Ordensgemeinschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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* In den Kongregationen (= Gemeinschaften) sind einfache Gelübde üblich.
 
* In den Kongregationen (= Gemeinschaften) sind einfache Gelübde üblich.
  
Ordensgemeinschaften und Kongregationen gehören zusammen mit den [[Säkularinstitut]]en zu den '''Instituten geweihten Lebens'''. Gemäss der [[Apostolische Konstitution|Apostolischen Konstitution]] ''Pastor Bonus'' fallen diese Institute zusammen mit den [[Gesellschaft apostolischen Lebens|Gesellschaften apostolischen Lebens]] in den Kompetenzbereich der [[Religiosenkongregation]].
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Ordensgemeinschaften und Kongregationen gehören zusammen mit den [[Säkularinstitut]]en zu den '''Instituten geweihten Lebens'''. Gemäss der [[Apostolische Konstitution|Apostolischen Konstitution]] ''Pastor Bonus'' fallen diese Institute zusammen mit den [[Gesellschaft apostolischen Lebens|Gesellschaften apostolischen Lebens]] in den Kompetenzbereich der [[Religiosenkongregation]].
  
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==Was ist der Ordensstand==
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Der Ordensstand ist kein Zwischenstand zwischen dem der Kleriker und dem der Laien, sondern entsteht aus dem einen wie dem anderen als eine besondere Gabe für das Leben der ganzen Kirche (vgl. [[LG]], 43).
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Er besteht in der Nachfolge Christi, durch öffentliches Gelöbnis der evangelischen Räte, nämlich gottgeweihte Keuschheit, Armut und Gehorsam, und die Verpflichtung, alle Hindernisse zu beseitigen, die vom Eifer der Liebe und der Vollkommenheit der Gottesverehrung ablenken könnten. Der Ordensangehörige nämlich gibt sich dem über alles geliebten Gott vollständig zu eigen, so dass er selbst durch einen neuen und besonderen Titel auf Gottes Dienst und Ehre hingeordnet wird; das heißt, er ist in besonderer Weise mit der Kirche und ihrem Geheimnis verbunden und das verpflichtet ihn, mit ungeteilter Hingabe für das Wohl des ganzen Leibes zu wirken ([[LG]], 44).
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Hieraus ergibt sich klar, dass das Ordensleben eine besondere Weise der Teilhabe an der sakramentalen Natur des Volkes ist. Die Weihe derer, die sich durch ein Ordensgelübde verpflichten, hat vor allem das Ziel, dass sie der Welt ein sichtbares Zeichen des unerforschlichen Geheimnisses Christi geben, insofern sie Ihn selbst darstellen, wie er auf dem Berg in der Beschauung weilt oder wie er den Scharen das Reich Gottes verkündigt oder wie er die Kranken und Schwachen heilt und die Sünder zum Guten bekehrt oder wie er die Kinder segnet und allen Wohltaten erweist, immer aber dem Willen des Vaters gehorsam ist, der ihn gesandt hat (LG, 46).<ref>[[14. Mai]] [[1978]] [[Kongregation für die Ordensleute]] und der [[Kongregation für die Bischöfe]] [[Mutuae relationes]] über die Beziehungen zwischen [[Bischöfe]]n und [[Ordensleute]]n in der [[Kirche]], [[Mutuae relationes (Wortlaut)#Die "kirchliche" Natur der Ordensinstitute|Nr. 10]]. </ref>
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==Über den besonderen Charakter der einzelnen Institute ==
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In der Kirche gibt es viele und nach ihrem spezifischen Charakter unterschiedene Ordensinstitute (vgl. [[PC]], 7, 8, 9, 10); aber jedes trägt seine eigene Berufung als Gabe des Geistes bei, die durch das Werk vortrefflicher Männer und Frauen bewirkt (LG, 45); vgl. PC, 1; 2) und von der Hierarchie authentisch gebilligt wurde. <ref>[[14. Mai]] [[1978]] [[Kongregation für die Ordensleute]] und der [[Kongregation für die Bischöfe]] [[Mutuae relationes]] über die Beziehungen zwischen [[Bischöfe]]n und [[Ordensleute]]n in der [[Kirche]], [[Mutuae relationes (Wortlaut)#Über den besonderen Charakter der einzelnen Institute|Nr. 11]]. </ref>
  
