Neue Heilige und Selige im Pontifikat Benedikt XVI.: Unterschied zwischen den Versionen

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'''[[Neue Heilige und Selige]] im [[Pontifikat]] [[Benedikt XVI.]]''', welche ab 2005-2013 [[Heiligsprechung|heilig- oder seliggesprochen]] wurden.  
 
'''[[Neue Heilige und Selige]] im [[Pontifikat]] [[Benedikt XVI.]]''', welche ab 2005-2013 [[Heiligsprechung|heilig- oder seliggesprochen]] wurden.  
  
Papst Benedikt XVI. ließ die Seligsprechungen fast generell im Herkunftbistum durch den [[Präfekt]]en der [[Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse]] vornehmen, einerseits um im seinem Alter entlastet zu sein, anderseits, um die leichtere Beiwohnung der Gläubigen an der Feierlichkeit - für einen Seligen, der vor allem im Heimatbistum verehrt wird - besser zu gewährleisten.
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Papst Benedikt XVI. ließ die Seligsprechungen fast generell im Herkunftbistum durch den [[Präfekt]]en der [[Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse]] vornehmen, einerseits um im seinem Alter entlastet zu sein, anderseits, um die leichtere Beiwohnung der Gläubigen an der Feierlichkeit - für einen Seligen, der vor allem im Heimatbistum verehrt wird - besser zu gewährleisten.<ref> vgl. http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/csaints/documents/rc_con_csaints_doc_20050929_comunicato_ge.html:
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:ERKLÄRUNG DER KONGREGATION FÜR DIE SELIG- UND HEILIGSPRECHUNGSPROZESSE
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In Anbetracht der vom Heiligen Vater Benedikt XVI. jüngst approbierten Ergebnisse der Überprüfung der theologischen Gründe und pastoralen Erfordernisse bezüglich der Selig- und Heiligsprechungsfeiern gibt diese Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse die folgenden neuen Anordnungen bekannt:<br>
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1. Während es bei der Gepflogenheit bleibt, wonach bei der Heiligsprechung, die dem Seligen den öffentlichen Kult der Gesamtkirche zugesteht, ausschließlich der Heilige Vater den Vorsitz hat, soll die Seligsprechung, die in gleicher Weise ein Akt höchster päpstlicher Vollmacht ist, von einem vom Heiligen Vater dazu ernannten Vertreter, in der Regel dem Präfekten der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, vorgenommen werden.
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2. Die Seligsprechungsfeier soll in der Diözese, die den Prozeß für den neuen Seligen betrieben hat, oder an einem anderen geeigneten Ort stattfinden.
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3. Auf Antrag der zuständigen Bischöfe und der Actoren des Prozesses kann nach Einholung des Urteils des Staatssekretariats die Feier der Seligsprechung in Rom erfolgen.
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4. Schließlich wird dieser Ritus im Rahmen einer Eucharistiefeier vorgenommen, sofern nicht besondere liturgische Gründe seine Durchführung während eines Wortgottesdienstes oder einer Stundenliturgie nahelegen.<br>
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Aus dem Vatikan, 29. September 2005</ref>
  
 
===2013===
 
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Version vom 20. November 2019, 14:48 Uhr

Benedikt XVI. segnet.jpg

Neue Heilige und Selige im Pontifikat Benedikt XVI., welche ab 2005-2013 heilig- oder seliggesprochen wurden.

Papst Benedikt XVI. ließ die Seligsprechungen fast generell im Herkunftbistum durch den Präfekten der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse vornehmen, einerseits um im seinem Alter entlastet zu sein, anderseits, um die leichtere Beiwohnung der Gläubigen an der Feierlichkeit - für einen Seligen, der vor allem im Heimatbistum verehrt wird - besser zu gewährleisten.<ref> vgl. http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/csaints/documents/rc_con_csaints_doc_20050929_comunicato_ge.html:

ERKLÄRUNG DER KONGREGATION FÜR DIE SELIG- UND HEILIGSPRECHUNGSPROZESSE

In Anbetracht der vom Heiligen Vater Benedikt XVI. jüngst approbierten Ergebnisse der Überprüfung der theologischen Gründe und pastoralen Erfordernisse bezüglich der Selig- und Heiligsprechungsfeiern gibt diese Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse die folgenden neuen Anordnungen bekannt:
1. Während es bei der Gepflogenheit bleibt, wonach bei der Heiligsprechung, die dem Seligen den öffentlichen Kult der Gesamtkirche zugesteht, ausschließlich der Heilige Vater den Vorsitz hat, soll die Seligsprechung, die in gleicher Weise ein Akt höchster päpstlicher Vollmacht ist, von einem vom Heiligen Vater dazu ernannten Vertreter, in der Regel dem Präfekten der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, vorgenommen werden.
2. Die Seligsprechungsfeier soll in der Diözese, die den Prozeß für den neuen Seligen betrieben hat, oder an einem anderen geeigneten Ort stattfinden.
3. Auf Antrag der zuständigen Bischöfe und der Actoren des Prozesses kann nach Einholung des Urteils des Staatssekretariats die Feier der Seligsprechung in Rom erfolgen.
4. Schließlich wird dieser Ritus im Rahmen einer Eucharistiefeier vorgenommen, sofern nicht besondere liturgische Gründe seine Durchführung während eines Wortgottesdienstes oder einer Stundenliturgie nahelegen.
Aus dem Vatikan, 29. September 2005</ref>

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Literatur

Weblinks

Anmerkungen

<references />