Eucharistiae participationem

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Rundschreiben
Eucharistiae participationem

Kongregation für den Gottesdienst
im Pontifikat von Papst
Paul VI.
an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen
über die eucharistischen Hochgebete
27. April 1973

(Offizieller lateinischer Text des Dekretes: AAS 65 [1973] 340-347)

(Quelle: Nachkonziliare Dokumentation – im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz, Band 46, lateinisch und deutscher Text, S. 76-97. Von den Deutschen Bischöfen approbierte Übersetzung, Paulinus Verlag Trier 1969).

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Reicher Inhalt des neuen Messbuches

1. Die bewusste, fromme und tätige Mitfeier der Eucharistie<ref>Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Sacrosanctum concilium, Art. 48: AAS 56 (1964) 113. </ref> durch die Gläubigen ist eines der wichtigsten Ziele der Liturgiereform, vor allem auch der unlängst abgeschlossenen Neubearbeitung des Missale Romanum, die im Auftrag des 2. Vatikanischen Konzils erfolgte.<ref>Vgl. Paul VI., Apostolische Konstitution "Missale Romanum" vom 3. April 1969: AAS 61 (1969), 217-222. </ref>

Ein besonderes Kennzeichen des durch Papst Paul VI. promulgierten Missale Romanum ist zweifellos die Fülle der Texte, aus denen in nicht wenigen Fällen ausgewählt werden kann. Dies gilt sowohl für die Schriftlesungen wie auch für die der ganzen Gemeinde zukommenden Gesänge, Gebete und Akklamationen; ferner gilt es auch für die Amtsgebete einschließlich des Eucharistischen Hochgebetes, für das neben dem altehrwürdigen Römischen Kanon drei neue Texte zur Verfügung gestellt wurden.<ref>Vgl. ebda S. 219. </ref>

Pastorale Gründe für die neuen Texte

2. Maßgebend für dieses reichhaltige Angebot an Texten und für ihre Neugestaltung waren pastorale Überlegungen. Es sollte für Einheit und zugleich Abwechslung des liturgischen Gebetes gesorgt werden. Wenn nämlich die verschiedenen christlichen Gemeinschaften, die sich zur Eucharistiefeier versammeln, dieselben Texte des Römischen Messbuches verwenden, erfahren sie sich als die im selben Glauben und im selben Gebet geeinte Kirche. Zugleich ergibt sich die entsprechende Möglichkeit - zumal bei Verwendung der Muttersprache -, dass ihnen dasselbe Geheimnis Christi auf vielfältige Weise verkündet wird, so dass die einzelnen Gläubigen leichter in Gebet und Danksagung ihr Herz zum Herrn erheben<ref>Vgl. Allgemeine Einführung des Römischen Messbuches, Nr. 54. </ref> und mit größerem geistlichem Gewinn an den Feiern teilnehmen können.

Verzögerte Einführung des neuen Messbuches

3. Seit der Veröffentlichung des neuen Missale Romanum sind zwar schon einige Jahre vergangen, doch konnte es noch nicht überall vollständig in den Gemeindegottesdienst übernommen werden, da in den meisten Ländern die umfangreiche Arbeit der Übertragung in die Muttersprachen eine gewisse Zeit benötigt.<ref>Zu den Grundsätzen, nach denen die Übersetzung hergestellt werden soll, vgl. Rat zur Ausführung der Liturgiekonstitution Sacrosanctum concilium, Instruction sur la traduction des textes liturgiques pour la ceIebration avec le peuple, vom 25. Januar 1969: Notitae 5 (1969) 3-12. </ref> Darüber hinaus sind die zahlreichen Möglichkeiten zu einer seelsorglich wirksameren Gestaltung der Messfeier häufig nicht bekannt. Oft wird auch bei der Gestaltung der Messfeier zu wenig auf das geistliche Wohl der Gemeinde geachtet.<ref>Vgl. Allgemeine Einführung des Römischen Messbuches, Nr. 313.</ref>