 
== Orden (im engeren Sinn) ==
 
== Orden (im engeren Sinn) ==
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==Wiederbelebung eines Ordens==
 
==Wiederbelebung eines Ordens==
Ein neuer Orden erlaubt der [[Heilige Stuhl|Heilige Stuhl]] nicht mehr zu errichten, nur noch Kongregationen. Wird jedoch ein Orden, bei dem das letzte Mitglied noch keine 100 Jahre gestorben ist gewählt, so kann eine "Wiederbelebung" erfolgen.
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Ein neuer Orden erlaubt der [[Heiliger Stuhl|Heilige Stuhl]] nicht mehr zu errichten, nur noch Kongregationen. Ein Orden, bei dem das letzte Mitglied noch keine 100 Jahre gestorben ist, darf "wiederbelebt" werden.
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==Literatur==
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* J. Zürcher: Schwesternführung - Ein Handbuch für Oberinnen, zusammengestellt von der Arbeitsgemeinschaft von Welt- und Ordenspriestern, [[Benziger Verlag]] Einsiedeln 1952, [[Imprimatur]] Chur 1952 (329 Seiten).
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* [[Petra Lorleberg]] (Hg.): Glaubenswege: Mein Weg ins Ordensleben 

(Vorwort von Abt [[Maximilian Heim]] OCist) [[DIP3|Dip3 Bildungsservice Gmbh]]
 2013 (154 Seiten; Paperback; ISBN 978-3-902686-85-5).
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==Päpstliche Schreiben zu Orden und gottgeweihtem Leben==
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'''[[Pius IV.]]'''
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* 4. Dezember 1563, [[Konzil von Trient]], 25. Sitzung [[Cum catholica ecclesia#Von den Klostergeistlichen und Klosterfrauen|Cum catholica ecclesia]]: Von den Klostergeistlichen und Klosterfrauen.
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'''[[Leo XIII.]]'''
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* 22. Oktober 1880 [[Apostolisches Schreiben]] [[Perlectae a nobis (Wortlaut)|Perlectae a nobis]] an Kardinal-Erzbischof von Paris über die unbilligen Verfügungen der französischen Regierung gegen die religiösen Ordensgenossenschaften.
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* 11. August 1889 Kongregation der Bischöfe und Regularen: Dekret „Ecclesia catholica“ ([[ASS]] XXIII (1890-1891) 634-636).
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* 8. Dezember 1900 Apostolische Konstitution “Conditae a cristo” ([[ASS]] XXXIII (1900-1901) 341-347.
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'''[[Pius X.]]'''
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* 4. August 1913 Apostolischer Brief "Cum primum" ([[AAS]] 5 [1913] 387-390).
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'''[[Benedikt XV.]]'''
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* 15. August 1915 Instruktion "Illud saepius".
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'''[[Pius XI.]]'''
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* 19. März 1924 Apostolisches Schreiben [[Unigenitus dei]] an die Generaloberen der Männerorden und Kongregationen über das Erdenleben.
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* 15. Juli 1926 [[Religiosenkongregation]]: Rundschreiben
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* 1. Dezember 1931 [[Religiosenkongregation]]: [[Instruktion]] "Quantum religiones" ([[AAS]] 24 [1932] 74-81).
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'''[[Pius XII.]]'''
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* 24. Januar 1944 [[Kongregation für die Ordensleute|Ordenskongregation]] [[Dekret]] [[Quo efficacius]] ([[AAS]] 36 [1944] 213-214).
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* 10. Juni 1944 [[Kongregation für die Ordensleute|Ordenskongregation]] Rundschreiben  [[Quantum conferat]].
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* 2. Februar 1947 [[Apostolische Konstitution]] [[Provida mater ecclesia]] über die kanonischen Stände und weltlichen Institute zur Erlangung der christlichen [[Vollkommenheit]].
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* 12. März 1948 Motu proprio [[Primo feliciter]] über die Belobigung und Bestätigung der weltlichen Institute.
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* 19. März 1948 [[Kongregation für die Ordensleute]] [[Cum sanctissimis (Wortlaut)|Cum sanctissimis]] zur Ausführung des Motu proprio [[Provida mater ecclesiae]] für die weltlichen Institute.
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* [[21. November]] [[1950]] [[Enzyklika]] [[Sponsa christi]] zur Förderung der heiligen Einrichtung der weiblichen Orden ([[AAS]] XLIII [1951] pp. 5-24).
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* [[23. November]] [[1950]] [[Kongregation für die Ordensleute]], [[Instruktion]] [[Inter praeclara]] ([[AAS]] 43 [1951] 37-44)
