Divini illius magistri (Wortlaut): Unterschied zwischen den Versionen

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'''Allgemeiner Hinweis:''' ''Die in der Kathpedia veröffentlichen Lehramstexte, dürfen nicht als offizielle Übersetzungen betrachtet werden, selbst wenn die Quellangaben dies vermuten ließen. Nur die Texte auf der Vatikanseite [http://www.vatican.va/holy_father/index_ge.htm] können als offiziell angesehen werden (Schreiben der [[Libreria Editrice Vaticana]] vom 21. Januar 2008).''
 
'''Allgemeiner Hinweis:''' ''Die in der Kathpedia veröffentlichen Lehramstexte, dürfen nicht als offizielle Übersetzungen betrachtet werden, selbst wenn die Quellangaben dies vermuten ließen. Nur die Texte auf der Vatikanseite [http://www.vatican.va/holy_father/index_ge.htm] können als offiziell angesehen werden (Schreiben der [[Libreria Editrice Vaticana]] vom 21. Januar 2008).''
  
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==Einleitung: Liebe des Papstes, des Nachfolgers Christi, zur Jugend==
 
==Einleitung: Liebe des Papstes, des Nachfolgers Christi, zur Jugend==

Version vom 2. Oktober 2012, 08:15 Uhr

Enzyklika
Divini illius magistri
unter unseres Heiligen Vaters
Pius XI.
an die Patriarchen, Primaten, Erzbischöfe, Bischöfe
und alle anderen Ordinarien, die im Frieden und Gemeinschaft mit dem Apostolischen Stuhle leben
über die christliche Erziehung der Jugend
31. Dezember 1929
(Offizieller lateinischer Text: AAS XXII [1930] 49-89)

(Quelle: Die katholische Sozialdoktrin in ihrer geschichtlichen Entfaltung, Hsgr. Arthur Fridolin Utz + Birgitta Gräfin von Galen, IX 37-124, Scientia humana Institut Aachen 1976, Imprimatur Friburgi Helv., die 2. decembris 1975 Th. Perroud, V.G. Die Nummerierung folgt der englischen Fassung [1])

Allgemeiner Hinweis: Die in der Kathpedia veröffentlichen Lehramstexte, dürfen nicht als offizielle Übersetzungen betrachtet werden, selbst wenn die Quellangaben dies vermuten ließen. Nur die Texte auf der Vatikanseite [2] können als offiziell angesehen werden (Schreiben der Libreria Editrice Vaticana vom 21. Januar 2008).

Gruß und Apostolischen Segen !

Inhaltsverzeichnis

Einleitung: Liebe des Papstes, des Nachfolgers Christi, zur Jugend

1 Als Stellvertreter Christi hienieden, jenes göttlichen Meisters, der in seiner unendlichen Liebe alle Menschen, auch die Sünder und Unwürdigen, umfasste, für die Kinder aber eine besonders zärtliche Vorliebe zeigte und sich in jenen liebevollen Worten äußerte: „Lasset die Kleinen zu mir kommen" (1), haben auch Wir bei jeder Gelegenheit die väterliche Liebe, die Wir für sie hegen, zu bekunden gesucht. Unsere Liebe zu ihnen sollte sich vor allem darin äußern, dass Wir für die Übermittlung zeitgemäßer Hinweise über die christliche Erziehung besorgt waren.

2 Indem Wir Uns zum Sprachrohr des göttlichen Meisters machten, haben Wir bald durch Mahnungen, bald durch Ermunterungen, bald durch Weisungen an die Jugend und die Erzieher, an Familienväter und Familienmütter über verschiedene Punkte der christlichen Erziehung heilsame Worte gerichtet, mit der Sorge, wie sie dem gemeinsamen Vater aller Gläubigen geziemt, und mit jener von der Welt teils als gelegen, teils als ungelegen beurteilten Beharrlichkeit, die Unser Hirtenamt erfordert und die der Apostel einschärft, wenn er sagt: „Dringe darauf, ob gelegen oder ungelegen, weise zurecht, ermahne, tadle in aller Geduld und Weisheit“ (2). Diese Beharrlichkeit ist gerade in unseren Tagen erfordert, in denen man leider einen so großen Mangel an klaren und gesunden Grundsätzen auch in den fundamentalsten Fragen beklagen muss.

Verwirrung in der Erziehungsfrage

3 Gerade die allgemeinen Zeitumstände, die gegenwärtig unterschiedliche Behandlung der Schul- und Erziehungsfrage in den verschiedenen Ländern und das daraus entspringende Verlangen, das Uns viele von Euch, Ehrwürdige Brüder, und Euren Gläubigen mit kindlichem Vertrauen geäußert haben, und Unsere eigene, wie Wir sagten, innige Liebe zur Jugend, haben Uns bewogen, eingehender auf diesen Gegenstand zurückzukommen. Es liegt nicht in Unserer Absicht, ihn in seiner gesamten, in Theorie und Praxis fast unerschöpflichen Fülle zu behandeln, sondern nur die obersten Grundsätze zusammenzufassen, die Hauptschlussfolgerungen ins rechte Licht zu setzen und die praktischen Anwendungen aufzuzeigen. 4 Das soll das Andenken an Unser Priesterjubiläum sein, das Wir in besonderer Absicht und mit besonderer Zuneigung der teuren Jugend und allen jenen widmen, welche die Aufgabe und Pflicht haben, sich mit ihrer Erziehung zu beschäftigen.

5 Wahrhaftig, niemals wurden die Erziehungsfragen so viel erörtert wie in der gegenwärtigen Zeit. Immer wieder tauchen überall zahlreiche Lehrer neuer pädagogischer Theorien auf, werden Methoden und Mittel ausgedacht, vorgelegt und erörtert, die nicht nur die Erziehung erleichtern, sondern eine neue Erziehungsart von unfehlbarer Wirksamkeit schaffen sollen, die dann imstande sein soll, die neue Generation für die ersehnte Glückseligkeit auf dieser Erde heranzubilden.

6 Daher kommt es, dass die Menschen, von Gott nach seinem Bild und Gleichnis geschaffen und für ihn, die unendliche Vollkommenheit, bestimmt, heute mehr denn je inmitten der Überfülle des bestehenden materiellen Fortschritts die Unzulänglichkeit der irdischen Güter für das wahre Glück der Einzelnen und der Völker feststellen und um so lebhafter jenen Drang nach einer höheren Vervollkommnung in sich fühlen, den der Schöpfer selbst in die vernunftbegabte Natur hineingelegt hat, nach einer Vervollkommnung, die man hauptsächlich durch die Erziehung zu erreichen sucht. Nun aber versuchen viele von ihnen, gleichsam unter zu starkem Nachdruck auf den buchstäblichen Sinn des Wortes, diese Vervollkommnung aus der menschlichen Natur selber zu entwickeln und mit deren Eigenkräften allein zu verwirklichen. Allerdings irren sie hierbei allzu leicht. Denn anstatt den Blick auf Gott, den Ursprung und das letzte Ziel des Weltalls, zu richten, stützen sie sich einzig auf sich selbst, indem sie sich ausschließlich an die irdischen und zeitlichen Dinge anklammern. So leben sie in beständiger und unaufhörlicher Unruhe, solange sie nicht ihren Blick und ihre Arbeit auf Gott, das einzige Ziel der Vollkommenheit, richten, gemäß dem tiefsinnigen Ausspruch des heiligen Augustinus: „Für dich, o Herr, hast du uns erschaffen, und unruhig ist unser Herz, bis es ruht in dir. (3)

Die christliche Sicht der Erziehung

7 Es ist darum von höchster Wichtigkeit, in Erziehungsfragen sich nicht zu täuschen, wie es ebenso wichtig ist, nicht vom höchsten Ziele abzuirren, auf welches jedes Erziehungswerk notwendig ausgerichtet ist. Weil nämlich der ganze Sinn des Erziehens auf jene Bildung des Menschen schaut, welche er in diesem sterblichen Leben erlangen soll, damit er das ihm vom Schöpfer bestimmte höchste Ziel erreiche, ist es klar, dass es keine wahre Erziehung geben kann, die nicht ganz auf das letzte Ziel hingeordnet ist. Ja, es kann eben darum in der gegenwärtigen durch Gottes Vorsehung bestehenden Ordnung keine ganz befriedigende und vollkommene Erziehung geben, es sei denn die christliche. Denn Gott hat sich nun einmal in seinem Eingeborenen geoffenbart, der allein „der Weg, die Wahrheit und das Leben“ (4) ist.

