Exkommunikation

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Bei einer Exkommunikation wird der Gläubige aufgrund schwerwiegender Vergehen, vor allem im Bereich des Lebens und des Beichtgeheimnisses, aber auch aufgrund öffentlicher Apostasie, aus der Gemeinschaft der katholischen Gläubigen ausgeschlossen. Dabei gilt, dass dieser Ausschluss nicht den Empfang der Taufe rückgängig macht. Der Gläubige hat sich jedoch im Vorfeld so von der Kirche distanziert, dass ihm der Empfang der Sakramente und die Ausübung bestimmter kirchlicher Handlungen verwehrt bleibt.

Man unterscheidet zwischen der excommunicatio latae sententiae, die automatisch mit dem Vergehen einhergeht, und der excommunicatio ferendae sententiae, die von der zuständigen Autorität festgestellt wird, wenn die betreffende Person öffentliches Ärgernis erregt.

Im Mittelalter hatte die Exkommunikation, der Kirchenbann, die weltliche Reichsacht zur Folge.

Siehe auch

Weblinks