterbruderschaft St. Pius X., die zunächst vor allem als Trägerin eines Priesterseminars traditioneller Prägung in Ecône (Schweiz) wirkte. Anlaß des Konflikts der Bruderschaft zunächst mit vielen Diözesanbischöfen, dann auch mit Rom, waren einige Lehrpunkte des II. Vatikanum sowie verschiedene nachkonziliare Reformen, die von Erzbischof Lefebvre als mit der gesamten kirchlichen Tradition unvereinbar verurteilt wurden. Bekannt wurde Lefebvre vor allem durch seine Ablehnung der Liturgiereform. In seiner Grundsatzerklärung vom 21. November 1974 erklärte er, dass kein Katholik, wenn ihm an seinem Seelenheil liege, diese Reform billigen könne, da sie nicht-katholische [vor allem protestantisierende] Tendenzen habe. Rom reagierte darauf mit der umso strengeren Durchsetzung des Missale Romanum von 1970, um ein Schisma entlang der liturgischen Frage zu verhindern. Papst Paul VI. suspendierte Lefebvre 1976 wegen unerlaubter Priesterweihen von seinen Ämtern. Dieser blieb bei seiner Position, obwohl ihn der Papst abermals im September 1976 in Privataudienz empfing. Mit Schreiben vom 11. Oktober 1976 stellte der Papst die These auf, dass sich Lefebvre angesichts des von ihm erachteten Traditionsbegriffs im Irrtum befinde.

Unerlaubte Bischofsweihen

Durch vier gegen den Willen des Papstes vollzogene und damit unerlaubte Bischofsweihen im Jahr 1988 zog sich Lefebvre einer Erklärung der Kongregation für die Bischöfe vom 1. Juli 1988 zufolge die Tatstrafe der Exkommunikation zu. Papst Johannes Paul II. verurteilte am 2. Juli im Apostolischen Schreiben Ecclesia Dei die Bischofsweihen als schismatischen Akt und stellte die Exkommunikation Lefebvres fest.

Da die Feier der so gen. tridentinischen Liturgie bereits seit 1984 im Falle eines pastoralen Bedürfnisses gestattet wird, also ihre Zelebration nur von 1974 bis 1984 auf persönlich begründete Ausnahmen beschränkt war, ist längst nicht mehr die "alte Messe" der zentrale Streitpunkt zwischen dem Heiligen Stuhl und den über 500 Priestern der Priesterbruderschaft (vgl. auch das Motu proprio Summorum Pontificum). Diese sieht das II. Vatikanum als historischen Bruch an und verlangt die Rückkehr Roms zur vorkonziliaren Tradition und die Revision des 2. Vatikanums im Sinne dieser Tradition.

Dem halten einige Vertreter der Priesterbruderschaft, wie Bischof Richard Williamson entgegen, dass eine Anerkennung des II. Vatikanischen Konzils auch im Sinne der kirchlichen Tradition nicht möglich sei, zumindest nicht bezüglich aller Aussagen.

Als Beispiele für die Unvereinbarkeit des Konzils mit der Tradition werden einige Aussagen über die Ökumene und Religionsfreiheit in den Konzilsdokumenten genannt. So wiederspreche beispielsweise das Dekret Unitatis redintegratio der Enzyklika Mortalium animos von Papst Pius XI. aus dem Jahre 1928.

Aufhebung der Exkommunikation

Durch das Dekret Kongregation für die Bischöfe vom 21. Januar 2009 hob Papst Benedikt XVI. die Exkommunikation der vier unerlaubt geweihten Bischöfen der Priesterbruderschaft St. Pius auf. Seither ist die Bruderschaft offiziell nicht mehr "exkommuniziert" und damit begannen doktrinale Gespräche der Glaubenskongregation mit der Piusbruderschaft.

Trotz der Aufhebung der Exkommunikation ist der kanonische Status der Bruderschaft und von Bischof Fellay nach wie vor ungeklärt, da er als Bischof ohne Diözese als episcopus vagans zu gelten hat. Auch nach dem Januar 2009 fuhren er und seine drei bischöflichen Mitbrüder von der Piusbruderschaft fort, irreguläre Priesterweihen vorzunehmen. Manche Ortsbischöfe, prominentestes Beispiel der Regensburger Gerhard Ludwig Müller, haben Versuche unternommen, Priesterweihen auf ihrem Territorium zu verhindern.<ref>Vgl. Was der Heilige Stuhl in Bezug auf die Priesterweihe im Kirchenrecht vorgibt, Stellungnahme des Bistums Regensburg zu Priesterweihe in Zaitzkofen am 26. Juni 2010.</ref> Von seiten des Vatikans sind jedoch keine öffentlichen Schritte unternommen worden, diesen Weihehandlungen Einhalt zu gebieten.

Päpstliche Schreiben

Kirchlicher Status der Priesterbruderschaft St. Pius

Im Jahr 2008 hatte Kardinal Castrillón Hoyos (leitete bis 2009 die Kommission Ecclesia Dei) bei einem Interview gemeint, dass die Priesterbruderschaft St. Pius X zwar einen kanonisch irregulären Status habe, nicht aber schismatisch sei, so z.B. auf einer Pressekonferenz am 30. Mai 2008.<ref>abrufbar auf: Quelle</ref>

Am 14. September 2011 wird der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal William Joseph Levada, den Generalrat der Priesterbruderschaft Pius X. empfangen. Es wird angenommen, dass es sich bei dem Treffen um der kirchenrechtlichen Situation der Bruderschaft drehen wird.

Neue Zuständigkeit für die Priesterbruderschaft

Mit Motu proprio Ecclesiae unitatem wurde die für die Piusbruderschaft zuständige Kommission Ecclesia Dei der Glaubenskongregation zugeordnet; deren Präfekt leitet seit 2. Juli 2009 die Kommission.

Literatur

  • Karl Heinz MENKE: Die traditionalistischen Wurzeln der Piusbruderschaft. In: Internationale katholische Zeitschrift (Communio) 38 (2009), S. 297-318.

Weblinks

Anmerkungen

<references />