8 Hieraus erhellt die überaus große Bedeutung der christlichen Erziehung nicht allein für den Einzelnen, sondern auch für die Familie und für den Staat, dessen Leistungskraft aus der Kraft und Tüchtigkeit derjenigen stammt, aus denen er als seinen Elementen besteht. Die bisher angeführten Grundsätze zeigen weiterhin klar und deutlich, wie vorzüglich vor allen andern die christliche Erziehung ist. Denn diese zielt vornehmlich darauf, der Jugend den Besitz des höchsten Gutes, nämlich Gottes, zu vermitteln und der menschlichen Gemeinschaft das auf dieser Erde bestmögliche Wohlergehen zu sichern. Dies erreicht sie auch auf sehr wirksame Weise. Der Mensch, der den in dieser Erziehung eingeschlagenen Weg weiterverfolgt, tut alles zur Ehre Gottes, um privat und öffentlich für den Fortschritt der Mitbürger zu wirken. Die Erzieher bilden und bewegen nämlich die jugendlichen Seelen derart, dass sie ihren Lebensgang auch später noch gewissermaßen weiterleiten, nach dem Zeugnis der Schrift: „Von dem Weg, den der Jüngling eingeschlagen, wird er sich auch in seinem Greisenalter nicht entfernen." (5) Mit vollem Recht sagt daher der heilige Johannes Chrysostomus: „Was gibt es Größeres, als Seelen leiten, als die Sitten der Jünglinge bilden?“ (6)

9 Aber kein Wort offenbart uns die Größe, Schönheit und übernatürliche Erhabenheit des christlichen Erziehungswerkes so treffend wie das hehre Wort der Liebe, womit Jesus Christus, unser Herr, sich den Kindern gleichstellend, erklärte: „Wer eines von diesen Kleinen in meinem Namen aufnimmt, nimmt mich auf." (7)

Die Gliederung des Rundschreibens

10 Um jedoch unsere Erkenntnis dieses bedeutsamen Werkes vor Irrtum zu bewahren und um es mit dem Beistand der göttlichen Gnade auf die bestmögliche Weise zu verwirklichen, ist es notwendig, einen klaren und genauen Begriff der christlichen Erziehung zu haben, das heißt: wem die Erziehungsaufgabe zukommt, was Gegenstand der Erziehung ist, welches die notwendigen Bedingungen der Umwelt sind, was Wesensgrund und Ziel der christlichen Erziehung nach der von Gott festgesetzten Heilsordnung ausmacht.

DIE ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN

Die Erziehungsberechtigten im allgemeinen

11 Die Erziehung ist notwendig eine Arbeit der Gemeinschaft, nicht des Einzelnen. Nun gibt es drei notwendige Gemeinschaften, verschieden voneinander und doch wieder von Gott harmonisch miteinander verbunden, in deren Schoß der Mensch hineingeboren wird: zwei Gesellschaften der natürlichen Ordnung, die Familie nämlich und der Staat; die dritte, die Kirche, gehört der übernatürlichen Ordnung an.

12 Zunächst die Familie, unmittelbar von Gott geschaffen zu dem ihr eigenen Zweck, der in der Erzeugung und Erziehung der Nachkommenschaft besteht. Die Familie ist daher der Natur gemäß und darum auch rechtlich, und zwar mit eigenen Rechten ausgerüstet, vor dem Staat. Nichtsdestoweniger ist die Familie eine unvollkommene Gesellschaft, weil sie nicht mit allen Mitteln zur eigenen Vervollkommnung ausgerüstet ist, während der Staat eine in allen Dingen eigenständige und vollkommene Gesellschaft ist. Denn er besitzt alle Mittel, die zur Erreichung des ihm eigenen Zweckes, nämlich des diesseitigen Gemeinwohls, notwendig sind. In dieser Hinsicht hat er den Vorzug vor der häuslichen Gemeinschaft, die eben nur in der bürgerlichen Gemeinschaft ihren Zweck sicher und ausreichend erfüllen kann.

13 Die dritte Gesellschaft, in welche der Mensch durch die Taufe für das göttliche Gnadenleben geboren wird, ist die Kirche, eine Gesellschaft übernatürlicher und allumfassender Ordnung, eine vollkommene Gesellschaft, da sie alle Mittel zur Erreichung ihres Zieles, des ewigen Heils der Menschen, zur Verfügung hat. Sie ist darum die höchste in ihrer Ordnung.

14 Folglich ist die Erziehung, die den ganzen Menschen als Einzel- und als Gesellschaftswesen in der Ordnung der Natur und der Gnade erfassen soll, Sache all der drei notwendigen Gesellschaften, und zwar in dem Maße und im Verhältnis zu dem einer jeden entsprechenden Ziel, das durch die göttliche Vorsehung für die Ordnung in dieser Welt bestimmt worden ist.

Die Erziehungsberechtigten im einzelnen

Das Erziehungsrecht der Kirche

15 Zunächst steht die Erziehung in ganz überragendem Sinne der Kirche zu auf Grund zweier Rechtsansprüche übernatürlicher Ordnung, die Gott selber ihr ausschließlich verliehen hat, und die darum jedem andern Rechtsanspruch natürlicher Ordnung unbedingt vorangehen.

Das unfehlbare Lehramt der Kirche

16 Der erste Rechtsgrund liegt in dem ausdrücklichen Auftrag und in der höchsten Lehrgewalt, die der göttliche Stifter seiner Kirche verliehen hat mit den Worten: „Mir ist alle Gewalt gegeben im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und lehret alle Völker und taufet sie im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie alles halten, was immer ich euch geboten habe. Sehet, ich bin bei euch alle Tage bis ans Ende der Welt". (8) Diesem Lehramt wurde von Christus, zugleich mit dem Auftrag, seine Lehre zu übermitteln, die Unfehlbarkeit verliehen. Damit wurde die Kirche „von ihrem göttlichen Urheber zur Säule und Grundfeste der Wahrheit gesetzt, damit sie die Menschen den göttlichen Glauben lehre, den ihr anvertrauten Glaubensschatz rein und unversehrt bewahre und die Menschen, ihre Gemeinschaften und ihr Tun zur Ehrbarkeit der Sitten und Reinheit des Lebens nach den Normen der geoffenbarten Lehre anleite und forme". (9)

Die übernatürliche Mutterschaft der Kirche

17 Der zweite Rechtstitel ist die übernatürliche Mutterschaft, durch welche die Kirche, die unbefleckte Braut Christi, mit ihren Sakramenten und ihrer Lehre den Seelen das göttliche Gnadenleben schenkt, sie ernährt und erzieht. Mit Recht behauptet darum der heilige Augustinus: „Der kann Gott nicht zum Vater haben, der die Kirche nicht zur Mutter haben will." (10)

Unabhängigkeit der Kirche in der Erziehertätigkeit

18 Darum hat in dem eigentlichen Gegenstand ihrer Erziehungsfrage, nämlich „in der Glaubens- und Sittenlehre Gott selber die Kirche der göttlichen Lehrgewalt teilhaftig und kraft göttlichen Vorzugs unfehlbar gemacht, weshalb sie die höchste und zuverlässigste Lehrerin der Menschheit ist und das unverletzliche Recht auf freie Ausübung des Lehramts besitzt" (11). Daraus folgt mit Notwendigkeit, dass die Kirche wie in der Amtsbefugnis, so auch in der Ausübung ihrer Erziehungsaufgabe unabhängig ist von jedweder irdischen Macht, nicht allein hinsichtlich ihres eigentlichen Gegenstandes, sondern auch hinsichtlich der notwendigen und angemessenen Mittel zu deren Erreichung. Hinsichtlich jeder weiteren Wissensvermittlung und Schulung, die an sich rechtlich allen zustehen, dem Einzelnen wie der Gesellschaft, hat darum die Kirche das unabhängige Recht, von ihnen Gebrauch zu machen und besonders darüber zu urteilen, inwieweit sie der christlichen Erziehung nützlich oder schädlich sind. Dies deshalb, weil die Kirche als vollkommene Gesellschaft ein vollkommenes Recht auf die Mittel zu ihrem Ziele hat, und weil jede Lehrtätigkeit gleichwie alles menschliche Tun in einem notwendigen Abhängigkeitsverhältnis zum letzten Ziel des Menschen steht und sich darum den Normen des göttlichen Gesetzes nicht entziehen darf, dessen Hüterin, Auslegerin und unfehlbare Lehrerin die Kirche ist.

