Militans Iesu Christi ecclesia

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Apostolisches Schreiben
Militans Iesu Christi ecclesia

von Papst
Leo XIII.
den ehrwürdigen Brüdern, Patriarchen, Primaten, Erzbischöfen, Bischöfen
welche Frieden und Gemeinschaft mit dem Heiligen Stuhle stehen und allen christgläubigen Söhnen
durch welches ein außerordentliches Jubiläum angekündigt wird
12. März 1881

(Offizieller lateinischer Text: ASS XIII [1880] 385-389)

(Quelle: Leo XIII., Lumen de coelo II, - Bezeugt in seinen Allocutionen, Rundschreiben, Constitutionen, öffentlichen Briefen und Akten, Buch und Verlag Rudolf Brzezowsky & Söhne Wien 1889, S. 13-19, in Fraktur abgedruckt)

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Gruß und apostolischen Segen,
Ehrwürdige Brüder und geliebte Söhne !

Die streitende Kirche Jesu Christi, welche auf das kräftigste Wohl und Sicherheit dem Menschengeschlecht gewähren kann, wird durch die gegenwärtige Bedrängnis so hart heimgesucht, dass sie täglich in neue Stürme gerät, wahrhaft vergleichbar mit jenem Schifflein auf dem See Genesareth, welches, da es einst Christum den herrn und seine Jünger trug, von gewaltigem Sturm und Wogen hin- und her gepeitscht wurde. In der Tat erheben sich jene, welche gegen die Katholische Kirche Feindschaft pflegen, durch zahl, Kraftaufwand und Verwegenheit ihrer Anschläge frecher als je. Und begnügen sich nicht den himmlischen Lehren offenkundig abzusagen, sondern streben mit aller Gewalt und Ungestüm darnach, die Kirche entweder ganz von dem Einfluss auf die menschliche Gesellschaft zu verdrängen oder sie wenigstens zur Ohnmacht im öffentlichen Leben der Völker zu zwingen. Daher geschieht es, dass sie sich in der Ausübung ihres Amtes, welches sie von ihrem göttlichen Stifter empfangen hat, von allen Seiten in große Schwierigkeiten verwickelt und gehemmt sieht.

Die bittersten Früchte dieser ruchlosen Verschwörung fallen hauptsächlich dem römischen Papst zu, dem man, nachdem man ihm seiner legitimen Rechte entsetzt hat und an der Ausübung seiner wichtigsten Aufgaben vielartig hindert, wie zum Gespött, einen Schein königlicher Majestät überlässt. Demzufolge fühlen wir, die Wir durch den Ratschluss der göttlichen Vorsehung zu dieser erhabenen Fülle der geistlichen Gewalt erhoben und zur Fürsorge für die ganz Kirche bestimmt sind, schon lange und haben es oft ausgesprochen, wie hart und beklagenswert die lage ist, in welche und der Zeiten Wechsel gebracht hat. Wir wollen nicht der Einzelheiten Erwähnung tun, es ist ja allen offenkundig, was in dieser Unserer Stadt schon seit vielen Jahren geschieht. - Denn hier im Zentrum katholischen Wahrheit selbst wird die Heiligkeit der Religon verspottet und die Würde des Apostolischen Stuhles verletzt und die Majestät des Papstes häufigen Beschimpfungen durch übelgesinnte Menschen ausgesetzt. - Vieles ist unseres Gewalt entrissen, was Unsere Vorgänger in frommer Freigebigkeit gestiftet und ihren Nachfolgern hinterlassen haben, damit sie es unverletzt bewahren. Man hat sich nicht einmal enthalten, die Rechte des heiligen Institutes der Propaganda zu verletzen, welches nicht nur um die Religion allein, sondern auch um die Zivilisation der Völker sich ausgezeichnet verdient gemacht hat und welches keine Gewalt früherer Zeiten verletzt hatte. - Nicht wenige Kirchen katholischen Ritus sind geschlossen oder entweiht, die des häretischen Ritus vermehrt. Schlechte Lehren werden durch Schrift und Tat ungestraft verbreitet. Diejenigen, welche sich der obersten Gewalt bemächtigt haben, sind häufig bemüht, Gesetze einzuführen, welche die Kirche und den katholischen Namen beleidigend sind und das vor Unseren Augen, dessen ganze Sorge nach dem Auftrag Gottes selbst darüber machen muss, dass die christliche Sache unversehrt und die Rechte der Kirche gewahrt bleiben. Ohne Rücksicht aber auf jene Lehrgewalt, welche dem Römischen Papst innewohnt, schließen sie Unsere Autorität sogar von dem Unterricht der Jugend aus. Und wenn Uns gestattet wird, was keinem Privatmann untersagt ist, auf Unsere Kosten Schulen zur Unterweisung der Jugend zu eröffnen, so dringt in dieselben die Gewalt und die Strenge der bürgerlichen Gesetze ein. Durch dieses traurige Schauspiel werden wir umso heftiger bewegt, als Uns die Fähigkeit zu helfen, die Wir so sehr wünschen, gebricht. Denn Wir sind nicht mehr in der Gewalt Unserer Feinde, als in der Unseren und da jener Gebrauch der Freiheit, der Uns zugestanden wird, durch fremde Willkür Uns entrissen oder vermindert werden kann, besitzt sie keine sichere Grundlage der Beständigkeit und Dauer.

