Predigt: Unterschied zwischen den Versionen

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==Literatur==
 
==Literatur==
 
* [[Michael Gurtner]]: Das Predigtamt der Kirche : Theologie und Problematik der [[Kleriker]]- und [[Laie]]npredigt, [[Benedetto Verlag]] 2010 (1. Aufl.; 116 Seiten; ISBN 978-3-9523604-3-9).
 
* [[Michael Gurtner]]: Das Predigtamt der Kirche : Theologie und Problematik der [[Kleriker]]- und [[Laie]]npredigt, [[Benedetto Verlag]] 2010 (1. Aufl.; 116 Seiten; ISBN 978-3-9523604-3-9).
== Einzelnachweise ==
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== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
 
* [http://www.novaetvetera.de/katalog/sachgeb_110.html Erwerbbare antiquarische Bücher zur Homiletik]
 
* [http://www.novaetvetera.de/katalog/sachgeb_110.html Erwerbbare antiquarische Bücher zur Homiletik]
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== Anmerkungen ==
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[[Kategorie:Messopfer]]
 
[[Kategorie:Messopfer]]

Version vom 8. Juni 2013, 19:41 Uhr

Als Homilie (sprich: homi´li:) wird die Predigt in der Eucharistiefeier nach dem Evangelium bezeichnet. Sie ist an Sonntagen und Hochfesten vorgeschrieben, sonst empfohlen. Sie ist einem geweihten Amtsträger (Diakon, Priester oder Bischof) vorbehalten, die Homilie durch einen Laien ist ausdrücklich verboten, zuletzt in der Instruktion Redemptionis Sacramentum.

Rechtliche Situation

In der Bundesrepublik Deutschland unterfallen Predigten dem Schutz der Religionsausübungsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 und 2 GG.<ref>Artikel 4 Grundgesetz</ref> Das Bundesverwaltungsgericht stellte in seiner Entscheidung vom 08.08.2011 klar, dass die Religionsfreiheit dabei keinen absoluten Vorrang vor den Belangen des Persönlichkeits- und Ehrenschutzes genießt.<ref>BVerwG, Beschl. v. 08.08.2011 - 7 B 41.11 -</ref> Beinhaltet eine Predigt Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen einer bestimmten Person, insbesondere ihr Bild in der Öffentlichkeit, auszuwirken, kann sie einer gerichtlichen Kontrolle unterzogen werden.

Literatur

Weblinks

Anmerkungen

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