La sede apostolica (Wortlaut)

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Motu proprio
La sede apostolica
unseres Heiligen Vaters
Benedikt XVI.
zur Prävention und zur Bekämpfung der illegalen Aktivitäten auf dem Finanz und Währungsssektor
30. Dezember 2010
Quelle: Kath.net [1], Übersetzung durch Dr. Alexander Pytlik.

Allgemeiner Hinweis: Die in der Kathpedia veröffentlichen Lehramstexte, dürfen nicht als offizielle Übersetzungen betrachtet werden, selbst wenn die Quellangaben dies vermuten ließen. Nur die Texte auf der Vatikanseite [2] können als offiziell angesehen werden (Schreiben der Libreria Editrice Vaticana vom 21. Januar 2008).


Der Apostolische Stuhl hat immer seine Stimme erhoben, um die Menschen guten Willens und besonders die Verantwortlichen der Nationen zum Einsatz für den Aufbau der universalen Stadt Gottes, auf welche die Geschichte der Gemeinschaft der Völker und der Nationen zustrebt, aufzurufen, auch durch einen gerechten und dauerhaften Frieden in jedem Teil der Welt (Benedikt XVI., Enzyklika Caritas in veritate [29. Juni 2009], 7: AAS 101/2009, 645]. Leider ist der Frieden in unseren Tagen in einer immer globalisierteren Gesellschaft durch verschiedene Ursachen gefährdet, zu denen jene eines unsachgemäßen Gebrauches des Marktes und der Wirtschaft gehört und auch jene grausame und zerstörerische der Gewalt, die der Terrorismus verübt und dadurch Tod, Leiden, Haß und soziale Instabilität schafft.



Es ist sehr angemessen, daß sich die Internationale Gemeinschaft immer weitergehend mit Prinzipien und rechtlichen Instrumenten ausstattet, die es erlauben, das Phänomen der Geldwäsche und der Terrorfinanzierung zu verhindern und zu bekämpfen. 



Der Heilige Stuhl heißt diese Bemühungen gut und beabsichtigt, sich diese Regeln bei der Verwendung der materiellen Ressourcen zu eigen zu machen, die der Erfüllung der eigenen Mission und der Aufgaben des Staates der Vatikanstadt dienen. 



In diesem Rahmen habe ich - auch in Ausführung des Währungsabkommens zwischen dem Staat der Vatikanstadt und der Europäischen Union vom 17. Dezember 2009 - für denselben Staat den Erlaß des "Gesetz betreffend die Prävention und die Bekämpfung der Geldwäsche von Einnahmen krimineller Aktivitäten und der Terrorfinanzierung" (Legge concernente la prevenzione ed il contrasto del riciclaggio dei proventi di attività criminose e del finanziamento del terrorismo) des 30. Dezember 2010 approbiert, was heute promulgiert wird:
 [3]



Mit dem vorliegenden Apostolischen Schreiben in Form eines Motu Proprio:



a) lege ich fest, daß das oben genannte Gesetz des Staates der Vatikanstadt und seine künftigen Änderungen auch für die Dikasterien der Römischen Kurie und für alle vom Heiligen Stuhl abhängigen Organismen und Körperschaften Gültigkeit haben, wo diese Aktivitäten gemäß Artikel 2 desselben Gesetzes ausüben;



b) errichte ich die "Autorität der Finanzierungsinformation" (Autorità di Informazione Finanziaria = AIF), wie sie im Artikel 33 des "Gesetz betreffend die Prävention und die Bekämpfung der Geldwäsche von Einnahmen krimineller Aktivitäten und der Terrorfinanzierung" angegeben ist, als dem Heiligen Stuhl angeschlossene Institution, nach Vorschrift der Artikel 186 und 190 - 191 der Apostolischen Konstitution "Pastor Bonus", indem ich ihr kirchenrechtlich die öffentliche Rechtspersönlichkeit und auch die zivile vatikanische Rechtspersönlichkeit verleihe und für beide das Statut approbiere, das dem vorliegenden Motu Proprio angeschlossen ist;



c) lege ich fest, daß die "Autorität der Finanzierungsinformation" (AIF) ihre Aufgaben gegenüber den Dikasterien der Römischen Kurie und gegenüber allen Organismen und Körperschaften ausübe, von denen unter Buchstabe (a) zu lesen ist;



d) delegiere ich in den Grenzen der Straftatbestände, von denen das oben genannte Gesetz handelt, die zuständigen Justizorgane des Staates der Vatikanstadt zur Ausübung der Strafjurisdiktion gegenüber den Dikasterien der Römischen Kurie und gegenüber allen Organismen und Körperschaften, von denen unter Buchstabe (a) zu lesen ist;.



Ich ordne an, daß alles, was hiermit verordnet ist, vom heutigen Tag an volle und bleibende Gültigkeit habe, selbst wenn es irgendeine entgegenstehende Anordnung gäbe und selbst wenn diese besonderer Erwähnung würdig wäre.



Weiters ordne ich an, daß das vorliegende Apostolische Schreiben in Form eines Motu Proprio in den Acta Apostolicae Sedis veröffentlicht werde.



Gegeben in Rom aus dem Apostolischen Palast am 30. Dezember des Jahres 2010
im sechsten Jahr des Pontifikates.
Benedictus PP. XVI.