Heilige Messe: Unterschied zwischen den Versionen

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* [http://www.gloria.tv/?video=dosryi54nn8xwhl0yrsc Gloria.tv Die Heilige Messe im der Form des außerordentlichen römischen Ritus, Septugesima 2008]
 
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Version vom 3. August 2008, 18:51 Uhr

Heilige Messe ist die Bezeichnung des Gottesdienstes, der im Zentrum des liturgischen Lebens der Kirche steht. Sie ist das sakramentale Gedächtnis an das Leiden, Sterben und Auferstehen Jesu Christi. Die Kirche unter dem Wort Gottes feiert die Geheimnisse Christi zum Heil der Welt.

Eine andere gebräuchliche Bezeichnung ist Eucharistiefeier , vom griechischen eucharistein, das bedeutet: Dank sagen. Zur Symbolik und Wirkung sowie zur historischen Entwicklung der Eucharistiefrömmigkeit siehe Einzelartikel Eucharistie Innerhalb der Römisch-katholischen Kirche gibt es verschiedene Riten, innerhalb derer die Hl. Messe gefeiert werden kann. In der Lateinischen Kirche wird fast nur der Römische Ritus verwendet, in den Ostkirchen gibt es hingegen mehrere, wie etwa den Byzantinischen Ritus (Liturgie des Hl. Johannes Chrysostomus) oder den Syrisch-malabarischen.

Der Begriff Messe leitet sich von dem lateinischen Entlassungsruf an die Getauften im Römischen Ritus Ite, missa est! ab. (Gehet, Ihr seid gesandt!)

Messliturgie des Römischen Ritus

forma ordinaria

Der Römische Ritus, der in der Grundstruktur in älteste Zeiten der Kirche von Rom zurückreicht, wurde nach dem 2. Vatikanischen Konzil reformiert, unter anderem wurde neben dem Latein die Benutzung der Volkssprache erlaubt. Unter Berücksichtigung der neuen positivrechtlichen Regelungen, welche auch die ältere Form (siehe unten) des lateinischen Ritus zulassen, kann die erneuerte Form des lateinische Ritus als "ordentlicher" oder amtlicher lateinischer Ritus bezeichnet werden (forma ordinaria).

Novus Ordo promulgatus est, ut in locum veteris substitueretur post maturam deliberationem, atque ad exsequendas normas quae a Concilio Vaticano II impertitae sunt. Haud dissimili ratione, Decessor Noster S. Pius V post Concilium Tridentinum Missale auctoritate sua recognitum adhiberi iusserat. (Papst Paul VI., im Konsistorium am 24. Mai 1976) [Dt.: Nach reiflicher Überlegung wurde die neue Ordnung in Kraft gesetzt, um an die Stelle der älteren zu treten; und so die Weisungen auszuführen, welche das II. Vatikanum erlassen hat. Aus ganz ähnlicher Erwägung hat Unser Vorgänger, der Hl. Pius V., nach dem Konzil von Trient das von seiner Autorität gebilligte Messbuch herausgegeben.]

Messordnung:

1. Eröffnung

2. Wortgottesdienst

3. Eucharistiefeier

4. Entlassung

usus antiquior (von 1962)

Nach dem Beschluss des Konzils von Trient (Tridentinum) wurde von Papst Pius V. 1570 ein einheitlicher Römischer Ritus festgelegt, der mit geringfügigen Änderungen (zuletzt 1962) bis zur Liturgiereform durch das 2. Vatikanische Konzil Gültigkeit hatte. Nach Erscheinen des Missale von 1970 war der bisherige Gebrauch seit etwa 1974 fast nur noch für ältere und behinderte Priester gestattet, und dies auch nicht im Rahmen von Gemeindemessen. Schon 1974 wurde die disziplinarische Zurückdrängung der "alten Messe" durch ein so gen. Indult gelockert, das 1988 ausgeweitet wurde. Die Gefahr, dass die liturgische Frage zu einer weite Kreise erfassenden Kirchenspaltung führen könnte, war nicht mehr relevant, zumal die Liturgiereform weltweit auf fast allgemeine Zustimmung stieß, erhebliche Strömungen in Klerus und Volk sogar in manchen Ländern über ihre Ziele hinausstrebten.

Exkurs: Der französiche Bischof Marcel Lefebvre lehnte wesentliche Konzilsaussagen ab und hielt überdies am Tridentinischen Ritus fest, um seiner Opposition wirksamer Ausdruck zu geben. Er gründete 1970 die Priesterbruderschaft St. Pius X., die "altrituelle" Priester ohne kirchliche Gutheißung heranbildete. Er wurde aber schließlich 1988 aufgrund unerlaubter Bischofsweihen exkommuniziert. Zur Überwindung dieses so gen. Schismas gründete Papst Johannes Paul II. 1988 die Kommission "Ecclesia Dei", deren Aufgabe es ist, schismatische Traditionalisten zur Einheit mit Rom zurückzuführen und vor Irrtum zu bewahren. Im Gefolge des lefebvre'schen Schismas entstanden in der katholischen Kirche mehrere Bruderschaften und Institute, denen es erlaubt ist, die Hl. Messe im überlieferten Ritus (nach den liturgischen Büchern von 1962) zu feiern. Dazu gehören die Priesterbruderschaft St. Petrus, das Institut Christus König und Hoherpriester und andere.

