Konzil: Unterschied zwischen den Versionen

Aus kathPedia
Zur Navigation springenZur Suche springen
(kat)
Zeile 6: Zeile 6:
  
 
[[Kategorie:Kirchengeschichte]]
 
[[Kategorie:Kirchengeschichte]]
 +
[[Kategorie:Ökumenisches Konzil]]

Version vom 10. Dezember 2007, 10:46 Uhr

Ein Konzil (lat. concilium = Zusammenkunft, Versammlung) ist im weiteren Sinn eine Versammlung von Bischöfen und anderen hohen Klerikern zum Zwecke der Erörterung und Entscheidung theologischer und kirchlicher Fragen. Es kann in Teilen der Kirche oder für die ganze katholische Kirche stattfinden. Wenn es das gesamte Bischofskollegium zusammenruft, nennt man das Konzil ökumenisch. Ein ökumenisches Konzil wird vom Papst einberufen und erhält durch seine Zustimmung die Bestätigung der Beschlüsse.

Das Konzil ist zusammen mit dem Papst die höchste Autorität in der Kirche. Seine Entscheidungen sind in dem Maße verbindlich wie es selbst das zum Ausdruck bringt. Die letzte Entscheidung der Gültigkeit der erarbeiteten Dokumente liegt, wie sich nach dem Konzil von Konstanz herausgebildet hat, uneingeschränkt beim Papst, was ausschließt, dass er für seine Gesetzgebung je zuerst die Erlaubnis eines Konzils einzuholen hätte. Denn ein Konzil ist keine dem Papste übergeordnete Behörde; vgl. I. Vatikanisches Konzil, PASTOR AETERNUS 14). Der abweichende Standpunkt, wonach ein Konzil über dem Papst steht, heißt Konziliarismus. Er wurde auch vom letzten, bekannten Konzil, dem 2. Vaticanum verworfen.

Allerdings werden die Bischöfe seit 1967 an der Ausübung der päpstlichen Aufgaben durch die Bischofssynode beteiligt, die jedoch ein Organ des Papstes ist, kein kleines Konzil.