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*  9. Februar 1952 [[Motu proprio]] [[Postquam apostolicis]] über die Ordensleute, das Kirchenvermögen; Orientalen.
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* 25. März 1954 [[Enzyklika]] [[Sacra virginitas]] über die Hochschätzung der Ehe und der [[Jungfräulichkeit]].
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* 11. Februar 1955 [[Motu proprio]] [[Cum supremae]]  Papst Pius XII. gründet das "[[Gebetsgemeinschaft für geistliche Berufe|Päpstliche Werk für Ordensberufe]]" Das Werk hat den Zentralsitz bei der [[Ritenkongregation]] in Rom. Religiöse Orden und Kongregationen, Klöster und einzelne Ordensniederlassungen, kirchliche Kollegien, katholische Sodalitäten, Geistliche wie Laien können ihm beitreten ([[AAS]] 47 (1955) 266; ; mit den beigefügten, von der S. Congr. Rel. veröffentlichten Statuten und Richtlinien; a. a. O. 298-301).
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* 25. März 1956 [[Kongregation für die Ordensleute]]: [[Instruktion]] [[Inter cetera]] über die Klausur der [[Nonne]]n ([[AAS]] 48 [1956] 512-526).
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* 31. Mai 1956 [[Apostolische Konstitution]] [[Sedes sapientiae]] über die [[Erziehung]] und die Erzieher junger [[Ordensleute]].
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*6. August 1957 [[Religiosenkongregation]] Brief an die Generaloberen der Ordensinstitute: [[Stellungnahme zur Benutzung von Rundfunk und Fernsehen in den Klöstern]].
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'''[[Johannes XXIII.]]'''
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* 2. Februar 1961 [[Religiosenkongregation]]: [[Instruktion]] [[Religiosorum institutio]] zur Ausbildung und Auswahl der Kandidaten zum Ordens- und Priesterstand.
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* 2. Juli 1962 Brief [[Il tempio massimo]] zur Ermahnung an die Nonnen und heiligen Jungfrauen auf dem ganzen Erdkreis.
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'''[[Paul VI.]]'''
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* 6. November 1964 [[Staatssekretariat]] Reskript [[Cum admotae]] über die Gewährung von Vollmachten an die Generaloberen der klösterlichen Priesterverbände päpstlichen Rechtes und die Abtpräses monastischer Kongregationen.
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* 28. Oktober 1965 [[II. Vatikanum|Zweites Vatikanisches Konzil]] [[Dekret]] [[Perfectae caritatis]] über die zweitgemäße Erneuerung des Ordenslebens  ([[AAS]] LVIII [1966] 702-712).
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* 31. Mai 1966 [[Kongregation für die Ordensleute]] [[Dekret]] [[Religionum laicalium]] über die Gewährung von Vollmachten an die Generaloberen klösterlicher Laienverbände päpstlichen Rechts.
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* 6. August 1966 Motu proprio [[Ecclesiae sanctae]] mit Ausführungsbestimmungen zu den Dekreten Hirtenamt der Bischöfe, Dienst und Leben der [[Priester]], Zeitgemäße Erneuerung des [[Orden]]slebens, [[Mission]]stätigkeit in der [[Kirche]].
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*7. September 1967 [[Kongregation für die Evangelisierung der Völker|Kongregation für die Verkündigung des Evangeliums unter den Völkern oder für die Glaubensverbreitung]]: [[Prot N. 3830-67]] Den klösterlichen Fraueninstituten Päpstlichen Rechts, die von der [[Kongregation für die Glaubensverbreitung]] abhängen, werden besondere Vollmachten gewährt.
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* 1968 [[Kongregation für die Bischöfe]] Verzeichnis [[Transferendi onera]] über der den Ordensobern gewährten Quinquennalfakultäten.
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* 6. Januar 1969 [[Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute]]: [[Instruktion]] [[Renovationis causam]] über die zeitgemäße Erneuerung und Ausbildung zum Ordensleben.
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* 15. August 1969 [[Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute]] [[Instruktion]] [[Venite seorsum]] über das beschauliche Leben und die Klausur der Nonnenklöster.
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* 27. November 1969 [[Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute]] [[Dekret]] [[Clericalis instituta]] über die Mitwirkung der Laienmitglieder an der Leitung klerikaler Ordensverbände.
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* 27. November 1969 [[Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute]] [[Dekret]] [[Cum superiores generales]] über die den Generaloberen laikaler Ordensverbände delegierte Vollmacht zur Säkularisierung von Mitgliedern mit zeitlichen Gelübden.
