Indulgentiarum doctrina (Wortlaut)

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Apostolische Konstitution
Indulgentiarum doctrina

von Papst
Paul VI.
über die Neuordnung des Ablasswesens
1. Januar 1967

(Offizieller lateinischer Text: AAS 59 [1967] 5-24)

(Quelle: Nachkonziliare Dokumentation – im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz, Band 2, lateinisch und deutscher Text, S. 72-118, Normen 118-127. Imprimatur No. 61/1967 Treveris, die 28 m. Junii 1967 Vicarius Generalis Dr. Hofmann; Die Nummerierung ist mit der englischen Fassung identisch)

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Paulus Bischof

Diener der Diener Gottes

zur fortwährenden Erinnerung

Inhaltsverzeichnis

I. Kapitel

Die Offenbarung als Fundament der Ablasslehre und -praxis

1 Ablasslehre und -praxis gelten seit vielen Jahrhunderten in der Kirche. Sie gründen wie auf einem festen Fundament auf der göttlichen Offenbarung<ref>Vgl. Konzil von Trient, 25. Sitzung, Dekret über die Ablässe: „Da von Christus der Kirche die Vollmacht gegeben wurde, Ablässe zu gewähren und da die Kirche diese von "Gott gegebene Vollmacht seit den ältesten Zeiten gebrauchte,..." (DS [= Denzinger-Schönmetzer] 1835); vgl. Mt 28,18.</ref>, die, von den Aposteln überliefert, "unter dem Beistand des Heiligen Geistes in der Kirche fortschreitet", indem "die Kirche... im Gang der Jahrhunderte ständig der Fülle der göttlichen Wahrheit entgegen strebt, bis an ihr sich Gottes Worte erfüllen<ref>2. Vatikanisches Konzil, Dogm. Konstitution über die Göttliche Offenbarung „Dei Verbum", Art. 8 (AAS 58 [1966], 821); vgl. l. Vatikanisches Konzil, Dogm. Konstitution über den katholischen Glauben „Dei Filius", 4. Kap. „Über Glauben und Vernunft" (DS 3020).</ref>".

Zum richtigen Verständnis dieser Lehre und ihrer heilsamen Anwendung müssen wir uns gewisse Wahrheiten ins Gedächtnis rufen, an denen die gesamte Kirche im Lichte des göttlichen Wortes allzeit im Glauben festgehalten hat und die die Bischöfe als Nachfolger der Apostel und besonders die Päpste als Nachfolger des heiligen Petrus in der seelsorglichen Praxis wie auch in den Urkunden der Lehrverkündigung im Lauf der Jahrhunderte gelehrt haben und noch lehren.

Straffolgen aus den Sünden

2 Nach der Lehre der göttlichen Offenbarung folgen aus den Sünden von Gottes Heiligkeit und Gerechtigkeit auferlegte Strafen. Sie müssen in dieser Welt durch Leiden, Not und Mühsal des Lebens und besonders durch den Tod<ref>Vgl. Gen 3,16-19: „Zur Frau sprach er (Gott): ,Zahlreich will ich deine Beschwerden machen und deine Schwangerschaften; unter Schmerzen sollst du Kinder gebären. Und doch steht dein Begehren nach deinem Mann, er aber soll herrschen über dich'. Zum Manne sprach er: ,Du hast auf die Stimme deiner Frau gehört und vom Baume gegessen, von dem zu essen ich dir streng verboten habe; darum soll der Ackerboden verflucht sein um deinetwillen; mühsam sollst du dich von ihm nähren alle Tage deines Lebens! Dornen und Gestrüpp soll er dir sprießen... Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brot verzehren, bis du zum Ackerboden wiederkehrst, von dem du genommen bist. Denn Staub bist du, und zum Staube sollst du heimkehren." 
Vgl. auch Lk 19,41-44; Rom 2,9 und l Kor 11,30. 
Vgl. Augustinus, Erklärungen zu den Psalmen 58, l, 13: „Jegliche Bosheit, ob klein oder groß, muss gebüßt werden, entweder durch freiwillige Buße des Menschen oder durch die Strafe Gottes" (CCL 39,739; PL 36,701). 
Vgl. Thomas v. Aquin, S. Th. l-2, q. 87, a. l: „Da aber die Sünde eine ungeordnete Handlung ist, ist klar, dass jeder, der sündigt, gegen irgendeine Ordnung handelt. Daher folgt es aus der Ordnung selbst, dass er bedrückt wird. Und diese Bedrückung ist Strafe."</ref>, oder in der künftigen Welt durch Feuer und Qual oder Reinigungsstrafen abgebüßt werden<ref>Vgl. Mt 25, 41 f.: „Weichet von mir, ihr Verfluchten, in das ewige Feuer, das dem Teufel bereitet ist und seinen Engeln. Denn ich war hungrig, und ihr habt mich nicht gespeist." Siehe auch Mk 9, 42 f.; Joh 5, 28 f.; Rom 2,9; Gal 6,6-8. 
Vgl. 2. Konzil von Lyon, 4. Sitzung, Glaubensbekenntnis des Kaisers Michael Paläologus (DS 856-858). 
Vgl. Konzil von Florenz, Dekret für die Griechen (DS 1304-1306). 
Vgl. Augustinus, Handbüchlein 66,17: „Vieles scheint auf dieser Welt verziehen und nicht bestraft zu werden; doch werden die Strafen dafür auf später aufbewahrt. Nicht umsonst wird ja auch jener Tag im eigentlichen Sinn als Gerichtstag bezeichnet, an dem der Richter über Lebende und Tote kommen wird. So wird umgekehrt hier manches bestraft und schadet dann, nachdem es verziehen ist, in der kommenden Welt nicht mehr. Deshalb sagt der Apostel (l Kor 11,31 f.) von gewissen zeitlichen Strafen, die in diesem Leben den Sündern, deren Sünden getilgt werden, auferlegt werden, damit sie nicht bis zum Ende aufbewahrt werden: Gingen wir nämlich mit uns selbst ins Gericht, würden wir vom Herrn nicht gerichtet werden; werden wir aber gerichtet vom Herrn, dann erfahren wir Züchtigung, damit wir nicht mit dieser Welt verdammt werden" (Ausg. Scheel, Tübingen 1930. 42; PL 40, 263).</ref>. Die Christgläubigen waren daher immer überzeugt, dass der Weg des Sünders vielerlei Anstoß biete und dass er für jene, die ihn gehen, hart, dornenreich und schaden-bringend sei<ref>Vgl. Pastor Hermae, Mand. 6, l, 3 (Funk, Apostolische Väter 1,487).</ref>.

Verschiedene Dimensionen der Sünde

Diese Strafen werden nach Gottes gerechtem und barmherzigem Urteil auferlegt zur Reinigung der Seelen, zum Schutz der Heiligkeit der sittlichen Ordnung und zur Wiederherstellung der Ehre Gottes in ihrer ganzen Majestät. Jede Sünde bringt nämlich eine Störung der universellen Ordnung, die Gott in unaussprechlicher Weisheit und unendlicher Liebe gesetzt hat, und eine Zerstörung unermesslicher Güter für den Sünder selbst wie auch für die Gesamtheit der Menschen mit sich. Der Christenheit aller Zeiten war es klar, dass die Sünde nicht nur eine Übertretung des göttlichen Gesetzes ist, sondern darüber hinaus, wenn auch nicht immer direkt und offenkundig, eine Geringschätzung und Vernachlässigung der persönlichen Freundschaft zwischen Gott und Mensch<ref>Is l,2f: „Söhne zog ich heran und erhöhte ich, sie aber lehnten sich gegen mich auf. Ein Ochs kennt seinen Besitzer, ein Esel die Krippe seines Herrn, Israel aber hat keinen Verstand." Vgl. auch Dt 8,11 und 32,15 ff; Ps 105,21 und 118 an vielen Stellen; Weish 7,14; Is 17,10 und 44, 21; Jer 33,8; Ez 20, 27. 
Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Dogm. Konstitution über die göttliche Offenbarung „Dei Verbum", Art. 2: „In dieser Offenbarung redet der unsichtbare Gott (vgl. Kol l, 15; l Tim l, 17) aus überströmender Liebe die Menschen an wie Freunde (vgl. Ex 33,11; Joh 15,14 f) und verkehrt mit ihnen (vgl. Bar 3, 38), um sie in seine Gemeinschaft einzuladen und aufzunehmen" (AAS 58,1966, 818). Vgl. auch ebd. Art. 21 (a.a.O.) 827-828).</ref> und eine wahre, niemals hinreichend einzuschätzende Beleidigung Gottes, ja eine undankbare Zurückweisung der uns in Christus dargebotenen Liebe Gottes; hat doch Christus seine Jünger Freunde genannt, nicht Knechte <ref>Vgl. Joh 15,14 f. 
Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute „Gaudium et spes", Art. 22 (AAS 58, 1966,1042) und Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche „Ad gentes divinitus", Art. 13 (AAS 58, 1966, 962).</ref>.

Persönliche Umkehr und Wiederherstellung der gestörten Ordnung

3 Zur völligen Nachlassung und sogenannten Wiedergutmachung der Sünden muss daher nicht nur in aufrichtiger Umkehr der Gesinnung die Freundschaft mit Gott erneuert und die seiner Weisheit und Güte zugefügte Beleidigung gesühnt werden, sondern alle persönlichen, gesellschaftlichen und zur allgemeinen Ordnung gehörenden Güter, die durch die Sünde geschädigt oder zerstört worden sind, müssen auch vollgültig wiederhergestellt werden. Dies kann geschehen durch freiwillige Wiedergutmachung, der der Strafcharakter nicht fehlt, aber auch durch das Ertragen der Sündenstrafen, die Gott weise, heilig und gerecht bestimmt hat. Sie sollen die Heiligkeit und den Glanz der Ehre Gottes in der ganzen Welt aufleuchten lassen. Am Bestehen und an der Schwere der Strafen aber erkennt man die Torheit und Bosheit sowie die schlimmen Folgen der Sünde.

