Katechumene

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Katechumene ist ein ungetaufter Jugendlicher oder Erwachsener, der Christ werden will und dessen Wunsch zum Eintritt in die Kirche, der durch die Taufe vollzogen wird, feststeht.

Der Katechumene wird in einer liturgischen Handlung der "Feier der Aufnahme", in den Stand der Katechumenen (Katechumenat) aufgenommen. Die Katechumenen sind bereits durch dieses Verlangen mit der Kirche verbunden (LG 14). Dieser Verbundenheit bestimmt die Rechtsstellung der Katechumenen (CIC can 206); sie sind berechtigt zum Empfang von Segnungen (can 1170) und haben Anrecht auf ein kirchliches Begräbnis (can 1183). Hinsichtlich der kirchlichen Trauung bedarf es jedoch der Dispens.

Päpstliche Schreiben

  • 3. Dezember 1970 Kongregation für den Gottesdienst „ORDO BENEDICENDI OLEA ET CONFICIENDI“ Die Ordnung für die Weihe des Katechumenen- und Krankenöl und die Bereitung des Chrisams (AAS LXIII [1971] 711).