Patenamt

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Version vom 22. September 2008, 01:17 Uhr von Weissmann (Diskussion | Beiträge) (Verwandter im Patenamt)
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Das Patenamt ist eine Verpflichtung, die ein Christ eingeht, wenn er von jemandem darum gebeten wird. Oftmals befindet sich das Patenkind in einem Verwandtschaftsverhältnis mit dem Paten, was in der konkreten Umsetzung des Patenamtes Berücksichtigung findet.

Der Pate ist im Sinne der geistigen Elternschaft für das Patenkind tätig. Die Patenschaft hält ein ganzes Leben lang.

Literatur

  • Münsterischer Kommentar

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