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* 1970 Der erste internationale Kongress der [[Säkularinstitut]]e.
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* 2. Januar 1970 [[Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute]] [[Cum, post editam]] Prot. N.S.R. 1466/66.
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* 2. Februar 1970 [[Dekret]] [[Professionis ritus]] und die neue liturgische Ordnung der Ordensprofess.
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*  31. Mai 1970 [[Kongregation für den Gottesdienst]]: [[Dekret]] [[Consecrationis virginum]] und liturgische Ordnung.
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* 4. Juni 1970 [[Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute]] [[Erklärung]] [[Clausuram papalem]] über die päpstliche [[Klausur]] der Männerorden.
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* 4. Juni 1970 [[Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute]] [[Dekret]] [[Ad instituenda]] über die Gewährung einiger Vollmachten an die Ordensinstitute.
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* 9. November 1970 [[Kongregation für den Gottesdienst]]: [[Dekret]] [[Abbatem et abbatissam]] und neue liturgische Ordnung der Abt- und Äbtissinenweihe.
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* 8. Dezember 1970 [[Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute]]: [[Dekret]] [[Dum canonicarum legum]] Richtlinien über den Empfang und Spendung des [[Bußsakrament]]es, besonders bei den [[Ordensfrau]]en.
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* 14. Dezember 1970  Normen [[Kongregation für die Glaubenslehre]], [[Antequam causam]] zur Behandlung von Laisierungsfällen mit Dispens von den Weiheverpflichtungen in den Diözesan- und Ordenskurien.
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* 13. Januar 1971 [[Kongregation für die Glaubenslehre]]: Rundschreiben [[Litteris encyclicis]] an alle Ortsordinarien und Generaloberen klerikaler Ordensverbände.
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* 29. Juni 1971 Apostolisches Lehrschreiben [[Evangelica testificatio]] an die Mitglieder aller Ordensfamilien auf dem katholischen Erdkreis über die Erneuerung des Ordenslebens nach den Weisungen des [[II. Vatikanum|Zweiten Vatikanischen Konzils]].
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* 3. Juni 1973 [[Päpstlicher Rat für die sozialen Kommunikationsmittel|Päpstliche Kommission für die Instrumente der sozialen Kommunikation]]: [[Aufruf an kontemplative Ordensgemeinschaften]].
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* [[14. Mai]] [[1978]] [[Kongregation für die Ordensleute]] und der [[Kongregation für die Bischöfe]] [[Mutuae relationes]] über die Beziehungen zwischen [[Bischöfe]]n und [[Ordensleute]]n in der [[Kirche]].
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'''[[Johannes Paul II.]]'''
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'''[[Datei:VAS im Pontifikat Johannes Pauls II. Nr. 97.JPG|miniatur|]]'''
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* 1980 Die Ausbildung in den Säkularinstituten
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* März 1980 [[Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute]] [[Die kontemplative Dimension des Ordenslebens]] Vollversammlung der [[SCRIS]].
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* [[12. August]] [[1980]] [[Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute]]: [[Das Ordensleben und die Förderung des Menschen]] Vollversammlung der SCRIS vom 25-28. April 1978.
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* 10.-16.5.1981 Entwicklung der Pastoral geistlicher Berufungen in den Ortskirchen: Erfahrungen aus der Vergangenheit und Pläne für die Zukunft.
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*  1981 Rundschreiben : Die Säkularinstitute und die evangelischen Räte.
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* 6. März 1983 [[Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute]]: [[Die Säkularinstitute]]
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* [[31. Mai]] [[1983]] [[Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute]]: [[Wesentliche Elemente der Lehre der Kirche über das religiöse Leben]].
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* 25. März 1984 [[Apostolisches Schreiben]] [[Redemptionis donum]] über das geweihte Leben.
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* [[Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute]] und [[Päpstlicher Rat der Seelsorge für die Migranten und Menschen unterwegs|Päpstliche Kommission für Auswanderungsfragen und Tourismus]], "Lettera congiunta, A tutti i Religiosi e le Religiose del mondo (Gemeinsames Schreiben an alle Ordensmänner und Ordensfrauen): People on the move 48 (1987) 163–166.
