Handlung mit Doppelwirkung

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Version vom 16. November 2007, 12:55 Uhr von Gandalf (Diskussion | Beiträge) (Voraussetzungen und Regeln)
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Das Prinzip der Doppelwirkung einer Handlung ist ein wichtiges Thema in der Moraltheologie

Definition

Jede Handlung hat verschiedene "Wirkungen". Nach dem Prinzip der Doppelwirkung einer Handlung darf dann eine Handlung unter bestimmten Umständen auch durchgeführt werden, wenn die Tat außer der guten Wirkung eine schlechte Wirkung hat.

Voraussetzungen und Regeln

Für die moralische Bewertung des Prinzips der Doppelwirkungen müssen ein paar Grundregeln beachtet werden:

1.) Das Prinzip der Doppelwirkung gilt nur für die Nebenwirkungen, nicht für die Mittel. Eine Mittel, dass in sich schlecht ist, darf nicht eingesetzt werden, auch wenn das Handlungsziel gut ist.

2.) Solange die vorhergesehenen Folgen (Ziel und Nebenwirkungen) allesamt positiv sind, stellt sich kein Problem: Die Handlung ist sittlich gut.

3.) Solange die vorhergesehenen Folgen einer Handlung allesamt negativ sind, ist die Handlung grundsätzlich sittlich schlecht.

Nebenwirkungen und Güterabwägung

Die nur zugelassenen Folgen werden als "Nebenwirkungen" bezeichnet und unterscheiden sich vom Ziel und den Mitteln einer Handlung. Diese Unterscheidung zwischen Ziel und Nebenwirkung richtet sich dabei nach dem Motiv des Handelnden. Der Moraltheologe Weihbischof Andreas Laun bringt dazu folgendes Beispiel: "Jemand fährt mit dem Auto (Mittel) zu einem Freund (Ziel, Hauptwirkung). Die damit unvermeidlich gegebene Folge ist eine gewisse Verpestung der Luft (Nebenwirkung), die der Fahrer in Kauf nehmen muss, wenn er mit dem Auto fahren will. Kränkt sich dabei die daheim gebliebene Frau, ist das eine weitere Folge (Nebenwirkung), die aber im Unterschied zur Luftverschmutzung von der Freiheit einer anderen Person, nämlich der der Ehefrau, abhängt und berechtigt oder unberechtigt sein kann. Will er nur das neue Auto testen, dann ist dies die Hauptwirkung, der Besuch des Freundes eine Nebenwirkung."

Die „Nebenwirkungen“ unterscheiden sich grundsätzlich und wesentlich vom "Mitteln zum Zweck". Eine schlechte Nebenwirkung kann nicht toleriert werden, wenn es zur Erreichen des guten Zieles einen anderen Weg gibt.

Weblinks

Andreas Laun. Der „Beratungsschein“ und das Prinzip der Doppelwirkung einer Handlung