Bleibende Strafen nach 'Vergebung der Schuld

Dass auch nach der Sündenvergebung noch Strafen abzubüßen und Überbleibsel der Sünden zu tilgen bleiben können und oft tatsächlich bleiben<ref>Vgl. Num 20,12: „Der Herr sprach zu Moses und Aaron: ,Weil ihr kein Vertrauen in mich gesetzt und mich vor den Augen der Israeliten nicht als den Heiligen geehrt habt, werdet ihr diese Gemeinde nicht in das Land, das ich für sie bestimmt habe, hineinführen.'" 
Vgl. Num 27,13 f: „Hast du es geschaut, so wirst du zu deinen Stammesgenossen versammelt werden, gleich wie dein Bruder Aaron. Denn ihr habt in der Wüste Zin, als die Gemeinde haderte, Widerwillen gezeigt, mich als den Heiligen zu ehren vor ihren Augen durch die Wasserspende." 
Vgl. 2 Kon 12, 13 f; „Da sprach David zu Nathan: ,Ich habe gegen den Herrn gesündigt.' Nathan entgegnete: ,Gut, der Herr vergibt dir deine Sünde. Du wirst nicht' sterben. Weil du aber den Herrn durch diesen Frevel offen verhöhnt hast, muss der Sohn, der dir geboren wird, des Todes sterben.'" 
Vgl. Innozenz IV., Instruktion für die Griechen (DS 838). 
Vgl. Konzil von Trient, 6. Sitzung, Kanon 30: „Wer behauptet, nach erlangter Rechtfertigungsgnade werde dem bußfertigen Sünder die Schuld so erlassen und die Strafwürdigkeit für die ewige Strafe so getilgt, dass auch keine Strafwürdigkeit zu einer zeitlichen Strafe mehr abzubüßen bleibe, sei es in diesem Leben oder im zukünftigen im Reinigungsort, bevor der Zugang zum Himmelreich offen steht, der sei ausgeschlossen." 
Vgl. Augustinus, Traktat zum Johannesevangelium 124, 5: „Der Mensch wird genötigt, (dieses Leben) auch nach Verzeihung der Sünden zu ertragen, obwohl der Grund dafür, dass er in dieses Elend kam, die erste Sünde gewesen ist. Die Strafe dauert nämlich länger an als die Schuld, damit man die Schuld nicht für gering halte, da ja mit ihr auch die Strafe zu Ende ist. Zum Aufweis des zugezogenen Elends oder zur Besserung des hinfälligen Lebens oder zur Übung der notwendigen Geduld hält den Menschen die Strafe für eine Zeitlang noch fest, auch wenn ihn keine Schuld mehr der ewigen Verdammnis verfallen sein lässt."</ref>, zeigt ganz deutlich die Lehre vom Reinigungsort. Hier werden ja die Seelen der Verstorbenen, die "mit wahrer Buße in der Liebe Gottes gestorben sind, ohne zuvor durch würdige Früchte der Buße für ihre Vergehen und Unterlassungen Genugtuung geleistet zu haben<ref>2. Konzil von Lyon, 4. Sitzung (DS 856).</ref>", nach dem Tode durch Reinigungsstrafen geläutert. Auch die liturgischen Gebete zeigen das an, in denen die Gemeinschaft der Christen seit ältester Zeit bei der heiligen Versammlung betet: "Mit Recht leiden wir Not für unsere Sünden; doch um der Ehre deines Namens willen mach in deinem Erbarmen uns frei<ref>Vgl. Kirchengebet zum Sonntag Septuagesima:
Herr, unser Gott, erhöre in Güte das Flehen deines Volkes; mit Recht leiden wir Not für unsere Sünden; doch um der Ehre deines Namens willen mache in deinem Erbarmen uns frei.
Vgl. das „Gebet über das Volk" am Montag nach dem l. Fastensonntag: Wir bitten dich, Herr, unser Gott, löse die Ketten der Schuld; und was wir unserer Sünden wegen verdienen, in deiner Gnade wende es ab. 
Vgl. Schlussgebet am 3. Fastensonntag: Wir bitten dich, Herr, löse uns gnädig von aller Schuld und Gefahr, der du uns Anteil gewährst am hochheiligen Mahle.</ref>."

Lässliche Sünden

Alle Menschen aber begehen auf der Wanderschaft in dieser Welt zumindest die sogenannten lässlichen und alltäglichen Sünden<ref>Vgl. Jak 3,2: „In gar mancher Hinsicht fehlen wir alle." 
Vgl. 1 Joh l, 8: „Wenn wir sagen, dass wir keine Sünde haben, so betrügen wir uns selbst, und die Wahrheit ist nicht in uns." Diesen Text kommentiert das Konzil von Karthago folgendermaßen: „Ebenso: wer glaubt, das Wort des Apostels Johannes: ,Wenn wir sagen, wir haben keine Sünden, so betrügen wir uns selbst, und die Wahrheit ist nicht in uns', müsse man so auffassen, als wolle er sagen: wir müssen aus Demut sagen, dass wir Sünde haben, nicht weil es wirklich so ist, der sei ausgeschlossen" (DS 228). 
Vgl. Konzil von Trient, 6. Sitzung, Dekret über die Rechtfertigung, Kapitel 2 (DS 1537).
Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Dogm. Konstitution über die Kirche „Lumen gentium", Artikel 40: „Da wir aber in vielem alle fehlen (vgl. Jak 3, 2), bedürfen wir auch ständig der Barmherzigkeit Gottes und müssen täglich beten: ,Und vergib uns unsere Schuld' (Mt 6,12)" (AAS 57,1965,45).</ref>. So bedürfen alle der Barmherzigkeit Gottes, um von den Straffolgen ihrer Sünden frei zu werden.

II. Kapitel

Übernatürliche Verwandtschaft des Menschen

4 Aufgrund des verborgenen und gnadenvollen Mysteriums der göttlichen Heilsordnung sind die Menschen durch eine übernatürliche Verwandtschaft miteinander verbunden. Dadurch schädigt die Sünde des einen auch die übrigen, wie die Heiligkeit des einen den übrigen zum Wohle gereicht<ref>Vgl. Augustinus, Über die Taufe gegen die Donatisten l, 28 (PL 43,124).</ref>. So helfen die Christgläubigen sich gegenseitig, das übernatürliche Ziel zu erreichen. Diese Gemeinsamkeit bekundet sich schon in Adam, dessen Sünde aufgrund der Abstammung auf alle Menschen übergeht. Aber das erhabenere und vollkommenere Prinzip, Fundament und Urbild dieser übernatürlichen Verwandtschaft ist Christus, in dessen Gemeinschaft uns Gott berufen hat<ref>Vgl. Joh 15, 5: „Ich bin der Weinstock, ihr seid die Reben; wer in mir bleibt und ich in ihm, der bringt viele Frucht." 
Vgl. 1 Kor 12,27: „Ihr aber seid Christi Leib und im einzelnen Glieder." Vgl. auch l Kor 1,9 und 10,17; Eph l, 20-23 und 4, 4. 
Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Dogm. Konstitution über die Kirche „Lumen gentium", Artikel 7 (AAS 57, 1965, 10 f. 
Vgl. Pius XII., Enzyklika Mystici Corporis: „Aus derselben Mitteilung des Geistes Christi kommt es, dass ... die Kirche wie die Fülle und Ergänzung Christi wird, dass Christus unter jeder Rücksicht in der Kirche gewissermaßen zur Fülle kommt (vgl. Thomas, Kommentar zum Epheserbrief l, Lektion 8). Mit diesen Worten erreichen wir den Grund dafür, dass ... das mystische Haupt, das Christus ist, und die Kirche, die hier auf Erden wie ein anderer Christus seine Rolle spielt, einen neuen Menschen bilden, in dem durch die Fortdauer des Heilswerkes am Kreuz Himmel und Erde verbunden sind: Christus das Haupt und der Leib, der ganze Christus" (DS 3813; AAS 35, 1943, 230 f). 
Vgl. Augustinus, 2. Erklärung zu Psalm 90, l: „Unser Herr Jesus Christus als ganzer, vollkommener Mann ist sowohl Haupt wie Leib: das Haupt sehen wir in jenem Menschen, der aus Maria, der Jungfrau, geboren wurde... Er ist das Haupt der Kirche. Der Leib dieses Hauptes ist die Kirche, nicht diese Ortskirche, sondern die Kirche an diesem Ort und auf dem ganzen Erdkreis:' und nicht die Kirche unserer Zeit, sondern die von Abel bis zu jenen, welche noch geboren und an Christus glauben werden bis zum Ende der Zeiten, das gesamte Volk der Heiligen, die zu einer Gemeinde gehören; diese Gemeinde ist der Leib Christi, für den Christus das Haupt ist" (CCL 39,1266; PL 37,1159).</ref>.

