Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse
Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse nennt sich ein Organ der Römischen Kurie, welche sich um Verstorbene Katholiken bemüht, um sie eventuell zur "Ehre der Altäre" zu erheben. Die sogenannte "Heiligsprechungskongregation" betreut die Verfahren auf weltkirchlicher Ebene, die zuvor in den Diözesen abgeschlossen wurden; vgl. Seligsprechung.
Die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse wurde durch die Apostolischen Konstitution Sacra rituum congregatio vom 8. Mai 1969 aus der Ritenkongregation (S.C. Rituum, gegr. 1588, verselbstständigt 1627) herausgelöst, deren historische Abteilung für die Kanonisationsverfahren zuständig war.
Die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse besteht im Jahre 2008 aus 70 Fachkundigen, denen die Prüfung des Aktenmaterials nach theologischen sowie historischen Gesichtspunkten anvertraut ist. Papst Benedikt XVI. ist zu der älteren Praxis zurückgekehrt, dass der Papst eine Seligsprechung nicht selber verkündet, sondern durch seine Beauftragten. Dadurch kam auch der Präfekt der Kongregation, bis 9. Juli 2008 der portugiesische Kardinal José Saraiva Martins, in den Genuss größerer öffentlicher Aufmerksamkeit.
Präfekten
- Bischof Marcello Semeraro (ab Mitte Oktober 2020)
- Kardinal Giovanni Becciu (1. September 2018-24. September 2020)
- Kardinal Angelo Amato S.D.B. (Juli 2008-2018)
- Kardinal José Saraiva Martins (-9. Juli 2008)
Weblinks
- www.causesanti.va (seit Mitte Dezember 2019)