Liber diurnus pontificum

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Das Liber diurnus pontificum ist eine Sammlung von Formularen, die in der päpstlichen Kanzlei bis in Mitte des 11. Jahrhundert in Gebrauch war. Seine Anfänge reichen weit vor Gregor I. (590-604) zurück. Im Laufe der Jahrhunderte wurde es den jeweiligen Bedürfnissen durch Ergänzungen und Erweiterungen angepasst. Es enthält Mustervorlagen für jene "täglich" wiederkehrenden Arten von Schriftstücken, die ganz oder zum Teil nach bestimmtem Schema ausgefertigt werden konnten z.B. Weihevollmachten, Synodalberufungen, Papstwahldokumente, Bischofsweihen, Pallienverleihungen, Bekenntnisformulare und Privilegien. Als Quelle für Kirchen- und kanonistische Rechtsgeschichte, für die Geschichte der Liturgie, der Dogmatik und der kirchlichen Disziplin und besonders für die Kenntnis des frühpäpstlichen Urkundenwesens hat es unschätzbaren Wert. Jede erhaltene Handschrift stellt eine eigene Phase der Entwicklung dar.<ref>Wilhelm Peitz in: Lexikon für Theologie und Kirche, 1. Auflage, Band 6, Sp. 548.</ref>

Untersuchungen des Ursprungs des Liber diurnus pontificum haben gezeigt, dass die Bekenntnisformel des Apostolischen Glaubensbekenntnisses bereits aus dem Anfang des 2. Jahrhundert stammt und dieses voraussetzen muss.<ref> Wilhelm Peitz SJ: Das Glaubensbekenntnis der Apostel, (Stimmen der Zeit. 94. Bd. Freiburg i. Br. 1918. S. 553-566).</ref>

Das Buch beinhaltet den Text eines päpstlichen Eides, demzufolge jeder neue Papst beim Amtsantritt (Krönungseid - aus dem Jahre 678 des heiligen Papstes Paschalis I.) schwören musste, dass er „das sechste Ökumenische Konzil anerkennt, welches mit einem ewigen Anathema die Urheber der Häresie (Monotheletismus - Sergius, Pyrrhus, etc., gemeinsam mit Honorius) verworfen hat“ (PL 105, 40-44).<ref>Über die Fragestellung eines häretischen Papstes Kath.net am 21. März 2019 von Athanasius Schneider</ref>

Ausgaben

Den jetzigen Codex Vaticanus XI 19, als Codex rescriptus um die Wende 8.-9. Jahrhunderts geschrieben, wollte schon L. Holste edieren. Sein Werk konnte erst nach seinem Tod (R angeblich 1658) erscheinen. Eine besonders von Kardinal Jean-Baptiste Pitra angegriffene Ausgabe des Codex Vaticanus von E. de Roziére (P 1869), der die Handschrift selber nie gesehen hat, ist überholt durch die Ausgabe von Theodor von Sickel (W 1889). Erst nach deren Erscheinen wurde das Vorhandensein des Codex Ambrosianus - entstanden wohl im 9. oder Anfang des 10. Jahrhunderts - der Mailänder Handschrift I 2 Sup. bekannt. Ihr Bearbeiter war Achille Ratti, dessen fertige Ausgabe aber nie herauskam. Die Faksimile des Codex Ambrosianus und Liber Grammatica G. Galbiati (Mi 1921) befriedigt nicht ganz. Codex Claromontanus, wohl gleichaltrig mit dem Codex Vaticanus durch Jean Garnier in einer viel angefeindeten Ausgabe (P 1680) herausgebracht, war 150 Jahre verschwunden und tauchte erst 1937 wieder auf. Die Fragmente des Liber diurnus bei Deusdedit gehören einem eigenen Überlieferungszweig an, stehen aber Codex Claromontanus und dem Codex Ambrosianus nahe.<ref>Hans Förster in: Lexikon für Theologie und Kirche, 2. Auflage, Band 6, Sp. 1014.</ref>

Anmerkungen

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