Die Gemeinschaft der Heiligen in Christus

5 Christus hat ja, "obwohl er keine Sünde begangen hat", "für uns gelitten<ref>Vgl. l Petr 2, 22 und 21.</ref>". "Wegen unserer Sünden wurde er verwundet, wegen unserer Missetaten ist er zerschlagen worden... Und durch seine Schmerzen wurden wir geheilt<ref>Vgl. Is 53,4-6 mit 1 Petr 2,21-25; vgl. auch Job 1, 29; Rom 4, 25 und 5, 9 ff; 1 Kor 15, 3; 2 Kor 5, 21; Gal 1.4; Eph 1,7ff; Hebr 1,3ff; 1 Joh 3, 5.</ref>."

Auf den Spuren Christi<ref>Vgl. 1 Petr 2,21. </ref> haben die Christgläubigen sich stets gegenseitig auf dem Weg zum himmlischen Vater durch Gebet, Darbietung geistlicher Güter und büßende Sühneleistung zu helfen gesucht. Je glühender aber ihre Liebe wurde, desto mehr folgten sie dem leidenden Christus, trugen das eigene Kreuz zur Sühne für ihre und anderer Sünden im sicheren Wissen, dass sie ihren Brüdern bei Gott, dem Vater der Erbarmungen, zur Erlangung des Heils Hilfe leisten könnten<ref>Vgl. Kol 1, 24: „Nun freue ich mich der Leiden für euch und will das, was an Christi Drangsalen noch aussteht, ergänzen an meinem Fleisch zum Besten seines Leibes, das ist die Kirche." 
Vgl. Clemens von Alexandrien, Buch Welcher Reiche gerettet wird, 42: Der heilige Apostel Johannes ermahnt einen jungen Räuber zur Buße mit den Worten: „An deiner Stelle will ich Christus Rechenschaft geben. Sollte es notwendig sein, so will ich sogar für dich den Tod erleiden, so wie der Herr den Tod für uns ertragen hat. Mein Leben will ich für das deine stellvertretend geben" (GCS Clemens 3,190; PG 9, 650). 
Vgl. Cyprian, Über die Gefallenen 17, 36: „Wir glauben freilich, dass die Verdienste der Märtyrer und die Werke der Gerechten vor dem Richter sehr viel erreichen können; aber erst, wenn der Tag des Gerichtes gekommen ist, wenn nach dem Untergang dieser Welt und Zeit das Volk Christi vor seinem Richterstuhle steht." „Dem, der büßt, wirkt und betet, kann er gnädig verzeihen, kann er auch annehmen, was für solche die. Märtyrer erbeten und die Priester getan haben" (CSEL 31, 249 und 263; PL 4, 495 und 508). 
Vgl. Hieronymus, Gegen Vigilantius 6: „Du sagst in deiner Schrift, wir könnten, solange wir leben, füreinander beten, nach unserem Tode aber gebe es keine Erhörung des Gebetes für andere; zumal die Märtyrer, als sie Rache für ihr Blut erflehten, das nicht hätten erlangen können (Offb 6,10). Wenn die Apostel und Märtyrer, noch im Leibe lebend, für die übrigen beten können, in einer Zeit, da sie noch für sich selbst besorgt sein müssen: wie viel mehr können sie es, nachdem sie Krone, Sieg und Triumph erlangt haben" (PL 23, 359).
Vgl. Basilius d. Gr., Homilie auf die Märtyrerin Julitta 9: „Wir müssen also weinen mit den Weinenden. Wenn du deinen Bruder aus Reue über seine Sünden weinen siehst, so weine mit einem solchen Menschen und erwecke dein Mitleid mit ihm; denn so kannst du aus den Sünden der anderen deine eigenen bessern. Wer nämlich für die Sünde des Nächsten heiße Tränen vergießt, heilt sich selbst, indem er über den Bruder weint... Trauere wegen der Sünde. Eine Seelenkrankheit ist die Sünde, sie ist der Tod der unsterblichen Seele: Die Sünde verdient Trauer und ruheloses Klagen" (PG 31, 258 f). 
Vgl. Johannes Chrysostomus, Zum Brief an die Philipper l, Homilie 3, 3: „Deshalb wollen wir nicht allgemein über die Sterbenden trauern, ebenso wenig aber über die Lebenden uns allgemein freuen. Aber was sonst? Wir wollen trauern über die Sünder, und zwar nicht nur die sterbenden, sondern auch die lebenden; über die Gerechten aber wollen wir uns freuen, nicht nur, solange sie leben, sondern auch nach ihrem Tode" (PG 62, 203). 
Vgl. Thomas, S. Th. 1-2, q. 87, a. 8: „Wenn wir von der Genugtuungsstrafe sprechen, die man freiwillig auf sich nimmt, so kommt es vor, dass der eine die Strafe des anderen trägt, insofern sie gewissermaßen eins sind... Sprechen wir dagegen von der über die Sünde verhängten Strafe, insofern sie Strafe ist, so wird jeder nur für seine Sünde bestraft; denn der Akt der Sünde ist etwas Persönliches. Wenn wir aber von der Buße sprechen, die Medizinalcharakter hat, so kann es sein, dass einer für die Sünde des anderen bestraft wird. Es wurde nämlich gesagt, dass die Einbuße an körperlichen Dingen, oder auch am eigenen Leibe, gewisse Strafmedizinen in Hinordnung auf das Heil der Seele sind. Daher steht nichts im Wege, dass mit solchen Strafen von Gott oder von den Menschen jemand für die Sünde eines anderen belegt wird."</ref>. Das ist das uralte Dogma von der Gemeinschaft der Heiligen<ref>Vgl. Leo XIII., Enzyklika Mirae caritatis: „Nichts anderes ist nämlich die Gemeinschaft der Heiligen... als der gegenseitige Austausch von Hilfe, Sühne, Gebet .. und guten Werken unter den Gläubigen, mögen sie schon in die himmlische Heimat gelangt oder noch im Fegfeuer oder auch noch auf der irdischen Wanderschaft sein, die zu einer Gemeinde zusammengewachsen sind, deren Haupt Christus, deren Gestaltprinzip die Liebe ist" (Acta Leonis XIII. 22, 1902, 129; DS 3363).</ref>, nach dem das Leben jedes einzelnen Gotteskindes in Christus und durch Christus mit dem Leben aller anderen christlichen Brüder in der übernatürlichen Einheit des mystischen Leibes Christi wie in einer mystischen Person in wunderbarem Band verbunden ist<ref>Vgl. l Kor 12,12 f: „Denn wie der Leib einer ist und doch viele Glieder hat, alle Glieder des Leibes aber, obschon ihrer viele sind, doch einen Leib darstellen, so auch Christus. Denn in einem Geist sind wir alle zu einem Leib getauft." 
Vgl. Pius XII., Enzyklika Mystici Corporis: „(Christus) lebt gewissermaßen so in der Kirche, dass diese gleichsam eine andere Person Christi ist. Dies bekräftigt der Völkerlehrer in seinem Brief an die Korinther, wo er ohne sonstige Hinzufügung die Kirche .Christus' nennt (vgl. l Kor 12,12), wobei er tatsächlich den Meister selbst nachahmt, der ihm, als er die Kirche verfolgte, aus der Höhe zugeruten hatte: ,Saulus, Saulus, warum verfolgst du mich?' (vgl. Apg 9,4; 22,7; 26,14). Ja, wenn wir Gregor von Nyssa glauben, hat der Apostel des öfteren die Kirche ,Christus' genannt (vgl. Das Leben des Moses. PG 44,385). Es ist euch aber, Ehrwürdige Brüder, auch sehr wohl das Wort Augu-stins bekannt: .Christus verkündet Christus' (vgl. Predigten 354, l; PL 39, 1563)" (AAS 35, 1943, 218). 
Vgl. Thomas, S. Th. 3, q. 48, a. 2 ad l und q. 49, a. l.</ref>.

Der Kirchenschatz

Darin besteht der "Kirchenschatz<ref>Vgl. Klemens VI., Jubiläumsbulle Unigenitus Dei Filius: „Der eingeborene Gottessohn hat... der streitenden Kirche einen Schatz erworben ... Diesen Schatz hat er durch den heiligen Petrus, den Schlüsselträger des Himmels, und dessen Nachfolger, seine Stellvertreter auf Erden, bereitgestellt zur heilsamen Austeilung an die Gläubigen... Wir wissen, dass die Verdienste der seligen Gottesmutter und aller Erwählten vom ersten bis zum letzten Gerechten, den Reichtum dieses Schatzes noch fördern" (DS 1025, 1026, 1027). Vgl. Six-tus IV., Enzyklika Romani Pontiflcis: „ ... Uns ist die Vollmacht von oben erteilt. Wir haben den Wunsch, aus dem Schatz der universalen Kirche, der aus den Verdiensten Christi und der Heiligen besteht, und Uns anvertraut ist, den Seelen im Reinigungsort Hilfe und Beistand zu bringen ..." (DS 1406). 
Vgl. Leo X., Dekret Cum postquam an den päpstlichen Legaten Kajetan de Vio: „ ... den Schatz der Verdienste Jesu Christi und der Heiligen auszuteilen..." (DS 1448; vgl. DS 1467 und 2641).</ref>". Er ist nicht so etwas wie eine Summe von Gütern nach Art von materiellen Reichtümern, die im Lauf der Jahrhunderte angesammelt wurden. Vielmehr besteht er in dem unendlichen und unerschöpflichen Wert, den bei Gott die Sühneleistungen und Verdienste Christi, des Herrn, haben, die dargebracht wurden, damit die gesamte Menschheit von der Sünde frei werde und zur Gemeinschaft mit dem Vater gelange. Der Kirchenschatz ist Christus, der Erlöser, selbst, insofern in ihm die Genugtuungen und Verdienste seines Erlösungswerkes Bestand und Geltung haben<ref>Vgl. Hebr 7,23-25; 9, 11-28.</ref>. Außerdem gehört zu diesem Schatz auch der wahrhaft unermessliche, unerschöpfliche und stets neue Wert, den vor Gott die Gebete und guten Werke der seligen Jungfrau Maria und aller Heiligen besitzen. Sie sind den Spuren Christi, des Herrn, mit seiner Gnade gefolgt, haben sich geheiligt und das vom Vater aufgetragene Werk vollendet. So haben sie ihr eigenes Heil gewirkt und dadurch auch zum Heil ihrer Brüder in der Einheit des mystischen Leibes beigetragen.

