Graves de communi: Unterschied zwischen den Versionen

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== Dekret ==
 
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Leo XIII. legte daher in seinem Rundschreiben fest – welchen etwa einem Dekret glich - , daß die partei- und verbandspolitischen Aktivitäten von Katholiken sich lediglich auf soziale und karitative Aktivitäten zu beschränken hätten. Gemäß dem Rundschreiben durfte sich der christliche Demokratiegedanke daher nur auf die Volkswohlfahrt, nicht aber auf politische und Verfassungsfragen richten. Die Katholiken sollten nach dem Willen des Papstes die gegebene [[Staat|staatliche Ordnung]] - ob monarchisch oder republikanisch - stützen, selbst aber nichts unternehmen, um eine [[Demokratie|demokratische]] Ordnung herbeizuführen.
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Leo XIII. legte daher in seinem Rundschreiben fest – welchen etwa einem Dekret glich - , dass die partei- und verbandspolitischen Aktivitäten von Katholiken sich lediglich auf soziale und karitative Aktivitäten zu beschränken hätten. Gemäß dem Rundschreiben durfte sich der christliche Demokratiegedanke daher nur auf die Volkswohlfahrt, nicht aber auf politische und Verfassungsfragen richten. Die Katholiken sollten nach dem Willen des Papstes die gegebene [[Staat|staatliche Ordnung]] - ob monarchisch oder republikanisch - stützen, selbst aber nichts unternehmen, um eine [[Demokratie|demokratische]] Ordnung herbeizuführen.
  
 
== Literatur ==
 
== Literatur ==

Version vom 2. August 2008, 16:22 Uhr

Graves de communi sind die lateinischen Anfangsworte der Enzyklika des Papstes Leo XIII. vom 18. Januar 1901 an alle Ehrwürdigen Brüder die Patriarchen, Primaten, Erzbischöfe, Bischöfe der katholischen Welt, welche in Gnade und Gemeinschaft mit dem Apostolischen Stuhle stehen über die Katholische Aktion und die christliche Demokratie.

Unter dem Eindruck, dass die Enzyklika Rerum novarum in Europa und Lateinamerika zu reaktionären Auswirkungen führen könnte und dass durch die neue Arbeiterentwicklung die Arbeiterklasse zum Sozialismus führe, veröffentlichte Papst Leo XIII. am 18. Januar 1901 die Enzyklika Graves de communi re, über die christliche Demokratie im Sinne sozialer Wohlfahrtstätigkeit. Diese Enzyklika wird den sogenannten „kleinen Sozialenzykliken“ zugeordnet.

Sozialismus und christliche Demokratie

Graves de communi bestritt kategorisch die Vereinbarkeit zwischen Christentum und Sozialismus. Der seit Rerum novarum ausgebrochene Aktivismus zur christlichen Demokratie dürfe nicht als Kampfruf zur Erringung der Volksherrschaft mißbraucht werden. Nach Meinung des Papstes waren die Gebote der Liebe und Eintracht die einzige erlaubte Grundlage zur Lösung der sozialen Frage und daher ermahnte er immer wieder die Reichen und die Armen, diesen Boden nicht zu verlassen.

Dekret

Leo XIII. legte daher in seinem Rundschreiben fest – welchen etwa einem Dekret glich - , dass die partei- und verbandspolitischen Aktivitäten von Katholiken sich lediglich auf soziale und karitative Aktivitäten zu beschränken hätten. Gemäß dem Rundschreiben durfte sich der christliche Demokratiegedanke daher nur auf die Volkswohlfahrt, nicht aber auf politische und Verfassungsfragen richten. Die Katholiken sollten nach dem Willen des Papstes die gegebene staatliche Ordnung - ob monarchisch oder republikanisch - stützen, selbst aber nichts unternehmen, um eine demokratische Ordnung herbeizuführen.

Literatur

Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden – Kompendium der Soziallehre der Kirche, Verlag Herder, Freiburg in Breisgau, 2006, ISBN 3-451-29078-2

Texte zur katholischen Soziallehre – Die sozialen Rundschreiben der Päpste und andere kirchliche Dokumente, Einführung von Oswald von Nell-Breuning SJ und Johannes Schasching SJ, Hrsg. Bundesverband der Katholischen Arbeiter-Bewegung Deutschlands – KAB, Kettelerverlag Bornheim, 1992, ISBN 3-927494-01-1; Verlag Butzon & Becker, Kevelaer, 1992, ISBN 3-7666-9789-7

dtv Wörterbuch der Kirchengeschichte, Carl Andresen u. Georg Denzler, Deutscher Taschenbuch Verlag, München, 1982, ISBN 3-423-03245-6