Patenamt

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Version vom 26. Juni 2008, 10:43 Uhr von Weissmann (Diskussion | Beiträge) (Münsterischer Kommentar)
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Das Patenamt ist eine Verpflichtung, die ein Christ eingeht, wenn er von jemandem darum gebeten wird.

Der Pate ist im Sinne der geistigen Elternschaft für das Patenkind tätig. Die Patenschaft hält ein ganzes Leben lang.

Siehe auch: Münsterischer Kommentar

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