19 Dies hat Pius X. seligen Angedenkens mit klaren Worten ausgedrückt: „Es ist danach dem Christen, was immer er tut, auch in der Ordnung der irdischen Dinge, nicht erlaubt, die übernatürlichen Güter zu vernachlässigen, vielmehr muss er alles auf das höchste Gut als sein letztes Ziel hinordnen gemäß den Vorschriften der christlichen Weisheit. Alle seine Handlungen unterstehen hinsichtlich ihres sittlichen Charakters als gute oder böse, d. h. hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit dem natürlichen und göttlichen Recht, dem Urteil und der Gesetzgebung der Kirche." (12)

20 Es ist bemerkenswert, wie gut ein Laie, ein ebenso vorzüglicher Schriftsteller wie tiefer und gewissenhafter Denker, diese katholischen Grundwahrheiten zu erfassen und auszudrücken verstand: „Die Kirche sagt nicht, dass die Moral rein nur ihr (im Sinn von ausschließlich), sondern dass sie ihr gänzlich angehöre. Niemals hat sie behauptet, dass außerhalb ihres Schoßes und ohne ihre Belehrung der Mensch keinerlei moralische Wahrheit zu erkennen vermöge. Im Gegenteil hat sie mehr als einmal diese Ansicht verworfen, weil sie in mehr als einer Form aufgetreten ist. Wohl aber sagt sie, wie sie immer gesagt hat und immer sagen wird, dass sie zufolge ihrer Einsetzung durch Jesus Christus und kraft des Heiligen Geistes, der ihr in seinem Namen vom Vater gesandt wurde, ursprünglich und unverlierbar auf sittlichem Gebiet die vollständige Wahrheit besitzt, in der alle Teilwahrheiten der Moral einbegriffen sind, sowohl jene, zu deren Kenntnis der Mensch vermittelst der bloßen Vernunft gelangen kann, als auch jene, die einen Teil , der Offenbarung bilden oder sich aus derselben ableiten lassen." (13)

Das Objekt der kirchlichen Erziehertätigkeit

21 Die Kirche fördert daher die Literatur, die Wissenschaft und die Künste, sofern sie für die christliche Erziehung wie auch für all ihre sonstige seelsorgliche Arbeit notwendig oder dienlich sind, indem sie für alle Fächer und für alle Bildungsstufen eigene Schulen und Institute gründet und unterhält. (14) Selbst die sogenannte körperliche Erziehung darf nicht als ihrem mütterlichen Lehramt fremd erachtet werden, gerade weil auch ihr der Begriff des Mittels anhaftet, das der christlichen Erziehung entweder nützen oder schaden kann.

22 Diese Tätigkeit der Kirche auf allen Bildungsgebieten ist von unermesslichem Werte für alle Familien und alle Nationen, die ohne Christus zu Grunde gehen, wie der heilige Hilarius trefflich bemerkt: „Was gibt es Gefährlicheres für die Welt, als Christus nicht aufzunehmen?“ (15) Und so benachteiligt sie auch die staatliche Ordnung dieser Dinge in keiner Weise, da die Kirche in Ihrer mütterlichen Klugheit sich nicht dagegen sträubt, dass ihre für Laien bestimmten Schulen und Erziehungsinstitute sich in jedem Lande den gesetzlichen Bestimmungen der Staatsgewalt anpassen, und da sie in jeder Weise bereit ist, sich mit derselben zu verständigen und in gemeinsamem Einvernehmen Abhilfe zu schaffen, wo sich Schwierigkeiten ergeben soll ten.

23 Überdies ist es ein unveräußerliches Recht und zugleich eine unerlässliche Pflicht der Kirche, über die Gesamterziehung ihrer Kinder, der Gläubigen, zu wachen in jedwedem Institut, ob öffentlich oder privat, nicht allem hinsichtlich des dort erteilten Religionsunterrichtes, sondern auch hinsichtlich aller anderen Fächer und Anordnungen, die zu Religion und Moral in innerer Beziehung stehen. (16)

24 Auch ist die Ausübung dieses Rechtes nicht als eine ungebührliche Einmischung aufzufassen, sondern als eine wertvolle mütterliche Fürsorge der Kirche, die ihre Kinder vor jeglichem Gift schützt, das die Unversehrtheit und die Heiligkeit der Sitten gefährden könnte. Wie diese Wachsamkeit der Kirche keinerlei Unzuträglichkeit verursachen kann, so kann sie auch die Ordnung und das Wohlergehen der Familie und des Staates nur wirksam unterstützen, denn sie hält von der Jugend jene Seuche fern, die dieses unerfahrene und unbeständige Alter leicht zu infizieren und seinen ganzen sittlichen Lebenswandel zu lähmen pflegt. Denn ohne den rechten religiösen und sittlichen Unterricht wird, wie Leo XIII. weise bemerkt, „alle Geisteskultur ungesund sein. Die jungen Leute, die an keine Ehrfurcht vor Gott gewöhnt sind, werden die Zucht zu einem ehrbaren Leben nicht ertragen lernen, und da sie ihren Begierden nie etwas zu versagen gewohnt sind, werden sie sich leicht zu Störungen der staatlichen Ordnung verführen lassen“ (17).

Der Bereich der kirchlichen Erziehungstätigkeit

25 Was den Bereich der erzieherischen Sendung der Kirche betrifft, so erstreckt diese sich auf alle Völker ohne örtliche oder zeitliche Einschränkung, gemäß dem Auftrag Christi: „Lehret die Völker“ (18), und es gibt keine Macht auf Erden, die ihr diese Aufgabe von Rechts wegen streitig machen oder sie an ihrer Erfüllung hindern könnte. Zunächst erstreckt sich dieselbe auf alle Gläubigen, für die sie als liebende Mutter eine rührige Sorge entfaltet. Darum hat sie für diese in allen Jahrhunderten eine ungezählte Menge von Schulen und Anstalten in allen Wissenszweigen ins Dasein gerufen und gefördert. Wie Wir jüngst bei einer Gelegenheit ausführten, „befand sich sogar im weit zurückliegenden Mittelalter, in dem es so zahlreiche (einige wollen sogar behaupten, allzu zahlreiche) Abteien, Konvente, Pfarr- und Kollegiatskirchen, Kathedral- und Stiftskapitel gab, bei einer jeden dieser Anstalten ein Scholastikat, ein Heim zur Unterrichtung und zur Erziehung. All dem muss man die Universitäten hinzufügen, die durch Initiative des Heiligen Stuhles und der Kirche überall gegründet wurden und unter ihrem Patronat verblieben. Jenes großartige Schauspiel, das wir jetzt besser schauen können, weil es Uns näher ist und den Zeitverhältnissen entsprechend sich in gewaltigerem Ausmaß darbietet, war das Schauspiel aller Zeiten. Alle, die diesen Tatsachen nachgehen und Vergleiche anstellen, stehen staunend vor dem, was die Kirche auf diesem Gebiet geschaffen hat. Sie sind voll Bewunderung für die Art, wie die Kirche es verstanden hat, der ihr von Gott anvertrauten Mission zu entsprechen, die menschliche Gesellschaft zu einem christlichen Lebenswandel zu erziehen und so viele herrliche Früchte und solchen Erfolg zu erzielen. Wenn es aber Staunen erregt, dass die Kirche zu jeder Zeit Hunderte und Tausende und Millionen von Zöglingen, die ihrer Erziehungstätigkeit anvertraut wurden, um sich zu sammeln vermochte, dann darf uns nicht geringeres Erstaunen erfassen, wenn wir erwägen, was sie nicht nur auf dem Gebiet der Erziehung, sondern auch auf dem des Unterrichts im engeren und eigentlichen Sinne geleistet hat. Wenn so viele Schätze der Kultur, Zivilisation und Literatur zu uns herübergerettet wurden, dann ist dies der Einstellung und der Vorsorge der Kirche zu verdanken, die bereits in fernsten und kulturell noch nicht entwickelten Zeiten es verstanden hat, soviel Licht auf dem Gebiete der Literatur und Philosophie, der Kunst und insbesondere der Baukunst erstrahlen zu lassen.“ (19)