Inzwischen ist es durch die tägliche Erfahrung offenkundig, dass die Ansteckung der Übel immer mehr in den übrigen Leib des christlichen Gemeinwesens ich einschleicht und auf Viele verbreitet. Denn die von der Kirche abgewendeten Völker stürzen täglich in größeres Elend und wo einmal der katholische Glauben erloschen oder geschwächt ist, da ist nur noch ein Schritt zu unsinnigen Meinungen und zur Sucht nach Neuerungen. Wo die höchste und edelste Gewalt Dessen verachtet wid, welcher die Stelle Gottes auf Erden vertritt, da ist es augenscheinlich, dass der menschlichen Autorität keine so kräftigen Zügel übrig bleiben, welche die ungezähmten Geister der Empörer bändigen oder das heiße Verlangen der Menge nach einer unsinnigen Freiheit zügeln könnten. Und aus dieser Ursche wird die bürgerliche Gesellschaft, obschon bereits große Drangsale über sie gekommen sind, doch durch die Furcht vor noch größeren Gefahren geschreckt.

Damit also die Kirche die Bestrebungen der Feinde vereiteln und ihr Amt zum Nutzen Aller erfüllen könne, muss sie viel arbeiten und viel kämpfen. In diesen heftigen und verschiedenartigen Kampfe aber, in welchem es sich um die Ehre Gottes handelt und in welchen um das ewige Heil der Seelen gekämpft wird, wäre alle menschliche Kraft und Anstrengung vergebens, wenn nicht den Zeiten angemessener göttlicher Beistand geboten wird. - Darum pflegte man in betrübten und mühseligen Zeiten der Christenheit, in Mühen und Sorgen seine Zuflucht immer dazu zu nehmen, dass man Gott mit dringenden Gebeten anflehte, dass er seiner ringenden Kirche die Kraft zu kämpfen und die Macht zu siegen verleihen möge. Diese vortreffliche Sitte und Disziplin der Vorfahren nachahmend, verkündigen Wir daher, da Wir wohl erkennen, dass Gott um so eher erbitten lassen werde, je größer der Bußeifer und der Wille, Gnade und Versöhnung von ihm zu erwerben ist, durch dieses Unser Schreiben ein Außerordentliches heiliges Jubiläum für die katholische Welt, um den himmlischen Schutz zu erflehen und den Seelen zu helfen.

