Index librorum prohibitorum: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Index''' (lat. ''Zeiger'') bezeichnet einen Anzeiger oder ein Verzeichnis. Im konfessionellen Raum wird damit insbesondere der ''Index verbotener Bücher'' bezeichnet, der 1559 erstmals von der [[Inquisition]] bzw. seit 1571 (bis 1917) der schwächer strukturierten [[Indexkongregation]] herausgegeben wurde (siehe dort). Die gesamten Ausgaben des mehrfach reformierten Index umfassten zusammen rd. 4.000 Titel aus vier Jahrhunderten.
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'''Index librorum prohibitorum''' ([[lat.]] ''Zeiger'') bezeichnet einen Anzeiger oder ein Verzeichnis. Im konfessionellen Raum wird damit insbesondere der ''Index verbotener Bücher'' (Index Librorum Prohibitorum) bezeichnet, der 1559 erstmals von der [[Inquisition]] bzw. seit 1571 (bis 1917) der schwächer strukturierten [[Indexkongregation]] herausgegeben wurde (siehe dort). Die gesamten Ausgaben des mehrfach reformierten Index umfassten zusammen rd. 4.000 Titel aus vier Jahrhunderten.
  
 
Der letzte Index erschien 1948, mit einer letzten Nachfolge-Ergänzung von 1954. Seit 1966 steht fest, dass kein neues Verzeichnis verbotener Bücher mehr erscheinen wird. Der [[Katholik]] war verpflichtet, sich für das Lesen verbotener Bücher eine besondere Genehmigung zu verschaffen. Vom Verstoß gegen das Bücherverbot und der entsprechenden [[Exkommunikation]] konnte jeder [[Beichtvater]] lossprechen.
 
Der letzte Index erschien 1948, mit einer letzten Nachfolge-Ergänzung von 1954. Seit 1966 steht fest, dass kein neues Verzeichnis verbotener Bücher mehr erscheinen wird. Der [[Katholik]] war verpflichtet, sich für das Lesen verbotener Bücher eine besondere Genehmigung zu verschaffen. Vom Verstoß gegen das Bücherverbot und der entsprechenden [[Exkommunikation]] konnte jeder [[Beichtvater]] lossprechen.
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Auch nach Abschaffung dieser rechtlichen Einschränkungen bleibt für den katholischen Christen die moralische Pflicht aufrecht, in seiner Lektüre sowie in der Nutzung auch anderer Medien die nötige Vorsicht walten zu lassen, um nicht unnötigen Gefahren für Glaube und Sitte ausgesetzt zu sein (14. Juni 1966: Kongregation für die Glaubenslehre, Bekanntmachung „[[Post litteras apostolicas]]").
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==Indexkongregation==
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Die 1571 von Papst [[Pius V.]] gegründete "Indexkongregation" zur Verwaltung des Verzeichnisses verbotener Bücher (Index Librorum Prohibitorum) wurde 1917 durch Papst [[Benedikt XV.]] aufgehoben. Ihre (Rest-) Aufgaben nimmt seither die [[Kongregation für die Glaubenslehre]] wahr. Es wurden aber seit der Reform von 1967 nur noch einige wenige Bücher mit einer amtlichen [[Notifikation]] versehen, die vor ihrem Inhalt warnt.
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== Päpstliches ==
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* 14. Juni 1966 [[Kongregation für die Glaubenslehre]]: Bekanntmachung ''[[Post litteras apostolicas]]'' über den „Index der verbotenen Bücher.
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* 15. November 1966 [[Kongregation für die Glaubenslehre]]: Dekret ''[[Post editam]]'' über die Auslegung der Notifikation vom 14. Juni 1966 über den Index der verbotenen Bücher.
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'''siehe auch:''' [[Druckerlaubnis]]
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==Literatur==
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* Albert Sleumer: Index Romanus, Verzeichnis sämlicher auf dem römischen Index stehenden deutschsprachigen Bücher, desgleichen aller wichtigen fremdsprachigen Bücher seit dem Jahre 1750. Zusammengestellt auf Grund der neuesten vatikanischen Ausgabe sowie mit ausführlicher Einleitung versehen, Jonscher Verlag, Osnabrück 1956 (11. Auflage; 220 Seiten).
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* Hans Kühner: Index Romanus: Auseinandersetzung oder Verbot? [[Christiana Verlag]] Zürich o.J. (90 Seiten).
  
 
[[Kategorie:Theologie]]
 
[[Kategorie:Theologie]]

Aktuelle Version vom 2. Februar 2024, 10:13 Uhr

Index librorum prohibitorum (lat. Zeiger) bezeichnet einen Anzeiger oder ein Verzeichnis. Im konfessionellen Raum wird damit insbesondere der Index verbotener Bücher (Index Librorum Prohibitorum) bezeichnet, der 1559 erstmals von der Inquisition bzw. seit 1571 (bis 1917) der schwächer strukturierten Indexkongregation herausgegeben wurde (siehe dort). Die gesamten Ausgaben des mehrfach reformierten Index umfassten zusammen rd. 4.000 Titel aus vier Jahrhunderten.

Der letzte Index erschien 1948, mit einer letzten Nachfolge-Ergänzung von 1954. Seit 1966 steht fest, dass kein neues Verzeichnis verbotener Bücher mehr erscheinen wird. Der Katholik war verpflichtet, sich für das Lesen verbotener Bücher eine besondere Genehmigung zu verschaffen. Vom Verstoß gegen das Bücherverbot und der entsprechenden Exkommunikation konnte jeder Beichtvater lossprechen.

Auch nach Abschaffung dieser rechtlichen Einschränkungen bleibt für den katholischen Christen die moralische Pflicht aufrecht, in seiner Lektüre sowie in der Nutzung auch anderer Medien die nötige Vorsicht walten zu lassen, um nicht unnötigen Gefahren für Glaube und Sitte ausgesetzt zu sein (14. Juni 1966: Kongregation für die Glaubenslehre, Bekanntmachung „Post litteras apostolicas").

Indexkongregation

Die 1571 von Papst Pius V. gegründete "Indexkongregation" zur Verwaltung des Verzeichnisses verbotener Bücher (Index Librorum Prohibitorum) wurde 1917 durch Papst Benedikt XV. aufgehoben. Ihre (Rest-) Aufgaben nimmt seither die Kongregation für die Glaubenslehre wahr. Es wurden aber seit der Reform von 1967 nur noch einige wenige Bücher mit einer amtlichen Notifikation versehen, die vor ihrem Inhalt warnt.

Päpstliches

siehe auch: Druckerlaubnis

Literatur

  • Albert Sleumer: Index Romanus, Verzeichnis sämlicher auf dem römischen Index stehenden deutschsprachigen Bücher, desgleichen aller wichtigen fremdsprachigen Bücher seit dem Jahre 1750. Zusammengestellt auf Grund der neuesten vatikanischen Ausgabe sowie mit ausführlicher Einleitung versehen, Jonscher Verlag, Osnabrück 1956 (11. Auflage; 220 Seiten).
  • Hans Kühner: Index Romanus: Auseinandersetzung oder Verbot? Christiana Verlag Zürich o.J. (90 Seiten).