Klausur: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Klausur ist eine besondere Lebensweise in Einsamkeit und ist ein Teil der höchsten Armut durch die Begrenzung der Freiheit auf den Raum innerhalb der Klostermauern. Die Klausur ist als aszetisches Mittel anzusehen, ein streben danach in der Einsamkeit ein intensiveres Gebetsleben zu führen.
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Die '''Klausur''' ist eine besondere Lebensweise in Einsamkeit und ist ein Teil der höchsten Armut durch die Begrenzung der Freiheit auf den Raum innerhalb der [[Kloster]]mauern. Die Klausur ist als [[Aszetik|aszetisches Mittel]] anzusehen, ein Streben danach in der Einsamkeit ein intensiveres Gebetsleben zu führen.
Die Klöster beobachten die päpstlichen Klausur, vom Heiligen Stuhl bestimmt.
 
Die Klausurschwestern und -Brüder verwirklichen durch ihre Zurückgezogenheit vollkommener und typischer ein Urelement jeden christlichen Lebens, in der Ganzhingabe ihrer Liebe zu Gott.
 
Durch ständiges, unaufhörliches Beten stützen sie mit ihrem ganzen Leben die gebrechlichen Glieder des Leibes Christi.
 
  
Schon die hl. Klara bestimmte in ihrer Regel, dass aus "nützlichen, begründeter, offenbarer und glaubhafter Ursache" es den Schwestern erlaubt sei den Klosterbereich zu verlassen.
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Die [[Kloster|Klöster]] beobachten die päpstliche Klausur, vom [[Heiliger Stuhl|Heiligen Stuhl]] bestimmt. Die Klausurschwestern und -brüder verwirklichen durch ihre Zurückgezogenheit in grösstmöglicher Vollkommenheit ein typisches Urelement jeden christlichen Lebens, in der [[Ganzhingabe]] ihrer Liebe zu Gott. Durch ständiges, unaufhörliches Beten stützen sie mit ihrem ganzen Leben die gebrechlichen Glieder des Leibes Christi.
Heute: z.B. Bei grosser Gefahr, zur ärztlichen Behandlung oder Pflege der Gesundheit (Wandern...), zur bestimmte Handarbeiten (Garten...), zur ausübung der bürgerlichen Rechten, zur Erledigung notwendiger Angelegenheiten wenn die Aussenschwestern abwesend sind, um die Eltern zu besuchen wenn besondere Umstände es empfehlen, ... oder "mit sonstige Sondererlaubnisse der Äbtissin".
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Ebenfalls ist für Aussenstehenden mits Erlaubnis das betreten der Klausur in Sondersituationen gestattet, z.B. Priester, Ärzte, Handwerker, Blutsverwandten, ...
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Schon die hl. [[Klara von Assisi|Klara]] bestimmte in ihrer Regel, dass es aus "nützlicher, begründeter, offenbarer und glaubhafter Ursache" den Schwestern erlaubt sei den Klosterbereich zu verlassen. Heute gilt dies z.B. bei grosser Gefahr, zur ärztlichen Behandlung oder zur Pflege der Gesundheit (Wandern...), für bestimmte Handarbeiten (Garten...), zur Ausübung der Bürgerpflichten, zur Erledigung notwendiger Angelegenheiten wenn die Aussenschwestern abwesend sind, um die Eltern zu besuchen wenn besondere Umstände dies nahelegen, ... oder "bei sonstigen Sondererlaubnissen der [[Äbtissin]]". Aussenstehenden ist das Betreten der Klausur nur in Sondersituationen gestattet (z.B. Priester, Ärzte, Handwerker, Blutsverwandten).
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[[Kategorie:Orden|!]]

Version vom 20. März 2006, 09:37 Uhr

Die Klausur ist eine besondere Lebensweise in Einsamkeit und ist ein Teil der höchsten Armut durch die Begrenzung der Freiheit auf den Raum innerhalb der Klostermauern. Die Klausur ist als aszetisches Mittel anzusehen, ein Streben danach in der Einsamkeit ein intensiveres Gebetsleben zu führen.

Die Klöster beobachten die päpstliche Klausur, vom Heiligen Stuhl bestimmt. Die Klausurschwestern und -brüder verwirklichen durch ihre Zurückgezogenheit in grösstmöglicher Vollkommenheit ein typisches Urelement jeden christlichen Lebens, in der Ganzhingabe ihrer Liebe zu Gott. Durch ständiges, unaufhörliches Beten stützen sie mit ihrem ganzen Leben die gebrechlichen Glieder des Leibes Christi.

Schon die hl. Klara bestimmte in ihrer Regel, dass es aus "nützlicher, begründeter, offenbarer und glaubhafter Ursache" den Schwestern erlaubt sei den Klosterbereich zu verlassen. Heute gilt dies z.B. bei grosser Gefahr, zur ärztlichen Behandlung oder zur Pflege der Gesundheit (Wandern...), für bestimmte Handarbeiten (Garten...), zur Ausübung der Bürgerpflichten, zur Erledigung notwendiger Angelegenheiten wenn die Aussenschwestern abwesend sind, um die Eltern zu besuchen wenn besondere Umstände dies nahelegen, ... oder "bei sonstigen Sondererlaubnissen der Äbtissin". Aussenstehenden ist das Betreten der Klausur nur in Sondersituationen gestattet (z.B. Priester, Ärzte, Handwerker, Blutsverwandten).