Daher verleihen Wir, auf die Barmherzigkeit des allmächtigen Gottes und auf die Autorität der heiligen Apostel Petrus und Paulus vertrauend, kraft jener Gewalt zu lösen und zu binden, welche der Herr Uns trotz Unserer Unwürdigkeit verliehen hat, allen Christgläubigen beiden Geschlechtes einen vollkommenen Ablass aller Sünden in Form eines allgemeinen Jubiläums, wenn nur diejenigen, welche in Europa wohnen, vom 19. März, dem Fest des heiligen Josef, des Gemahls der heiligen Jungfrau maria angefangen, bis zum 1. November, dem Fest Allerheiligen, einschließlich, die aber außer Europa wohnen von demselben 19. März bis zum letzten Tage des laufenden Jahres 1881 einschließlich das verrichten, was im Nachfolgenden vorgeschrieben wird: dass nämlich jene, welche in Rom ansässig sind oder sich daselbst aufhalten, die lateranische, die vatikanische und die liberianische Basilika je zweimal besuchen und dort eine zeitlang für die Erhöhung und für dei Wohlfahrt der Katholischen Kirche und des Apostolischen Stuhles, für die Ausrottung der Ketzereien und für die �Bekehrung aller Irrgläubigen, für die Eintracht der christlichen Fürsten und für den Frieden und die Einigkeit des ganzen gläubigen Volkes nach unserer Meinung fromme Gebete zu Gott emporsenden, auch sollen sie einen Fasttag halten und an demselben bloß Fastenspeisen genießen, jedoch nicht an einem in der Fastendispens inbegriffenen oder an einem anderen Festtag, an welchen man durch das Kirchengebot zu strengen Fasten verpflichtet ist. Ferner sollen sie gültig beichten, das Allerheiligste Sakrament der Eucharistie empfangen und als Almosen zu irgend einem frommen Werk etwas beitragen. In dieser Richtung empfehlen wir namentlich jene Institute, deren Schutz wir der Charität der Christen vor Kurzem in einem Schreiben empfohlen haben, nämlich die Propaganda fidei, das Werk der heiligen Kindheit Jesu Christi und die Schulen im Orient, welche auch in fernen und unzivilisierten Gegenden nach maßgabe des Bedürfnisses zu errichten und zu fördern, Unser sehnlicher Wunsch und fester Entschluss ist. - Alle Übrigen aber, welche wo immer außerhalb der Ewigen Stadt wohnen, sollen drei von den Ordinarien oder ihren Vikaren oder Offizialen oder in ihrem Auftrage und, wo solche fehlen, von denjenigen, welche die Seelsorge ausüben, zu bezeichnende Kirchen je zweimal, oder, wenn bloß zwei kirchen vorhanden sind, diese je dreimal oder wo nur eine ist, sechsmal in dem vorerwähnten zeitraum besuchen und die anderen oben erwähnten Werke verrichten. Wir wollen auch, dass dieser Ablass den Seelen, welche mit Gott in Liebe verbunden, aus dieser Welt geschieden sind, fürbittweise zugewendet werden könne. Außerdem gestatten Wir den Ordinarien, dass sie für die Kapitel und Kongregationen, sowohl des Welt- als des Regularklerus, für die Sodalitäten, Bruderschaften, Universitäten oder Kollegien jeder Art, welche die erwähnten Kirchen in Prozession besuchen, die Zahl dieser Kirchenbesuche nach ihrem klugen Ermessen vermindern können.

Wir gestatten ebenfalls, dass die Schifffahrenden und Reisenden, sobald sie an ihrem Wohnsitz oder an einen anderen bestimmten Aufenthalte sich begeben haben, nach sechsmaligem Besuche der Haupt- oder Pfarrliche und gültiger Verrichtung der übrigen oben vorgeschriebenen Werke demselben Ablass erlangen können. Den Ordenspersonen beiderlei Geschlechtes aber, auch denen, welche beständig in Klöstern leben, sowie anderen Personen, sowohl Laien, als Welt- und Ordensgeistlichen, welche durch die Gefangenschaft, leibliche Krankheit oder durch irgend eine andere rechtmäßige Ursache verhindert sind, die erwähnten Werke oder einige derselben zu verrichten, gestatten und indulgieren Wir, dass ihr Beichtvater ihnen dieselben in andere Werke verwandeln oder sie auf eine andere Zeit verschieben kann und verleihen auch die Gewalt, Kinder, welche noch nicht zur Ersten Kommunion zugelassen wurden, von der Kommunion zu dispensieren.

