Koadjutor: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Koadjutor''' ist ein [[Weihbischof]], der das Recht zur Nachfolge beim Ausscheiden des Diözesanbischofs aus seinem Amt (z.B. durch Heimgang) hat. Ist die Diözese (Bistum) ein Erzdiözese, hat der Koadjutor das Recht, der [[Erzbischof]] dieser Erzdiözese (Erzbistums) zu werden.  
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Ein '''Koadjutor''' ist ein Hilfsbischof ([[Weihbischof]]), der das Recht zur Nachfolge beim Ausscheiden des Diözesanbischofs aus seinem Amt (z.B. durch Heimgang) hat. Ist die [[Diözese]] (Bistum) ein Erzdiözese, hat der Koadjutor das Recht, der [[Erzbischof]] dieser Erzdiözese (Erzbistums) zu werden.  
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Version vom 14. Februar 2008, 19:41 Uhr

Ein Koadjutor ist ein Hilfsbischof (Weihbischof), der das Recht zur Nachfolge beim Ausscheiden des Diözesanbischofs aus seinem Amt (z.B. durch Heimgang) hat. Ist die Diözese (Bistum) ein Erzdiözese, hat der Koadjutor das Recht, der Erzbischof dieser Erzdiözese (Erzbistums) zu werden.