Pfarrei: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Peter Christoph Düren]]: DVD (60 min.): Das Verschwinden von [[Pfarrer]] und Pfarrei - Die Gefahren pastoraler Umstrukturierungenam Beispiel des Bistums Aachen (erhältlich beim [[Dominus-Verlag]]).
 
* [[Peter Christoph Düren]]: DVD (60 min.): Das Verschwinden von [[Pfarrer]] und Pfarrei - Die Gefahren pastoraler Umstrukturierungenam Beispiel des Bistums Aachen (erhältlich beim [[Dominus-Verlag]]).
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*[http://www.kath.net/detail.php?id=32033 Vorraussetzungen zur Mitarbeit im Pfarrgemeinderat]
  
 
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Version vom 25. Juni 2011, 11:07 Uhr

Eine Pfarrei (österr. Pfarre, auch Gemeinde oder Kirchengemeinde) ist eine bestimmte Gemeinschaft von Gläubigen, die in einer Teilkirche, also einer Diözese oder einer vergleichbaren hierarchischen Institution, auf Dauer errichtet ist und deren Seelsorge unter der Autorität des Diözesanbischofs einem Pfarrer als ihrem eigenen Hirten anvertraut wird.

Die Pfarrei ist in aller Regel territorial abgegrenzt und umfasst alle Gläubigen eines bestimmten Gebietes. Wo es jedoch angezeigt ist, können Personalpfarreien errichtet werden.

Leitung der Pfarrei

Zur Teilhabe am Amt Christi ist der Pfarrer, der gemäß Kirchenrecht Priester ist, berufen, um für diese Gemeinschaft die Dienste des Lehrens, des Heiligens und des Leitens auszuüben, wobei auch andere Priester oder Diakone mitwirken sowie Laien nach Maßgabe des Rechts mithelfen. Die Pfarrei besitzt Rechtspersönlichkeit.

Der Bischof kann auch einer Ordensgemeinschaft eine Pfarrei übertragen. Dabei muss jedoch klar sein, welches Mitglied des Ordens gegenüber dem Bischof die Verantwortung übernimmt. Leitet ein Ordenspriester eine Pfarrei, ist er rechtlich ein Pfarradministrator, von den Gläubigen jedoch Pfarrer genannt. Wenn der Diözesanbischof wegen Priestermangels glaubt, einen Diakon oder eine andere Person, die nicht die Priesterweihe empfangen hat, oder eine Gemeinschaft von Personen an der Wahrnehmung der Seelsorgsaufgaben einer Pfarrei beteiligen zu müssen, hat er einen Priester zu bestimmen, der, mit den Vollmachten und Befugnissen eines Pfarrers ausgestattet, die Seelsorge leitet.

Errichtung

Pfarreien zu errichten, aufzuheben oder sie zu verändern, ist allein Sache des Diözesanbischofs, der keine Pfarreien errichten oder aufheben oder nennenswert verändern darf, ohne den Priesterrat gehört zu haben.

Pastoralverbünde

Mehrere Gemeinden werden im deutschsprachigen Raum gegenwärtig immer öfter zu einem Pastoralverbund oder pastoralen Raum zusammengeführt. Diesem steht in der Regel ein Priester als Pfarrer aller (kirchenrechtlich nach wie vor existenten) Gemeinden vor. Weitere Priester können ihn als Kapläne/Vikare und Subsidiare unterstützen. Aufgrund des durch diese Vorgehensweise entstehenden Verwaltungsaufwand geht man mittlerweile vielerorts jedoch dazu über, Gemeinden aufzulösen, und die bestehende Kirche als Filialkirche einer Pfarrei anzugliedern. Mitunter werden die beiden Lösungsansätze auch kombiniert, so dass Pastoralverbünde entstehen, die sich aus mehreren Pfarreien zusammensetzen, denen wiederum Filialkirchen angegliedert sind.

Literatur

Medien

Weblinkks