Katholik: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Katholik ist ein Angehöriger der Katholischen Kirche. Dies bedeutet aber nicht, dass ein rechtlicher Katholik tatsächlich katholischer Gläubiger ist.
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Ein Katholik ist ein '''Angehöriger der [[Katholische Kirche|Katholischen Kirche]]'''. Dies bedeutet zwar, dass ein offizieller Katholik tatsächlich katholischer Gläubiger ist (im Sinne der Zuständigkeit der Kirche in geistlichen Belangen), jedoch bedeutet dies nicht, dass der Katholik tatsächlich die katholischen Glaubensansichten vertritt (vgl. [[Katholizismus]]). Katholik wird man durch die gültige katholische, sakramentale [[Taufe]], die für gewöhnlich durch den Taufschein dokumentiert ist. Der Bestand der Taufe ist selbst durch Glaubensabfall und Kirchenaustritt unzerstörbar.
Der gläubige Katholik ist ein Mensch, der sein Leben und seine Taten nach der Lehre der Kirche bzw. des katholischen Christentums ausrichtet.
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Der praktizierende Gläubige nimmt an den liturgischen Feiern der Kirche teil. '''Siehe: [[Katholische Kirche]]'''
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'''Der so gen. 'praktizierende' Katholik''' ist ein Mensch, der sein Leben und seine Taten nach der Lehre der Kirche bzw. des katholischen Christentums ausrichtet, insbesondere die [[Kirchengebote]] achtet. Wenn sich dessen Christ-Sein nicht nur auf die formale Kirchenangehörigkeit beschränkt, nimmt der praktizierende Gläubige (an gebotenen Sonntagen und Feiertagen) an den liturgischen Feiern der Kirche teil.
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Auch für Katholiken besteht volle [[Gewissensfreiheit]] im christlichen Sinn, je strenger aber bestimmte Sachfragen zum geistlichen Kerngebiet des Christentums gehören, umso mehr wird der Katholik sein Gewissen mit Hilfe der Mittel der Kirche bilden. In den so gen. "weltlichen Sachbereichen" besteht seit jeher eine so gen. "relative Autonomie" der Laien, die jedoch durch das jüngere kirchliche Lehramt bewusst ausgeweitet wurde.
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[[Kategorie:Kirche]]

Aktuelle Version vom 3. Dezember 2008, 11:33 Uhr

Ein Katholik ist ein Angehöriger der Katholischen Kirche. Dies bedeutet zwar, dass ein offizieller Katholik tatsächlich katholischer Gläubiger ist (im Sinne der Zuständigkeit der Kirche in geistlichen Belangen), jedoch bedeutet dies nicht, dass der Katholik tatsächlich die katholischen Glaubensansichten vertritt (vgl. Katholizismus). Katholik wird man durch die gültige katholische, sakramentale Taufe, die für gewöhnlich durch den Taufschein dokumentiert ist. Der Bestand der Taufe ist selbst durch Glaubensabfall und Kirchenaustritt unzerstörbar.

Der so gen. 'praktizierende' Katholik ist ein Mensch, der sein Leben und seine Taten nach der Lehre der Kirche bzw. des katholischen Christentums ausrichtet, insbesondere die Kirchengebote achtet. Wenn sich dessen Christ-Sein nicht nur auf die formale Kirchenangehörigkeit beschränkt, nimmt der praktizierende Gläubige (an gebotenen Sonntagen und Feiertagen) an den liturgischen Feiern der Kirche teil.

Auch für Katholiken besteht volle Gewissensfreiheit im christlichen Sinn, je strenger aber bestimmte Sachfragen zum geistlichen Kerngebiet des Christentums gehören, umso mehr wird der Katholik sein Gewissen mit Hilfe der Mittel der Kirche bilden. In den so gen. "weltlichen Sachbereichen" besteht seit jeher eine so gen. "relative Autonomie" der Laien, die jedoch durch das jüngere kirchliche Lehramt bewusst ausgeweitet wurde.