Predigt: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Predigt''' (von lateinisch ''praedicátio'' „Lobpreis, Lob, Vorspruch“, von praedicáre  „laut ausrufen, bekanntmachen, loben“) ist die Glaubensverkündigung in Form einer Ansprache, in der Regel im Rahmen eines [[Gottesdienst]]es. Die Predigt in der [[Heilige Messe|heiligen Messe]]  wird als '''Homilie''' (sprich: homi´li:, von griechisch ὁμιλία ''homilía'' „Gespräch, Rede, Unterricht“, ὁμιλεῖν ''homilein'' „Umgang miteinander haben, jmd. anreden“) bezeichnet, die die in der [[Heilige Messe|heiligen Messe]] verkündeten [[Perikope]]n auslegt. Die Homilie in der Eucharistiefeier ist seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil an [[Sonntag]]en und [[Hochfest]]en vorgeschrieben, sonst empfohlen, und einem geweihten Amtsträger ([[Bischof]], [[Priester]], [[Diakon]]) vorbehalten, die Homilie durch einen Laien ist ausdrücklich verboten.
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Die '''Predigt''' (von lateinisch ''praedicátio'' „Lobpreis, Lob, Vorspruch“, von praedicáre  „laut ausrufen, bekanntmachen, loben“) ist die Glaubensverkündigung in Form einer Ansprache, in der Regel im Rahmen eines [[Gottesdienst]]es. Die Predigt in der [[Heilige Messe|heiligen Messe]]  wird als '''Homilie''' (sprich: homi´li:, von griechisch ὁμιλία ''homilía'' „Gespräch, Rede, Unterricht“, ὁμιλεῖν ''homilein'' „Umgang miteinander haben, jmd. anreden“) bezeichnet, die die in der [[Heilige Messe|heiligen Messe]] verkündeten [[Perikope]]n auslegt. Die Homilie in der Eucharistiefeier ist seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil an [[Sonntag]]en und [[Hochfest]]en vorgeschrieben, sonst empfohlen, und einem geweihten Amtsträger ([[Bischof]], [[Priester]], [[Diakon]]) vorbehalten, die Homilie durch einen Laien ist ausdrücklich verboten.<ref> Direktorium [[Apostolorum successores]] vom 22. Februar 2004, Anmerkung 329: "Man muss beachten, dass die Laien nicht die Homilie halten dürfen. Von dieser Vorschrift kann vom Diözesanbischof nicht dispensiert werden".</ref>
 
 
Weitere Orte und Anlässe für Predigten sind das [[Stundengebet]], [[Wort-Gottes-Feier]]n, [[Wallfahrten]] und [[Volksmission]]en. Die Predigten der Päpste und Bischöfe sind ausgezeichnete Orte der amtlichen kirchlichen Lehrverkündigung.
 
  
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Weitere Orte und Anlässe für Predigten sind das [[Stundengebet]], [[Wort-Gottes-Feier]]n, [[Wallfahrt]]en und [[Volksmission]]en. Die Predigten der Päpste und Bischöfe sind ausgezeichnete Orte der amtlichen kirchlichen Lehrverkündigung. 
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[[Datei:Priesterweihe-Belehrung.JPG|miniatur|]]
 
==Die Predigt in der Heiligen Messe (Homilie)<ref> in: [[Redemptionis sacramentum]], [[Redemptionis sacramentum (Wortlaut)#3. Die übrigen Teile der Messe|Nr. 64-68, 161]]</ref>==
 
==Die Predigt in der Heiligen Messe (Homilie)<ref> in: [[Redemptionis sacramentum]], [[Redemptionis sacramentum (Wortlaut)#3. Die übrigen Teile der Messe|Nr. 64-68, 161]]</ref>==
Die Homilie, die während der Feier der [[Heilige Messe|heiligen Messe]] nach dem Evangelium gehalten wird und Teil der [[Liturgie]] selbst ist,<ref>Vgl. [[Codex Iuris Canonici]], can. 767 § 1.</ref> «wird in der Regel vom zelebrierenden Priester gehalten oder von ihm einem [[Konzelebration|konzelebrierenden]] [[Priester]] oder manchmal, wenn dies angebracht erscheint, auch einem Diakon übertragen, niemals aber einem Laien.<ref>Vgl. [[Missale Romanum]], Institutio Generalis, Nr. 66; vgl. auch [[Codex Iuris Canonici]], can. 6 §§ 1, 2; can. 767 § 1; zu beachten sind diesbezüglich auch die Vorschriften in: [[Kongregation für den Klerus]] und andere, [[Instruktion]] [[Ecclesiae de mysterio]], Praktische Verfügungen, Art. 3 § 1: [[AAS]] 89 (1997) 865.</ref> In besonderen Fällen kann die Homilie aus einem gerechten Grund auch von einem Bischof oder einem Priester gehalten werden, der an der Feier teilnimmt, ohne konzelebrieren zu können».<ref>[[Missale Romanum]], Institutio Generalis, Nr. 66; vgl. auch [[Codex Iuris Canonici]], can. 767 § 1.</ref>
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Die Homilie, die während der Feier der [[Heilige Messe|heiligen Messe]] nach dem Evangelium gehalten wird und Teil der [[Liturgie]] selbst ist,<ref>Vgl. [[Codex Iuris Canonici]], can. 767 § 1.</ref> «wird in der Regel vom zelebrierenden Priester gehalten oder von ihm einem [[Konzelebration|konzelebrierenden]] [[Priester]] oder manchmal, wenn dies angebracht erscheint, auch einem Diakon übertragen, niemals aber einem Laien.<ref>Vgl. [[Missale Romanum]], [[Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch|Institutio Generalis]], Nr. 66; vgl. auch [[Codex Iuris Canonici]], can. 6 §§ 1, 2; can. 767 § 1; zu beachten sind diesbezüglich auch die Vorschriften in: [[Kongregation für den Klerus]] und andere, [[Instruktion]] [[Ecclesiae de mysterio]], Praktische Verfügungen, Art. 3 § 1: [[AAS]] 89 (1997) 865.</ref> In besonderen Fällen kann die Homilie aus einem gerechten Grund auch von einem Bischof oder einem Priester gehalten werden, der an der Feier teilnimmt, ohne konzelebrieren zu können».<ref>[[Missale Romanum]], [[Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch|Institutio Generalis]], Nr. 66; vgl. auch [[Codex Iuris Canonici]], can. 767 § 1.</ref>
  
