Fehlentwicklungen in der Liturgie: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Fehlentwicklungen in der Liturgie''' bedeutet hier, dass der katholische Glaube im öffentlichen Gottesdienst nicht richtig oder zeitgemäß abgebildet wird. So kann aus einem guten und richtigem Brauch eine Fehlentwicklung in der Liturgie entstehen, wenn die Gläubigen nicht mehr für ihr Leben den katholischen Geist schöpfen können. Dabei ist es klar, dass die Liturgie sich nicht den Zeitmoden unterzuwerfen hat und manche Fehl- oder Weiterentwicklungen subjektiv sein können, jetzt darüber so gedacht wird und die jetzigen Erkenntnisse auf frühere Zeiten projeziert sein können.  
 
'''Fehlentwicklungen in der Liturgie''' bedeutet hier, dass der katholische Glaube im öffentlichen Gottesdienst nicht richtig oder zeitgemäß abgebildet wird. So kann aus einem guten und richtigem Brauch eine Fehlentwicklung in der Liturgie entstehen, wenn die Gläubigen nicht mehr für ihr Leben den katholischen Geist schöpfen können. Dabei ist es klar, dass die Liturgie sich nicht den Zeitmoden unterzuwerfen hat und manche Fehl- oder Weiterentwicklungen subjektiv sein können, jetzt darüber so gedacht wird und die jetzigen Erkenntnisse auf frühere Zeiten projeziert sein können.  
  

Aktuelle Version vom 10. Oktober 2017, 10:37 Uhr

Vorlage:Überarbeiten Fehlentwicklungen in der Liturgie bedeutet hier, dass der katholische Glaube im öffentlichen Gottesdienst nicht richtig oder zeitgemäß abgebildet wird. So kann aus einem guten und richtigem Brauch eine Fehlentwicklung in der Liturgie entstehen, wenn die Gläubigen nicht mehr für ihr Leben den katholischen Geist schöpfen können. Dabei ist es klar, dass die Liturgie sich nicht den Zeitmoden unterzuwerfen hat und manche Fehl- oder Weiterentwicklungen subjektiv sein können, jetzt darüber so gedacht wird und die jetzigen Erkenntnisse auf frühere Zeiten projeziert sein können.

Fehlentwicklungen in der Liturgie sind keine Liturgiemissbräuche, welche die kirchlichen Normen ignorieren.

Der Charakter einer Privatmesse des Klerus

Die Feier der Liturgie hatte sich vor Einsetzen der Liturgischen Bewegung zu Beginn des 20. Jahrhunderts vom altkirchlichen Gemeinschaftsgottesdienst im Sinne einer die ganze Gemeinde angehenden Liturgie entfernt und den Charakter einer Privatmesse des Klerus angenommen; so hieß es im Codex iuris canonici von 1917 (c.2256): „Unter dem Begriff Liturgie werden Ausführungen der Weihegewalt verstanden, die gemäß der Einsetzung Christi oder der Kirche zum göttlichen Kult gehören und nur von Klerikern vollzogen werden können.“ Diese Fehlentwicklung bezeichnete Kardinal Kurt Koch als "klerikal monopolisiertes Liturgieverständnis".<ref>Kurt Kardinal Koch, Vortrag „Das Motu proprio ‚Summorum Pontificum’ als ökumenische Brücke“, Mai 2011, [1], Abschn. 1.b).</ref>

Anmerkungen

<references />