Pfarrer

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Ein Pfarrer (in manchen Gegenden auch Pastor genannt) ist der Priester, der vom Bischof mit der Leitung einer Pfarrei beauftragt ist.

Um zum Pfarrdienst zugelassen zu werden, ist eine Eignungsprüfung vorgeschrieben (vgl. Can. 521, §3), in Deutschland wird diese Pfarrexamen genannt.

Das Kirchenrecht untergliedert den Dienst des Pfarrers in die "Dienste des Lehrens, des Heiligens und des Leitens" (vgl. Can. 519). In seinem Amt können dem Pfarrer weitere Priester (meist Vikare oder Kapläne genannt), Diakone und Laien zur Seite stehen. Dabei ist der Pfarrer verpflichtet, seinen Dienst in Übereinstimmung mit der Autorität des Ortsbischofes auszuüben.

Der Pfarrer lebt nicht in einem Kloster, wie der Ordenspriester, sondern in der Welt und deshalb auch Weltpriester (früher Leutpriester) genannt. Er ist ein Priester, der in einer Diözese eines Bischofes wirkt und diesem direkt unterstellt ist. Der Bischof kann den Priester auch für eine gewisse Tätigkeit außerhalb seiner Diözese freistellen, so dass dieser einem anderen Bischof unterstellt ist.

Das Dienstamt des Pfarrers unterliegt in der jüngsten Zeit zahlreichen Hinterfragungen und Wandlungen. Durch den Rückgang der Pfarrerzahlen im Vergleich zu den Gemeindezahlen nehmen zahlreiche Diözesen im deutschen Sprachraum Umstrukturierungen vor. So kann es sein, dass ein Pfarrer für eine ganze Reihe von Pfarreien verantwortlich ist oder aber die Aufgabe übertragen bekommt, Gemeinden aufzulösen und in eine Großpfarrei zusammenzuführen. Eine andere Möglichkeit des Zusammenschlusses ist der Pastoralverbund.

Päpstliche Schreiben

Literatur

Weblinks