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* 22. Mai 1988 Apostolischer Brief [[Litterae encyclicae]] an alle gottgeweihten Personen in den Ordengemeinschaften und Säkularinstituten zum [[Marianisches Jahr|marianischen Jahr]].
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* 15. Oktober 1989 [[Kongregation für die Glaubenslehre]]: Schreiben [[Orationis formas]] an die [[Bischöfe]] der Katholischen Kirche über einige Aspekte der christlichen [[Meditation]].
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* [[2. Februar]] [[1990]] [[Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens]]: Schreiben [[Potissimum institutioni]] über Richtlinien für die Ausbildung in den Ordensinstituten. Das Schreiben hat das Gewicht einer [[Instruktion]] gemäß can. 34.
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* 6. Januar 1992 [[Päpstliches Werk für geistliche Berufe]]: [[Entwicklung der Pastoral der Berufe in den Einzelkirchen]].
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* 2. Februar 1994 [[Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens]]: [[Congregavit nos in unum christi amor]] über das brüderliche und schwesterliche Leben in Gemeinschaft.
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* [[25. März]] [[1996]] Nachsynodalen [[Apostolisches Schreiben]] [[Vita consecrata]] über das geweihte Leben und seine Sendung in Kirche und Welt, an  den [[Episkopat]] und den [[Klerus]] an die [[Orden]] und [[Kongregation]]en, an die Gesellschaften des Apostolischen Lebens, an die Säkularinstitute und an alle Gläubigen gerichtet.
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* Seit dem Jahre 1997 gibt der Papst eine Botschaft zum "Welttag des geweihten Lebens" ([http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/messages/consecrated_life/index_ge.htm von Johannes Paul II.] / [http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/messages/consecrated_life/index_ge.htm von Benedikt XVI.]) der an dem Fest [[Darstellung des Herrn]] begangen werden soll.
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* 6. Januar 1998 Schlussdokument [[In verbo tuo]] des Europäischen Kongresses über die Berufungen zum [[Priestertum]] und Ordensleben in [[Europa]] vom 5.-10.Mai 1997. Hg.: [[Päpstliches Werk für geistliche Berufe|Päpstlichen Werk für geistliche Berufe]] in Zusammenarbeit mit der [[Kongregation für das Katholische Bildungswesen]], der [[Kongregation für die Orientalischen Kirchen]] und der [[Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens]].
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* 8. Dezember 1998 [[Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens]]: [[Die Zusammenarbeit der Ordensinstitute in der Ausbildung]], Richtlinien.
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* 13. Mai 1999 [[Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens]]: [[Instruktion]] [[Verbi sponsa]] über das kontemplative Leben und die [[Klausur]] der [[Nonne]]n.
 +
* [[2. Februar]] [[2000]] [[Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens]]: Schreiben [[Jubiläum des geweihten Lebens]], Das Geweihte Leben in der Kirche, Zeugnis für Christus Gestern - Heute - Immer, Hilfen für das vorbereitende Triduum und für das Fest der [[Darstellung des Herrn]] (30. Januar - 2. Februar).
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* [[14. Juni]] [[2002]] [[Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens]]: [[Instruktion]] [[Neubeginn in Christus. Ein neuer Aufbruch des geweihten Lebens im dritten Jahrtausend]].
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* 28. Oktober 2002 [[Kongregation für das katholische Bildungswesen]]: [[Geweihte Personen und ihre Mission in der Schule]] 37. Jahrestag des Erlasses der Erklärung „[[Gravissimum educationis]]“ des II. Vatikanischen Konzis
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'''[[Benedikt XVI.]]'''
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* 8. September 2007 [[Kongregation für das Katholische Bildungswesen]] [[Gemeinsam in der katholischen Schule erziehen]]. Geteilte Mission von Personen geweihten Lebens und gläubigen [[Laie]]n.
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* [[11. Mai]] [[2008]] [[Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens]]: [[Instruktion]] [[Faciem tuam, domine, requiram]]  über den Dienst der [[Autorität]] und der [[Gehorsam]].
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'''[[Franziskus (Papst)|Franziskus]]'''
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* [[Jahr der geistlichen Berufungen]] [[2015]] <ref> [http://www.kath.net/news/43942