 
Jedwede frühere Norm, die nichtgeweihten Gläubigen die Homilie innerhalb der Messfeier gestattet hatte, ist aufgrund der Vorschrift von can. 767 § 1 als aufgehoben anzusehen und kann deshalb nicht aufgrund irgendeiner Gewohnheit gestattet werden.<ref>Vgl. [[Kongregation für den Klerus]] und andere, [[Instruktion]] [[Ecclesiae de mysterio]], Praktische Verfügungen, Art. 3 § 1: [[AAS]] 89 (1997) 865; vgl. auch [[Codex Iuris Canonici]], can. 6 §§ 1, 2; [[Päpstlicher Rat für die Auslegung der Gesetzestexte|Päpstl. Kommission für die authentische Auslegung des Kodex des kanonischen Rechtes]], Responsio ad propositum dubium (20. Juni 1987): [[AAS]] 79 (1987) 1249.</ref>
 
Jedwede frühere Norm, die nichtgeweihten Gläubigen die Homilie innerhalb der Messfeier gestattet hatte, ist aufgrund der Vorschrift von can. 767 § 1 als aufgehoben anzusehen und kann deshalb nicht aufgrund irgendeiner Gewohnheit gestattet werden.<ref>Vgl. [[Kongregation für den Klerus]] und andere, [[Instruktion]] [[Ecclesiae de mysterio]], Praktische Verfügungen, Art. 3 § 1: [[AAS]] 89 (1997) 865; vgl. auch [[Codex Iuris Canonici]], can. 6 §§ 1, 2; [[Päpstlicher Rat für die Auslegung der Gesetzestexte|Päpstl. Kommission für die authentische Auslegung des Kodex des kanonischen Rechtes]], Responsio ad propositum dubium (20. Juni 1987): [[AAS]] 79 (1987) 1249.</ref>
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Das Verbot der Zulassung von Laien zur Predigt innerhalb der Messfeier gilt auch für die [[Alumne]]n der [[Priesterseminar|Seäminare]], für Studenten der theologischen Disziplinen und für jene, die als sogenannte «Pastoralassistenten» eingesetzt sind, sowie für jedwede Art, Gruppe, Gemeinschaft oder Vereinigung von Laien.<ref>Vgl. [[Kongregation für den Klerus]] und andere, [[Instruktion]] [[Ecclesiae de mysterio]], Praktische Verfügungen, Art. 3 § 1: [[AAS]] 89 (1997) 864-865.</ref>
 
Das Verbot der Zulassung von Laien zur Predigt innerhalb der Messfeier gilt auch für die [[Alumne]]n der [[Priesterseminar|Seäminare]], für Studenten der theologischen Disziplinen und für jene, die als sogenannte «Pastoralassistenten» eingesetzt sind, sowie für jedwede Art, Gruppe, Gemeinschaft oder Vereinigung von Laien.<ref>Vgl. [[Kongregation für den Klerus]] und andere, [[Instruktion]] [[Ecclesiae de mysterio]], Praktische Verfügungen, Art. 3 § 1: [[AAS]] 89 (1997) 864-865.</ref>
  