Unter Berücksichtigung der neuen positivrechtlichen Regelungen des Heiligen Stuhles vom 7. Juli 2007, welche auch diese ältere Form des lateinischen Ritus zulassen, kann der hier beschriebene tridentinische Meßritus als "außerordentlicher" oder traditioneller lateinischer Ritus bezeichnet werden. Im Begleitschreiben zum Motu proprio Summorum pontificum spricht der Papst selbst vom älteren Gebrauch, dem usus antiquior, des Römischen Ritus, der jetzt grundsätzlich jedem Priester gestattet ist und nicht mehr an die Mitgliedschaft in einer bestimmten Gemeinschaft gebunden ist. Außerdem ist jeder Pfarrer berechtigt und jeder Bischof gehalten, wenn auch nur bei entsprechender Nachfrage seitens der Gläubigen, Gelegenheiten zur Mitfeier von Messen nach dem älteren Messbuch von 1962 in seiner Diözese einzurichten.

Beide Formen des Römischen Ritus sind damit als im Werturteil der Kirche gleichberechtigt, in der liturgischen Praxis aber weiterhin von sehr ungleicher Bedeutung charakterisiert. Man schätzt, dass ca. 70 Orte in Deutschland jetzt (2008) eine "tridentinische" Sonntagsmesse anbieten, also etwa 30-40 mehr als vor dem Motu proprio vom 7. Juli 2007.

Merkmale des römischen Liturgietyps

Die Grundstruktur der amtlichen Form der Messe von 1969 und der traditionellen Form ist jedoch sehr ähnlich. Denn nach ausdrücklicher päpstlicher Weisung galt auch für die Liturgiereform, dass der Typ und das Wesentliche des römischen Ritus gewahrt bleiben müsse. Typisch "römisch" ist bereits der Gedanke, dass ein "pragmatischer" Umgang mit der Liturgie und ihre Anpassung an neue Situationen möglich ist. (Das kommt am deutlichsten in Art. 37-40 der Liturgiekonstitution Sacrosanctum concilium zum Ausdruck.)

Dazu gehört die eher knappe, pragmatische Grundkonzeption des Ritus, die eine einheitliche Ordnung mit einem Variationsspielraum verknüpft; sowie einige tragende Merkmale der Messfeier, insbesondere des Hochgebets. (Man vergleiche dazu die unten dargestellten nichtrömischen Riten.)

Die Entscheidung des II. Vatikanum, zu einer kommunikativeren und mehr pastoralen Form der Messfeier überzugehen (zugunsten stärkerer "actuosa participatio", tätiger Teilnahme der Getauften), für die in etwa der Typus der römischen Messe des 6.-8. Jahrhunderts das Vorbild darstellt, macht aber eine Mischform nahezu unmöglich. Allerdings ist zu erwarten, dass ältere und neuere Form sich, im Falle eines friedlichen Miteinanders innerhalb der lateinischen Kirche, gegenseitig beeinflussen.

Manche Beobachter erwarten, dass die Pflege der älteren Traditionen auch eine wieder mehr fromme, ehrfürchtige Zelebration der Messe in der heute amtlichen Form begünstigen könnte. Umgekehrt werden einige Elemente der älteren Form, auch bei manchen ihrer Freunde, nicht mehr einhellig praktiziert, etwa die Eingangs- und Schlussgebete.

Konfliktfelder

Einige in der nachkonziliaren Öffentlichkeit als markante Merkmale der Liturgiereformwahrgenommene Gebräuche, etwa die Zelebrationsrichtung zum Volk, die Handkommunion und der weitgehende Verzicht auf die lateinische Kultsprache, gehören nicht zum Typ des römischen Ritus und wurden auch nicht vom II. Vatikanum angeordnet, sondern von den in den 1960-er und 1970-er Jahren besonders einflussreichen Liturgikern für zeitgemäß erachtet. Über die 1968 approbierten Hochgebete I-IV hinaus entwickelten sich weitere Hochgebete moderner Gestaltung, von denen jedoch nur wenige, mit großer Vorsicht, allmählich und nur für besondere Anlässe in das Missale Romanum 2002 gelangten.

Regionale Sonderentwicklungen werden, wo sie ein akzeptables Maß nicht überschreiten, von den zuständigen römischen Stellen aber geduldet, zumal eine eigene Zuständigkeit der Bischofskonferenzen etabliert ist, die nur im Ausnahmefall den direkten, maßregelnden Durchgriff der Gottesdienst-Kongregation oder des Papstes gestattet. Auch für das o.g. Motu proprio zur "alten Messe" gilt, dass seine Umsetzung grundsätzlich vom Ortsbischof durchgeführt wird, der als der Liturge der Ortskirche amtiert.

