Erzbistum: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 22. Juli 2008, 13:55 Uhr

Ein Erzbistum (oder Erzdiözese) ist Bistum dem ein oder mehrere sog. Suffraganbistümer unterstellt sind. Dem Erzbistum steht als Metropolit ein Erzbischof mit bestimmten kirchenrechtlichen Befugnissen vor.


Siehe auch: Kirchenprovinz