In supremo apostolatus (Wortlaut)

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Apostolischer Brief
In supremo apostolatus

von Papst
Gregor XVI.
gegen die Sklaverei in Afrika und Indien und gegen den Negerhandel

3. Dezember 1839

(Quelle: Die katholische Sozialdoktrin in ihrer geschichtlichen Entfaltung, Hsgr. Arthur Fridolin Utz + Birgitta Gräfin von Galen, III 18-22, Scientia humana Institut Aachen 1976, Imprimatur Friburgi Helv., die 2. decembris 1975 Th. Perroud, V.G. Die Anmerkungen wurden in den Text in Klammer eingefügt)

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Da Wir die höchste Apostolische Gewalt besitzen und trotz Unserer Unwürdigkeit der Stellvertreter Jesu Christi, des Sohnes Gottes, sind, der aus überaus großer Liebe Mensch wurde und für die Erlösung der Welt sterben wollte, so erachten Wir es als Pflicht Unseres Hirtenamtes, dass Wir Uns bemühen, die Gläubigen von dem unmenschlichen Handel mit Negern oder irgendwelchen anderen Menschen abzuhalten.

Es ist sicher, dass, sobald das Licht des Evangeliums sich auszubreiten begann, bei den Christen das Los jener Unglücklichen erleichtert wurde, die damals, vor allem infolge der Kriege, in so großer Zahl in harte Sklaverei gerieten. Wohl haben die Apostel, vom göttlichen Geist erleuchtet, die Sklaven ermahnt, ihren irdischen Herren wie Christus zu gehorchen und aufrichtig den Willen Gottes zu erfüllen. Aber sie geboten auch den Herren, ihre Sklaven gut zu behandeln, ihnen zu geben, was recht und billig ist, und von Drohungen abzusehen, in dem Bewusstsein, dass sie und ihre Sklaven den gleichen Herrn im Himmel haben und dass es bei ihm kein Ansehen der Person gibt.(Eph 6, 5 ff; Kol 3, 22 ff; 4, 1) Aber da das Gesetz des Evangeliums überall und eindringlich die aufrichtige Liebe allen gegenüber befahl und da Christus der Herr erklärt hatte, er werde alles Wohlwollen und Erbarmen, das man den Geringen und Bedürftigen gewährt oder verweigert habe, so betrachten, als sei es ihm selbst gegeben oder verweigert worden (Mt 25, 35 ff), so geschah es leicht, dass die Christen nicht nur ihre Sklaven, und vor allem die christlichen Sklaven, als ihre Brüder betrachteten (Lactanuus, Divin. Institut., lib. V, 14 sqq. Corp. Script. Ecclesiast. Lat., XIX 443 sqq.), sondern auch mehr und mehr dazu neigten, denjenigen, die es verdienten, die Freiheit zu gewähren, sodass es schließlich eine Gewohnheit wurde, dies vor allem anlässlich des Osterfestes zu tun, wie Gregor von Nyssa berichtet (De Resurrect. Domini Orat.lII. PG XLVI 651-682). Es fehlte auch nicht an Christen, die, von noch glühenderer Nächstenliebe bewegt, „sich selbst zu Sklaven machten, um andere loszukaufen"; so berichtet Unser Vorgänger seligen Angedenkens Clemens I., dieser apostolisch gesinnte Mann, er habe deren sehr viele gekannt (Ad Corinth. ep I 55). Nachdem im Verlauf der Zeit dank des Glaubens, der durch die Liebe wirkte, die Nebel heidnischen Aberglaubens sich mehr und mehr gelichtet und die Sitten Barbaren sich verfeinert hatten, gelangte man schließlich dahin, dass es mehrere Jahrhunderte lang bei den meisten christlichen Völkern keine Sklaven mehr gab. Aber Wir müssen es mit tiefem Schmerz sagen, dass es später unter den Gläubigen Männer gab, die, schändlich verblendet durch eine schmutzige Gewinnsucht, in weit entfernten Gegenden nicht davor zurückschreckten, Indianer, Neger und andere Unglücke zu Sklaven zu machen oder andere bei diesem unwürdigen Tun zu unterstützen, indem sie mit den von ihnen zu Sklaven gemachten einen Handel anfingen oder diesen ausbauten.