26 Diese großen Leistungen hat die Kirche hervorbringen können, weil sich ihre Erziehungssendung auch auf die Nichtgläubigen erstreckt. Sind doch alle Menschen berufen, in das Reich Gottes einzugehen und das ewige Heil zu erlangen. Wie in unsern Tagen die katholischen Missionen Schulen zu Tausenden in allen Gegenden und noch nicht christlichen Ländern unterhalten, von den Ufern des Ganges bis zum Gelben Fluss und den Großen Inseln und Archipelen des Ozeans, vom Schwarzen Erdteil bis nach Feuerland und bis zu den Eisfeldern Alaskas, so hat die Kirche in vergangenen Zeiten durch ihre Glaubensboten jene verschiedenen Völker zu christlichem Leben und zu menschlicher Gesinnung erzogen, die heute die christlichen Nationen der zivilisierten Welt bilden.

27 Daraus ergibt sich klar, dass die Erziehungsaufgabe rechtlich und tatsächlich der Kirche in ganz hervorragender Weise zukommt, und dass für jedes vorurteilsfreie Denken kein vernünftiger Grund ersichtlich ist, der Kirche entgegenzutreten oder sie an dem Werke zu hindern, dessen wohltätige Früchte die Welt jetzt genießt.

Dienst der Erziehertätigkeit an der Familie und am Staat

28 Mit diesem Vorrang der Kirche stehen keineswegs in Widerspruch, vielmehr in vollem Einklang, die Rechte der Familie, des Staates und der Einzelperson hinsichtlich der berechtigten Freiheit der Wissenschaft, der wissenschaftlichen Methoden und der gesamten Profankultur im allgemeinen. Denn, um gleich die Grundursache dieser Harmonie anzudeuten, die übernatürliche Ordnung, welcher die Rechte der Kirche angehören, zerstört und beschränkt nicht die natürliche Ordnung, zu der die andern erwähnten Rechte gehören, erhebt sie vielmehr und vervollkommnet sie, und beide Ordnungsbereiche leisten sich gegenseitig Hilfe und geben der Natur und Würde einer jeden die entsprechende Ergänzung, eben darum, weil beide von Gott ausgehen, der sich nicht widersprechen kann. „Gottes Werke sind vollkommen, alle seine Wege gerecht." (20)

Das Erziehungsrecht der Familie

29 Das wird noch deutlicher und klarer, wenn man die Erziehungsmission der Familie und des Staates näher und im einzelnen ins Auge fasst.

30 Zunächst steht mit der Erziehungsaufgabe der Kirche in wundervollem Einklang die der Familie, die beide in ganz ähnlicher Weise von Gott ausgehen. In der Tat teilt Gott der Familie in der natürlichen Ordnung unmittelbar die Fruchtbarkeit, das Prinzip des Lebens, mit und darin das Prinzip der Erziehung zum Leben samt der Autorität, dem Prinzip der Ordnung.

31 Der heilige Thomas sagt mit seiner gewohnten Klarheit im Denken und Präzision im Ausdruck: „Der leibliche Vater nimmt in besonderer Weise am Wesen des Ursprungseins, das in allumfassender Weise sich in Gott findet, teil ... Der Vater ist der Ursprung der Zeugung, der Erziehung und des Lebenswandels und alles dessen, was zur Vervollkommnung des menschlichen Lebens gehört.“ (21)

32 Die Familie hat somit unmittelbar vom Schöpfer den Auftrag und daher auch das Recht, ihre Nachkommenschaft zu erziehen, ein unveräußerliches Recht, weil unzertrennlich verbunden mit strengster Verpflichtung, ein Recht, das jedwedem Recht der Volksgemeinschaft und des Staates vorausgeht, und darum ein unverletzbares Recht gegenüber jeglicher irdischen Macht.

33 Für die Unverletzbarkeit dieses Rechtes gibt der heilige Thomas als Grund an: „Das Kind ist nämlich von Natur etwas vom Vater ... Daher entspricht es dem natürlichen Recht, dass das Kind vor dem Gebrauch der Vernunft der Sorge des Vaters untersteht. Gegen das Naturrecht wäre es daher, wenn das Kind vor dem Vernunftgebrauch der Pflege der Eltern entzogen oder wenn gegen deren Willen irgendwie über dasselbe bestimmt würde." (22) Weil die Verpflichtung der Eltern zur Pflege fortdauert bis zu dem Zeitpunkt, da die Nachkommenschaft imstande ist, selber für sich zu sorgen, dauert auch das unverletzliche elterliche Erziehungsrecht fort. „Denn die Natur hat nicht nur die Erzeugung der Nachkommenschaft zum Ziel, sondern auch ihre Entwicklung und ihren Fortschritt bis zum Vollendungszustand des Menschen in seinem Mensch-sein, d. h. bis zur sittlichen Vollreife", sagt der heilige Thomas. (23)

34 Deswegen drückt sich die gesetzgeberische Weisheit der Kirche, diesen Sachverhalt zusammenfassend, bestimmt und klar im Kanon 1113 des kirchlichen Rechtsbuches folgendermaßen aus: „Die Eltern haben die strenge Verpflichtung, sowohl für die religiöse und sittliche wie für die körperliche und staatsbürgerliche Erziehung der Nachkommenschaft und auch für deren zeitliches Wohlergehen nach Kräften Sorge zu tragen." (24)

35 In diesem Punkte ist das allgemeine Wertempfinden des Menschengeschlechts derart einheitlich, dass sich jene zu ihm in offenen Widerspruch setzen, die zu behaupten wagen, die Nachkommenschaft gehöre eher dem Staat als der Familie an und der Staat habe ein unbedingtes Anrecht auf die Erziehung. Hinfällig ist sodann der von ihnen dafür angeführte Grund, der Mensch komme als Bürger zur Welt und gehöre darum in erster Linie dem Staat. Sie bedenken nicht, dass der Mensch erst da sein muss, bevor er Bürger sein kann; das Dasein hat er aber nicht vom Staat, sondern von den Eltern, wie Leo XIII. weise erklärte: „Die Kinder sind etwas vom Vater und gleichsam eine Erweiterung seiner väterlichen Person. Genau gesagt, sie treten in die staatliche Gesellschaft ein und nehmen daran teil, nicht unmittelbar durch sich als Individuen, sondern mittelbar durch die Familie, in der sie das Leben erhielten.“ (25) Deswegen ist nach der Lehre Leos XIII. in dem nämlichen Rundschreiben „die väterliche Gewalt von der Art, dass sie vom Staate weder unterdrückt noch aufgesogen werden kann, da sie mit der Zeugung menschlichen Lebens entsteht". (26) Hieraus folgt jedoch nicht, dass das Erziehungsrecht der Eltern unumschränkt und willkürlich sei, da es unzertrennlich dem letzten Ziel sowie dem natürlichen und göttlichen Recht untergeordnet ist, wie ebenfalls Leo XIII. in seinem andern denkwürdigen Rundschreiben über die Hauptpflichten der christlichen Staatsbürger erklärt, wo er zusammenfassend den Inbegriff der Rechte und Pflichten der Eltern folgendermaßen umschreibt und darlegt: „Von Natur aus haben nämlich die Eltern das Recht zur Erziehung ihrer Kinder, zugleich mit der Verpflichtung, dass die Erziehung und der Unterricht der Kinder im Einklang stehe mit dem Zweck, zu welchem sie durch Gottes Gnade die Nachkommenschaft erhalten haben. Darum müssen die Eltern alles aufbieten, jede ungerechte Einmischung auf diesem Gebiete zurückzuweisen und alles daranzusetzen, die christliche Erziehung der Kinder in ihrer Hand zu behalten, wie es ihre Pflicht ist. Namentlich müssen sie die Kinder von jenen Schulen fernhalten, wo sie Gefahr laufen könnten, das Gift der Gottlosigkeit einzuschlürfen.“ (27)

