Pietro Gasparri

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Der exzellente Kirchenjurist und Kardinalstaatssekretär Pietro Gasparri diente zwei Päpsten, nämlich Benedikt XV. und Pius XI. und prägte beide Pontifikate nachhaltig mit.

Gasparri wurde am 5. Mai 1852 in Ussita geboren und starb am 18. November 1934 in Rom. Er wurde 1877 zum Priester geweiht und lehrte seit 1880 Kirchenrecht am Institut catholique in Paris. Gasparri war Apostolischer Delegat in Lateinamerika, bevor er 1901 zum Sekretär der Kongregation für außerordentliche Angelegenheiten berufen wurde (die spätere "Außenabteilung" des Staatssekretariats).

Benedikt XV. ernannte Gasparri 1914 zum Kardinalstaatsekretär. Er gilt als Hauptautor der Kodifikation des Kirchenrechts (CIC) von 1917 (an der auch Eugenio Pacelli, der spätere Pius XII. verantwortlich mitarbeitete). Gasparri verstärkte noch den autoritären Stil Pius XI. und galt, gleichfalls wie sein Chef, als rastloser Arbeiter. Zwei spätere Päpste, Pius XII. und Paul VI., lernten unter ihm den Stil und die Leistungsfähigkeit der päpstlichen Diplomatie kennen. Gasparri gilt auch als treibende Kraft der Lateranverträge von 1929, dankte jedoch 1930 ab. Es gab Hinweise, dass der Papst den Kurs des relativ liberalen Gasparri letztlich als Mussolini gegenüber zu nachgiebig missbilligte. Seit 1929 widmete sich Gasparri, als Vorsitzender der zuständigen Kardinalskommission, der Kodifikation des Rechts der unierten Ostkirchen.

Mit Ercole Consalvi, Mariano Rampolla del Tindaro und Merry del Val zählt Gasparri zu den bedeutenden Kardinalstaatsekretären.