Die Homilie nimmt streng auf die Heilsmysterien Bezug nimmt, sie legt während des liturgischen Jahres die Geheimnisse des Glaubens und die Grundsätze des christlichen Lebens aus den biblischen Lesungen und den liturgischen Texten dar und erklärt die Texte des Ordinarium und des Proprium der Messe oder eines anderen Ritus der Kirche.<ref>Vgl. Ökum. [[Konzil von Trient]], [[Sacrosancta oecumenica (10)|Sessio XXII]] (17. September 1562), Über das heilige [[Messopfer]], Kap. 8: [[DS]] 1749; [[Missale Romanum]], Institutio Generalis, Nr. 65.</ref> Papst Johannes Paul II. betonte, dass in der Homilie die Auslegung der [[Heiligen Schrift]] auf [[Christus]] als dem höchsten Angelpunkt der Heilsökonomie hingeordnet sein muss, bezogen jeweils auf den besonderen Kontext der liturgischen. "In der Homilie ist dafür Sorge zu tragen, dass das Licht Christi auf die Ereignisse des Lebens strahle." Der authentische und wahre Sinn des Wortes Gottes dürfe nicht dadurch entleert werden, dass zum Beispiel '''nur''' über Themen des politischen oder weltlichen Lebens gesprochen oder aus Kenntnissen geschöpft wird, die von pseudoreligiösen Bewegungen unserer Zeit herkommen.<ref>Vgl. [[Papst]] [[Johannes Paul II.]], Ansprache an einige Bischöfe der USA anlässlich des «Ad limina»-Besuches (28. Mai 1993), Nr. 2: [[AAS]] 86 (1994) 330.</ref>
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Die Homilie nimmt streng auf die Heilsmysterien Bezug nimmt, sie legt während des liturgischen Jahres die Geheimnisse des Glaubens und die Grundsätze des christlichen Lebens aus den biblischen Lesungen und den liturgischen Texten dar und erklärt die Texte des Ordinarium und des Proprium der Messe oder eines anderen Ritus der Kirche.<ref>Vgl. Ökum. [[Konzil von Trient]], [[Sacrosancta oecumenica (10)|Sessio XXII]] (17. September 1562), Über das heilige [[Messopfer]], Kap. 8: [[DS]] 1749; [[Missale Romanum]], [[Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch|Institutio Generalis]], Nr. 65.</ref> Papst Johannes Paul II. betonte, dass in der Homilie die Auslegung der [[Heiligen Schrift]] auf [[Christus]] als dem höchsten Angelpunkt der Heilsökonomie hingeordnet sein muss, bezogen jeweils auf den besonderen Kontext der liturgischen. "In der Homilie ist dafür Sorge zu tragen, dass das Licht Christi auf die Ereignisse des Lebens strahle." Der authentische und wahre Sinn des Wortes Gottes dürfe nicht dadurch entleert werden, dass zum Beispiel '''nur''' über Themen des politischen oder weltlichen Lebens gesprochen oder aus Kenntnissen geschöpft wird, die von pseudoreligiösen Bewegungen unserer Zeit herkommen.<ref>Vgl. [[Papst]] [[Johannes Paul II.]], Ansprache an einige Bischöfe der USA anlässlich des «Ad limina»-Besuches (28. Mai 1993), Nr. 2: [[AAS]] 86 (1994) 330.</ref>
  
 
Der Diözesanbischof soll gewissenhaft über die Homilie wachen,<ref>Vgl. [[Codex Iuris Canonici]], can. 386 § 1.</ref> auch indem er unter den geistlichen Amtsträgern Normen, Hinweise und Arbeitshilfen verbreitet und Zusammenkünfte und andere Initiativen fördert, damit sie oft Gelegenheit haben, sich näher mit der Eigenart der Homilie zu befassen und Hilfe für ihre Vorbereitung finden.
 
Der Diözesanbischof soll gewissenhaft über die Homilie wachen,<ref>Vgl. [[Codex Iuris Canonici]], can. 386 § 1.</ref> auch indem er unter den geistlichen Amtsträgern Normen, Hinweise und Arbeitshilfen verbreitet und Zusammenkünfte und andere Initiativen fördert, damit sie oft Gelegenheit haben, sich näher mit der Eigenart der Homilie zu befassen und Hilfe für ihre Vorbereitung finden.
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In der Bundesrepublik Deutschland unterfallen Predigten dem Schutz der Religionsausübungsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 und 2 GG.<ref>[http://www.anwalt-recht-und-gesetz.de/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=1146&Itemid=53#artikel4 Artikel 4 Grundgesetz]</ref> Das Bundesverwaltungsgericht stellte in seiner Entscheidung vom 08.08.2011 klar, dass die Religionsfreiheit dabei keinen absoluten Vorrang vor den Belangen des Persönlichkeits- und Ehrenschutzes genießt.<ref>[http://www.anwalt-recht-und-gesetz.de/index.php?option=com_kunena&Itemid=220&func=view&catid=126&id=60 BVerwG, Beschl. v. 08.08.2011 - 7 B 41.11 -]</ref> Beinhaltet eine Predigt Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen einer bestimmten Person, insbesondere ihr Bild in der Öffentlichkeit, auszuwirken, kann sie einer gerichtlichen Kontrolle unterzogen werden.
 
