Kommende

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Kommende (commenda; v. lat. commendare, anvertrauen, übergeben) hat verschiedene Bedeutungen:

A) Kommende sind von Dienstverpflichtungen befreite geist!iche Pfründe (nur Bezug der Einkünfte). Die Kommenden (meist Abteien) sind in der Karolingerzeit entstanden und wurden - wenn das Belehnungsrecht in landesherrlicher Gewalt lag - vielfach an Kardinäle und Bischöfe vergeben, besonders in Frankreich, Italien und Spanien. Die Kommendataräbte übten - bis zum Verbot durch den Heiligen Stuhl - beschränkte Jurisdiktion über die Klöster aus. Die Normen des CIC 1917 bzg!. der Kommende (vg!. v.a. c. 1412 n. 5) sind nicht in den CIC 1983 übernommen worden (vgl. c.1272).

B) Kommende ist die unterste selbständige Verwaltungseinheit bei Ritterorden, für deren Vorsteher sich die Bezeichnung Komtur entwickelte. Mancherorts entsprach der Kommende die Komturei.

C) Das katholische Sozialinstitut in Dortmund-Brackel (im Erzbistum Paderborn).