Geschichte

Quellen

Literatur

  • Schott-Messbuch, Marienmessen, Verlag Herder Freiburg 1994 (ISBN 3-451-23221-9 - Kunstleder; ISBN 3-451-23281-2 - Leder), auch beim Mediatrix-Verlag erhätlich.
  • Zum Altare Gottes will ich treten - Die Messe in ihren Riten erklärt [1](kostenlos, DIN A 6, Mit kirchlicher Druckerlaubnis) [2]
  • Josef Andreas Jungmann, MISSARUM SOLLEMNIA, EINE GENETISCHE ERKLÄRUNG DER RÖMISCHEN MESSE; Verlag Herder Wien 1952, Band I. + II., 3. verbesserte Auflage (1. Auflage 1948; Imprimatur Nr. 1138 Apostolische Administratur Innsbruck 19. Juni 1952 Dr. Br. Wechner Provikar).
  • Benedikt Baur, Werde Licht !, Liturgische Betrachtungen an den Sonn- und Wochentagen des Kirchenjahres, Herder & Co. G.m.b.H. Verlagsbuchhandlung Freiburg im Breisgau 1942 (6. Auflage). Band I, Advents- und Weihnachtszeit; Band II. Osterfestkreis, Sonntag Septuagesima bis Pfingsten; Band III. Osterfestkreis, die Nachpfingstzeit (Jeweils mit Imprimatur).
  • Pius Parsch, Das Jahr des Heiles, Klosterneuenburger Liturgiekalender, Verlag Volksliturgisches Apostolat Klosterneuenburg b. Wien, I. Band:: Weihnachtsteil; II. Band: Osterteil; III. Band: Nachpfingstteil (jeweils mit Druckerlaubnis d. erb. Ordinariates Wien vom 28.8.1937, Z. 6768).
  • Pius Parsch, Meßerklärung im Geiste der liturgischen Erneuerung, Verlag Volksliturgisches Apostolat Klosterneuenburg b. Wien 1950 (3. Auflage; 447 Seiten).
  • Gabriel AS. Maria Magdalena, Geheimnis der Gottesfreundschaft, Betrachtungen über das innere Leben für alle Tage des Jahres, Lins-Verlag, A-6804 Feldkirch; Erster Band: vom ersten Sonntag im Advent bis zum Karsamstag: Zweiter Band: vom Ostersonntag bis zum Sonntag nach Pfingsten; Dritter Band: vom zehnten bis zum letzten Sonntag nach Pfingsten (jeweils mit Imprimatur Freiburg im Breisgau)
  • Bernhard Willenbrink OMI (Hsgr.) Gottes Wort im Kirchenjahr, jährlich drei Bände, etwa 1952-1966, Echter Verlag Würzburg (jeweils mit Imprimatur des Würzburger Generalvikars), Band I: Advent und Weihnachtszeit, Band II: Fasten- und Osterzeit; Die Zeit nach Pfingsten.
  • Aemilia Löhr, Das Herrenjahr, Verlag Friedrich Pustet Regensburg 1955 (6. Auflage; Imprimatur Ratisbonae, die 28 Januarii 1955 J Baldauf Vic. Gen)
  • Martin von Cochem, Erklärung des heiligen Messopfers Nebst einem Gebetsanhang zumeist aus seinen Erbauungsschriften, Zeitgemäß bearbeitet von einem Priester der Diözese Hildesheim (Kirchliche Druckerlaubnis Limburg an der Lahn, den 10. Juni 1953 Merkel, Generalvikar).
  • Johannes Schmid, Das heilige Messopfer – der verborgene Schatz, Schwarzenfeld / Obpf., Selbstverlag des Passionistenklosters, 8. unveränderte Auflage (Imprimatur: Monacchii, die 17. Martii 1949 P. Walter Mickel C.P. Prov.; Mit Druckerlaubnis des Erzbischöflichen Ordinariates Wien vom 30. März 1940, Zahl 1772.)
  • Alphons Maria Rathgeber, Das Heilige Messopfer, Sebaldus Verlag Nürnberg, 2. Auflage (Jahr ?) Kirchliche Druckerlaubnis Bamberg 22.9.1933 Dr. Wolkenau Generalvikar.
  • Klemens Kiser, Das Heilige Meßopfer in Schauungen erlebt, Bruder Kostka (Joseph Wasel) Theresia Verlag 2001 (4. Auflage ISBN 3-908542-60-X; z.B. beim Miriam Verlag erhältlich).
  • Franz Xaver Rudrof, Heilige Messe, Geheimnis unseres Glaubens, Betrachtungen in Wort und Bild (Imprimatur Anápolis 31.07.1996 Luiz Generalvikar; ISBN 1-896442-18-8).

Siehe auch: Eucharistie, Eucharistische Anbetung, Kommunion, Ritus, Römischer Ritus

Weblinks

  • Kathtube, Video Die Heilige Messe verstehen 1 23 4 5 6 7 8 9