Kasuistik: Unterschied zwischen den Versionen

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Kant bezeichnete die philosophische Kasuistik als ''"[[Dialektik]] des [[Gewissen]]s"''.
 
Kant bezeichnete die philosophische Kasuistik als ''"[[Dialektik]] des [[Gewissen]]s"''.

Version vom 9. Oktober 2011, 08:08 Uhr

Die Kasuistik (von lat. casus = Fall, Vorkommen) beschäftigt sich mit dem Verhältnis zwischen allgemeinen Normen und konkreten Einzelfällen. Dabei geht es zum einen darum, wie Gesetze oder Handlungsanweisungen im besonderen Fall anzuwenden sind, zum anderen umgekehrt darum, wie das für eine konkrete Handlungssituation geltende bzw. anzuwendende Gesetz gefunden werden kann. Die Kasuistik ist deshalb von Bedeutung, wenn allgemeine Normen die konkreten Handlungen nicht eindeutig oder hinreichend bestimmen. Außerdem kann es vorkommen, dass in einzelnen Handlungs- oder Entscheidungssituationen einander widersprechende Normen anwendbar sind, so dass es zu Gewissenskonflikten kommt.

Die Kasuistik findet Anwendung in der Rechtslehre, Philosophie und Moraltheologie.

In der Theologie und Lehre der Jesuiten erhielt die Kasuistik im 17. und 18. Jahrhundert einen hohen Stellenwert.

Im Judentum versteht man darunter die rabbinische Schultradition, die Vorschriften der Thora auf konkrete gesellschftliche Situationen der Gemeinde und deren Umfeld hin auszulegen.

Die berühmteste kasuistische Schrift des Mittelalters ist die Summa casuum poenitentiae von Raimund de Pennaforte.

Kant bezeichnete die philosophische Kasuistik als "Dialektik des Gewissens".