Wunsch nach weiteren neuen Hochgebeten

4. Dennoch ist inzwischen bei vielen der Wunsch wach geworden, durch Schaffung neuer Texte - einschließlich solcher für die Hochgebete - die Eucharistiefeier noch weiter anzupassen. Man hält die Auswahlmöglichkeiten bei den Amtsgebeten und den vier Eucharistischen Hochgebeten der neuen Messordnung angesichts der vielfältigen Erfordernisse der verschiedenen Gemeinschaften, Gegenden und Völker für noch nicht völlig ausreichend. Daher wurde die Kongregation für den Gottesdienst wiederholt gebeten, neue Orationstexte und Eucharistische Hochgebete, die aus dem Geist und der Sprache der heutigen Zeit geschaffen sind, zu approbieren oder die Vollmacht zur Approbation zu erteilen und ihre Verwendung im Gottesdienst zu gestatten.

Nicht wenige Autoren in verschiedenen Sprachgebieten und Ländern haben außerdem in den letzten Jahren Hochgebete zu Studienzwecken verfasst und veröffentlicht. Es kommt auch häufiger vor, dass Priester entgegen den Bestimmungen des 2. Vatikanischen Konzils<ref>Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Sacrosanctum concilium, Art. 22 § 3: AAS 56 (1964) 106. </ref> und trotz der Verbote der Bischöfe Texte privater Herkunft im Gottesdienst benutzen.

Prüfung dieser Frage

5. Angesichts dieser Lage hat die Kongregation für den Gottesdienst im Auftrag des Papstes und unter Mitarbeit von Fachleuten aus verschiedenen Ländern das Problem, neue Eucharistische Hochgebete zu schaffen oder den Bischofskonferenzen die Approbationsvollmacht für Hochgebete zu erteilen, mit allen zusammenhängenden Fragen und Konsequenzen eingehend studiert. Das Untersuchungsergebnis wurde der Vollversammlung der Gottesdienstkongregation, den anderen zuständigen römischen Kongregationen und schließlich dem Papst vorgelegt. Nach gründlicher Prüfung aller Gesichtspunkte erschien es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht angebracht, den Bischofskonferenzen allgemein die Vollmacht zu erteilen, neue Hochgebete zu schaffen oder zu approbieren. Es erschien vielmehr angebracht, die Dringlichkeit einer eingehenderen Katechese über Wesen und Inhalt des Hochgebetes einzuschärfen.<ref>Vgl. Kardinal Benno Gut, Brief an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen vom 2. Juni 1968: Notitiae 4 (1968) 146-148; Indications pour faciliter la catechese des anaphores de la Messe: ebda 148-155. </ref> Denn das wichtigste Element des Gottesdienstes muss auch der wichtigste Gegenstand einer ausführlichen Unterweisung sein. Ebenso erscheint es notwendig, eingehend auf die den Priestern gegebenen Möglichkeiten hinzuweisen, die Gläubigen unter Einhaltung der geltenden liturgischen Bestimmungen und bei Verwendung der Texte des Römischen Messbuches zu einer vollen Teilnahme zu führen.

Vorerst keine neuen Hochgebete

6. Daher bleibt es im gegenwärtigen Zeitpunkt bei den vier Eucharistischen Hochgebeten des erneuerten Römischen Messbuches. Andere Hochgebete, die ohne Erlaubnis des Apostolischen Stuhls verfasst oder von ihm nicht approbiert sind, dürfen nicht verwendet werden. Die Bischofskonferenzen und auch die einzelnen Bischöfe werden dringend gebeten, in geeigneter Weise die Priester mit Klugheit dazu zu bewegen, dass sie die einheitliche Ordnung der Römischen Kirche wahren; das wird dem Wohl der Kirche wie auch einer recht geordneten Gottesdienstfeier dienlich sein.

Um der pastoralen Einheit willen behält sich der Apostolische Stuhl das Recht vor, in einer so wichtigen Angelegenheit, wie es die Ordnung des Eucharistischen Hochgebetes ist, selber die angemessenen Regelungen zu treffen. Er wird es nicht ablehnen, innerhalb der Einheit des Römischen Ritus sich mit Anträgen zu befassen, die in gebührender Form an ihn herangetragen werden, und er wird Eingaben von Bischofskonferenzen, die darauf hinzielen, dass unter besonderen Umständen vielleicht ein neues Hochgebet geschaffen und in die Liturgie eingeführt werde, wohlwollend prüfen. In jedem Einzelfall wird er die entsprechenden Richtlinien erlassen.