 Katholische Kirche feiert 2015 als Jahr der Orden] [[Kath.net]] am 30 November 2013</ref>
  
'''Siehe auch:''' [[Ordensbezeichnungen]], [[:Kategorie:Orden|Beschreibungen einzelner Orden]], [[Gesellschaft apostolischen Lebens]], [[Säkularinstitut]], [[Personalprälatur]]
+
'''Siehe auch:''' [[Ordensbezeichnungen]], [[Gesellschaft apostolischen Lebens]], [[Säkularinstitut]], [[Personalprälatur]], [[Katholische Männerorden]], [[Katholische Frauenorden]]
  
 
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
*[http://www.orden.de Orden in Deutschland ]
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*[http://www.orden.de Orden in Deutschland]
 
*[http://www.orden-online.de Deutschsprachige Orden-online]
 
*[http://www.orden-online.de Deutschsprachige Orden-online]
*[http://www.fides.org/deu/statistiche/2000_4a.html Statistik der Ordensleute weltweit]
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*[http://www.fides.org/de/stats/30940-last Statistik der Ordensleute weltweit]
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* [http://www.novaetvetera.de/katalog/sachgeb_125.html Erwerbbare antiquarische Bücher über Orden & Ordensgeschichte]
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*[http://www.gottgeweiht.at www.gottgeweiht.at]
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*[http://www.kleine-spirituelle-seite.de/tl_files/template/pdf/aufnahme_ins_kloster-benediktinerregel.pdf Die Aufnahme ins Kloster am Beispiel der Benediktinerregel]
 +
*[http://www.kath.net/news/43082 Ordensnachwuchs, aber wie ?] [[Kath.net]] am 1. Oktober 2013
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*[http://www.kath.net/news/44736 Vatikan würdigt Orden mit einem Themenjahr] [[Kath.net]] am 2. Februar 2014
  
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== Anmerkungen ==
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<references />
  
 
[[Kategorie:Orden|!]]
 