36 Ferner ist zu beachten, dass die Erziehungspflicht der Familie nicht allein die religiöse und sittliche, sondern auch die körperliche und staatsbürgerliche Erziehung umfasst, hauptsächlich sofern letztere zu Religion und Sittlichkeit in Beziehung steht. (28)

Anerkennung des Erziehungsrechts der Familie durch das zivile Recht

37 Dieses unbestreitbare Recht der Familie ist wiederholt rechtlich anerkannt worden in Nationen, in denen man Sorge trägt, das Naturrecht in den staatlichen Verordnungen zu achten. So hat, um ein Beispiel aus der letzten Zeit anzuführen, der höchste Gerichtshof der Vereinigten Staaten von Nordamerika in der Entscheidung über eine wichtige Streitfrage erklärt, „es stehe dem Staate nicht einfach hin allgemein die Gewalt zu, eine einheitliche Erziehungsform für die Jugend festzusetzen, indem er dieselbe zwinge, ihren Unterricht ausschließlich in den Staatsschulen zu empfangen". Er führt dafür den Grundsatz des Naturrechts an: „Das Kind ist kein bloßes Geschöpf des Staates. Die, welche es ernähren und leiten, haben das Recht und zugleich die hohe Aufgabe, es zu erziehen und für die Erfüllung seiner Obliegenheiten vorzubereiten.“ (29)

Das Erziehungsrecht der Familie unter dem Schutz der Kirche

38 Die Geschichte ist Zeuge, wie namentlich in den gegenwärtigen Zeiten die vom Schöpfer der Familie verliehenen Rechte vonseiten des Staates verletzt wurden und verletzt werden, aber ebenso glänzend beweist sie, dass die Kirche sie stets geschützt und verteidigt hat. Der beste Tatsachenbeweis liegt in dem besonderen Vertrauen der Familien zu den Schulen der Kirche, wie Wir jüngst in Unserem Schreiben an den Kardinalstaatssekretär ausführten: „Die Familie hat es sogleich eingesehen, dass es so ist; von den ersten Zeiten des Christentums bis auf unsere Tage vertrauen Väter und Mütter, auch wenn sie wenig oder gar keinen Glauben besitzen, ihre Kinder den von der Kirche gegründeten und geleiteten Erziehungsanstalten an.“ (30)

39 Daher wenden sich die Eltern aus ihrem natürlichen, von Gott stammenden Empfinden heraus mit Vertrauen an die Kirche, um dort den Schutz des Familienrechts zu finden, das heißt die Sicherung der von Gott in die Dinge hineingelegten Ordnung. Im Bewusstsein ihrer weltumspannenden göttlichen Sendung und der Verpflichtung aller Menschen, sich der einzig wahren Religion anzuschließen, wird die Kirche niemals müde, ihr Recht geltend zu machen und die katholischen Eltern an die Pflicht der Taufe und der christlichen Kindererziehung zu erinnern. Zugleich wacht sie so eifersüchtig über die Unverletzlichkeit der Familie, dass sie nur unter bestimmten Bedingungen und Vorsichtsmaßregeln gestattet, die Kinder von Ungläubigen zu taufen oder irgendwie über deren Erziehung zu verfügen, solange nicht die Kinder in freier Selbstbestimmung den Glauben annehmen können. (31)

40 Wir haben somit, wie Wir in Unserer erwähnten Rede hervorhoben, zwei Tatsachen von höchster Wichtigkeit vor uns: „Einerseits stellt sich die Kirche als Lehrerin und Erzieherin der Familien zur Verfügung, andererseits beeilen sich die Familien, vom Lehramt der Kirche Gebrauch zu machen und ihr die Kinder zu Hunderten und Tausenden anzuvertrauen. Diese beiden Tatsachen verkünden laut eine große, überaus wichtige Wahrheit in der sittlichen und sozialen Ordnung. Sie besagen, dass die Erziehungsaufgabe vor allem und an erster Stelle der Kirche und der Familie zusteht, und zwar aufgrund natürlichen und göttlichen Rechts, darum in unverlierbarer, unanfechtbarer und unentsetzlicher Form.“ (32)

Das Erziehungsrecht des Staates

Natürliche Begründung des Erziehungsrechts des Staates aus dem Gemeinwohl

41 Wenn aus diesem Vorrang der Erziehungsmission der Kirche und der Familie für die gesamte Gesellschaft, wie wir gesehen haben, sehr große Vorteile erwachsen, so kann daraus keinerlei Schaden entstehen für das wirkliche Eigenrecht des Staates auf Erziehung der Staatsbürger gemäß der von Gott gesetzten Ordnung.

42 Dieses Recht ist vom Urheber der Natur dem Staat nicht wie der Kirche und der Familie auf Grund einer Vaterschaft verliehen worden, sondern kraft der ihm zustehenden Gewalt zur Förderung des diesseitigen Gemeinwohls, das seinen Daseinszweck darstellt. Folglich kann dem Staat die Erziehung nicht in derselben Weise wie der Kirche und Familie zustehen, sondern in anderer, seinem Eigenzweck entsprechender Art.

43 Dieser Zweck, das Gemeinwohl natürlicher Ordnung, besteht in Friede und Sicherheit, wovon dann die Familie und der einzelne Bürger für den Gebrauch ihrer Rechte ihren Nutzen haben, und zugleich im Höchstmaß geistigen und materiellen Wohles, soweit es sich durch einträchtige und geordnete Zusammenarbeit aller in diesem Leben verwirklichen lässt. Zweifach ist also die Funktion der beim Staate liegenden weltlichen Gewalt: die Familie und die Einzelmenschen zu schützen und zu fördern, sie aber nicht aufzusaugen oder sich an ihre Stelle zu setzen.

Bereich des Erziehungsrechts und der Erziehungspflicht des Staates

44 Deswegen hat der Staat im Bereich der Erziehung das Recht oder besser die Pflicht, in seiner Gesetzgebung das soeben dargestellte ältere Recht der Familie auf die christliche Erziehung der Nachkommenschaft zu schützen und folgerichtig das übernatürliche Recht der Kirche auf eine solche christliche Erziehung zu achten.

45 Ebenso ist es Aufgabe des Staates, dieses Recht im Sinne eines Rechts der Nachkommenschaft zu schützen, wenn die Eltern fehlen oder aus Unfähigkeit oder Unwürdigkeit es moralisch oder physisch an der Erziehung mangeln lassen sollten. Denn ihr Erziehungsrecht ist, wie gesagt, nicht absolut und unumschränkt, sondern abhängig vom natürlichen und göttlichen Gesetz und darum der Autorität und dem Urteil der Kirche und ebenso um des Gemeinwohls willen der Aufsicht und dem Rechtsschutz des Staates unterstellt. überdies ist die Familie keine vollkommene Gesellschaft, die alle Mittel zur eigenen Vervollkommnung besitzt. In diesem, übrigens seltenen, Ausnahmefall setzt sich nicht der Staat an die Stelle der Familie, sondern ergänzt das Fehlende und trifft mit entsprechenden Mitteln Vorkehrungen, immer in Übereinstimmung mit den natürlichen Rechten der Nachkommenschaft und den übernatürlichen der Kirche.

46 Ganz allgemein ist es Recht und Pflicht des Staates, nach den Normen der gesunden Vernunft und des Glaubens die sittliche und religiöse Erziehung der Jugend zu schützen durch Verhinderung aller in der Öffentlichkeit auftretenden schädlichen Einflüsse. In erster Linie ist es jedoch Aufgabe des Staates, um des Gemeinwohls willen auf vielseitige Weise Erziehung und Unterricht der Jugend zu fördern. Zunächst schon dadurch, dass er die Bemühungen von Kirche und Familie begünstigt und unterstützt, deren starke Wirkungskraft Geschichte und Erfahrung dartun. Dann dadurch, dass er ihr Werk vervollständigt, wo es nicht hinreicht oder nicht genügt, auch durch eigene Schulen und Anstalten. Denn der Staat ist mehr als jeder andere im Besitz von Mitteln, die ihm für die Bedürfnisse der Gesamtheit zur Verfügung stehen, und es entspricht der Gerechtigkeit, dass er sie zum Vorteil derer verwende, von denen sie herkommen (33).

