Freikirche: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Freikirche''' ist ein deutscher Oberbegriff für diejenigen Vereinigungen innerhalb des [[Protestantismus]], in historischer Sichtweise, die in der [[Neuzeit]] die Zuständigkeit der europäischen Territorialstaaten (insb. der [[Fürst]]en) für Fragen der Religion abgelehnt hatten. Sie traten damit in Opposition zum deutschen und skandinavischen [[Luther]]tum wie auch zum so gen. ''helvetischen Bekenntnis'' (vgl. [[Kalvinismus]]).  
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'''Freikirche''' ist ein deutscher Oberbegriff für diejenigen Vereinigungen innerhalb des [[Protestantismus]], in historischer Sichtweise, die in der Neuzeit die Zuständigkeit der europäischen Territorial­[[staat]]en (insb. der [[Fürst]]en) für Fragen der [[Religion]] abgelehnt hatten. Sie traten damit in Opposition zum deutschen und skandinavischen [[Luther]]tum wie auch zum so gen. ''helvetischen Bekenntnis'' (vgl. [[Kalvinismus]]).  
  
Die freikirchliche Auffassung von [[Religionsfreiheit]] konnte zuerst in Amerika ([[USA]]) breit verwirklicht werden (seit 1776). Diese ''Trennung von Staat und Kirche'', zugunsten der [[Religion]], wird in jüngerer Zeit auch vom Katholizismus unterstützt (vgl. [[Gaudium et spes]]: relative Autonomie der weltlichen Bereiche). Denn insbesondere die Erfahrungen mit dem totalen Anspruch des modernen [[Staat]]es (im [[Totalitarismus]]) hat zur Einsicht verholfen, dass die Religion beim Versuch einer weiteren Aufrechterhaltung des alten Prinzips von "katholischer Kirche im katholischen Staat" heute und in Zukunft ''ihren eigenen Auftrag'' nicht mehr wird erfüllen können. Das gilt auch dann (und insbesondere), wenn man das alte Staat-Kirche-Konzept für politisch noch irgendwie "durchsetzbar" hält.
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Die freikirchliche Auffassung von [[Religionsfreiheit]] konnte zuerst in Amerika ([[USA]]) breit verwirklicht werden (seit 1776). Diese ''[[Trennung von Kirche und Staat]]'', zugunsten der Religion, wird in jüngerer Zeit auch vom [[Katholizismus]] unterstützt (vgl. [[Gaudium et spes]]: relative Autonomie der weltlichen Bereiche). Denn insbesondere die Erfahrungen mit dem totalen Anspruch des modernen [[Staat]]es (im [[Totalitarismus]]) hat zur Einsicht verholfen, dass die Religion beim Versuch einer weiteren Aufrechterhaltung des alten Prinzips von "katholischer Kirche im katholischen Staat" heute und in Zukunft ''ihren eigenen Auftrag'' nicht mehr wird erfüllen können. Das gilt auch dann (und insbesondere), wenn man das alte Staat-Kirche-Konzept für politisch noch irgendwie "durchsetzbar" hält.
  
 
Jedoch gestattet es auch die Konzilserklärung [[Dignitatis humanae]] nach wie vor nicht, dass der einzelne Mensch ''dem Prinzip nach'' sein privates Urteil in Fragen der Religion (außer: im ''echten'', individuellen [[Gewissen]]sfall) dem moralischen Anspruch der [[Wahrheit]] auf [[Gehorsam]] überordnet. Insofern unterscheidet sich die (auf [[Hierarchie]] und [[Tradition]] gestützte) ''Identität'' der katholischen Kirche, die eigentlich ''für alle'' als Ort sakramentaler Gnade dienen will, ''wesentlich'' vom elitären Modell der Freikirche, bei der jede sich selbst (nur) um die "Gerufenen" ergänzt, die zur Gemeinde hinzutreten.
 
Jedoch gestattet es auch die Konzilserklärung [[Dignitatis humanae]] nach wie vor nicht, dass der einzelne Mensch ''dem Prinzip nach'' sein privates Urteil in Fragen der Religion (außer: im ''echten'', individuellen [[Gewissen]]sfall) dem moralischen Anspruch der [[Wahrheit]] auf [[Gehorsam]] überordnet. Insofern unterscheidet sich die (auf [[Hierarchie]] und [[Tradition]] gestützte) ''Identität'' der katholischen Kirche, die eigentlich ''für alle'' als Ort sakramentaler Gnade dienen will, ''wesentlich'' vom elitären Modell der Freikirche, bei der jede sich selbst (nur) um die "Gerufenen" ergänzt, die zur Gemeinde hinzutreten.
  
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[[Kategorie:Kirche]]
 
[[Kategorie:Konfessionskunde]]
 
[[Kategorie:Konfessionskunde]]

Version vom 8. März 2014, 05:43 Uhr

Freikirche ist ein deutscher Oberbegriff für diejenigen Vereinigungen innerhalb des Protestantismus, in historischer Sichtweise, die in der Neuzeit die Zuständigkeit der europäischen Territorial­staaten (insb. der Fürsten) für Fragen der Religion abgelehnt hatten. Sie traten damit in Opposition zum deutschen und skandinavischen Luthertum wie auch zum so gen. helvetischen Bekenntnis (vgl. Kalvinismus).

Die freikirchliche Auffassung von Religionsfreiheit konnte zuerst in Amerika (USA) breit verwirklicht werden (seit 1776). Diese Trennung von Kirche und Staat, zugunsten der Religion, wird in jüngerer Zeit auch vom Katholizismus unterstützt (vgl. Gaudium et spes: relative Autonomie der weltlichen Bereiche). Denn insbesondere die Erfahrungen mit dem totalen Anspruch des modernen Staates (im Totalitarismus) hat zur Einsicht verholfen, dass die Religion beim Versuch einer weiteren Aufrechterhaltung des alten Prinzips von "katholischer Kirche im katholischen Staat" heute und in Zukunft ihren eigenen Auftrag nicht mehr wird erfüllen können. Das gilt auch dann (und insbesondere), wenn man das alte Staat-Kirche-Konzept für politisch noch irgendwie "durchsetzbar" hält.

Jedoch gestattet es auch die Konzilserklärung Dignitatis humanae nach wie vor nicht, dass der einzelne Mensch dem Prinzip nach sein privates Urteil in Fragen der Religion (außer: im echten, individuellen Gewissensfall) dem moralischen Anspruch der Wahrheit auf Gehorsam überordnet. Insofern unterscheidet sich die (auf Hierarchie und Tradition gestützte) Identität der katholischen Kirche, die eigentlich für alle als Ort sakramentaler Gnade dienen will, wesentlich vom elitären Modell der Freikirche, bei der jede sich selbst (nur) um die "Gerufenen" ergänzt, die zur Gemeinde hinzutreten.