Konsistorium (Kardinalsversammlung): Unterschied zwischen den Versionen

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K (2. Konsistorium am 24. November 2007)
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*[[Agustin Garcia-Gasco Vicente]], (Ebf. v.) Valencia (Spanien)
 
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*[[André Vingt-Trois]], Paris (Frankreich)

Version vom 12. Dezember 2007, 16:02 Uhr

Konsistorium, in der kath. Kirche die beratende Vollversammlung der Kardinäle, die vom Papst einberufen und geleitet wird.

Ursprünglich war das Konsistorium eine feierliche öffentliche Gerichtsverhandlung, an der neben dem Papst und den Kardinälen auch andere Prozessteilnehmer anwesend waren. Im Mittelalter wurde das Konsistorium in erweiterter Bedeutung zum Beratungsgremium des Papstes durch die Kardinäle. Es ist wöchentlich mehrmals zusammengetreten, hat wichtige Fragen beraten und Beschlüsse gefasst.

Mit der weiteren Ausformung der Kurie durch die Institutionalisierung der Kardinalskongregationen ist die Einrichtung des Konsistoriums seit dem 16. Jh. langsam zurückgedrängt worden. Es dient heute vornehmlich als feierliches Forum zur Vornahme päpstlicher Regierungsakte oder zur Bekanntgabe bereits getroffener Entscheidungen.

Arten

Mit dem neuen Kirchenrecht von 1983 ist auch das Konsistorium neu geregelt worden. Hatte es bis dahin drei Formen gegeben (das geheime bzw. ordentliche, das öffentliche bzw. außerordentliche und das halb öffentliche Konsistorium), so gibt es jetzt gemäß can. 353 CIC nur noch zwei Arten:

Ordentliches Konsistorium

Zur Beratung "gewisser schwerwiegender Angelegenheiten" oder "zur Durchführung gewisser besonders feierl. Akte" werden alle Kardinäle eingeladen, zumindest die in Rom anwesenden. (§ 2). Neben der Beratung wichtiger Kirchenangelegenheiten kann hier der Papst auch Entscheidungen bekannt geben, wie zum Beispiel die Ernennung neuer Kardinäle oder Angelegenheiten im Rahmen von Selig- und Heiligsprechungen. Ein solches ordentliches Konsistorium kann öffentlich sein, nämlich dann wenn dort "irgendwelche feierlichen Akte vorgenommen werden (z.B. Kardinalsernennungen mit Übergabe der Insignien und Titelkirche) und wenn dort auch andere "Prälaten, Gesandte weltl. Mächte oder andere hierzu Geladene Zutritt erhalten." (§ 4).

Außerordentliches Konsistorium

Hier werden alle Kardinäle einberufen, "wenn besondere Erfordernisse der Kirche oder die Behandlung schwerwiegenderer Angelegenheiten dies ratsam erscheinen lassen." (§ 3)

Bedeutende Konsistorien

Benedikt XVI.

1. Konsistorium am 25. März 2006

Das 1. Konsistorium unter dem Pontifikat von Benedikt XVI. wurde in einer Generalaudienz am 25. Februar 2006, dem Fest Katheda Petri, angekündigt. Mit diesem Konsistorium wurde die Zahl der wahlberechtigten Mitglieder des Kardinalskollegiums auf 120 erhöht, die Zahl, die von Papst Paul VI. festgelegt wurde.

I. Kurienkardinäle

  • William Levada, Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre
  • Franc Rodé, C.M., Präfekt der Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens
  • Agostino Vallini, Präfekt des Obersten Gerichtshofs der Apostolischen Signatur

II. Residierende Bischöfe

Folgende Kardinäle wurden ohne aktives Papstwahlrecht (da bereits älter als 80 Jahre) ernannt:

2. Konsistorium am 24. November 2007

Papst Benedikt hat am 17. Oktober 2007 für den 24. November 2007 ein neues, sein zweites Konsistorium einberufen.

Er wird dann folgende Erzbischöfe zu Kardinälen kreieren:

I. Kurienerzbischöfe

  • Leonardo Sandri, Präfekt der Kongregation für die Ostkirchen
  • John Foley, Pro-Großmeister des Ritterordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem, langjähriger Leiter des Päpstlichen Medienrates
  • Giovanni Lajolo, Präsident der Päpstlichen Kommission für den Vatikanstaat und Präsident des vatikanischen Governatorats, zuvor "Außenminister" des Vatikans und Nuntius in Deutschland
  • Paul Josef Cordes aus dem Erzbistum Paderborn, Präsident des päpstlichen Hilfswerks Cor Unum
  • Angelo Comastri, Erzpriester der Petersbasilika
  • Stanislaw Rylko aus Polen, Präsident des Päpstlichen Laienrats
  • Raffaele Farina, ehem. Präfekt der Vatikanbibliothek, jetzt „Archivar und Bibliothekar der Heiligen Römischen Kirche“

II. Residierende Erzbischöfe

Diese 18 neuen Kardinäle sind jünger als 80 Jahre und z.Zt. bei einem Konklave wahlberechtigt.

Wegen ihrer besonderen Verdienste um die katholische Kirche, so der Papst, ernenne er folgende weitere Männer zu Kardinälen (bereits über 80, also nicht mehr papstwahlberechtigt):

Papst Benedikt wollte auch, wie Radio Vatikan meldet, den emeritierten Bischof Ignacy Jeż aus dem polnischen Bistum Köslin zum Kardinal ernennen. Jez starb jedoch am 16. Oktober 2007 im Alter von 93 Jahren.