47 Außerdem kann der Staat fordern und darum dafür sorgen, dass alle Staatsbürger die notwendige Kenntnis ihrer staatsbürgerlichen und nationalen Pflichten und einen gewissen Grad geistiger, sittlicher und körperlicher Kultur besitzen, wie sie unter den heutigen Verhältnissen vom Gemeinwohl tatsächlich gefordert wird.

48 Indes ist es klar, dass der Staat bei aller Förderung des öffentlichen und privaten Schul- und Erziehungswesens die angestammten Rechte von Kirche und Familie auf die christliche Erziehung achten und überdies die ausgleichende Gerechtigkeit berücksichtigen muss. Deswegen ist jedes Erziehungs- und Schulmonopol ungerecht und unerlaubt, wenn es die Familie physisch oder moralisch zwingt, ihre Kinder entgegen den Pflichten des christlichen Gewissens oder auch gegen ihren rechtmäßigen Wunsch in die Staatsschule zu schicken.

Staatseigene Schulen

49 Das hindert jedoch nicht, dass der Staat im Interesse einer guten Staatsverwaltung oder zum Schutz des innern und äußern Friedens Dinge, die zum Gemeinwohl sehr notwendig sind und besondere Eignung und Vorbereitung verlangen, sich die Errichtung und Leitung von Fachschulen für bestimmte staatliche Aufgaben und namentlich für das Heer vorbehalte, sofern er nur Sorge trägt, die Rechte von Kirche und Familie in ihrem Bereich nicht zu verletzen. Es dürfte nicht unnütz sein, diese Bemerkung hier eigens zu wiederholen, weil in unsern Tagen (in denen ein ebenso übertriebener wie falscher Nationalismus, ein Feind des wahren Friedens und der Wohlfahrt, sich immer breiter macht) die rechten Grenzen leicht überschritten werden, indem man die sogenannte körperliche Ertüchtigung der männlichen Jugend (und zuweilen auch, entgegen dem Sinn der Natur, der weiblichen) in militärischer Form vorschreibt und oft noch am Tag des Herrn über Gebühr jene Zeit in Anspruch nimmt, die den religiösen Pflichten und dem Heiligtum der Familie gewidmet sein sollte. Im übrigen beabsichtigen Wir nicht, das etwaige Gute zu tadeln, das bei solchen Methoden im Geiste der Zucht und des sich in geordneten Grenzen haltenden Wagemutes liegt. Wir wollen bloß jede Ausschreitung brandmarken, wie z. B. den Geist der Gewalttätigkeit, der nicht mit dem Geist der Stärke, noch mit der edlen soldatischen Tapferkeit zur Verteidigung des Vaterlandes und der öffentlichen Ordnung zu verwechseln ist, oder die Übertreibung des Sportes, die auch im heidnischen klassischen Altertum die Entartung und den Verfall echter körperlicher Erziehung verursachte.

Staatsbürgerliche Erziehung

50 Ganz allgemein steht der bürgerlichen Gesellschaft und dem Staate für die Jugend wie für alle Stände und Altersklassen die sogenannte Staatsbürgerliche Erziehung zu, die, positiv ausgedrückt, darin besteht, dem Volk öffentlich solche Gegenstände der Vernunfterkenntnis, der Phantasie und des Gefühls darzubieten, welche den Willen für das Ehrbare gewinnen und ihn mit einer gewissen moralischen Notwendigkeit dazu hinführen, negativ formuliert, in der Abwehr der schädlichen Einflüsse (34). Diese staatsbürgerliche Erziehung, so umfassend und vielfältig, dass sie fast die Gesamttätigkeit des Staates für das Gemeinwohl in sich begreift, muss nach den Normen der Gerechtigkeit gestaltet sein und kann darum der Lehre der Kirche nicht widersprechen, welche die von Gott bestellte Lehrmeisterin dieser Normen ist.

Übereinkunft zwischen Staat und Kirche in Unterrichts- und Erziehungsfragen

51 Alles, was Wir bisher über die Tätigkeit des Staates für die Erziehung gesagt haben, beruht auf der felsenfesten und unveränderlichen Grundlage der katholischen Lehre „über die christliche Staatsordnung", wie sie von Unserem Vorgänger Leo XIII. namentlich in den beiden Rundschreiben Imrnortale de (35) und „Sapientiae christianae“ (36) in so überragender Weise dargelegt wurde. „So hat also Gott die Sorge für das Menschengeschlecht zwei Gewalten zugeteilt: der kirchlichen und der staatlichen. Der einen obliegt die Sorge für die göttlichen Belange, der anderen für die menschlichen. Jede ist in ihrer Art die höchste: jede hat bestimmte Grenzen, innerhalb derer sie sich bewegt, Grenzen, die sich aus dem Wesen und dem nächsten Zweck jeder der beiden Gewalten ergeben. Es zieht sich so gleichsam ein Kreis um sie, innerhalb dessen die Tätigkeit einer jeden sich selbständig entfaltet. Da nun beide Gewalten dieselben Menschen zu Untergebenen haben, so kann es vorkommen, dass ein und dieselbe Sache, wenn auch in verschiedener Weise - aber eben doch dieselbe Sache – dem Recht und dem Richterspruch beider untersteht. Daher muss die höchst weise Vorsehung Gottes, der beide Gewalten eingesetzt hat, die Wege beider richtig geordnet haben. ,Wo eine Gewalt besteht, ist sie von Gott angeordnet' (Röm XIII 1).“ (37)

52 Nun ist gerade die Jugenderziehung einer jener Gegenstände, die der Kirche und dem Staat, „wenn auch in verschiedener Weise", unterstehen, wie Wir oben dargelegt haben. „Darum müssen zwischen beiden Gewalten geordnete Beziehungen bestehen. Ihr Verhältnis wird nicht mit Unrecht mit jenem verglichen, welches zwischen Leib und Seele im Menschen obwaltet. Beschaffenheit und Bereich dieser Beziehungen können nur beurteilt werden, wenn Wir die Natur der beiden berücksichtigen und dem Range sowie der Bedeutung ihrer Zwecke Rechnung tragen. Denn der einen obliegt zunächst die Sorge um die irdische Wohlfahrt, der anderen die Vermittlung der himmlischen und ewigen Güter. Was also irgendwie in den menschlichen Dingen heilig ist, was immer auf das Heil der Seelen oder auf die Verehrung Gottes Bezug hat, sei es seiner Natur nach oder wegen des Zweckes, auf den es hinge ordnet ist: dies alles untersteht der Gewalt und dem Urteil der Kirche. Alles übrige aber, was in den Bereich des bürgerlichen und staatlichen Lebens fällt, das untersteht von Rechts wegen der staatlichen Gewalt, entsprechend dem Befehl Christi, dem Kaiser zu geben, was des Kaisers ist, und Gott was Gottes ist. '. (38)

53 Wer sich weigern würde, diese Grundsätze zuzugeben und auf die Erziehung anzuwenden, der müsste leugnen, dass Christus seine Kirche für das ewige Heil der Menschen gegründet hat, und müsste behaupten, dass die Volksgemeinschaft und der Staat Gott und seinem natürlichen und göttlichen Recht nicht unterworfen seien. Das ist aber offenbar gottlos, gegen die gesunde Vernunft und namentlich auf dem Gebiet der Erziehung außerordentlich verderblich für die rechte Heranbildung der Jugend, der sichere Ruin des Staates und des wahren Wohles der menschlichen Gesellschaft. Dagegen kann die Anwendung dieser Grundsätze für die rechte Bildung der Staatsangehörigen nur von größtem Nutzen sein. Das haben in Überfülle die Tatsachen zu allen Zeiten dargetan. Wie daher für die ersten Jahrhunderte des Christentums Tertullian in seinem Apologeticum, so konnte Augustinus für seine Zeit allen Gegnern der katholischen Kirche die Aufforderung entgegenhalten, und wir können sie in unsern Tagen mit ihm wiederholen: „Wohlan, wer behauptet, die Lehre Christi sei dem Staate feindlich, der gebe uns ein Heer mit solchen Soldaten, wie sie nach der Lehre Christi sein müssen; der gebe uns solche Untertanen, solche Ehemänner, solche Ehefrauen, solche Eltern, solche Kinder, solche Herren, solche Diener, solche Könige, solche Richter, endlich solche Steuerzahler und Steuererheber, wie sie nach den Vorschriften der christlichen Lehre sein sollen, und dann wage er es noch zu behaupten, die Kirche sei dem Staate schädlich. Nein! Er wird keinen Augenblick im Zweifel sein, dass die Kirche da, wo man ihr gehorcht, die große Rettung des Staates ist." (39)