Die Fürbitten der Heiligen im Himmel

"Alle nämlich, die Christus zugehören und seinen Geist haben, wachsen zu der einen Kirche zusammen und sind in ihm miteinander verbunden (vgl. Eph 4,16). Die Einheit der Erdenpilger mit den Brüdern, die im Frieden Christi entschlafen sind, hört keineswegs auf, wird vielmehr nach dem beständigen Glauben der Kirche gestärkt durch die Mitteilung geistlicher Güter. Dadurch nämlich, dass die Seligen inniger mit Christus vereinigt sind, festigen sie die ganze Kirche stärker in der Heiligkeit ... und tragen auf vielfältige Weise zum weiteren Aufbau der Kirche bei (vgl. 1 Kor 12, 12-27). Denn in die Heimat aufgenommen und dem Herrn gegenwärtig (vgl. 2 Kor 5, 8), hören sie nicht auf, durch ihn, mit ihm und in ihm beim Vater für uns Fürbitte einzulegen, indem sie die Verdienste darbieten, die sie durch den einen Mittler zwischen Gott und den Menschen, Christus Jesus (vgl. 1 Tim 2, 5), auf Erden erworben haben, zur Zeit, da sie in allem dem Herrn dienten und für seinen Leib, die Kirche, in ihrem Fleisch ergänzten, was an dem Leiden Christi noch fehlt (vgl. Kol 1, 24). Durch ihre brüderliche Sorge also findet unsere Schwachheit reichste Hilfe<ref>Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Dogm. Konstitution über die Kirche „Lumen gentium", Art. 49 (AAS 57, 1965, 54 f).</ref>."

Austausch der Güter unter den Gläubigen

Daher besteht unter den Gläubigen - seien sie bereits in der himmlischen Heimat oder sühnend im Reinigungsort oder noch auf der irdischen Wanderschaft - in der Tat ein dauerhaftes Band der Liebe und ein überreicher Austausch aller Güter, durch die nach Tilgung aller Sünden des ganzen mystischen Leibes die göttliche Gerechtigkeit versöhnt und Gottes Barmherzigkeit zur Verzeihung bewogen wird, auf dass die reumütigen Sünder um so schneller in den vollen Genuss der Güter gelangen, die der Familie Gottes eignen.

III. Kapitel

Von Anfang an Wirken der ganzen Kirche zum Heil des einzelnen

6 Dieser Wahrheiten von Anfang an bewusst, kannte und ging die Kirche verschiedene Wege, auf denen die Früchte der Erlösung den einzelnen Gläubigen zugewendet werden und die Gläubigen zum Heil ihrer Brüder beitragen sollten. Und so sollte der ganze Leib der Kirche in Gerechtigkeit und Heiligkeit für den endgültigen Anbruch des Gottesreiches auferbaut werden, da Gott alles in allem sein wird.

Verschiedene Weisen der Hilfe

Schon die Apostel haben ihre Schüler ermahnt, für das Heil der Sünder zu beten<ref>Vgl. Jak 5,16: „Bekennt also einander die Sünden und betet füreinander, damit ihr geheilt werdet. Viel vermag das hingebende Gebet des Gerechten." 
Vgl. 1 Joh 5,16: „Wenn einer seinen Bruder eine Sünde begehen sieht, die nicht zum Tode ist, so bete er und er wird ihm das Leben geben, freilich nur solchen, deren Sünde nicht zum Tode ist."</ref>; diese Übung hat der uralte Brauch der Kirche heilig bewahrt<ref>Vgl. Klemens von Rom, Brief an die Korinther 56, 1: „So wollen auch wir für die beten, die in irgendeiner Sünde sind, dass ihnen Mäßigung und Demut gegeben werde, so dass sie sich nicht uns, sondern dem Willen Gottes fügen. So wird ihnen das Gedenken, das ihrer in Mitleid bei Gott und den Menschen geschieht, fruchtbar und vollkommen sein" (Funk, Apostolische Väter l, 171). 
Vgl. Martyrium des heiligen Polykarp 8, l: „Als er aber sein Gebet beendet hatte, in dem er aller, welche mit ihm irgend einmal zusammen gewesen waren, groß und klein, berühmt und unbekannt, der gesamten katholischen Kirche in der ganzen Welt, gedacht hatte ..." (Funk, Apostolische Väter l, 321, 323).</ref>, vor allem, wenn die Büßer die Fürsprache der ganzen Gemeinde anriefen<ref>Vgl. Sozomenus, Kirchengeschichte 7,16: Bei der öffentlichen Buße nach der Feier der Messe in der römischen Kirche „werfen sich die Büßer mit Wehklagen und Seufzen zu Boden. Dann kommt ihnen der Bischof unter Tränen entgegen und wirft sich gleichfalls auf die Erde. Und das gesamte Kirchenvolk bekennt dann unter Tränen gemeinsam seine Sünden. Daraufhin erhebt sich als erster der Bischof und richtet die am Boden Liegenden auf. Nach einem geziemenden Gebet für die büßenden Sünder entläßt er sie" (IG 67, 1462).</ref> und wenn den Verstorbenen durch den Beistand, besonders durch die Darbringung des eucharistischen Opfers, geholfen wurde<ref>Vgl. Cyrill von Jerusalem, Katechese 23 (Mystagogische Katech. 5), 9,10: „Sodann beten wir auch für die verstorbenen Väter und Bischöfe und ganz allgemein für alle, die unter uns gestorben sind, im Glauben daran, dass dies die größte Hilfe für jene Seelen ist, für die das Gebet verrichtet wird, während das heilige und ehrfurchtgebietende Opferlamm vor uns liegt." Der heilige Kirchenlehrer führt dann als Bestätigung das Beispiel von dem Kranz an, der für den Kaiser geflochten wird, damit er den Verbannten Verzeihung gewähre, und schließt dann seine Ansprache mit den Worten: „In gleicher Weise bieten wir Gott unsere Fürbitte für die Verstorbenen dar, seien sie auch Sünder. Wir flechten dabei keinen Kranz, sondern bringen Christus, der für unsere Sünden geschlachtet wurde, als Opfer dar und bemühen uns, den gütigen Gott für jene wie für uns zu gewinnen und gnädig zu stimmen" (PG 33,1115; 1118). 
Vgl. Augustmus, Bekenntnisse 9,12, 32 (PL 32, 777) und 9,11,27 (PL 32,775); Predigten 172,2 (PL 38,936); Über die Sorge für die Toten l, 3 (PL 40, 593).</ref>. Desgleichen wurden in der Kirche schon zu alten Zeiten gute Werke, besonders solche, die der menschlichen Schwachheit schwerfallen, für das Heil der Sünder Gott aufgeopfert<ref>Vgl. Klemens von Alexandrien, Buch Welcher Reiche gerettet wird 42: (Der heilige Apostel Johannes bei der Bekehrung des jungen Räubers:) " ... Dann bestürmte er Gott mit Bitten, teils auch im Wetteifer mit dem Jüngling im fortgesetzten Fasten, und suchte schließlich auch durch gewinnende Worte sein Herz zu erweichen, und wie man erzählt, ließ er davon nicht eher ab, als bis er Ihn mit Festigkeit in den Schoß der Kirche gebracht hatte ..." (CGS 17,189 f; PG 9, 651).</ref>. Weil die Leiden, die die Märtyrer um des Glaubens und des Gesetzes Gottes willen erduldeten, hoch geschätzt wurden; pflegten sich die Büßer an sie zu wenden, um im Hinblick auf deren Verdienste von den Bischöfen schneller die Aussöhnung zu erlangen<ref>Vgl. Tertullian, An die Märtyrer l, 6: "Diesen Frieden, den einige in der Kirche nicht hatten, pflegten sie sich im Kerker von den Märtyrern zu erflehen" (CGL 1,3; PL 1,695). 
Vgl. Cyprian, Briet 18 (nach anderer Zählung 12), l:. "Ich meine, man müsse unseren Brüdern entgegenkommen, damit jenen, die von den Märtyrern die Friedensbriefe (libelli) bekommen haben,... zum Zeichen der Buße die Hand aufgelegt wird und sie in jenen Frieden beim Herrn kommen, den die Märtyrer in ihren Briefen an uns vermitteln wollten" (CSEL 3', 5231; PL 4,265; 
Vgl. Cyprian, Brief 19 [nach anderer Zählung 13], l; CSEL 32,525; PL 4, 267). 
Vgl. Eusebius von Cäsarea, Kirchengeschichte 1,6,42 (CGS Eusebius 2, 2, 610; PG 20, 614 f).</ref> . Die Gebete und die guten Werke der Gerechten schätzte man so hoch ein, dass man behauptete, der Bußfertige werde durch die Hilfe des ganzen christlichen Volkes gewaschen, gereinigt und erlöst<ref>Vgl. Ambrosius, Über die Buße l, 15: " ... durch gewisse Werke des ganzen Volkes wird gereinigt und durch die Tränen des Volkes gewaschen, wer durch Gebet und Weinen des Volkes von der Sünde erlöst und innerlich erneuert wird. Christus hat seiner Kirche geschenkt, dass sie den einzelnen durch alle erlösen kann, nachdem sie die Ankunft Christi verdient hat, damit durch einen einzigen alle erlöst würden" (PL 16, 511).</ref>.

