Fasten

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Warum fasten ?

Die menschliche Natur ist seit dem Sündenfall im Paradies mit vielem Bösen vermischt. Durch Gebet und Entsagung wird dieses ausgeschieden und unterworfen. Das Überflüssige (das Zuviel oder der Luxus) bringt Sünde und Krankheit hervor, wird Missgestalt und Gräuel.<ref> Anna Katharina Emmerich: Die drei Lehrjahre Jesu#6. Jesus in Kapharnaum und der Umgegend (S. 305).</ref> Durch das Fasten des Leibes hält Gott die Sünde nieder, erhebt den Geist, gibt Kraft und den Sieg (über die Begierden) durch unseren Herrn Jesus Christus (Fastenpräfation).<ref>vgl. Präfation für die Fastenzeit: Benediktiner der Erzabtei Beuron (Hrsg.): Schott-Messbuch. Originaltexte der authentischen deutschen Ausgabe des Messbuchs und des Messlektionars. Verlag Herder, Freiburg (ordentliche Form des Römischen Ritus): Schott-Messbuch für die Wochentage Teil 1: Advent bis 13. Woche im Jahreskreis 2003, S. 1356; zitiert in der Apostolischen Konstitution Paenitemini von Papst Paul VI. über die kirchliche Fasten- und Bußdiziplin vom 17. Februar 1966.</ref> Wer der wilden Lust folgt, wirkt Unheil. Was man an Speise und Trank und überflüssigem Wohlstand verzichtet, soll man vertrauensvoll in die Hände Gottes geben mit der Bitte, er möge es den andern Armen zukommen lassen. Jesus ermahnt zur Keuschheit, Mäßigkeit und Gebet und Enthaltung.<ref> Anna Katharina Emmerich: Die drei Lehrjahre Jesu#6. Jesus in Kapharnaum und der Umgegend (S. 305).</ref>

Fasten am Aschermittwoch nach dem Kirchenrecht

Canon 1249: "Alle Gläubigen sind, jeder auf seine Weise, aufgrund göttlichen Gesetzes gehalten, Buße zu tun; damit sich aber alle durch eine bestimmte gemeinsame Beachtung der Buße miteinander verbinden, werden Bußtage vorgeschrieben, an welchen die Gläubigen sich in besonderer Weise dem Gebet widmen, Werke der Frömmigkeit und der Caritas verrichten, sich selbst verleugnen, indem sie die ihnen eigenen Pflichten getreuer erfüllen und nach Maßgabe der folgenden Canones besonders Fasten und Abstinenz halten.

Canon 1250: "Bußtage und Bußzeiten für die ganze Kirche sind alle Freitage des ganzen Jahres und die österliche Bußzeit."

Canon 1251: "Abstinenz von Fleischspeisen oder von einer anderen Speise entsprechend den Vorschriften der Bischofskonferenz ist zu halten an allen Freitagen des Jahres, wenn nicht auf einen Freitag ein Hochfest fällt: Abstinenz aber und Fasten ist zu halten an Aschermittwoch und Karfreitag."

Canon 1252: "Das Abstinenzgebot verpflichtet alle, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben; das Fastengebot verpflichtet alle Volljährigen bis zum Beginn des sechzigsten Lebensjahres. Die Seelsorger und die Eltern sollen aber dafür sorgen, dass auch diejenigen, die wegen ihres jugendlichen Alters zu Fasten und Abstinenz nicht verpflichtet sind, zu einem echten Verständnis der Buße geführt werden."

Canon 1253: "Die Bischofskonferenz kann die Beobachtung von Fasten und Abstinenz näher bestimmen und andere Bußformen, besonders Werke der Caritas und Frömmigkeitsübungen, ganz oder teilweise an Stelle von Fasten und Abstinenz festlegen."

Päpstliche Schreiben

Pius XII.

Paul VI.

siehe: Fastenzeit

Weblinks

Anmerkungen

<references />