Pflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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(Rubrik "Pflichten eines Bürgers")
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Im besonderen wird von ehelichen Pflichten gesprochen: Veranwortungsbewusste [[Familie|Elternschaft]] und die Weitergabe des menschlichen Lebens.
 
Im besonderen wird von ehelichen Pflichten gesprochen: Veranwortungsbewusste [[Familie|Elternschaft]] und die Weitergabe des menschlichen Lebens.
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==Pflichten eines Bürgers==
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Verschiedene Pflichten kennt auch der Staat. So gibt es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die Formel "[[Eigentum]] verpflichtet".
  
 
==Literatur==
 
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Version vom 10. Oktober 2008, 12:17 Uhr

Pflicht ist ein Begriff in der philosophischen Ethik und der Moraltheologie. Auch im Kirchenrecht wird von Pflichten gesprochen. So gibt es z.B. die Pflicht zur brüderlichen Zurechtweisung und die Pflicht zum Stundengebet (für Ordensleute und Priester).

Im besonderen wird von ehelichen Pflichten gesprochen: Veranwortungsbewusste Elternschaft und die Weitergabe des menschlichen Lebens.

Pflichten eines Bürgers

Verschiedene Pflichten kennt auch der Staat. So gibt es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die Formel "Eigentum verpflichtet".

Literatur

  • Bueb, Bernhard, Von der Pflicht zu führen
  • G. Ermecke, Art. Pflicht, in: LThK, 2. Auflage, Bd. 8, Sp. 426-428.


Siehe auch: Gebot