Predigt: Unterschied zwischen den Versionen

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(Normen für die Predigt in: Redemptionis sacramentum, Nr. 64-68)
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Als '''Homilie''' (sprich: homi´li:) wird die '''Predigt''' in der [[Eucharistiefeier]] nach dem Evangelium bezeichnet. Sie ist an [[Sonntag]]en und [[Hochfest]]en vorgeschrieben, sonst empfohlen. Sie ist einem geweihten Amtsträger ([Bischof]], [[Priester]], [[Diakon]]) vorbehalten, die Homilie durch einen Laien ist ausdrücklich verboten.
 
Als '''Homilie''' (sprich: homi´li:) wird die '''Predigt''' in der [[Eucharistiefeier]] nach dem Evangelium bezeichnet. Sie ist an [[Sonntag]]en und [[Hochfest]]en vorgeschrieben, sonst empfohlen. Sie ist einem geweihten Amtsträger ([Bischof]], [[Priester]], [[Diakon]]) vorbehalten, die Homilie durch einen Laien ist ausdrücklich verboten.
  
==Normen für die Predigt<ref> in: [[Redemptionis sacramentum]], [[Redemptionis sacramentum (Wortlaut)#3. Die übrigen Teile der Messe|Nr. 64-68]]</ref>==
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==Normen für die Predigt in der Heilkigen Messe<ref> in: [[Redemptionis sacramentum]], [[Redemptionis sacramentum (Wortlaut)#3. Die übrigen Teile der Messe|Nr. 64-68]]</ref>==
 
Die Homilie, die während der Feier der [[Heilige Messe|heiligen Messe]] gehalten wird und Teil der [[Liturgie]] selbst ist,<ref>Vgl. [[Codex Iuris Canonici]], can. 767 § 1.</ref> «wird in der Regel vom zelebrierenden Priester gehalten oder von ihm einem [[Konzelebration|konzelebrierenden]] [[Priester]] oder manchmal, wenn dies angebracht erscheint, auch einem Diakon übertragen, niemals aber einem Laien.<ref>Vgl. [[Missale Romanum]], Institutio Generalis, Nr. 66; vgl. auch [[Codex Iuris Canonici]], can. 6 §§ 1, 2; can. 767 § 1; zu beachten sind diesbezüglich auch die Vorschriften in: [[Kongregation für den Klerus]] und andere, [[Instruktion]] [[Ecclesiae de mysterio]], Praktische Verfügungen, Art. 3 § 1: [[AAS]] 89 (1997) 865.</ref> In besonderen Fällen kann die Homilie aus einem gerechten Grund auch von einem Bischof oder einem Priester gehalten werden, der an der Feier teilnimmt, ohne konzelebrieren zu können».<ref>[[Missale Romanum]], Institutio Generalis, Nr. 66; vgl. auch [[Codex Iuris Canonici]], can. 767 § 1.</ref>
 
Die Homilie, die während der Feier der [[Heilige Messe|heiligen Messe]] gehalten wird und Teil der [[Liturgie]] selbst ist,<ref>Vgl. [[Codex Iuris Canonici]], can. 767 § 1.</ref> «wird in der Regel vom zelebrierenden Priester gehalten oder von ihm einem [[Konzelebration|konzelebrierenden]] [[Priester]] oder manchmal, wenn dies angebracht erscheint, auch einem Diakon übertragen, niemals aber einem Laien.<ref>Vgl. [[Missale Romanum]], Institutio Generalis, Nr. 66; vgl. auch [[Codex Iuris Canonici]], can. 6 §§ 1, 2; can. 767 § 1; zu beachten sind diesbezüglich auch die Vorschriften in: [[Kongregation für den Klerus]] und andere, [[Instruktion]] [[Ecclesiae de mysterio]], Praktische Verfügungen, Art. 3 § 1: [[AAS]] 89 (1997) 865.</ref> In besonderen Fällen kann die Homilie aus einem gerechten Grund auch von einem Bischof oder einem Priester gehalten werden, der an der Feier teilnimmt, ohne konzelebrieren zu können».<ref>[[Missale Romanum]], Institutio Generalis, Nr. 66; vgl. auch [[Codex Iuris Canonici]], can. 767 § 1.</ref>
  

Version vom 23. Juli 2014, 12:03 Uhr

Als Homilie (sprich: homi´li:) wird die Predigt in der Eucharistiefeier nach dem Evangelium bezeichnet. Sie ist an Sonntagen und Hochfesten vorgeschrieben, sonst empfohlen. Sie ist einem geweihten Amtsträger ([Bischof]], Priester, Diakon) vorbehalten, die Homilie durch einen Laien ist ausdrücklich verboten.

