Nel primo anniversario

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Motu proprio
Nel primo anniversario

von Papst
Johannes Paul II.
zur Errichtung des Arbeitsbüros des Apostolischen Stuhles
1. Januar 1989
(Offizieller italienischer Text: AAS [1989] 145-148)

(Quelle: Der Apostolische Stuhl 1989, S. 710-712)
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Ein Jahr nach der Veröffentlichung der Enzyklika Laborem exercens legte ich dem Kardinalstaatssekretär in einem Schreiben vom 20. November 1982 das besonders Kennzeichnende der Gemeinschaft von Männern und Frauen - Priestern, Ordensleuten und Laien - dar, die in den Dienststellen und Ämtern des Apostolischen Stuhles für die Sache der Weltkirche tätig sind. Die genannte Enzyklika erinnert an die grundlegenden Wahrheiten des "Evangeliums der Arbeit", die in dem reichen Erbe der Soziallehre der Kirche enthalten sind und bezeichnet die Arbeit als den wesentlichen Schlüssel in der gesamten sozialen Frage ... wenn wir sie wirklich vom Standpunkt des Wohls für den Menschen betrachten wollen" (Laborem exercens, Nr. 3). Unter diesem Gesichtspunkt muss das klare Wissen darum, was es bedeutet, an der "Sorge für alle Gemeinden" (2 Kor 11,28) teilzunehmen, - wie es den Dienst für den Stuhl Petri kennzeichnet -, harmonisch in Einklang gebracht werden mit den Erfordernissen unparteilicher Gerechtigkeit, die dem echten Respekt für die Person jedes einzelnen Mitarbeiters entspringen. Es handelt sich hier um Erfordernisse, die sowohl von meinen Vorgängern, angefangen von der Enzyklika Rerum novarum Leos XIII., als auch vom Zweiten Vatikanischen Konzil und von mir selbst in den Enzykliken Laborem exercens und Sollicitudo rei socialis betont wurden. Nun bin ich der Meinung, dass, auch im Hinblick auf die praktische Anwendung der Apostolischen Konstitution Pastor bonus - welche in den Normen (Art. 33-36) und im Anhang II die im erwähnten Schreiben angeführten Grundsätze enthält - der Augenblick gekommen ist, in dem nach eingehenden Studien und Beratungen diese Grundsätze durch die Erstellung entsprechender Strukturen und Richtlinien in die Praxis umzusetzen sind. Somit errichte ich das Arbeitsbüro des Apostolischen Stuhles gemäß den von mir "ad experimentum" für fünf Jahre approbierten Statuten und dem vorliegenden Motu proprio. Der Kompetenzbereich dieses Amtes erstreckt sich auf die Arbeit in allen Formen und Bereichen im Dienst der Römischen Kurie, des Vatikanstaates, von Radio Vatikan sowie der bereits bestehenden und zukünftigen Ämter und Behörden, die direkt vom Apostolischen Stuhl verwaltet werden, auch wenn sich ihr Sitz außerhalb des Vatikanstaates befindet.

Mit der Errichtung des Arbeitsbüros möchte ich in erster Linie eine Dienststelle schaffen, die der Verwirklichung und Stärkung einer echten Arbeitsgemeinschaft dient. Deren tragende Grundpfeiler aber sind jene, die die menschliche Arbeit kennzeichnen und die in den erwähnten Enzykliken hervorgehoben werden, nämlich: die Arbeit als Vorrecht der Person, als Pflicht, als Recht und schließlich als Dienst.

Durch die Erfüllung der ihm anvertrauten Aufgaben wird das Arbeitsbüro dazu beitragen, dass in dieser speziellen Arbeitsgemeinschaft, die im Dienst des Papstes steht,

- die Würde jedes einzelnen Mitarbeiters wirklich geachtet wird;

- die wirtschaftlichen und sozialen Rechte jedes Arbeitnehmers anerkannt, geschützt, angepasst und gefördert werden;

- die betreffenden Pflichten immer treuer erfüllt werden;

- ein lebendiges Verantwortungsbewußtsein geweckt und

- die Dienstleistung stets verbessert wird.

Im Wahrnehmen seiner Aufgaben wird das Arbeitsbüro mehr und mehr die Umwandlung einer Arbeitsgemeinschaft in eine Personengemeinschaft begünstigen. In dieser soll zugleich mit der notwendigen Einheitlichkeit der Führung die aktive Teilnahme jedes einzelnen Mitarbeiters aller Dienststellen und eine entsprechende bildungsmäßige und berufliche Vorbereitung gefördert sowie das Wissen um die eigene Aufgabe und Verantwortung, den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen entsprechend, vertieft werden, damit alle sich als aktive Mitarbeiter sowohl in ihrem eigenen Sektor als auch im Rahmen der Sendung der Weltkirche betrachten (vgl. Gaudium et spes, Nr. 68). "Die Tätigkeit aller in der Römischen Kurie und in den anderen Dienststellen des Apostolischen Stuhles Beschäftigten ist, weil Teilnahme an der universalen Sendung des Papstes, echter kirchlicher Dienst pastoralen Charakters und muss daher mit höchstem Verantwortungsbewusstsein und mit Dienstbereitschaft geleistet werden", heißt es in der Apostolischen Konstitution Pastor bonus (Art. 33).

Dem Arbeitsbüro obliegt schließlich die Beilegung eventueller Konflikte administrativen oder wirtschaftlich-sozialen Charakters, die an den verschiedenen Dienststellen des Apostolischen Stuhles auftreten können.

Im Hinblick auf diese ausgesprochen gemeinschaftsbezogene Auffassung des Arbeitsverhältnisses sowie auf die spezifische Natur der Dienstleistungen für den Heiligen Stuhl ist die Anwendung gewaltsamer Methoden zur Durchsetzung von Forderungen unangebracht. Es wird daher notwendig sein, zum gemeinsamen Suchen nach Lösungen einen ehrlichen Dialog zu fördern und in erster Linie die vorgesehenen Schlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Es ist mein Wunsch, der Heilige Stuhl möge dank des Arbeitsbüros auch immer besser sichtbar werden als Beispiel des Einsatzes der Kirche für die Gerechtigkeit, deren Seele die christliche Tugend der Solidarität ist (vgl. Sollicitudo rei socialis, Nr. 39).

Auf diese Weise leisten wir alle gemeinsam auch einen wirksamen Beitrag zum Aufbau jenes Friedens, der Frucht der Gerechtigkeit und der ehrlichen Zusammenarbeit in den zwischenmenschlichen und sozialen sowie in den Beziehungen der Völker untereinander ist; jenes Friedens, für den der Apostolische Stuhl mittels seiner Dienststellen unermüdlich wirkt.

Ich bestimme, dass alles, was in diesem, als Motu proprio verfassten Schreiben festgelegt ist, am 1. März 1989 voll in Kraft trete und dauernde Gültigkeit behalte, ungeachtet aller eventuellen gegenteiligen Verordnungen, selbst wenn diese besondere Erwähnung verdienen.

Gegeben zu Rom, im Apostolischen Palast, am 1. Januar 1989,

im elften Jahr meines Pontifikates.

Joannes Paulus PP II.