Wirken der ganzen Kirche

Bei all dem meinte man nicht, die einzelnen Gläubigen wirkten aus eigener Kraft allein für den Nachlass der Sünden ihrer Brüder. Vielmehr glaubte man, dass die Kirche, als der eine Leib mit Christus, dem Haupte, verbunden, in ihren einzelnen Gliedern Genugtuung leiste <ref>Vgl. Tertullian, Über die Buße 10 5 f: "Der Leib kann nicht froh sein, wenn ein Einzelglied leidet. Das Ganze muss mitleiden und zur Abhilfe mitwirken. Im einen und im anderen ist die Kirche, die Kirche aber ist Christus. Wenn du also vor dem Bruder das Knie beugst, dann berührst du Christus, flehst du Christus an. Ebenso wenn jene über dich weinen, dann leidet Christus, bittet Christus beim Vater. Leicht wird immer das erlangt, was der Sohn fordert" (CCL l, 337; PL l, 1356). 
Vgl. Augustinus, Erklärung der Psalmen 85, l (CCL 39, 1176 f; PL 37,1082).</ref>.

Unter Leitung der Hirten

Die Kirche der Väter war der festen Überzeugung, dass sie das Heilswerk in der Verbundenheit und unter der Autorität ihrer Hirten vollziehe, die der Heilige Geist als Bischöfe zur Leitung der Kirche Gottes eingesetzt hat<ref>Vgl. Apg 20,28. Vgl. auch Konzil von Trient, 23. Sitzung, Dekret über das Sakrament der Weihe, Kapitel 4 (DS 1768); l. Vatikanisches Konzil, 4. Sitzung, Dogm. Konstitution über die Kirche "Pastor aeternus", Kapitel 3 (DS 3061); 2. Vatikanisches Konzil, Dogm. Konstitution über die Kirche "Lumen gentium", Art. 20 (AAS 57, 1965, 23). 
Vgl. Ignatius von Antiochien, An die Christen von Smyrna 8, l: "Niemand soll ohne den Bischof irgend etwas tun, was zur Kirche gehört..." (Funk, Apostolische Väter l. 283).</ref>. Daher legten die Bischöfe unter Abwägung aller Umstände Art und Maß der Genugtuungsleistung fest. Sie gestatteten sogar, dass die kanonischen Bußwerke durch andere, vielleicht auch leichtere, dem Allgemeinwohl dienende oder die Frömmigkeit fördernde Werke ersetzt wurden, die von den Büßern selbst oder gelegentlich auch von anderen Gläubigen ausgeführt wurden<ref>Vgl. l. Konzil von Nizäa, Kanon 12: " ... Alle nämlich, die durch Furcht, Tränen, Ausdauer und gute Werke ihre Umkehr in Tat und Gesinnung zeigen, sollen, nach Ablauf der bestimmten Zeit des Hörens, auf grund der Fürbitten wieder in die Gemeinschaft aufgenommen werden, und dabei soll es dem Bischof erlaubt sein, Erleichterungen für sie festzusetzen ..." (Mansi, Ss. Conciliorum Collectio 2, 674). Vgl. Konzil von Neozäsarea, Kanon 3 (a.a.O. 540). Vgl. Innozenz I., Briet 25, 7,10 (PL 20, 559). Vgl. Leo d. Gr., Brief 159, 6 (PL 54,1138). Vgl. Basilius d. Gr., Brief 217,74: "Jedesmal, wenn einer von denen, die In den genannten Sünden waren, Buße tut und sich gebessert hat, und wenn dann der, dem durch Gottes Güte die Macht zu binden und zu lösen anvertraut wurde, angesichts der Größe der Buße des Sünders Milde walten läßt und die Strafzeit abkürzt, dann ist er nicht verdammenswürdig. Die biblische Geschichte lehrt uns ja, dass die, die in größerer Mühewaltung Buße tun, schnell Gottes Erbarmen erlangen" (PG 32, 803). 
Vgl. Ambrosius, Über die Buße l, 15 (siehe oben, Anm. 29).</ref>.

IV. Kapitel

Entwicklung zum Ablass

7 Die in der Kirche geltende Überzeugung, dass die Hirten der Herde des Herrn durch Zuwendung der Verdienste Christi und der Heiligen die einzelnen Gläubigen von den Überbleibseln der Sünden befreien können, führte allmählich im Laufe der Zeit unter dem Wirken des Heiligen Geistes, der das Gottesvolk ständig mit Leben erfüllt, zur Ablasspraxis. Aus ihr kam Fortschritt, nicht Änderung<ref>Vgl. Vinzenz von Lerin, l. Merkbuch (Commonitorium), 23 (PL 50, 667 f).</ref>, in der Lehre und in der Lebensordnung der Kirche. Und so ist aus der Wurzel der Offenbarung ein neues Gut zum Nutzen der Gläubigen und der ganzen Kirche entstanden.

Besondere Rolle der Päpste

Der Gebrauch der Ablässe breitete sich nach und nach aus. In der Kirchengeschichte trat er vor allem ins Licht, als die Päpste festlegten, gewisse dem Allgemeinwohl der Kirche förderliche gute Werke seien "für die ganze Buße anzurechnen<ref>Vgl. Konzil von Clermont, Kanon 2: "Wer aus reinem Opfergeist, nicht etwa um seiner Ehre oder Bereicherung willen, zur Befreiung der Kirche Gottes nach Jerusalem ausgezogen ist, dem soll diese Fahrt als volle Buße angerechnet werden" (Mansi, Ss. Conciliorum Collectio 20, 816).</ref>" und als sie den "wahrhaft reumütigen Gläubigen, die gebeichtet haben" und solche Werke "im Vertrauen auf die Barmherzigkeit des allmächtigen Gottes ... und auf die Verdienste und Autorität seiner Apostel" vollbringen, "in apostolischer Vollmacht" "volle und reichere, ja ganz vollständige Verzeihung aller ihrer Sünden" verliehen<ref>Vgl. Bonifaz VIII., Bulle Antiquorum habet: "Von den Alten wird zuverlässig berichtet, dass denen, die die verehrungswürdige Basilika des Apostelfürsten in Rom aufsuchten, umfassende Verzeihung und Nachlaß der Sünden gewährt wurde. Wir... halten diese Nachlassungen alle und im einzelnen für gültig und gut und bestätigen und billigen sie kraft apostolischer Autorität... Im Vertrauen auf die Barmherzigkeit Gottes und die Verdienste und die Autorität der Apostel, nach dem Rat Unserer Brüder und in apostolischer Vollmacht gewähren Wir allen, die in Ehrfurcht diese Basiliken besuchen und aufrichtig Buße tun und gebeichtet haben ... für das gegenwärtige und jedes folgende hundertste Jahr nicht nur vollen und reicheren, vielmehr vollsten Nachlaß aller ihrer Sünden ..." (DS 868).</ref>.

Denn "der eingeborene Gottessohn... hat der streitenden Kirche einen Schatz erworben ... Diesen Schatz hat er durch den heiligen Petrus, den Schlüsselträger des Himmels, und dessen Nachfolger, seine Stellvertreter auf Erden, bereitgestellt zu heilsamer Austeilung an die Gläubigen bei besonderen und sinnvollen Anlässen, bald zu vollständigem, bald zu teilweisem Erlass der zeitlichen Sündenstrafen, um ihn allgemein oder in besonderen Fällen, wie es vor Gott gut scheint, wirklich reumütigen Menschen, die gebeichtet haben, barmherzig zu spenden. Wir wissen, dass die Verdienste der seligen Gottesmutter und aller Erwählten ... den Reichtum dieses Schatzes noch fördern<ref>Vgl. Klemens VI., Jubiläumsbulle Unigenitus Dei Filius (DS 1025,1026,1027).</ref>".

Die Eigenart des Ablasses

8 Dieser Nachlass der zeitlichen Strafe für Sünden, die hinsichtlich der Schuld bereits getilgt sind, wurde mit dem eigenen Begriff "Ablass" (indulgentia) bezeichnet<ref>Vgl. Leo X., Dekret Cum postquam: "Wir glaubten dir anzeigen zu sollen,... dass in der römischen Kirche, der die übrigen als ihrer Mutter folgen müssen, folgende Überlieferung besteht: Der Bischof von Rom, der Nachfolger des Schlüsselträgers Petrus und Stellvertreter Jesu Christi auf Erden, kann in der Gewalt der Schlüssel, die durch Beseitigung der Hindernisse (das heißt Schuld und Strafe für tatsächliche Sünden, und zwar die Schuld vermittelst des Bußsakramentes und die Strafen, denen man für tatsächliche Sünden aufgrund der göttlichen Gerechtigkeit verfallen ist, vermittelst des kirchlichen Ablasses) das Himmelreich aufschließen, aus vernünftigen Gründen den Christgläubigen, die durch das Band der Liebe Glieder Christi sind, mögen sie in diesem Leben oder aber im Reinigungsort sein, aus der Fülle der Verdienste Christi und der Heiligen Ablässe gewähren. Und er pflegte für Lebende wie Verstorbene kraft apostolischer Autorität durch Gewährung eines Ablasses den Schatz der Verdienste Jesu Christi und der Heiligen auszuteilen, nach Art einer Absolution den Ablass zu geben oder nach Art der Fürbitte ihn zuzuwenden. Und deshalb werden alle, Lebende wie Verstorbene, die in Wahrheit alle derartigen Ablässe gewonnen haben, von so viel an zeitlichen Strafen, die sie nach der göttlichen Gerechtigkeit für ihre tatsächlichen Sünden verdient haben, befreit, wie dem gewährten und gewonnenen Ablass entspricht" (DS 1447 f).</ref>.