[[Kategorie:Orden|!]]

Version vom 3. Februar 2014, 13:28 Uhr

Im allgemeinen ist eine Ordensgemeinschaft (kurz: Orden) eine Gemeinschaft, die nach einer bestimmten Regel (= Ordo) lebt und bestimmte Gelübde abgelegt hat.

Im engeren Sinn unterscheidet die katholische Kirche zwischen Orden und Kongregationen;

  • Ordensgemeinschaften leben in einem Kloster und verpflichten sich mit feierlichen Gelübden (Versprechen gegenüber Gott).
  • In den Kongregationen (= Gemeinschaften) sind einfache Gelübde üblich.

Ordensgemeinschaften und Kongregationen gehören zusammen mit den Säkularinstituten zu den Instituten geweihten Lebens. Gemäss der Apostolischen Konstitution Pastor Bonus fallen diese Institute zusammen mit den Gesellschaften apostolischen Lebens in den Kompetenzbereich der Religiosenkongregation.

Was ist der Ordensstand

Der Ordensstand ist kein Zwischenstand zwischen dem der Kleriker und dem der Laien, sondern entsteht aus dem einen wie dem anderen als eine besondere Gabe für das Leben der ganzen Kirche (vgl. LG, 43).

Er besteht in der Nachfolge Christi, durch öffentliches Gelöbnis der evangelischen Räte, nämlich gottgeweihte Keuschheit, Armut und Gehorsam, und die Verpflichtung, alle Hindernisse zu beseitigen, die vom Eifer der Liebe und der Vollkommenheit der Gottesverehrung ablenken könnten. Der Ordensangehörige nämlich gibt sich dem über alles geliebten Gott vollständig zu eigen, so dass er selbst durch einen neuen und besonderen Titel auf Gottes Dienst und Ehre hingeordnet wird; das heißt, er ist in besonderer Weise mit der Kirche und ihrem Geheimnis verbunden und das verpflichtet ihn, mit ungeteilter Hingabe für das Wohl des ganzen Leibes zu wirken (LG, 44).

Hieraus ergibt sich klar, dass das Ordensleben eine besondere Weise der Teilhabe an der sakramentalen Natur des Volkes ist. Die Weihe derer, die sich durch ein Ordensgelübde verpflichten, hat vor allem das Ziel, dass sie der Welt ein sichtbares Zeichen des unerforschlichen Geheimnisses Christi geben, insofern sie Ihn selbst darstellen, wie er auf dem Berg in der Beschauung weilt oder wie er den Scharen das Reich Gottes verkündigt oder wie er die Kranken und Schwachen heilt und die Sünder zum Guten bekehrt oder wie er die Kinder segnet und allen Wohltaten erweist, immer aber dem Willen des Vaters gehorsam ist, der ihn gesandt hat (LG, 46).<ref>14. Mai 1978 Kongregation für die Ordensleute und der Kongregation für die Bischöfe Mutuae relationes über die Beziehungen zwischen Bischöfen und Ordensleuten in der Kirche, Nr. 10. </ref>