Begründung der Entscheidung

7. Es dürfte nützlich sein, einige Überlegungen anzuschließen, die den Sinn der mitgeteilten Entscheidung verdeutlichen und ihre Durchführung erleichtern können. Diese Überlegungen beziehen sich teilweise auf das Wesen und die Bedeutung des Eucharistischen Hochgebetes in der liturgischen, vor allem römischen Tradition; zum anderen Teil befassen sie sich mit Anpassungen der Eucharistiefeier an die jeweilige Gemeinde, die ohne Veränderung des Hochgebetes vorgenommen werden können.

Vermehrung der Präfationen

8. Das Hochgebet, seinem Wesen nach gleichsam "der Höhepunkt der ganzen Feier", ist ein "Gebet der Danksagung und Heiligung", das darauf hinzielt, "die ganze Gemeinde der Gläubigen im Lobpreis der Machterweise Gottes und in der Darbringung des Opfers mit Christus zu vereinen".<ref>Allgemeine Einführung des Römischen Messbuches, Nr.54. </ref> Es wird vom Amtspriester vorgetragen, dem Sprecher für die an das Volk gerichtete Stimme Gottes und für die sich zu Gott erhebende Stimme des Volkes. Daher steht der Vortrag des Hochgebetes allein dem Priester zu, während die zum Gottesdienst versammelte Gemeinde ehrfürchtig Schweigen wahrt.

Im Hochgebet hat demnach die Danksagung für das gesamte Heilsmysterium oder für ein einzelnes Heilsgeheimnis, das dem Tag, dem Fest, der Kirchenjahrszeit oder dem Anlass entsprechend im Gottesdienst begangen wird, den Vorrang gegenüber dem katechetischen Aspekt, der die besonderen Merkmale einer Feier verdeutlichen will.<ref>Vgl. ebda., Nr. 55 a. </ref>

Damit die Teilnehmer an der Eucharistiefeier besser Gott danken und ihn loben können, wurde schon bei der Erneuerung des Römischen Messbuches die Zahl der Präfationen vermehrt, "die teils der alten Tradition der Römischen Kirche entnommen, teils heute neu verfasst sind, um so die verschiedenen Aspekte des Heilsmysteriums deutlicher werden zu lassen und zahlreichere Motive zur Danksagung anzuführen".<ref>Paul VI., Apostolische Konstitution "Missale Romanum" vom 3. April 1969: AAS 61 (1969) 219. </ref>

Aus demselben Grund hat der Priester, der die Eucharistiefeier leitet, das Recht, das Hochgebet mit eigenen Worten einzuleiten.<ref>Vgl. Allgemeine Einführung des Römischen Messbuches, Nr. 11. </ref> So hat er die Möglichkeit, den Gläubigen Motive für die Danksagung anzugeben, die der Situation der zur Feier versammelten Gemeinde besser entsprechen, damit die Gemeinde spürt, wie ihr eigenes Leben mit der Heilsgeschichte verbunden ist, und größere Bereicherung durch die Eucharistiefeier erfährt.

Vermeidung der Interzessionen

9. Bezüglich Sinn und Aufbau des Hochgebetes ist weiter zu bemerken, dass das Element der Fürbitte beziehungsweise "Interzession" als sekundär anzusehen ist. Er wird in der erneuerten Liturgie besonders im "Allgemeinen Gebet" entfaltet, in dem in freierer und den jeweiligen Umständen angepasster Form für die Kirche und alle Menschen und ihre Bedürfnisse gebetet wird. Dennoch bieten die neuen liturgischen Bücher auch verschiedene Texte für die Interzessionen, die in die einzelnen Hochgebete je nach deren Struktur bei besonderen Gelegenheiten, vor allem bei den Messen, die mit der Feier von Sakramenten oder Sakramentalien verbunden sind, eingefügt werden.<ref>Vgl. zum Hochgebet I, dem Römischen Kanon, außer der Möglichkeit der Namensnennung beim Memento (N.N.) das besondere Memento für die Paten bei den Messfeiern anlässlich der Eingliederung Erwachsener in die Kirche und die Hanc-igitur-Formeln von der Osternacht bis zum 2. Sonntag der Osterzeit in den Messfeiern für erwachsene Täuflinge oder Neugetaufte, Neugefirmte, Neugeweihte, Brautleute, bei Profess und Jungfrauenweihe; zu den Hochgebeten II, III und IV vgl. die Einschübe für neugetaufte Erwachsene, bei Profess und Jungfrauenweihe. </ref> Auf diese Weise wird sowohl dem Besonderen der Feiern Rechnung getragen wie auch deutlich, dass dieses Gebet in Gemeinschaft mit der ganzen Kirche dargebracht wird.<ref>Vgl. Allgemeine Einführung des Römischen Messbuches, Nr. 55 g. </ref>

