Honorius I.: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Honorius I.''' war Papst vom 27. Okt. 625 bis zu seinem Tod in Rom am 12. Okt. 638. Seine im ganzen kluge und ausgeglichene Amtsführung als ''le dernier des papes gregoriens'' (J. DURLIAT, als "letzter der gregorianischen Päpste") blieb vor allem wegen des Konflikts um den [[Monotheletismus]] in Erinnerung. In einem lateinischen Brief, von dem nur die griechische Übersetzung erhalten blieb, billigte Honoroius im Jahr 634 möglicherweise eine Art "Kompromissformel" zwischen der Orthodoxie und dem Monotheletismus. Er hat die Tragweite des theologischen Problems wahrscheinlich nicht erkannt, wenn er meinte, unter Beibehaltung der Lehre von den ''zwei Naturen'' Christi eine Redeweise von ''einem Willen'' tolerieren zu können. (Denn dann bedeutet "Wille" etwas anderes als, wenn man diesen der "Natur" fest zuordnet.) Die Interpretation, die das [[Konzil]] dieser Formel gab, wurde 680, als von Honorius stammend, verurteilt. In den Vorgang mischten sich auch kaiserlich-politische Motive. Es ist der in der [[Kirchengeschichte]] ''einzige Fall'', dass ein Konzil einen Papst (wenn auch bei unklarer Faktenlage) explizit verurteilt hat. Nach katholischer Auffassung hat es damit seine Kompetenzen überschritten. Verbindlich wurde die Korrektur der NICHT [[ex cathedra]] ergangenen Äußerung des Papstes erst durch ihre Anerkennung durch [[Leo II.]]
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'''Honorius I.''' (* in Kampanien / Italien; † [[12. Oktober]] [[638]] in Sardinien) war [[Papst]] der [[römisch-katholisch]]en [[Kirche]] vom [[27. Oktober]] [[625]] bis zu seinem Tod. Sein [[Pontifikat]] dauerte 12 Jahre, 11 Monate und 16 Tage. Seine im ganzen kluge und ausgeglichene Amtsführung als ''le dernier des papes gregoriens'' (J. DURLIAT, als "letzter der gregorianischen Päpste") blieb vor allem wegen des Konflikts um den [[Monotheletismus]] in Erinnerung. In einem lateinischen Brief, von dem nur die griechische Übersetzung erhalten blieb, billigte '''Honorius I.''' im Jahr [[634]] möglicherweise eine Art "Kompromissformel" zwischen der Orthodoxie und dem Monotheletismus. Er hat die Tragweite des theologischen Problems wahrscheinlich nicht erkannt, wenn er meinte, unter Beibehaltung der Lehre von den ''zwei Naturen'' Christi eine Redeweise von ''einem Willen'' tolerieren zu können. (Denn dann bedeutet "Wille" etwas anderes als, wenn man diesen der "Natur" fest zuordnet.) Die Interpretation, die das [[Konzil]] dieser Formel gab, wurde [[680]], als von '''Honorius I.''' stammend, verurteilt. In den Vorgang mischten sich auch kaiserlich-politische Motive. Es ist der in der [[Kirchengeschichte]] ''einzige Fall'', dass ein Konzil einen Papst (wenn auch bei unklarer Faktenlage) explizit verurteilt hat. Nach katholischer Auffassung hat es damit seine Kompetenzen überschritten. Verbindlich wurde die Korrektur der NICHT [[ex cathedra]] ergangenen Äußerung des Papstes erst durch ihre Anerkennung durch [[Leo II.]]
  
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*[http://www.vaticanhistory.de/vh/html/honarius_i_.html Kirchengeschichte, Vatikan, Honorius I.]
  
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[[Kategorie:Päpste]]
 
[[Kategorie:Päpste]]

Version vom 25. März 2012, 14:26 Uhr

Honorius I. (* in Kampanien / Italien; † 12. Oktober 638 in Sardinien) war Papst der römisch-katholischen Kirche vom 27. Oktober 625 bis zu seinem Tod. Sein Pontifikat dauerte 12 Jahre, 11 Monate und 16 Tage. Seine im ganzen kluge und ausgeglichene Amtsführung als le dernier des papes gregoriens (J. DURLIAT, als "letzter der gregorianischen Päpste") blieb vor allem wegen des Konflikts um den Monotheletismus in Erinnerung. In einem lateinischen Brief, von dem nur die griechische Übersetzung erhalten blieb, billigte Honorius I. im Jahr 634 möglicherweise eine Art "Kompromissformel" zwischen der Orthodoxie und dem Monotheletismus. Er hat die Tragweite des theologischen Problems wahrscheinlich nicht erkannt, wenn er meinte, unter Beibehaltung der Lehre von den zwei Naturen Christi eine Redeweise von einem Willen tolerieren zu können. (Denn dann bedeutet "Wille" etwas anderes als, wenn man diesen der "Natur" fest zuordnet.) Die Interpretation, die das Konzil dieser Formel gab, wurde 680, als von Honorius I. stammend, verurteilt. In den Vorgang mischten sich auch kaiserlich-politische Motive. Es ist der in der Kirchengeschichte einzige Fall, dass ein Konzil einen Papst (wenn auch bei unklarer Faktenlage) explizit verurteilt hat. Nach katholischer Auffassung hat es damit seine Kompetenzen überschritten. Verbindlich wurde die Korrektur der NICHT ex cathedra ergangenen Äußerung des Papstes erst durch ihre Anerkennung durch Leo II.

Weblinks


Vorgänger
Bonifatius V.
Papst
625-638
Nachfolger
Severin