Instruktion: Unterschied zwischen den Versionen

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(des Papstes)
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Eine '''Instruktion''' ist im [[Kirchenrecht]] eine ''allgemeine Anweisung'' einer zuständigen Behörde (des [[Papst]]es) auf ihrem Gebiet zur Regelung einer größeren Zahl allgemeiner Fälle, während ein [[Dekret]] regelmäßig eine Einzelfallentscheidung enthält.
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Eine '''Instruktion''' ist im [[Kirchenrecht]] eine ''allgemeine Anweisung'' einer zuständigen Behörde (des [[Papst]]es) auf ihrem Gebiet zur Regelung und Darlegung der Ordnung einer größeren Zahl von Fällen, während ein [[Dekret]] regelmäßig eine Einzelfallentscheidung enthält.
  
 
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Version vom 26. August 2008, 12:47 Uhr

Eine Instruktion ist im Kirchenrecht eine allgemeine Anweisung einer zuständigen Behörde (des Papstes) auf ihrem Gebiet zur Regelung und Darlegung der Ordnung einer größeren Zahl von Fällen, während ein Dekret regelmäßig eine Einzelfallentscheidung enthält.