Möglichkeit neuer Einschübe

10. Außer den erwähnten veränderlichen Texten, die einer engeren Verbindung von Dank und Interzessionen mit der jeweiligen Feier dienen, gibt es in der römischen Tradition noch andere besondere Texte, die an den hohen Feiertagen des liturgischen Jahres innerhalb der eucharistischen Handlung ("infra actionem") verwendet werden, damit das Gedenken des Geheimnisses des Herrn, das gefeiert wird, klarer hervortritt.<ref>Vgl. die eigenen Communicantes-Formeln für Weihnachten und in der Weihnachtsoktav, für Erscheinung des Herrn, von der Osternacht bis zum 2. Sonntag der Osterzeit, für Christi Himmelfahrt und Pfingsten. </ref>

Daraus geht hervor, dass es für die römische Tradition charakteristisch ist, in den Texten sowohl auf Unveränderlichkeit Wert zu legen wie auch geeignete Veränderung nicht auszuschließen. Wenn sich die Gläubigen nämlich einerseits durch Wiederholung des gleichen Textes leichter mit dem Gebet des Priesters verbinden, sind andererseits einige begrenzte Textänderungen willkommen und nützlich, weil sie zur Aufmerksamkeit anregen, die Frömmigkeit fördern und dem Beten eine besondere Färbung verleihen.

Es steht nichts im Wege, dass die Bischofskonferenzen für ihr Gebiet, der Diözesanbischof für das Diözesanproprium und der zuständige Ordensobere für das Ordensproprium bezüglich der oben erwähnten (Nr. 8-10) veränderlichen Textstücke Entsprechendes vorsehen und dafür die Konfirmierung beim Apostolischen Stuhl einholen.

Mängel "privater" Hochgebete

11. Der ekklesiale Gesichtspunkt der Eucharistiefeier verdient allerhöchste Beachtung. Indem nämlich bei der Eucharistiefeier "die Einheit der Gläubigen, die einen Leib in Christus bilden, dargestellt und verwirklicht wird",<ref>Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium, Art. 3: AAS 57 (1965) 6. </ref> "ist die Messfeier in sich schon ein Glaubensbekenntnis, in dem die ganze Kirche sich selbst wiedererkennt und sich Ausdruck verschafft".<ref>Einheitssekretariat, Instruktion "In quibus rerum circumstantiis" vom 1. Juni 1972, Nr. 2 b: AAS 64 (1972) 520. </ref> Das wird gerade im Hochgebet deutlich, in dem sich nicht irgendeine Privatperson oder nur eine örtliche Gemeinschaft, sondern "die eine und einzige katholische Kirche", die in allen Teilkirchen besteht,<ref>Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium, Art. 23: AAS 57 (1965) 27. </ref> an Gott wendet.

Wo jedoch Hochgebete ohne jede Approbation durch die zuständige kirchliche Autorität gebraucht werden, entstehen nicht selten Unruhe und Meinungsverschiedenheiten unter den Priestern und in den Gemeinden, während doch die Eucharistie gerade "Zeichen der Einheit" und "Band der Liebe" sein muss.<ref>Augustinus, In Ioannis Evangelium Tractatus 26,13: CCL 36, 266; vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Sacrosanctum concilium, Art. 47: AAS 56 (1964) 113. </ref> Nicht wenige beschweren sich über die allzu subjektive Art jener Texte. Tatsächlich haben ja die Teilnehmer am Gottesdienst ein Recht darauf, dass das Hochgebet, das sie mit dem "Amen" am Schluss gleichsam unterschreiben, nicht mit Elementen durchsetzt wird oder ganz aus solchen besteht, die auf persönliche Vorlieben dessen zurückgehen, der es geschrieben hat oder vorträgt.

Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, nur die von der rechtmäßigen kirchlichen Autorität approbierten Hochgebete zu verwenden, die den ekklesialen Sinn klar und deutlich zum Ausdruck bringen.

Anpassung der Austauschtexte

12. Eine bessere Anpassung der Feier an die Verschiedenheiten der Gemeinden und Umstände und eine stärkere Betonung des katechetischen Aspektes - die im Hochgebet wegen seines Wesens nicht immer und nicht in entsprechender Weise möglich sind - können in jenen Teilen und Texten der Liturgie erfolgen, die einen Austausch zulassen oder fordern.

Nutzung der von der Allgemeinen Einführung gegebenen Wahlmöglichkeiten

13. Zunächst seien alle, die Gottesdienste vorbereiten oder ihnen vorstehen, an die durch die Allgemeine Einführung des Römischen Messbuches gegebenen Möglichkeiten erinnert,<ref>Vgl. Allgemeine Einführung des Römischen Messbuches, Nr. 314-324. </ref> in bestimmten Fällen die Messtexte und die Texte einzelner Teile der Messe (Lesungen, Orationen, Gesänge) so auszuwählen, dass sie "nach Möglichkeit der jeweiligen Situation und der religiösen wie geistigen Fassungskraft der Teilnehmer" entsprechen.<ref>Ebda, Nr. 313. </ref> Auch sollte man nicht die anderen Dokumente übersehen, die nach der Veröffentlichung der Allgemeinen Einführung weitere Richtlinien und Hinweise für eine lebendige und den pastoralen Erfordernissen angepasste Gestaltung des Gottesdienstes gegeben haben.<ref>Vgl. Gottesdienstkongregation, Instruktion "Actio pastoralis" vom 15. Mai 1969: AAS 61 (1969) 806-811; Instruktion "Memoriale domini" vom 29. Mai 1969: AAS 61 (1969) 541-547; Instruktion "Sacramentali communione" vom 29. Juni 1970: AAS 62 (1970) 664-667. </ref>

Monitionen

14. Von den Anpassungsmöglichkeiten, die dem einzelnen Priester geboten sind, seien die Monitionen (Hinweise bzw. Kurzanreden), die Predigt und die Fürbitten erwähnt.

Die Monitionen sollen den Gläubigen zu einem tieferen Verständnis und geistlichen Mitvollzug des Gottesdienstes oder einzelner seiner Teile verhelfen. Besonders wichtig sind jene Monitionen, die gemäß der Allgemeinen Einführung des Römischen Messbuches vom Priester selbst verfasst und vorgetragen werden können, um die Gläubigen zu Beginn der Feier in die Tagesmesse, vor den Lesungen in den Wortgottesdienst und vor der Präfation in das Hochgebet einzuführen und vor der Entlassung die Feier zu beschließen.<ref>Vgl. Allgemeine Einführung des Römischen Messbuches, Nr. 11. </ref> Nicht unwichtig sind auch die Monitionen, die im Ordo Missae selbst für einige Teile, wie zum Beispiel vor dem Schuldbekenntnis und vor dem Vaterunser, vorgesehen sind. Entsprechend ihrer Natur ist es nicht erforderlich, sie wörtlich nach dem Text des Messbuches vorzutragen. Wenigstens in manchen Fällen kann es daher geraten sein, sie in etwa den tatsächlichen Umständen der Gemeinde anzupassen. Doch wahre man bei allen Monitionen ihre Eigenart, damit sie nicht zu einer Ansprache oder Predigt werden. Sie sollen kurz sein und ohne Weitschweifigkeit, die bei den Teilnehmern Überdruss hervorruft.