Über den besonderen Charakter der einzelnen Institute

In der Kirche gibt es viele und nach ihrem spezifischen Charakter unterschiedene Ordensinstitute (vgl. PC, 7, 8, 9, 10); aber jedes trägt seine eigene Berufung als Gabe des Geistes bei, die durch das Werk vortrefflicher Männer und Frauen bewirkt (LG, 45); vgl. PC, 1; 2) und von der Hierarchie authentisch gebilligt wurde. <ref>14. Mai 1978 Kongregation für die Ordensleute und der Kongregation für die Bischöfe Mutuae relationes über die Beziehungen zwischen Bischöfen und Ordensleuten in der Kirche, Nr. 11. </ref>

Orden (im engeren Sinn)

Die Orden der katholischen Kirche können eingeteilt werden in:

Alle Mitglieder dieser Orden legen feierliche Gelübde ab und pflegen das Chorgebet. Im allgemeinen haben sie ihre Ursprünge im Mittelalter.

Mönchsorden

Bettelorden

Regularkanoniker

Kongregationen

Klerikerkongregationen

Klerikerkongregationen sind Gemeinschaften von Regularklerikern, das heisst von Priestern, welche zu einer Gemeinschaft gehören und bestimmte Gelübde abgelegt haben. Die Jesuiten sind ein bekanntes Beispiel dafür.

Brüder- und Schwesternkongregationen

Religiöse Kongregationen sind Gemeinschaften von Priestern, Brüdern oder Schwestern, welche durch Gelübde gebunden ihren Dienst ausüben. Dazu gehören unter anderem die Passionisten, die Redemptoristen und die Vinzentiner.

Ordensfamilien

Diese "alten" Orden haben meist eine eigene Spiritualität entwickelt, die von später entstandenen religiösen Kongregationen oder Instituten derselben Tradition (auch "Familie" genannt) übernommen und weiterentwickelt wurden.

Ein Beispiel einer reich verzweigten Ordenstradition ist der Franziskanerorden, der aus drei Hauptzweigen besteht und über 200 Gemeinschaften umfasst, die sich auf seine Spiritualität berufen, aber nicht im eigentlichen Sinne ein und demselben Orden angehören.

Insbesondere die Franziskaner, Dominikaner und Karmeliten kenne je einen Dritten Orden, dem sich Laien in der Welt anschließen können (vgl. Terziar).

In der katholischen Kirche gibt es etwa 2000 solcher Gemeinschaften. Die Gründung einer solchen Gemeinschaft erfolgt oft aus einem bestimmten geistlichen oder materiellen Bedürnis der entsprechenden Zeit heraus.

Wiederbelebung eines Ordens

Ein neuer Orden erlaubt der Heilige Stuhl nicht mehr zu errichten, nur noch Kongregationen. Ein Orden, bei dem das letzte Mitglied noch keine 100 Jahre gestorben ist, darf "wiederbelebt" werden.

Literatur

Päpstliche Schreiben zu Orden und gottgeweihtem Leben

Pius IV.

Leo XIII.

  • 22. Oktober 1880 Apostolisches Schreiben Perlectae a nobis an Kardinal-Erzbischof von Paris über die unbilligen Verfügungen der französischen Regierung gegen die religiösen Ordensgenossenschaften.
  • 11. August 1889 Kongregation der Bischöfe und Regularen: Dekret „Ecclesia catholica“ (ASS XXIII (1890-1891) 634-636).
  • 8. Dezember 1900 Apostolische Konstitution “Conditae a cristo” (ASS XXXIII (1900-1901) 341-347.

Pius X.

  • 4. August 1913 Apostolischer Brief "Cum primum" (AAS 5 [1913] 387-390).

Benedikt XV.

  • 15. August 1915 Instruktion "Illud saepius".

Pius XI.

Pius XII.

Johannes XXIII.

Paul VI.

Johannes Paul II.

VAS im Pontifikat Johannes Pauls II. Nr. 97.JPG

Benedikt XVI.

Franziskus

Siehe auch: Ordensbezeichnungen, Gesellschaft apostolischen Lebens, Säkularinstitut, Personalprälatur, Katholische Männerorden, Katholische Frauenorden

Weblinks

Anmerkungen

<references />