Überdies verleihen Wir allen Christgläubigen, sowohl laien, als Welt- und Ordensgeistlichen jeglichen Ordens und Institutes, auch wenn es besonders genannt werden müsste, die Vollmacht, dass sie sich zu diesem Zwecke was immer für einen wirklich als Beichtvater approbierten Welt- und Ordenspriester zum Beichtvater wählen dürfen. Dieser Vollmacht können sich auch die Nonnen, Novizinnen und anderen Klöstern weilenden Frauen bedienen, wenn nur der Beichtvater für Klosterfrauen approbiert ist. - Den Beichtvätern aber verleihen Wir aus diesem Anlass und nur während der Dauer dieses Jubiläums genau alle jene Vollmachten, welche von Uns bei dem anderen durch Unser Apostolisches Schreiben vom 15. Februar 1879, welches mit den Worten |Pontifices maximi anfängt, ausgeschriebenem Jubiläum verliehen worden sind, jedoch immer mit allen denselben Ausnahmen, welche in jenem Schreiben von Uns gemacht worden sind.

Damit aber die heilsamen Früchte, die Wir ins Auge gefasst haben, durch dieses heilige Jubiläum sicherer und reichlicher erlangt werden, mögen alle nach Kräften bestrebt sein, die Hilfe der großen Mutter Gottes in dieser Zeit durch eine besondere Andacht und Verehrung zu verdienen. Das heilige Jubiläum selbst aber übergeben Wir in den Schutz und in die Obhut des heiligen Josef, des keuschesten Gemahls der Jungfrau Maria, welchen Papst Pius IX. ruhmreichen Andenkens zum Patron der ganzen Kirche erklärt hat und dessen Hilfe nach Unserem Wunsche alle Christgläubigen im täglichen Gebete erflehen mögen. Überdies ermahnen Wir alle, dass sie fromme Wallfahrten zu den Kirchen der Heiligen unternehmen mögen, welche in verschiedenen Ländern als heilig und ehrwürdig in besonderer Verehrung stehen, unter welchen in Italien das hochheilige Haus der Jungfrau von Loreto hervorragt, welches die Erinnerung an die tiefsten Geheimnisse besonders empfiehlt. Darum verordnen und befehlen Wir in der Kraft des heiligen Gehorsams, allen Ordinarien, ihren Vikaren und Offizialen, oder, wo keine sind, jenem, welche die Seelsorge ausüben, sobald sie eine Abschrift oder auch ein gedrucktes Exemplar des gegenwärtigen Schreibens empfangen haben, dasselbe in ihrem Sprengel veröffentlichen zu lassen und nachdem das Volk, so weit es geschehen kann, durch die Predigt des Wortes Gottes gebührend vorbereitet ist, die Kirche oder die Kirchen, welche zu besuchen sind, wie oeben angegeben, zu bezeichneten.

Damit aber das gegenwärtige Schreiben, welches nicht an jeden einzelnen Ort gebracht werden kann, leichter zur allgemeinen Kenntnis gelange, wollen Wir, dass auch den Abschriften oder gedruckten Exemplaren des gegenwärtigen Schreibens, welche von der Hand eines öffentlichen Notars unterschrieben und mit dem Siegel einer kirchlichen Würde stehenden Person versehen sind, überall derselbe Glaube geschenkt werde, welcher dem gegenwärtigen Schreiben geschenkt würde, wenn es vorgezeigt würde.

Gegeben zu Rom bei St. Peter unter dem Fischerring am 12. März 1881

Unseres Pontifikates im vierten Jahre

Leo XIII. PP.

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