Dieser Ablass hat einiges gemeinsam mit anderen Weisen oder Wegen zur Beseitigung der Überbleibsel der Sünden, ist aber zugleich von ihnen durchaus verschieden.

Autoritative Mitteilung der Genugtuung Christi und der Heiligen

Wenn nämlich die Kirche beim Ablass von ihrer Gewalt als Dienerin am Erlösungswerk Christi, des Herrn, Gebrauch macht, so betet sie nicht nur, sondern teilt dem recht bereiteten Christgläubigen autoritativ den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen zum Nachlass der zeitlichen Strafen zu<ref>Vgl. Paul VI., Brief Sacrosancta Portiunculae: "Der Ablass, den die Kirche dem Büßenden erteilt, ist eine Bekundung jener wunderbaren Gemeinschaft der Heiligen, die in dem einen Band der Liebe Christi die selige Jungfrau Maria und die Schar der Christgläubigen, die im Himmel triumphieren oder noch im Reinigungsort weilen oder noch auf Erden pilgern, in geheimnisvoller Weise verbindet. Denn durch den Ablass, den die Kirche vermittelt, wird die Strafe vermindert oder überhaupt aufgehoben, durch die der Mensch an einer engeren Vereinigung mit Gott gehindert wird. Deshalb findet der büßende Gläubige in dieser einzigartigen Form kirchlicher Liebe eine Hilfe, um den alten Menschen aus- und den neuen anzuziehen, ,den man in seiner Erneuerung wiedererkennen soll nach dem Bilde dessen, der ihn schuf (Kol 3,10)" (AAS 58, 1966, 633 f).</ref>.

Hilfe beim Abbüßen der Sündenstrafen und Ansporn zu guten Werken

Das Ziel, das sich die kirchliche Autorität bei der Erteilung von Ablässen stellt, ist nicht nur, den Christgläubigen beim Abbüßen der Sündenstrafen zu helfen, sondern auch, sie zu Werken der Frömmigkeit, Buße und Liebe anzuspornen, besonders zu solchen, die zum Wachstum im Glauben und zum Allgemeinwohl beitragen<ref>Vgl. Paul VI., oben zitierter Brief: "Jenen Christgläubigen aber, die sich in Bußgesinnung um diese ' Metanoia' bemühen, indem sie nach ihrer Sünde nunmehr jene Heiligkeit erstreben, die sie durch die Taufe in Christus erhalten hatten, geht die Kirche so entgegen, dass sie auch durch Gewährung von Ablässen wie in mütterlicher Umarmung und Unterstützung ihre schwachen und kranken Kinder trägt. Der Ablass ist also nicht ein leichterer Weg, um der sonst notwendigen Buße für die Sünden zu entgehen. Er ist vielmehr eine Stütze, die jeder einzelne Gläubige, seiner eigenen Schwäche demütig bewusst, im geheimnisvollen Leib Christi findet, der als ganzer ,durch Liebe, Beispiel und Gebet zu ihrer Bekehrung mitwirkt' (Konstitution ,'Lumen gentium', Kapitel 2, Art. 11)" (AAS 58, 1966, 632).</ref>.

Ablass für die Verstorbenen

Wenn aber die Gläubigen Ablässe zum Beistand der Verstorbenen zuwenden, üben sie auf hervorragende Weise die Liebe. Und indem sie an die himmlischen Dinge denken, gestalten sie auch die irdischen besser.

Missbräuche in der Ablasspraxis

Diese Lehre hat das kirchliche Lehramt in verschiedenen Dokumenten verteidigt und erklärt <ref>Klemens VI., Jubiläumsbulle Unigenitus Dei Filius (DS 1026). , Klemens VI., Briet Super quibusdam (DS 1059). Martin V., Bulle Inter cunctas (DS 1266). Sixtus IV., Bulle Salvator noster (DS 1398). Sixtus IV., Enzyklika Romani Pontificis provida: "Wir haben den Willen, solchen Ärgernissen und Irrtümern entgegenzutreten... Deshalb haben Wir in Unseren Breven... den Prälaten geschrieben, sie möchten den Christgläubigen erklären, dass der vollkommene Ablass für die Seelen im Reinigungsort nach Art der Fürbitte von Uns nicht deshalb gewährt wurde, damit die Christgläubigen durch einen derartigen Ablass von frommen und guten Werken abgehalten würden, sondern damit er nach Art der Fürbitte dem Heile der Seelen zugute komme. So sollte dieser Ablass in gleicher Weise nützen, wie wenn für ihr Seelenheil andächtige Gebete verrichtet und fromme Almosen gegeben werden. Wir verstanden oder verstehen das nicht etwa so oder wollen nicht etwa nahelegen, der Ablass sei nicht nützlicher oder wirkungsvoller als Almosen und Gebet, oder Almosen und Gebet hätten so viel Nutzen und Wert wie ein Ablass, der als Fürbitte zugewendet wird. Wir wissen ja, dass Gebet und Almosen und fürbittweise zugewendeter Ablass sich sehr unterscheiden. Mit dem »gleich wie' haben Wir vielmehr gemeint, der Ablass wirke auf die Art und Weise, wie die Gebete und Almosen wirken. Da nun Gebet und Almosen als Fürbitte für die Seelen wirken, haben Wir vermöge Unserer Vollmacht von oben aus dem Schatz der universalen Kirche, der aus den Verdiensten Christi und der Heiligen besteht und Uns anvertraut ist, im Verlangen, den Seelen im Reinigungsort Hilfe zu schenken, den genannten Ablass bewilligt..." (DS 1405 f). Leo X., Bulle Exsurge Domine (DS 1467-1472). Pius VI., Konstitution Auctorem Fidei, Satz 40: "Der Satz, ,der Ablass sei nach seinem genauen Begriff nichts anderes als die Nachlassung eines Teiles jener Buße, die kanonisch dem Sünder auferlegt war', als wenn der Ablass außer dem bloßen Nachlaß kanonischer Strafe nicht auch Nachlaß zeitlicher Strafen, die man für tatsächliche Sünden bei der göttlichen Gerechtigkeit verdient hat, wirkte: dieser Satz ist falsch, fahrlässig, unrecht gegenüber den Verdiensten Christi, längst mit dem Artikel 19 Luthers verurteilt" (DS 2640). Ebd. Satz 41: 41 Desgleichen der Satz: ,Die Scholastiker hätten mit ihren Spitzfindigkeiten den schlecht verstandenen Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen eingeführt und an die Stelle des klaren Begriffs der Lossprechung von den kanonischen Strafen den unklaren und falschen von der Zuwendung von Verdiensten gesetzt', als ob die Schätze der Kirche, aus denen der Papst Ablässe bewilligt, nicht die Verdienste Christi und der Heiligen wären: Dieser Satz ist falsch, fahrlässig, unrecht gegenüber den Verdiensten Christi und der Heiligen und längst mit dem Artikel 17 Luthers verurteilt" (DS 2641). Ebd. Satz 42: "Ebenso die weitere Behauptung: ,Es sei noch bedauernswerter, wenn man diese ungeheuerliche Zuteilung auf die Verstorbenen übertragen wollte': Dieser Satz ist falsch, fahrlässig, für fromme Ohren verletzend, unrecht gegen die Päpste und die Praxis und Meinung der gesamten Kirche und führt zu dem bei Peter von Osma als häretisch gekennzeichneten Irrtum und wurde wiederum mit Luthers 22. Artikel verurteilt" (DS 2642). 
Pius XI., Ankündigung des außerordentlichen Heiligen Jahres Quod nuper: " ... für die ganze Strafe, die sie für ihre Sünden abzubüßen haben, gewähren und erteilen Wir barmherzig im Herrn einen vollkommenen Ablass, sofern sie vorher Nachlaß und Verzeihung für alle ihre Sünden erlangt haben" (AAS 25, 1933, 8). 
Pius XII., Ankündigung des allgemeinen Jubiläums lubilaeum maximum: "Im Verlaufe dieses Sühnejahres bewilligen und erteilen Wir barmherzig im Herrn allen Christgläubigen, die rechtmäßig durch das Bußsakrament versöhnt und durch die heilige Kommunion gestärkt, die Basiliken... in frommer Gesinnung besuchen und ... die Gebete dort verrichten, einen vollkommenen Nachlass und Vergebung aller Strafen, die sie für ihre Sünden abzubüßen haben" (AAS 41, 1949, 258 f).</ref>.