In der Bundesrepublik Deutschland unterfallen Predigten dem Schutz der Religionsausübungsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 und 2 GG.<ref>[http://www.anwalt-recht-und-gesetz.de/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=1146&Itemid=53#artikel4 Artikel 4 Grundgesetz]</ref> Das Bundesverwaltungsgericht stellte in seiner Entscheidung vom 08.08.2011 klar, dass die Religionsfreiheit dabei keinen absoluten Vorrang vor den Belangen des Persönlichkeits- und Ehrenschutzes genießt.<ref>[http://www.anwalt-recht-und-gesetz.de/index.php?option=com_kunena&Itemid=220&func=view&catid=126&id=60 BVerwG, Beschl. v. 08.08.2011 - 7 B 41.11 -]</ref> Beinhaltet eine Predigt Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen einer bestimmten Person, insbesondere ihr Bild in der Öffentlichkeit, auszuwirken, kann sie einer gerichtlichen Kontrolle unterzogen werden.
  
== Bekannte Prediger ==
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== Patron und bekannte Prediger ==
* Hl. [[Bernhard von Clairvaux]] [[OCist]] (ca 1090-1153), [[Kreuzzug]]sprediger
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[[Patron]] der Prediger ist der heilige Kirchenlehrer [[Johannes Chrysostomos]] (Goldmund). Weiter waren die meisten heiligen [[Kirchenlehrer]] (z. B. [[Antonius von Padua]]) große Prediger. Der [[Dominikaner]]orden (''Ordo Praedicatorum'' "Predigerorden") zählt die Predigt zu seinen besonderen Aufgaben.
* [[Clemens August Graf von Galen|Clemens August Kardinal Graf von Galen]] (1878-1946), [[Bischof]] von Münster ("der Löwe von Münster"), predigte u.a. gegen die [[Euthanasie]] durch die Nationalsozialisten
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* P. [[Johannes Leppich]] [[SJ]] (1915-1992)
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'''bekannte Prediger sind oder waren:'''
* Bruder [[Paulus Terwitte]] [[OFMCap]] (geb. 1959), "Kapuzinerpredigten"
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* [[Antonio Vieira]] (1608-1697), [[Jesuit]] aus [[Portugal]] und [[Apostel]] [[Brasilien]]s
* [[Raniero Cantalamessa]] [[OFMCap]] (geb. 1934), Prediger des [[Päpstliches Haus|päpstlichen Hauses]]
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* [[Paolo Segneri (der Ältere)]] (1624-1694), [[Jesuit]] aus [[Italien]]
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* [[Jacques Bénigne Bossuet]] (1627-1704), [[Bischof]] und Kanzelredner aus [[Frankreich]]
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* [[Louis Bourdaloue]] (1632-1704), [[Jesuit]] aus [[Frankreich]]
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* [[Giovanni Battista Scaramelli]] (1687-1752), [[Jesuit]] aus [[Italien]], [[Azetik]]er und Prediger der [[Mystik]]
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* [[Gioacchino Ventura di Raulica]] (1792-1861), Publizist, [[philosophisch]]er Schriftsteller, Politiker aus [[Italien]]
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* [[Werenfried van Straaten]] (1913-2003), [[Prämonstratenser]]pater sowie Gründer des Hilfswerkes [[Kirche in Not]], aus den [[Niederlande]]n
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* P. [[Johannes Leppich]] [[SJ]] (1915-1992), aus [[Deutschland]]
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* [[Raniero Cantalamessa]] [[OFMCap]] (*1934), Prediger des [[Päpstliches Haus|päpstlichen Hauses]], aus [[Italien]]
  
Der [[Dominikaner]]orden (''Ordo Praedicatorum'' "Predigerorden") zählt die Predigt zu seinen besonderen Aufgaben.
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==Gebet des Heiligen [[Antonius von Padua]] vor jeder Predigt==
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"O Licht der Welt, unendlicher [[Gott]], du Vater der [[Ewigkeit]], Spender der [[Weisheit]] und [[Wissenschaft]] und unschätzbarer Austeiler aller geistlichen [[Gnade]]n. Der du alles weißt, bevor es geschieht, der du Finsternis und Licht kommen lassest. O nimm meine Hand, berühre meinen Mund und mache ihn zu einem scharfen Schwert, damit ich deine Worte beredt hervorbringen könne. Mache o [[Herr]] meine Zunge zu einem auserlesenen Pfeil um alle deine [[Wunder]] und Werke würdig zu verkünden. Lege o Herr [[Heiliger Geist|deinen Geist]] in mein Herz, damit ich ihn behalte und in mein [[Gewissen]], damit ich ihn wohl betrachte. Hauche mir ein den andächtigen, den heiligen, den barmherzigen, den milden und sanften Geist deiner Gnade. Lehre und unterrichte und befestige den Ein- und Ausgang meiner Sinne und meiner Gedanken und bis zum Ende leite mich deine heilige Zucht und unterstütze mich dein allerhöchster Rat durch deine unendliche Weisheit und [[Barmherzigkeit  Gottes|Barmherzigkeit]]. Amen."<ref>[[Richard Kocher]], Mittagsansprache am 13. Mai 2018, 12-12,15 Uhr.</ref>
  
 
==Päpstliche Schreiben==
 
==Päpstliche Schreiben==
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'''[[Benedikt XV.]]'''
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* [[15. Juni]] [[1917]] [[Enzyklika]] [[Humani generis redemptionem]] über die Predigt.
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'''[[Johannes Paul II.]]'''
 