Gewiss haben mehrere Päpste glorreichen Andenkens, Unsere Vorgänger, es entsprechend den Pflichten ihres Amtes nicht unterlassen, diese Handlungsweise streng zu verurteilen, weil sie für das Seelenheil der Betreffenden schädlich sei und den christlichen Namen in Verruf bringe; sie sahen voraus, dass die nichtchristlichen Völker dadurch in ihrem Hass gegen unsere wahre Religion nur noch mehr bestärkt würden. Dagegen richten sich der mit dem Siegel des Fischerrings versehene Apostolische Brief Pauls III. vom 29. Mai 1537 an den Kardinalerzbischof von Toledo und ein noch ausführlicherer Urbans VIII. vom 22. April 1639, an den Kollektor der Apostolischen Kanzlei in Portugal; in diesen Briefen sind diejenigen ernst und ausdrücklich verurteilt, die es wagen sollten, die Indianer West- und Südindiens zu versklaven, zu verkaufen, zu kaufen, zu tauschen oder zu verschenken, von ihren Frauen und Kindern zu trennen, ihrer Sachen und Güter zu berauben, sie an andere Orte umzusiedeln oder zu verbringen oder in irgendeiner Weise ihrer Freiheit zu berauben und als Sklaven zu halten; denen, die solches tun, Rat, Hilfe, Gunst oder Dienst, unter welchem Vorwand oder welcher Beschönigung auch immer, zu gewähren oder zu erklären und zu lehren, dass dies erlaubt sei, oder sonst wie hierbei mitzuwirken." Diese Sanktionen der erwähnten Päpste bestätigte und erneuerte nachher Benedikt XIV. durch einen Apostolischen Brief an die Bischöfe Brasiliens und anderer Regionen vom 20. Dezember 1741, mit dem er die Wachsamkeit der kirchlichen Oberen auf den gleichen Gegenstand lenkte. Noch vor ihm hat ein anderer Unserer Vorgänger, Pius II., da zu seiner Zeit die Macht der Portugiesen sich bis zum afrikanischen Guinea ausbreitete, am 7. Oktober 1462 dem Bischof von Rubikon, der in dieses Land reiste, einen Brief gesandt, in dem er diesem nicht nur Vollmachten für eine wirkungsvollere Ausübung seines heiligen Amtes übertrug, sondern gleichzeitig ernste Warnungen gegen alle jene Christen aussprach, die Neugetaufte in die Sklaverei verschleppten. In unserer Zeit hat Pius VII., vom gleichen Geist der Frömmigkeit und Nächstenliebe wie seine Vorgänger angetrieben, bei den Mächtigen mit Nachdruck darauf gedrungen, dass endlich der Negerhandel bei den Christen aufhöre.

Die Strafen und Maßnahmen Unserer Vorgänger haben mit Gottes Hilfe nicht wenig dazu beigetragen, die Indianer und die anderen erwähnten Völker vor den Grausamkeiten der Eroberer und der Habgier der christlichen Kaufleute zu schützen, allerdings nicht so weitgehend, dass der Heilige Stuhl sich eines vollen Erfolges seiner Bemühungen in dieser Sache erfreuen konnte; denn der Negerhandel wird noch immer von zahlreichen Christen praktiziert, wenngleich er teilweise zurückgegangen ist. Aus dem Wunsche heraus, eine solche Schande aus allen christlichen Nationen zu beseitigen, haben Wir nach Beratung mit verschiedenen Unserer ehrwürdigen Brüder, der Kardinäle der Heiligen Römischen Kirche, diese Frage reiflich überdacht. Dem Vorbild Unserer Vorgänger folgend, warnen und beschwören Wir im Herrn, kraft Unserer Apostolischen Autorität, eindringlichst alle Christgläubigen jeden Standes, niemand möge in Zukunft irgendjemanden unterdrücken, seiner Güter berauben oder versklaven oder denen, die solches tun, Hilfe und Unterstützung gewähren oder diesen unmenschlichen Handel treiben, durch den die Neger, so als wären sie keine Menschen, sondern bloße Tiere, nachdem sie auf irgendeine Weise zu Sklaven gemacht wurden, ohne Unterschied und unter Missachtung aller Gerechtigkeit und Menschlichkeit, gekauft, verkauft und bisweilen zu schwerer Arbeit gezwungen werden, und durch den darüber hinaus - da man den ursprünglichen Besitzern der Neger mit diesem Handel Gewinn in Aussicht stellte - in diesen Gegenden ständig Streitigkeiten und Kämpfe aller Art begünstigt werden. Kraft Apostolischer Autorität verurteilen Wir darum entschieden alle die oben genannten Praktiken als absolut unvereinbar mit dem christlichen Namen und verbieten ebenso, dass irgendein Kleriker oder Laie es wage, unter welcher Ausflucht und unter welchem Vorwand auch immer, diesen Negerhandel als erlaubt zu verteidigen oder sonst wie gegen das, was Wir in diesem Apostolischen Brief als Mahnung geäußert haben, irgendetwas zu predigen oder irgendwie öffentlich oder privat zu lehren.

Um dieses Unser Schreiben allen leichter zur Kenntnis zu bringen und um zu verhindern, dass irgendjemand sich mit Unkenntnis desselben entschuldigen könnte, beschließen Wir und ordnen Wir an, dass es wie gewöhnlich durch Unseren Boten an den Toren der Basilika des Apostelfürsten und der Apostolischen Kanzlei wie auch der Generalkurie auf dem Platz Monte Citorio und an der Ecke des Campo dei Fiori angeschlagen werde und dass die entsprechenden Exemplare daselbst auch verbleiben.

Gegeben zu Rom bei S. Maria Maggiore

und gesiegelt mit dem Fischerring am 3. Dezember 1839,
im neunten Jahr Unseres Pontifikats.

Gregor XVI. PP.

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