Predigt: Unterschied zwischen den Versionen

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==Päpstliche Schreiben==
 
==Päpstliche Schreiben==
 
'''[[Franziskus (Papst)|Franziskus]]'''
 
'''[[Franziskus (Papst)|Franziskus]]'''
* 24. November 2013 Apostolisches Schreiben [[Evangelii gaudium]], [[Evangelii gaudium (Wortlaut)#I. DIE HOMILIE|Die Homilie in der Verkündigung, Nr. 135-141]].
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* 24. November 2013 Apostolisches Schreiben [[Evangelii gaudium]], [[Evangelii gaudium (Wortlaut)#I. DIE HOMILIE|Die Homilie in der Verkündigung, Nr. 135-159]].
  
 
==Literatur==
 
==Literatur==

Version vom 10. Mai 2014, 09:39 Uhr

Als Homilie (sprich: homi´li:) wird die Predigt in der Eucharistiefeier nach dem Evangelium bezeichnet. Sie ist an Sonntagen und Hochfesten vorgeschrieben, sonst empfohlen. Sie ist einem geweihten Amtsträger (Diakon, Priester oder Bischof) vorbehalten, die Homilie durch einen Laien ist ausdrücklich verboten, zuletzt in der Instruktion Redemptionis Sacramentum.

Rechtliche Situation

In der Bundesrepublik Deutschland unterfallen Predigten dem Schutz der Religionsausübungsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 und 2 GG.<ref>Artikel 4 Grundgesetz</ref> Das Bundesverwaltungsgericht stellte in seiner Entscheidung vom 08.08.2011 klar, dass die Religionsfreiheit dabei keinen absoluten Vorrang vor den Belangen des Persönlichkeits- und Ehrenschutzes genießt.<ref>BVerwG, Beschl. v. 08.08.2011 - 7 B 41.11 -</ref> Beinhaltet eine Predigt Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen einer bestimmten Person, insbesondere ihr Bild in der Öffentlichkeit, auszuwirken, kann sie einer gerichtlichen Kontrolle unterzogen werden.

Päpstliche Schreiben

Franziskus

Literatur

Weblinks

Anmerkungen

<references />