54 Da es sich um die Erziehung handelt, dürfte es angebracht sein, darauf hinzuweisen, wie trefflich diese katholische Wahrheit, die in den Tatsachen ihre Bestätigung findet, in der Neuzeit, in der Zeit der Renaissance, ein um die christliche Erziehung hochverdienter geistlicher Schriftsteller zum Ausdruck gebracht hat, der fromme und gelehrte Kardinal Silvio Antoniano, selbst Schüler des bewunderungswürdigen heiligen Erziehers Philipp Neri, sowie Professor und Sekretär für die lateinischen Schreiben des heiligen Karl Borromäus. Auf dessen Anregung und Drängen hin verfasste er die goldene Abhandlung „Über die christliche Kindererziehung", worin er folgende Gedanken entwickelt: ,Je mehr die weltliche Regierung mit der geistlichen zusammenwirkt, je mehr sie dieselbe begünstigt und fördert, desto mehr trägt sie zur Erhaltung des Staates bei. Indem der geistliche Führer seiner Aufgabe entsprechend mit geistlicher Autorität und geistlichen Mitteln dahin arbeitet, einen guten Christen heranzubilden, arbeitet er gleichzeitig notwendig darauf hin, einen guten Bürger heranzubilden, wie er als Staatsangehöriger sein soll. Das muss so sein, weil in der heiligen römisch-katholischen Kirche, dem Gottesstaat, der gute Bürger und der rechtschaffene Mensch eins sind. Schwer ist darum der Irrtum jener, die so eng verknüpfte Dinge trennen, in dem Glauben, gute Staatsangehörige gewinnen zu können mit andern Gesetzen und auf andern Wegen als denen, die zur Bildung des guten Christen führen. Mag menschliche Klugheit sagen und reden, was sie will, es ist unmöglich, dass wahren Frieden und wahre Ruhe hienieden irgend etwas schaffen kann, das dem Frieden und der ewigen Glückseligkeit widerspricht und davon abweicht.“ (40)

55 Wie der Staat, so haben auch Wissenschaft, wissenschaftliche Methode und Forschung nichts zu fürchten von dem umfassenden und absoluten Erziehungsauftrag der Kirche. Die katholischen Institute, durch alle Grade des Unterrichts und der Wissenschaft hindurch, bedürfen keiner Verteidigung. Die Gunst, deren sie sich erfreuen, das Lob, das sie ernten, die wissenschaftlichen Leistungen, die sie fördern und mehren und über alles das die vollständig und vorzüglich ausgebildeten Männer, die sie der Staatsverwaltung, den praktischen Berufen, dem Lehrfach, kurz dem Leben in allen seinen Verzweigungen geben, legen mehr als genügend Zeugnis zu ihren Gunsten ab. (41)

56 Diese Tatsachen sind übrigens nur eine glänzende Bestätigung der vom Vatikanischen Konzil definierten katholischen Lehre: „Glaube und Vernunft können einander nicht nur nicht widersprechen, sondern leisten sich sogar gegenseitig Hilfe, indem die gesunde Vernunft die Grundlagen des Glaubens beweist und, von dessen Licht erleuchtet, die Wissenschaft von den göttlichen Wahrheiten pflegt, während der Glaube seinerseits die Vernunft von Irrtümern befreit und davor schützt und sie mit vielfältiger Erkenntnis bereichert. Deshalb ist die Kirche weit davon entfernt, sich der Pflege der weltlichen Künste und Wissenschaften zu widersetzen, vielmehr unterstützt und fördert sie dieselben auf vielfache Weise. Denn sie verkennt und verachtet nicht die Vorteile, die aus ihnen für das Leben der Menschheit entspringen; sie bekennt vielmehr, dass sie, weil von Gott, dem Herrn aller Wissenschaften, stammend, auch zu Gott mit Hilfe seiner Gnade hinführen, sofern sie in rechter Weise betrieben werden. Sie verbietet durchaus nicht, dass diese Disziplinen, eine jede in ihrem Bereich, sich der ihnen eigentümlichen Prinzipien und Methoden bedienen. Aber unter voller Anerkennung dieser berechtigten Freiheit wacht sie sorgfältig darüber, dass sie nicht zur göttlichen Lehre in Widerspruch geraten und in Irrtum fallen oder, die eigenen Grenzen überschreitend, in das Gebiet des Glaubens eindringen und dort Verwirrung anrichten.“ (42)

57 Diese Regel für die berechtigte Freiheit der Wissenschaft ist zugleich unverletzliche Norm für die wohlverstandene berechtigte Lehr- oder Unterrichtsfreiheit und muss bei aller Lehrtätigkeit beobachtet werden. Den Jugendunterricht belastet diese Verpflichtung noch ungleich schwerer, weil hier der Lehrer, ob öffentlicher oder Privatlehrer, kein unbeschränktes, sondern nur ein übertragenes Erziehungsrecht hat. So dann, weil jedes christliche Kind oder jeder christliche Jugendliche ein strenges Recht auf einen Unterricht hat, welcher der Lehre der Kirche, der Säule und Grundfeste der Wahrheit, entspricht. Schweres Unrecht täte ihm, wer seinen Glauben störte unter Missbrauch des Vertrauens der Jugend zu ihren Lehrern und ihrer natürlichen Unerfahrenheit und ihres ungeordneten Hanges zu einer unbeschränkten, trügerischen und falschen Freiheit.

DER ZU ERZIEHENDE MENSCH

Der gefallene und erlöste Mensch

58 Niemals dürfen wir aus dem Auge verlieren, dass Gegenstand der christlichen Erziehung der ganze Mensch ist, der zur Einheit der Natur mit dem Körper verbundene Geist, mit allen seinen natürlichen und übernatürlichen Fähigkeiten, wie wir ihn aus Vernunft und Offenbarung kennen, somit der aus seinem paradiesischen Urzustand gefallene Mensch, der von Christus erlöst und in seine übernatürliche Stellung als Adoptivsohn Gottes wiedereingesetzt wurde, ohne jedoch die außernatürlichen Vorzüge der leiblichen Unsterblichkeit und der Unversehrtheit oder Harmonie seiner Strebungen zurückzuerhalten. Es bleiben darum in der menschlichen Natur die Folgen der Erbsünde, besonders die Schwäche des Willens und die ungeordneten Triebe.

59 Wahrlich „die Torheit ist verbunden mit dem Herzen des Kindes, doch die Zuchtrute vertreibt sie“ (43). Von der zartesten Kindheit an sind daher die ungeordneten Neigungen im Zaum zu halten, die guten zu fördern. Vor allem muss der Verstand der jugendlichen erleuchtet und der Wille gefestigt werden durch die übernatürlichen Wahrheiten und Gnadenmittel, ohne die es unmöglich ist, die verkehrten Triebe zu beherrschen oder das Erziehungsideal der Kirche vollkommen zu verwirklichen, die Christus mit seiner göttlichen Lehre und seinen Sakramenten ausgestattet hat, damit sie die erfolgreiche Lehrerin aller Menschen sei.

Der pädagogische Naturalismus

Der falsche Begriff der Freiheit

60 Falsch ist daher jeder pädagogische Naturalismus, der die übernatürliche, christliche Bildung von der Jugenderziehung ausschließt oder irgendwie einschränkt. Irrig ist auch jede Erziehungsmethode, die sich ganz oder zum Teil auf die Leugnung oder Außerachtlassung der Erbsünde und Gnade und somit einzig auf die Kräfte der menschlichen Natur stützt. Das geschieht allgemein in jenen modernen, unverhohlen vorgetragenen Systemen verschiedener Benennung, die es dem Kind überlassen wollen, wie es sich bilde und wie es seine Freiheit benütze, und die die Autorität der Älteren oder der Erzieher ausschalten und jegliches natürliche und göttliche Gesetz hintansetzen.