'''[[Johannes Paul II.]]'''
 
* 15. August 1997 [[Kongregation für den Klerus]] und andere, [[Instruktion]] [[Ecclesiae de mysterio]], Praktische Verfügungen, Art. 3 § 1.
 
* 15. August 1997 [[Kongregation für den Klerus]] und andere, [[Instruktion]] [[Ecclesiae de mysterio]], Praktische Verfügungen, Art. 3 § 1.
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'''[[Franziskus (Papst)|Franziskus]]'''
 
'''[[Franziskus (Papst)|Franziskus]]'''
* 24. November 2013 Apostolisches Schreiben [[Evangelii gaudium]], [[Evangelii gaudium (Wortlaut)#I. DIE HOMILIE|Die Homilie in der Verkündigung, Nr. 135-159]].
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* 24. November 2013 Apostolisches Schreiben [[Evangelii gaudium]], [[Evangelii gaudium (Wortlaut)#II. DIE HOMILIE|Die Homilie in der Verkündigung, Nr. 135-159]].
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*[[29. Juni]] [[2014]] [[Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung]]: [[Homiletisches Direktorium]]
  
 
==Literatur==
 
==Literatur==
* [[Michael Gurtner]]: Das Predigtamt der Kirche : Theologie und Problematik der [[Kleriker]]- und [[Laie]]npredigt, [[Benedetto Verlag]] 2010 (1. Aufl.; 116 Seiten; ISBN 978-3-9523604-3-9).
+
* [[Andreas Wollbold]]: ''Predigen - Grundlagen und praktische Gestaltung'', [[Friedrich Pustet Verlag]] 2017 (1. Auflag, 408 Seiten, ISBN 978-3791728902).
 +
* Michael Gurtner: Das Predigtamt der Kirche : [[Theologie]] und Problematik der [[Kleriker]]- und [[Laie]]npredigt, [[Benedetto Verlag]] 2010 (1. Aufl.; 116 Seiten; ISBN 978-3-9523604-3-9).
  
 
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
* [http://www.novaetvetera.de/katalog/sachgeb_110.html Erwerbbare antiquarische Bücher zur Homiletik]
+
* [http://www.kath.net/news/33807