In die Praxis der Ablässe haben sich allerdings manchmal Missbräuche eingeschlichen. Infolge "wahllosen und überflüssigen Gewährens von Ablässen" kam es zur Missachtung der kirchlichen Schlüsselgewalt und zur Schwächung von Buße und Sühne<ref>Vgl. 4. Laterankonzil, Kapitel 62 (DS 819).</ref>. Und wegen der "verderblichen Gewinnsucht" fiel der Ablass schließlich der Lästerung anheim<ref>Vgl. Konzil von Trient, Dekret über die Ablässe (DS 1835).</ref>. Die Kirche aber beseitigt und korrigiert die Missbräuche und "lehrt und bestimmt, dass der Gebrauch von Ablässen, der für das christliche Volk überaus segensreich ist und durch Entscheidungen heiliger Kirchenversammlungen gutgeheißen wurde, in der Kirche beibehalten werden muss. Und sie verurteilt die mit Ausschluss, die sie für unnütz erklären oder die der Kirche das Recht absprechen, sie zu verleihen<ref>Vgl. ebd.</ref>".

Motive für die Hochschätzung der Ablässe

9 Die Kirche lädt auch heute alle ihre Kinder ein, zu erwägen und darüber nachzudenken, wie viel der Gebrauch der Ablässe für die Förderung des Lebens jedes einzelnen, aber auch der gesamten Gemeinschaft der Christen bedeutet.

Erkenntnis der eigenen Hilflosigkeit

Wir wollen das Wichtigste in aller Kürze in Erinnerung rufen. Als erstes lehrt uns dieser heilsame Brauch: "Es ist ein bitteres Übel, Gott, den Herrn, verlassen zu haben<ref>Jer 2,19.</ref>." Bei der Gewinnung von Ablässen erkennen die Gläubigen nämlich, dass sie das Böse aus eigener Kraft nicht sühnen können, das sie sich selbst, aber auch der ganzen Gemeinschaft durch ihre Sünde angetan haben. Und so werden sie zu heilsamer Demut angeregt.

Werkzeug der Nächstenliebe

Der Gebrauch der Ablässe weist uns sodann darauf hin, wie eng wir in Christus miteinander verbunden sind und wie viel das übernatürliche Leben jedes einzelnen für andere beitragen kann, dass auch sie mit dem Vater leichter und enger vereint werden können. Die Übung der Ablässe entzündet daher wirksam die Nächstenliebe. Sie verwirklicht diese in hervorragender Weise, wenn man den in Christus entschlafenen Brüdern Hilfe leistet.

Vertrauen ohne Nachlässigkeit

10 Die Pflege der Ablässe richtet ferner zu Vertrauen und Hoffnung auf völlige Aussöhnung mit Gott, dem Vater, auf, allerdings ohne Anlass zu irgendwelcher Nachlässigkeit zu geben und das Bemühen um die zur vollen Gemeinschaft mit Gott erforderte Bereitung irgendwie zu lockern. Denn die Ablässe sind zwar unverdiente Gaben; jedoch werden sie sowohl für die Lebenden wie für die Verstorbenen nur unter bestimmten Bedingungen erteilt. Zu ihrer Gewinnung ist erforderlich, dass die vorgeschriebenen guten Werke geleistet sind, sodann, dass der Gläubige über die richtige Verfassung verfügt, nämlich dass er Gott liebt, die Sünden verabscheut, auf die Verdienste Christi, des Herrn, vertraut und fest glaubt, dass die Gemeinschaft der Heiligen ihm zu großem Nutzen gereicht.

Unterordnung unter den Hirten der Kirche

Nicht zu übergehen ist auch, dass die Gläubigen beim Gewinnen von Ablässen sich den rechtmäßigen Hirten der Kirche und besonders dem Nachfolger des heiligen Petrus, des himmlischen Schlüsselträgers, gelehrig unterwerfen, da ja der Erlöser selbst diese beauftragt hat, seine Kirche zu weiden und zu leiten.

Heiligung der Kirche

Die heilsame Einrichtung der Ablässe trägt somit auf ihre Weise dazu bei, dass die Kirche für Christus bereitet wird, frei von Makel und Runzel, heilig und unbefleckt<ref>Vgl. Eph 5, 27.</ref>, durch das übernatürliche Band der Liebe in Christus wunderbar geeint. Da nämlich durch die Ablässe die Glieder der sich läuternden Kirche rascher der himmlischen Kirche eingegliedert werden, wird gerade durch die Ablässe die Königsherrschaft Christi immer mehr und schneller verwirklicht, "bis wir alle hingelangen zur Einheit des Glaubens und der Erkenntnis des Sohnes Gottes, zur vollen Mannesreife, zum Vollmaß der Gestalt in der Fülle Christi <ref>Eph 4,13.</ref>".

Keine Einschränkung anderer Formen der Heiligung

11 Wenn unsere heilige Mutter Kirche, auf diese Wahrheiten gestützt, ihren Gläubigen aufs neue den Gebrauch der Ablässe empfiehlt, weil er dem christlichen Volk im Lauf vieler Jahrhunderte und auch, wie die Erfahrung zeigt, in unseren Tagen lieb ist, dann beabsichtigt sie in keiner Weise andere Formen der Heiligung und Läuterung herabzusetzen, vor allem nicht das heilige Messopfer und die Sakramente, besonders das Bußsakrament, aber auch nicht die zahlreichen Hilfen, die unter dem Begriff Sakramentalien zusammengefasst werden, und schließlich die Werke der Frömmigkeit, Buße und Liebe. All diesen Mitteln ist das eine gemeinsam, dass sie Heiligung und Läuterung um so stärker bewirken, je enger man mit Christus, dem Haupte, und der Kirche, seinem Leibe, in Liebe verbunden ist. Die überragende Bedeutung der Liebe im christlichen Leben wird auch durch die Ablässe bestätigt. Denn Ablässe können nicht ohne aufrichtige Metanoia und Verbindung mit Gott gewonnen werden. Die Verrichtung der vorgeschriebenen Werke kommt dann dazu. Es bleibt also die Ordnung der Liebe gewahrt, in der die Nachlassung der Sündenstrafen durch Zuwendung des Kirchenschatzes ihren Platz hat.

Mahnung zur Hochachtung der Ablässe in Freiheit der Kinder Gottes

Die Kirche ermahnt ihre Gläubigen, die heiligen Überlieferungen der Väter nicht zu verlassen oder gering zu achten, sie vielmehr in Ehrfurcht als wertvollen Schatz der katholischen Familie aufzunehmen und zu befolgen. Sie überlässt es jedoch jedem einzelnen, in der heiligen und rechten Freiheit der Kinder Gottes solche Mittel der Läuterung und der Heiligung zu gebrauchen. Sie ruft ihnen aber ständig ins Gedächtnis, was auf dem Weg zum Heil als notwendig oder als besser und wirksamer vorzuziehen ist <ref>Vgl. Thomas, In 4 Sent., dist. 20, q. l, a. 3; q. l, a. 2 ad 2 (S. Th. Suppl., q. 25, a. 2 ad 2) :" ... Obwohl solche Ablässe sehr wertvoll sind für die Nachlassung der Strafe, sind andere Werke der Genugtuung doch verdienstlicher hinsichtlich der wesentlichen Belohnung. Diese ist unendlich viel besser als die Nachlassung der zeitlichen Sündenstrafe."</ref>.

Um aber der Übung der Ablässe mehr Würde und Achtung zu verleihen, hielt es die heilige Mutter Kirche für richtig, einiges im Ablasswesen neu zu ordnen, und hat neue Normen festgelegt.

V. Kapitel

Drei Leitpunkte für die Neuordnung des Ablasswesens

12 Die folgenden Normen bringen zweckmäßige Änderungen im Ablasswesen, nachdem auch die Meinungen der Bischofskonferenzen gehört worden sind.

Die Anordnungen des kirchlichen Rechtsbuches und der Dekrete des Heiligen Stuhles über die Ablässe bleiben, soweit sie mit den neuen Normen übereinstimmen, in Geltung. Bei Aufstellung der Normen wurden besonders folgende drei Punkte berücksichtigt: Es sollte eine neue Maßangabe für die Teilablässe festgelegt, eine angemessene Verminderung der vollkommenen Ablässe eingeführt und bezüglich der sogenannten realen und lokalen Ablässe eine einfachere und würdigere Form gefunden und festgelegt werden.

Neue Maßangabe für Teilablässe

Bei den Teilablässen tritt an die Stelle der früheren Maßangaben nach Tagen und Jahren eine neue Norm und Bemessungsart, bei der das Tun des Christgläubigen selbst, der das mit einem Ablass versehene Werk verrichtet, beachtet wird.

Da nämlich der Christgläubige durch sein Handeln - außer dem Verdienst, das seine Hauptfrucht ist - auch Nachlassung zeitlicher Sündenstrafen erlangen kann, und zwar um so mehr, je größer die Liebe des Handelnden und der Wert seines Werkes ist, schien es gut, diesen Strafnachlass, den der Christgläubige durch sein Werk erwirbt, als Maß für den Strafnachlass zu nehmen, den die kirchliche Autorität durch einen Teil Ablass freigiebig hinzufügt.

Verminderung der vollkommenen Ablässe

Bezüglich des vollkommenen Ablasses schien es zweckdienlich, in geeigneter Weise ihre Zahl zu vermindern, damit die Christgläubigen den vollkommenen Ablass richtig würdigen und in gehöriger Bereitung gewinnen können. Was nämlich zu oft geschieht, beachtet man zu wenig; was zu reichlich angeboten wird, schätzt man zu gering. Die meisten Christgläubigen brauchen eine angemessene Zeit, um sich für die Gewinnung eines vollkommenen Ablasses vorzubereiten.

