Ex opere operato: Unterschied zwischen den Versionen

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Der lateinische Ausdruck [[ex opere operato]] bedeutet auf Deutsch wörtlich "aus dem vollzogenen Werk". Damit ist die selbsttätige Wirksamkeit der [[Sakrament]]e gemeint, die immer dann eintritt, wenn der Ritus von einem dazu befähigten Spender vollzogen wird und der Empfänger dem Sakrament nicht entgegenwirkt. Unwürdiger Sakramentenempfang oder die Spendung durch einen amtsbehinderten Spender (z.,B. einenn gültig geweihten, aber vom Amt suspensierten Priester) ist nicht wirkungslos. Die sakramentalen Wirkungen leben bei fehlender Disposition des Empfängers nach Wiederherstellung des [[Heiligmachende Gnade|Gnadenstandes]], insb. durch die [[Beichte]], wieder auf.
 
Der lateinische Ausdruck [[ex opere operato]] bedeutet auf Deutsch wörtlich "aus dem vollzogenen Werk". Damit ist die selbsttätige Wirksamkeit der [[Sakrament]]e gemeint, die immer dann eintritt, wenn der Ritus von einem dazu befähigten Spender vollzogen wird und der Empfänger dem Sakrament nicht entgegenwirkt. Unwürdiger Sakramentenempfang oder die Spendung durch einen amtsbehinderten Spender (z.,B. einenn gültig geweihten, aber vom Amt suspensierten Priester) ist nicht wirkungslos. Die sakramentalen Wirkungen leben bei fehlender Disposition des Empfängers nach Wiederherstellung des [[Heiligmachende Gnade|Gnadenstandes]], insb. durch die [[Beichte]], wieder auf.
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==Weblinks==
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*www.fk14.tu-dortmund.de/.../VLWS02_WS09Sakramente_01.doc
  
 
[[Kategorie: Sakramente]]
 
[[Kategorie: Sakramente]]

Version vom 7. Januar 2017, 10:21 Uhr

Der lateinische Ausdruck ex opere operato bedeutet auf Deutsch wörtlich "aus dem vollzogenen Werk". Damit ist die selbsttätige Wirksamkeit der Sakramente gemeint, die immer dann eintritt, wenn der Ritus von einem dazu befähigten Spender vollzogen wird und der Empfänger dem Sakrament nicht entgegenwirkt. Unwürdiger Sakramentenempfang oder die Spendung durch einen amtsbehinderten Spender (z.,B. einenn gültig geweihten, aber vom Amt suspensierten Priester) ist nicht wirkungslos. Die sakramentalen Wirkungen leben bei fehlender Disposition des Empfängers nach Wiederherstellung des Gnadenstandes, insb. durch die Beichte, wieder auf.

Weblinks

  • www.fk14.tu-dortmund.de/.../VLWS02_WS09Sakramente_01.doc