 Kurienkardinal: Die Internetgeneration braucht packende Predigten] [[Kath.net]] am 8. November 2011
* [http://www.muenster.de/~angergun/predigten.html Münsteraner Forum für Theologie und Kirche: Predigten]
+
* [https://recht.drs.de/fileadmin/user_files/117/Dokumente/Rechtsdokumentation/3/1/1/88_11_01.pdf In Deutschland dürfen Weltchristen in Wort-Gottes-Feiern predigen]<!-- Deutsche Bischofskonferenz
 +
Ordnung des Predigtdienstes von Laien
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§1
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(1) Katholische Laien (Männer und Frauen) können mit dem Predigtdienst beauftragt werden:
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a) bei Wortgottesdiensten am Sonntag ohne Priester, sofern keine Eucharistie gefeiert werden
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kann,
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b) bei anderen Wortgottesdiensten,
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c) im Rahmen der katechetischen Unterweisung der Gemeinde oder bestimmter Personengrup-
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pen.
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(2) In den Fällen, in denen es nach dem Urteil des Diözesanbischofs notwendig ist, können katholi- sche Laien (Männer und Frauen) mit dem Predigtdienst bei der Feier der Eucharistie beauftragt werden, und zwar im Sinne einer Statio zu Beginn des Gottesdienstes, sofern der Zelebrant nicht in der Lage ist, die Homilie zu halten und kein anderer Priester oder Diakon dafür zur Ver- fügung steht.
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§2
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(1) Laien, die mit dem Predigtdienst beauftragt werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
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a) Übereinstimmung ihres Glaubens und Lebens mit Lehre und Normen der Kirche,
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b) Gediegene Kenntnis der Heiligen Schrift, der katholischen Glaubens- und Sittenlehre und
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Vertrautheit mit dem kirchlichen Leben,
 +
c) Befähigung, in Sprache, Ausdruck und Stimme eine wirksame Verkündigung des Wortes
 +
Gottes im öffentlichen Rahmen zu gewährleisten.
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(2) Für häufigeren Predigtdienst sind Laien mit entsprechender theologischer Ausbildung zu bevor- zugen. Mit gelegentlichem, zumal auf Situation, Beruf oder Lebensstand bezogenem Glaubens- zeugnis können Laien beauftragt werden, die für den jeweiligen Anlass besonders gute Voraus- setzungen mitbringen.
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(3) Der Ortsordinarius entscheidet darüber, ob die Voraussetzungen für die Übertragung des Pre- digtdienstes gegeben sind.
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§3
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Die Beauftragung zum Predigtdienst erfolgt für einzelne Anlässe durch den zuständigen Pfarrer; für längerfristige und regelmäßige Beteiligung am Predigtdienst erfolgt die Beauftragung auf Vorschlag des Pfarrers durch den Ortsordinarius.
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§4
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(1) Die bischöfliche Beauftragung eines Laien zum häufigeren oder zum regelmäßigen Predigt- dienst wird schriftlich für einen bestimmten Bereich (Pfarrgemeinde, Pfarrverband, Dekanat) erteilt.
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(2) In der Urkunde ist die Dauer der Beauftragung für den Predigtdienst anzugeben.
 +
§5
 +
Der Predigtdienst kann jeweils nur in Absprache mit dem zuständigen Pfarrer wahrgenommen werden.
 +
[KABl. 1988, 132] 1
 +
3.1.1 - 1 Predigt §6
 +
(1) Bei Gemeinde- und Pastoralreferenten / -referentinnen, die beruflich im pastoralen Dienst ste- hen, werden die Voraussetzungen nach § 2 (1) als gegeben erachtet. Für die Ausübung ihres Predigtdienstes bedürfen sie einer bischöflichen Beauftragung nach § 4.
 +
(2) Für Laien ohne entsprechende theologische und pastorale Aus- und Fortbildung, die auf längere Zeit und häufiger im Predigtdienst tätig sein sollen, sind in der Verantwortung des Bistums ent- sprechende Kurse zur Vorbereitung und Weiterbildung durchzuführen.
 +
(3) Wo am Sonntag häufiger ein Wortgottesdienst ohne Priester gehalten werden muss, empfiehlt es sich, dass der Dienst am Wort durch mehrere Laien wahrgenommen wird, welche in ihrem Dienst vom Priester begleitet werden.
 +
§7
 +
Der Pfarrer oder der jeweils zuständige Priester trägt auf Grund seiner Sendung durch den Bischof die Verantwortung für die Verkündigung des Wortes in seiner Gemeinde oder in dem ihm anvertrauten Bereich. Dies erfordert einen vertrauensvollen Kontakt gerade mit den Laien, die am Predigtdienst Anteil haben.
 +
Wiesbaden-Naurod, den 24. Februar 1988
 +
Diese von der Deutschen Bischofskonferenz am 24. Februar 1988 beschlossene „Ordnung des Pre- digtdienstes von Laien“ setze ich zum 1. Mai 1988 für die Diözese Rottenburg-Stuttgart in Kraft,
 +
+ Dr. Georg Moser, Bischof
 +
Liturgische Einführung
 +
Für die in der „Ordnung des Predigtdienstes von Laien“ in Ausnahmefällen vorgesehene Predigt zur Messfeier (§ 1, Abs. 2) gilt folgende Form:
 +
1. Nach dem eröffnenden Kreuzzeichen des Zelebranten und der Begrüßung der Gemeinde soll der Zelebrant in einem einleitenden Satz auf den Predigtdienst des Laien hinweisen. Das kann etwa mit folgenden Worten geschehen: „Da in dieser Messfeier im Anschluss an die biblischen Le- sungen keine Homilie gehalten werden kann, wird Herr N. / Frau N., der / die zum Predigtdienst beauftragt ist, jetzt ein geistliches Wort an uns richten.“
 +
2. Danach tritt der / die Prediger(in) an den Ambo, an dem das Geistliche Wort gesprochen wird. Die Gläubigen werden eingeladen, sich zu setzen (vgl. die Feier der Gemeindemesse S. 325); der Zelebrant nimmt am Priestersitz Platz.
 +
3. Für das Geistliche Wort wird sich oft die Hinführung zu einem Text aus dem Ordinarium oder der Tagesmesse empfehlen. Mit dem gleichen Ziel einer Hilfe zum geistlichen Mitvollzug und eines vertiefenden Verständnisses könnte das Geistliche Wort auch an die Zeiten des Kirchen- jahres, an besondere Anlässe oder an Zeichen und Vorgänge des liturgischen Geschehens (z. B. Gesten, Haltungen, Elemente) anknüpfen. Eine Vorverlegung der Schriftlesung an diese Stelle ist nicht zulässig, da sie dem Aufbau der Liturgie widerspricht.
 +
4. Nach dem geistlichen Wort wird der Eröffnungsteil der Messfeier wie sonst nach der Einfü rung üblich fortgesetzt.
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Wiesbaden-Naurod, den 24. Februar 1988-->
 +
* [http://www.kath.net/news/54249 Vatikanzeitung nimmt Predigt von Frauen in den Blick] [[Kath.net]] am 3. März 2016
 +
 
 
== Anmerkungen ==
 
== Anmerkungen ==
 
<references />
 
<references />
  
 
[[Kategorie:Heilige Messe]]
 
[[Kategorie:Heilige Messe]]