Normen für die Predigt in der Heilkigen Messe<ref> in: Redemptionis sacramentum, Nr. 64-68</ref>

Die Homilie, die während der Feier der heiligen Messe gehalten wird und Teil der Liturgie selbst ist,<ref>Vgl. Codex Iuris Canonici, can. 767 § 1.</ref> «wird in der Regel vom zelebrierenden Priester gehalten oder von ihm einem konzelebrierenden Priester oder manchmal, wenn dies angebracht erscheint, auch einem Diakon übertragen, niemals aber einem Laien.<ref>Vgl. Missale Romanum, Institutio Generalis, Nr. 66; vgl. auch Codex Iuris Canonici, can. 6 §§ 1, 2; can. 767 § 1; zu beachten sind diesbezüglich auch die Vorschriften in: Kongregation für den Klerus und andere, Instruktion Ecclesiae de mysterio, Praktische Verfügungen, Art. 3 § 1: AAS 89 (1997) 865.</ref> In besonderen Fällen kann die Homilie aus einem gerechten Grund auch von einem Bischof oder einem Priester gehalten werden, der an der Feier teilnimmt, ohne konzelebrieren zu können».<ref>Missale Romanum, Institutio Generalis, Nr. 66; vgl. auch Codex Iuris Canonici, can. 767 § 1.</ref>

Jedwede frühere Norm, die nichtgeweihten Gläubigen die Homilie innerhalb der Messfeier gestattet hatte, ist aufgrund der Vorschrift von can. 767 § 1 als aufgehoben anzusehen ist.<ref>Vgl. Kongregation für den Klerus und andere, Instruktion Ecclesiae de mysterio, Praktische Verfügungen, Art. 3 § 1: AAS 89 (1997) 865; vgl. auch Codex Iuris Canonici, can. 6 §§ 1, 2; Päpstl. Kommission für die authentische Auslegung des Kodex des kanonischen Rechtes, Responsio ad propositum dubium (20. Juni 1987): AAS 79 (1987) 1249.</ref> Diese Praxis ist verworfen und kann deshalb nicht aufgrund irgendeiner Gewohnheit gestattet werden.

Das Verbot der Zulassung von Laien zur Predigt innerhalb der Messfeier gilt auch für die Alumnen der Seminare, für Studenten der theologischen Disziplinen und für jene, die als sogenannte «Pastoralassistenten» eingesetzt sind, sowie für jedwede Art, Gruppe, Gemeinschaft oder Vereinigung von Laien.<ref>Vgl. Kongregation für den Klerus und andere, Instruktion Ecclesiae de mysterio, Praktische Verfügungen, Art. 3 § 1: AAS 89 (1997) 864-865.</ref>

Man muss besonders dafür Sorge tragen, dass die Homilie streng auf die Heilsmysterien Bezug nimmt, während des liturgischen Jahres die Geheimnisse des Glaubens und die Grundsätze des christlichen Lebens aus den biblischen Lesungen und den liturgischen Texten darlegt und die Texte des Ordinarium und des Proprium der Messe oder eines anderen Ritus der Kirche erklärt.<ref>Vgl. Ökum. Konzil von Trient, Sessio XXII (17. September 1562), Über das heilige Messopfer, Kap. 8: DS 1749; Missale Romanum, Institutio Generalis, Nr. 65.</ref> Es ist klar, dass alle Auslegungen der Heiligen Schrift auf Christus als dem höchsten Angelpunkt der Heilsökonomie bezogen werden müssen; dabei soll aber auch der besondere Kontext der liturgischen Feier beachtet werden. In der Homilie ist dafür Sorge zu tragen, dass das Licht Christi auf die Ereignisse des Lebens strahle. Dies soll aber in der Weise geschehen, dass der authentische und wahre Sinn des Wortes Gottes nicht entleert wird, indem zum Beispiel nur über Themen des politischen oder weltlichen Lebens gesprochen oder aus Kenntnissen wie aus einer Quelle geschöpft wird, die von pseudoreligiösen Bewegungen unserer Zeit herkommen.<ref>Vgl. Papst Johannes Paul II., Ansprache an einige Bischöfe der USA anlässlich des «Ad limina»-Besuches (28. Mai 1993), Nr. 2: AAS 86 (1994) 330.</ref>

Der Diözesanbischof soll gewissenhaft über die Homilie wachen,<ref>Vgl. Codex Iuris Canonici, can. 386 § 1.</ref> auch indem er unter den geistlichen Amtsträgern Normen, Hinweise und Arbeitshilfen verbreitet und Zusammenkünfte und andere Initiativen fördert, damit sie oft Gelegenheit haben, sich näher mit der Eigenart der Homilie zu befassen und Hilfe für ihre Vorbereitung finden.

Rechtliche Situation

In der Bundesrepublik Deutschland unterfallen Predigten dem Schutz der Religionsausübungsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 und 2 GG.<ref>Artikel 4 Grundgesetz</ref> Das Bundesverwaltungsgericht stellte in seiner Entscheidung vom 08.08.2011 klar, dass die Religionsfreiheit dabei keinen absoluten Vorrang vor den Belangen des Persönlichkeits- und Ehrenschutzes genießt.<ref>BVerwG, Beschl. v. 08.08.2011 - 7 B 41.11 -</ref> Beinhaltet eine Predigt Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen einer bestimmten Person, insbesondere ihr Bild in der Öffentlichkeit, auszuwirken, kann sie einer gerichtlichen Kontrolle unterzogen werden.

Päpstliche Schreiben

Franziskus

Literatur

Weblinks

Anmerkungen

<references />