Liturgisches Direktorium

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Das Direktorium hat die Aufgabe, die entsprechenden liturgischen Angaben zu den Tagen des Jahres im Hinblick auf die letztgültigen Normen bzw. Textausgaben zusammenzufassen. Da die liturgischen Bücher in amtlicher deutschsprachiger Fassung vorliegen (vgl. KVBl 1984,34und 1994,58), werden die Angaben (besonders zum Offizium) oftmals sehr kurz gefasst, was auch einer besseren Übersichtlichkeit dient. Seit Advent 1994 sind einige neue liturgische Bücher vorgeschrieben (vgl. KVBl 1994, 58) und lösen entsprechende diesbezügliche Ausgaben verbindlich ab. Zu beachten bleiben weiters die durch den CIC 1983 eingetretenen Änderungen in Pastoralen Einführungen in liturgische Bücher (vgl. Abschnitt 6.2, S. 50–53, und KVBl 1984, 34). Die Perikopen für die Messfeier richten sich nach der zweiten authentischen Ausgabe der Leseordnung (1981; vgl. S. 21 f.), und zwar nach den Messlektionarien mit der revidierten Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift. Wann diese Messlektionarien die erst die Studienübersetzung der Bibel verwendenden Lektionarien (1969-1974) verbindlich ablösen, wird im AÖB oder KVBl verlautbart werden. Dessen ungeachtet bleiben verschiedene bei Zustimmung des Ordinarius (vgl. AAS 61, 1969, 753) bestehende Ausnahmeregelungen für Privatzelebration einzelner Priester aufrecht.