Version vom 11. Januar 2021, 19:48 Uhr

Die Predigt (von lateinisch praedicátio „Lobpreis, Lob, Vorspruch“, von praedicáre „laut ausrufen, bekanntmachen, loben“) ist die Glaubensverkündigung in Form einer Ansprache, in der Regel im Rahmen eines Gottesdienstes. Die Predigt in der heiligen Messe wird als Homilie (sprich: homi´li:, von griechisch ὁμιλία homilía „Gespräch, Rede, Unterricht“, ὁμιλεῖν homilein „Umgang miteinander haben, jmd. anreden“) bezeichnet, die die in der heiligen Messe verkündeten Perikopen auslegt. Die Homilie in der Eucharistiefeier ist seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil an Sonntagen und Hochfesten vorgeschrieben, sonst empfohlen, und einem geweihten Amtsträger (Bischof, Priester, Diakon) vorbehalten, die Homilie durch einen Laien ist ausdrücklich verboten.<ref> Direktorium Apostolorum successores vom 22. Februar 2004, Anmerkung 329: "Man muss beachten, dass die Laien nicht die Homilie halten dürfen. Von dieser Vorschrift kann vom Diözesanbischof nicht dispensiert werden".</ref>

Weitere Orte und Anlässe für Predigten sind das Stundengebet, Wort-Gottes-Feiern, Wallfahrten und Volksmissionen. Die Predigten der Päpste und Bischöfe sind ausgezeichnete Orte der amtlichen kirchlichen Lehrverkündigung.

Priesterweihe-Belehrung.JPG

Die Predigt in der Heiligen Messe (Homilie)<ref> in: Redemptionis sacramentum, Nr. 64-68, 161</ref>

Die Homilie, die während der Feier der heiligen Messe nach dem Evangelium gehalten wird und Teil der Liturgie selbst ist,<ref>Vgl. Codex Iuris Canonici, can. 767 § 1.</ref> «wird in der Regel vom zelebrierenden Priester gehalten oder von ihm einem konzelebrierenden Priester oder manchmal, wenn dies angebracht erscheint, auch einem Diakon übertragen, niemals aber einem Laien.<ref>Vgl. Missale Romanum, Institutio Generalis, Nr. 66; vgl. auch Codex Iuris Canonici, can. 6 §§ 1, 2; can. 767 § 1; zu beachten sind diesbezüglich auch die Vorschriften in: Kongregation für den Klerus und andere, Instruktion Ecclesiae de mysterio, Praktische Verfügungen, Art. 3 § 1: AAS 89 (1997) 865.</ref> In besonderen Fällen kann die Homilie aus einem gerechten Grund auch von einem Bischof oder einem Priester gehalten werden, der an der Feier teilnimmt, ohne konzelebrieren zu können».<ref>Missale Romanum, Institutio Generalis, Nr. 66; vgl. auch Codex Iuris Canonici, can. 767 § 1.</ref>

Jedwede frühere Norm, die nichtgeweihten Gläubigen die Homilie innerhalb der Messfeier gestattet hatte, ist aufgrund der Vorschrift von can. 767 § 1 als aufgehoben anzusehen und kann deshalb nicht aufgrund irgendeiner Gewohnheit gestattet werden.<ref>Vgl. Kongregation für den Klerus und andere, Instruktion Ecclesiae de mysterio, Praktische Verfügungen, Art. 3 § 1: AAS 89 (1997) 865; vgl. auch Codex Iuris Canonici, can. 6 §§ 1, 2; Päpstl. Kommission für die authentische Auslegung des Kodex des kanonischen Rechtes, Responsio ad propositum dubium (20. Juni 1987): AAS 79 (1987) 1249.</ref>

Das Verbot der Zulassung von Laien zur Predigt innerhalb der Messfeier gilt auch für die Alumnen der Seäminare, für Studenten der theologischen Disziplinen und für jene, die als sogenannte «Pastoralassistenten» eingesetzt sind, sowie für jedwede Art, Gruppe, Gemeinschaft oder Vereinigung von Laien.<ref>Vgl. Kongregation für den Klerus und andere, Instruktion Ecclesiae de mysterio, Praktische Verfügungen, Art. 3 § 1: AAS 89 (1997) 864-865.</ref>

Die Homilie nimmt streng auf die Heilsmysterien Bezug nimmt, sie legt während des liturgischen Jahres die Geheimnisse des Glaubens und die Grundsätze des christlichen Lebens aus den biblischen Lesungen und den liturgischen Texten dar und erklärt die Texte des Ordinarium und des Proprium der Messe oder eines anderen Ritus der Kirche.<ref>Vgl. Ökum. Konzil von Trient, Sessio XXII (17. September 1562), Über das heilige Messopfer, Kap. 8: DS 1749; Missale Romanum, Institutio Generalis, Nr. 65.</ref> Papst Johannes Paul II. betonte, dass in der Homilie die Auslegung der Heiligen Schrift auf Christus als dem höchsten Angelpunkt der Heilsökonomie hingeordnet sein muss, bezogen jeweils auf den besonderen Kontext der liturgischen. "In der Homilie ist dafür Sorge zu tragen, dass das Licht Christi auf die Ereignisse des Lebens strahle." Der authentische und wahre Sinn des Wortes Gottes dürfe nicht dadurch entleert werden, dass zum Beispiel nur über Themen des politischen oder weltlichen Lebens gesprochen oder aus Kenntnissen geschöpft wird, die von pseudoreligiösen Bewegungen unserer Zeit herkommen.<ref>Vgl. Papst Johannes Paul II., Ansprache an einige Bischöfe der USA anlässlich des «Ad limina»-Besuches (28. Mai 1993), Nr. 2: AAS 86 (1994) 330.</ref>