Änderung bezüglich der realen und lokalen Ablässe

Was die realen und lokalen Ablässe angeht, so wurde nicht nur ihre Zahl stark vermindert, sondern sogar ihr bisheriger Name abgeschafft. Es sollte deutlicher werden, dass durch die Ablässe die Werke der Christgläubigen, nicht aber Dinge oder Orte bereichert werden, die nur die Gelegenheit für die Ablassgewinnung bieten. Auch die Mitglieder frommer Vereinigungen können die ihnen eigentümlichen Ablässe durch Erfüllung der vorgeschriebenen guten Werke gewinnen; der Gebrauch von Abzeichen ist nicht erforderlich.

Normen

N. 1. Der Ablass ist Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind. Ihn erlangt der Christgläubige, der recht bereitet ist, unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet.

N. 2. Der Ablass ist Teil-Ablass oder vollkommener Ablass, je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz freimacht.

N. 3. Die Teilablässe wie die vollkommenen Ablässe können immer den Verstorbenen nach Art der Fürbitte zugewendet werden.

N. 4. Der Teilablass wird in Zukunft nur noch mit dem Begriff "Teilablass" bezeichnet ohne weitere Bestimmung von Tagen und Jahren.

N. 5. Einem Christgläubigen, der wenigstens reuigen Herzens ein mit einem Teilablass versehenes Werk vollbringt, wird durch die Hilfe der Kirche ein ebenso großer Nachlass an zeitlicher Strafe zugeteilt, wie er selbst schon durch sein Tun erhält. N. 6. Einen vollkommenen Ablass kann man nur einmal am Tage gewinnen, unbeschadet der Bestimmung der Norm 18 bezüglich derer, die sich in der Sterbestunde befinden. Ein Teilablass kann dagegen mehrmals am Tage gewonnen werden, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes gesagt wird.

N. 7. Zur Gewinnung eines vollkommenen Ablasses sind die Verrichtung des mit dem Ablass versehenen Werkes und die Erfüllung folgender drei Bedingungen erforderlich: Sakramentale Beichte, eucharistische Kommunion und Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters. Darüber hinaus ist das Freisein von jeder Anhänglichkeit an irgendeine, auch lässliche Sünde erfordert.

Wenn eine derartige Bereitung nicht vollständig vorhanden ist oder die genannten Bedingungen, unbeschadet der Vorschrift der Norm 11 bezüglich der "Behinderten", nicht erfüllt werden, so gewinnt man nur einen Teilablass.

N. 8. Die drei Bedingungen können auch mehrere Tage vor oder nach dem vorgeschriebenen Werk erfüllt werden. Es ist jedoch geziemend, die heilige Kommunion und das Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters auf denselben Tag wie das Werk zu legen.

N. 9. Es genügt die einmalige sakramentale Beichte, um mehrere vollkommene Ablässe zu empfangen. Einmalige eucharistische Kommunion und einmaliges Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters genügt jedoch nur zur Gewinnung eines einzigen vollkommenen Ablasses. N. 10. Der Bedingung, nach der Meinung des Heiligen Vaters zu beten, wird voll genügt mit dem Beten eines Vaterunser und Gegrüßet seist du, Maria nach seiner Meinung; es ist jedoch dem einzelnen Gläubigen freigestellt, ein beliebiges anderes Gebet zu sprechen entsprechend seiner Frömmigkeit und Verehrung gegenüber dem Papst.

N. 11. Unbeschadet der in Kanon 935 des kirchlichen Rechtsbuches den Beichtvätern erteilten Vollmacht, für die "Behinderten" sowohl das vorgeschriebene Werk wie die Bedingungen zu ändern, können die Ortsordinarien den Gläubigen, die nach den Rechtsbestimmungen ihrer Autorität unterstehen, wenn sie an Orten wohnen, wo es unmöglich oder doch sehr schwer ist, zur Beichte und Kommunion zu gehen, die Begünstigung gewähren, den vollkommenen Ablass ohne Beichte und Kommunion gewinnen zu können, sofern sie wenigstens echte Reue besitzen und sich vornehmen, die genannten Sakramente so bald wie möglich zu empfangen.

N. 12. Die Einteilung der Ablässe in persönliche, reale und lokale entfällt in Zukunft. Dadurch soll deutlicher herausgestellt werden, dass durch die Ablässe die Werke der Christgläubigen beschenkt werden, selbst wenn sie bisweilen an eine Sache oder an einen Ort gebunden werden.

N. 13. Das Verzeichnis der Ablässe wird dahin überprüft werden, dass nur besondere Gebete und besondere Werke der Frömmigkeit, der Liebe und der Buße durch Ablässe ausgezeichnet werden.

N. 14. Verzeichnisse und Zusammenfassungen von Ablässen der Orden, religiösen Kongregationen, Gemeinschaften mit gemeinsamem Leben ohne Gelübde, Säkularinstitute und frommen Vereinigungen werden so bald wie möglich überprüft werden, so dass ein vollkommener Ablass nur an besonderen, vom Heiligen Stuhl auf Vorschlag des höchsten Oberen oder im Fall der frommen Vereinigungen des Ortsordinarius festzulegenden Tagen gewonnen werden kann.

N. 15. In allen Kirchen, öffentlichen und - von denen, die diese rechtmäßig besuchen - halböffentlichen Oratorien kann am 2. November ein vollkommener Ablass gewonnen werden, der nur den Verstorbenen zugewendet werden kann.

In den Pfarrkirchen kann darüber hinaus zweimal im Jahr ein vollkommener Ablass gewonnen werden: am Titularfest und am 2. August, dem Tag des "Portiunkulaablasses", oder an einem anderen günstigeren, vom Ordinarius festzulegenden Tag.

Alle genannten Ablässe können gewonnen werden an den genannten Tagen oder auch, mit Zustimmung des Ordinarius, am vorhergehenden oder folgenden Sonntag. Die sonstigen an Kirchen oder Oratorien gebundenen Ablässe werden möglichst bald überprüft werden. N. 16. Das zur Gewinnung eines vollkommenen Ablasses, der an eine Kirche oder ein Oratorium gebunden ist, vorgeschriebene Werk besteht im frommen Besuch, bei dem das Gebet des Herrn und das Glaubensbekenntnis (Pater noster und Credo) gesprochen wird. N. 17. Ein Christgläubiger, der einen von irgendeinem Priester rechtmäßig geweihten Andachtsgegenstand (Kruzifix, Kreuz, Rosenkranz, Skapulier, Medaille) mit frommer Gesinnung benutzt, gewinnt einen unvollkommenen Ablass.

Ist aber dieser Andachtsgegenstand vom Heiligen Vater oder irgendeinem Bischof geweiht, so kann der Christgläubige durch den frommen Gebrauch dieses Gegenstandes auch einen vollkommenen Ablass am Fest der Heiligen Apostel Petrus und Paulus gewinnen, wenn er nach einer beliebigen rechtmäßigen Formel das Glaubensbekenntnis spricht.

N. 18. Wenn kein Priester erreichbar ist, der einem Christgläubigen in Lebensgefahr die Sakramente und den apostolischen Segen, mit dem gemäß Kanon 468 des kirchlichen Rechtsbuches ein vollkommener Ablass verbunden ist, spenden könnte, gewährt die gütige Mutter Kirche ihm, wenn er recht bereitet ist, einen vollkommenen Ablass für die Sterbestunde, sofern er im Lauf seines Lebens gewöhnlich irgendwelche Gebete verrichtet hat. Es ist lobenswert, zur Gewinnung dieses vollkommenen Ablasses ein Kruzifix oder ein Kreuz zu verwenden.

Diesen vollkommenen Ablass kann der Christgläubige in der Sterbestunde auch dann gewinnen, wenn er am gleichen Tage schon einen vollkommenen Ablass gewonnen hat.

N. 19. Die Normen für die vollkommenen Ablasse, besonders die in Norm 6 angeführten, gelten auch für die vollkommenen Ablässe, die man bisher "toties-quoties" zu nennen pflegte.

N. 20. Unsere gütige Mutter Kirche beschließt in lebendiger Sorge für die verstorbenen Gläubigen, nachdem alle diesbezüglichen Privilegien aufgehoben sind, den Verstorbenen in reichster Weise durch jedes heilige Messopfer zu helfen.

* * *

Die neuen Normen für die Gewinnung der Ablässe treten nach Ablauf von drei Monaten nach dem Tage der Veröffentlichung dieser Konstitution in den Acta Apostolicae Sedis in Kraft. Die an den Gebrauch von Gegenständen der Frömmigkeit gebundenen Ablässe, die oben nicht genannt sind, entfallen nach Ablauf von drei Monaten nach dem Tage der Veröffentlichung dieser Konstitution in den Acta Apostolicae Sedis.

Die Überprüfungen gemäß den Normen 14 und 15 müssen innerhalb eines Jahres der Heiligen Apostolischen Pönitentiarie vorgelegt werden. Nach Ablauf von zwei Jahren nach dem Datum dieser Konstitution verlieren alle Ablässe, die bis dahin nicht bestätigt werden, ihre Gültigkeit.

Es ist Unser Wille, dass diese Unsere Bestimmungen und Vorschriften jetzt und in Zukunft fest und wirksam sind und bleiben, gegebenenfalls unter Aufhebung entgegenstehender Apostolischer Konstitutionen und Anordnungen Unserer Vorgänger und sonstiger, auch besonderer Erwähnung und Ungültigerklärung würdiger Vorschriften.

Gegeben zu Rom an Sankt Peter, am 1. Januar,

dem Oktavtag der Geburt unseres Herrn Jesus Christus, 1967,
im vierten Jahr Unseres Pontifikats.

Paul VI. PP.

Anmerkungen

<references />

Weblinks