Predigt

15. Neben den Monitionen ist die Predigt zu erwähnen, die "ein Teil der Liturgie selbst" ist.<ref>Zweites Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Sacrosanctum concilium, Art. 52: AAS 56 (1964) 114. </ref> In ihr wird das in der gottesdienstlichen Versammlung verkündete Wort Gottes der anwesenden Gemeinde entsprechend ihrer Fassungskraft und ihren Lebensumständen sowie unter Berücksichtigung der Situation der Feier ausgelegt.

Fürbitten

16. Besondere Beachtung verdient auch das Allgemeine Gebet (Fürbitten), durch das die Gemeinde gleichsam auf das ausgelegte und angenommene Wort Gottes antwortet. Zu seiner Wirksamkeit sei man darauf bedacht, dass die Bitten, die für die verschiedenen Bedürfnisse der ganzen Welt vorgetragen werden, der versammelten Gemeinde entsprechen; bei ihrer Zusammenstellung mache man in kluger Weise Gebrauch von jener Freiheit, die dem Sinn dieses Gebetes entspricht.

Ausweis für lebendige Feier notwendig

17. Neben der Auswahl der Teile ist es für eine wirklich gemeinsame und lebendige Feier erforderlich, dass der Vorsteher und alle anderen, die einen besonderen Dienst ausüben, sorgfältig die verschiedenen Sprechweisen beachten, die in der Kommunikation mit der Gemeinde in Lesungen, Predigt, Monitionen, Einführung u. ä. anzuwenden sind.<ref>Vgl. Allgemeine Einführung des Römischen Messbuches, Nr. 18. </ref>

Beim Vortrag der Amtsgebete, besonders des Hochgebetes, vermeide der Priester einerseits eine unpersönliche und monotone Sprechweise und andererseits eine stark subjektive und pathetische Art zu sprechen und zu handeln. Als Leiter des Gottesdienstes trage er durch seine Art des Lesens, Singens und Tuns mit Sorgfalt dazu bei, dass die Teilnehmer zu einer wirklichen Gemeinschaft werden, die das Gedächtnis des Herrn feiert und im Leben verwirklicht.

Bedeutung der Stille

18. Zur besseren Wirksamkeit der Worte und zum größeren geistlichen Nutzen achte man - wie es auch immer wieder gewünscht wird - auf das Schweigen im Gottesdienst. Als Teil der Liturgie selbst soll es an bestimmten Stellen gehalten werden,<ref>Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Sacrosanctum concilium Art. 30: AAS 56 (1964) 108; Ritenkongregation, Instruktion "Musicam sacram" vom 5. März 1967, Art. 17: AAS 59 (1967) 305. </ref> damit die einzelnen entsprechend dem jeweiligen Sinn der Stille sich besinnen oder das Gehörte meditieren oder still für sich Gott loben und zu ihm beten.<ref>Vgl. Allgemeine Einführung des Römischen Messbuches, Nr. 23. </ref>

Aufgabe der Seelsorger

19. Nach all dem Gesagten bleibt zu wünschen und zu hoffen, dass die Seelsorger, statt an die Einführung neuer Texte und Riten in den Gottesdienst zu denken, sich vielmehr eifrig um eine Unterweisung der Gläubigen bemühen, damit Wesen, Aufbau und Elemente der Gottesdienstfeier, besonders auch des Eucharistischen Hochgebetes, besser verstanden und die Gottesdienste immer vollkommener und verstehender mitgefeiert werden. Kraft und Wirkung der Liturgie ergeben sich nicht allein aus der Neuheit und dem Wechsel der Teile, sondern aus der vertieften Teilhabe am Heilsmysterium, das im liturgischen Handeln gegenwärtig und wirksam wird. Nur dadurch können die Gläubigen im Bekenntnis des einen Glaubens und im gemeinsamen Gebet zu Gott ihr Heil erreichen und dieses Heil auch ihren Mitmenschen vermitteln.

Die Kongregation für den Gottesdienst hat dieses Rundschreiben verfasst. Papst Paul VI. hat alles, was darin enthalten ist, am 18. April 1973 gebilligt und bestätigt sowie die Veröffentlichung des Schreibens angeordnet.

Am Sitz der Kongregation für den Gottesdienst, 27. April 1973.

ARTURO KARDINAL TABERA
Präfekt

A. BUGNINI

Titularerzbischof von Diokletiana Sekretär

Anmerkungen

<references />