Der Diözesanbischof soll gewissenhaft über die Homilie wachen,<ref>Vgl. Codex Iuris Canonici, can. 386 § 1.</ref> auch indem er unter den geistlichen Amtsträgern Normen, Hinweise und Arbeitshilfen verbreitet und Zusammenkünfte und andere Initiativen fördert, damit sie oft Gelegenheit haben, sich näher mit der Eigenart der Homilie zu befassen und Hilfe für ihre Vorbereitung finden.

Wie oben gesagt, ist die Homilie innerhalb der Messe wegen ihrer Bedeutung und Eigenart dem Priester oder Diakon vorbehalten.<ref>Vgl. Codex Iuris Canonici, can. 767 § 1.</ref> Was andere Formen der Predigt betrifft, können christgläubige Laien, wenn es aufgrund einer Notlage in bestimmten Umständen erforderlich oder in besonderen Fällen nützlich ist, nach Maßgabe des Rechts zur Predigt in einer Kirche oder in einem Oratorium außerhalb der Messe zugelassen werden.<ref>Vgl. ebd., can. 766.</ref> Dies darf aber nur geschehen aufgrund eines Mangels an geistlichen Amtsträgern in bestimmten Gebieten und um diese ersatzweise zu vertreten; man kann aber nicht einen absoluten Ausnahmefall zur Regel machen und man darf dies nicht als authentische Förderung der Laien verstehen.<ref>Vgl. Kongregation für den Klerus und andere, Instruktion Ecclesiae de mysterio, Praktische Verfügungen, Art. 2 §§ 3-4: AAS 89 (1997) 865.</ref> Zudem sollen alle bedenken, dass die Befugnis, dies zu erlauben, und zwar immer ad actum, den Ortsordinarien zukommt, nicht aber anderen, auch nicht den Priestern oder den Diakonen.

Rechtliche Situation

In der Bundesrepublik Deutschland unterfallen Predigten dem Schutz der Religionsausübungsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 und 2 GG.<ref>Artikel 4 Grundgesetz</ref> Das Bundesverwaltungsgericht stellte in seiner Entscheidung vom 08.08.2011 klar, dass die Religionsfreiheit dabei keinen absoluten Vorrang vor den Belangen des Persönlichkeits- und Ehrenschutzes genießt.<ref>BVerwG, Beschl. v. 08.08.2011 - 7 B 41.11 -</ref> Beinhaltet eine Predigt Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen einer bestimmten Person, insbesondere ihr Bild in der Öffentlichkeit, auszuwirken, kann sie einer gerichtlichen Kontrolle unterzogen werden.

Patron und bekannte Prediger

Patron der Prediger ist der heilige Kirchenlehrer Johannes Chrysostomos (Goldmund). Weiter waren die meisten heiligen Kirchenlehrer (z. B. Antonius von Padua) große Prediger. Der Dominikanerorden (Ordo Praedicatorum "Predigerorden") zählt die Predigt zu seinen besonderen Aufgaben.

bekannte Prediger sind oder waren:

Gebet des Heiligen Antonius von Padua vor jeder Predigt

"O Licht der Welt, unendlicher Gott, du Vater der Ewigkeit, Spender der Weisheit und Wissenschaft und unschätzbarer Austeiler aller geistlichen Gnaden. Der du alles weißt, bevor es geschieht, der du Finsternis und Licht kommen lassest. O nimm meine Hand, berühre meinen Mund und mache ihn zu einem scharfen Schwert, damit ich deine Worte beredt hervorbringen könne. Mache o Herr meine Zunge zu einem auserlesenen Pfeil um alle deine Wunder und Werke würdig zu verkünden. Lege o Herr deinen Geist in mein Herz, damit ich ihn behalte und in mein Gewissen, damit ich ihn wohl betrachte. Hauche mir ein den andächtigen, den heiligen, den barmherzigen, den milden und sanften Geist deiner Gnade. Lehre und unterrichte und befestige den Ein- und Ausgang meiner Sinne und meiner Gedanken und bis zum Ende leite mich deine heilige Zucht und unterstütze mich dein allerhöchster Rat durch deine unendliche Weisheit und Barmherzigkeit. Amen."<ref>Richard Kocher, Mittagsansprache am 13. Mai 2018, 12-12,15 Uhr.</ref>

Päpstliche Schreiben

Benedikt XV.

Johannes Paul II.

Franziskus

Literatur

Weblinks

Anmerkungen

<references />