61 Wenn man diese Gedanken moderner Pädagogen in die nötigen Schranken weist und man damit bloß auf die Notwendigkeit einer aktiven, stufenweise immer mehr bewussten Mitwirkung des Zöglings bei seiner Erziehung hinweisen will, wenn man damit aus der Erziehung den Despotismus und die Gewalttätigkeit (die übrigens nicht die richtige Zucht ist) zu entfernen beabsichtigt, so trifft man etwas Wahres, aber durchaus nichts Neues, nichts, was die Kirche nicht schon längst in ihrer traditionellen, christlichen Erziehung gelehrt und in der Praxis verwirklicht hätte, ähnlich dem Verfahren, das Gott selber seinen Geschöpfen gegenüber beobachtet hat, indem er sie zur tätigen, der Natur eines jeden angepassten Mitwirkung berief. Seine Weisheit „erstreckt sich mit Macht von einem Ende bis zum andern und lenkt alles mit Güte". (44)

62 Wenn wir aber die Worte der Pädagogen in der Bedeutung nehmen, die sie im Sprachgebrauch haben, dann wird klar, dass nicht wenige von diesen Pädagogen die Erziehung jedem Einfluss des göttlichen Gesetzes entziehen wollen. Daher kommt in unsern Tagen der sehr seltsame Fall vor, dass sich Erzieher und Philosophen auf der Suche nach einem allgemeinen Sittenkodex der Erziehung abmühen, als ob es weder Dekalog und Evangelium, noch ein Naturgesetz gäbe, das doch Gott in das Menschenherz eingemeißelt, durch die gesunde Vernunft verkündet und selber in den Zehn Geboten sanktioniert und kodifiziert hat. Mit Geringschätzung pflegen diese Neuerer die christliche Erziehung als „heteronom", „passiv" und „überwunden" zu bezeichnen, weil sie sich auf die Autorität Gottes und sein heiliges Gesetz gründet.

63 Sie täuschen sich gewaltig, wenn sie sich einbilden, „das Kind befreien" zu können, wie sie behaupten. Im Gegenteil, sie machen es zum Sklaven seiner verblendeten Selbstüberhebung und seiner ungeordneten Leidenschaften, die allerdings in der Logik ihres Systems als notwendige Folgen der autonomen Natur hingenommen werden müssten.

64 Schlimmer noch steht es mit dem falschen, ehrfurchtslosen, gefährlichen und zudem eitlen Unterfangen, der Forschung, dem Experiment und der rein natürlichen Beurteilung und Bewertung Erziehungstatsachen übernatürlicher Ordnung unterstellen zu wollen, wie z. B. den Priester- oder Ordensberuf, und ganz allgemein die geheimnisvollen Wirkungen der Gnade, die zwar die natürlichen Kräfte erhebt, sie aber nichtsdestoweniger unendlich überragt und in keiner Weise den physischen Gesetzen unterstehen kann; denn „der Geist weht, wo er will“ (45).

Die „sexuelle Erziehung"

65 In höchstem Grade gefährlich ist fernerhin jene naturalistische Richtung, die in unsern Tagen in das Gebiet der Erziehung eindringt in einer Frage so zarter Natur, wie es die Sittenreinheit und die Keuschheit ist. Sehr verbreitet ist der Irrtum derer, die in gefährlichem Unterfangen und mit hässlichen Ausdrücken einer sogenannten sexuellen Erziehung das Wort reden, indem sie fälschlich meinen, sie könnten die jungen Leute gegen die Gefahren der Sinnlichkeit durch rein natürliche Mittel schützen, durch eine gefährliche und verfrühte sexuelle Aufklärung für alle ohne Unterschied und sogar in der Öffentlichkeit, und was noch schlimmer ist, indem sie dieselben vorzeitig den Gelegenheiten aussetzen, um durch Gewöhnung, wie sie sagen, den Geist gegen die Gefahren abzuhärten.

66 Sie täuschen sich schwer, da sie die angeborene Schwäche der menschlichen Natur und jenes Gesetz nicht anerkennen wollen, von dem der Apostel sagt, dass es dem Gesetze des Geistes widerstreitet (46), und da sie die Erfahrungstatsachen verkennen, die beweisen, dass gerade bei den Jugendlichen die Verfehlungen gegen die Sittenreinheit nicht so sehr Folge von Nichtwissen sind, als vielmehr der Schwäche eines Willens zuzuschreiben sind, der den Lockungen ausgesetzt ist und der göttlichen Gnadenmittel entbehrt.

67 Falls auf diesem heiklen Gebiete unter Berücksichtigung aller Umstände eine individuelle Belehrung bei passender Gelegenheit von seiten derer, denen Gott mit der Erziehungsaufgabe auch die Standesgnade verliehen hat, sich als nötig erweisen sollte, dann ist mit aller jener, den christlichen Erziehern wohl nicht unbekannten Vorsicht zu Werke zu gehen, die von dem erwähnten Antoniano wirklichkeitsnah gekennzeichnet wird: „Derart groß ist unsere Armseligkeit und der Hang zur Sünde, dass wir oft gerade von den Dingen, die Heilmittel gegen die Sünde sein sollten, Gelegenheit und Anreiz zur Sünde nehmen. Deswegen ist es höchst wichtig, dass ein guter Vater, wenn er mit seinem Sohne über eine so verfängliche Sache spricht, wohl darauf achtet, nicht auf Einzelheiten und auf die verschiedenen Weisen, in denen diese höllische Schlange einen so großen Teil der Menschheit vergiftet, einzugehen, damit er nicht, anstatt das Feuer zu löschen, dasselbe in dem noch einfältigen und zarten Herzen des Kindes entzünde und noch mehr entfache. Ganz allgemein kann man sagen: solange noch das Kindesalter andauert, wird es genügen, die Heilmittel anzuwenden, welche die Doppelwirkung haben, der Tugend der Keuschheit den Weg zu bereiten und dem Laster die Tore zu verschließen.“ (47)

Die Koedukation

68 Ebenso abwegig und für die christliche Erziehung gefährlich ist das sogenannte Koedukationssystem, für viele gleichfalls in der Nichtbeachtung oder Leugnung der Erbsünde begründet. Außerdem herrscht bei allen Vertretern dieser Denkrichtung eine beklagenswerte Begriffsverwirrung, indem sie das berechtigte menschliche Zusammenleben mit der nivellierenden Vermischung und Gleichheit der Geschlechter verwechseln. Der Schöpfer, der alle Dinge geordnet hat, hat das Zusammenleben der beiden Geschlechter vollständig nur in der Einheit der Ehe, sodann in verschiedener Abstufung in der Familie und in der Gesellschaft gewollt. Ferner lässt sich aus der Natur, welche die Verschiedenheit im Organismus, in den Neigungen und Anlagen, hervorbringt, kein Beweis herleiten, dass eine Vermischung oder gar eine Gleichheit in der Heranbildung beider Geschlechter notwendig wäre. Gemäß den weisen Absichten des Schöpfers sind diese vielmehr bestimmt, sich in Familie und Gesellschaft eben kraft ihrer Verschiedenheit gegenseitig zu ergänzen. Diese Tatsache ist darum bei der Erziehung und Ausbildung zu berücksichtigen und zu begünstigen mit der nötigen Unterscheidung und der entsprechenden Trennung nach Alter und Umständen. Diese Grundsätze sind je nach Zeit und Ort an allen Schulen nach den Regeln der christlichen Klugheit anzuwenden, namentlich in den am meisten gefährdeten und entscheidenden Entwicklungs- und Reifejahren. Vor allem bei den Turn- und Spielübungen ist besonders das christliche Schicklichkeitsgefühl unter der weiblichen Jugend, für die jede öffentliche Schaustellung höchst ungeziemend ist, zu respektieren.

69 Indem Wir an das ernste Wort des göttlichen Meisters erinnern: „Wehe der Welt um der Ärgernisse willen“ (48), möchten Wir, Ehrwürdige Brüder, mit Nachdruck Eure Sorgfalt und Wachsamkeit auf diese so verderblichen Irrtümer hinlenken, die sich leider nur zu sehr zum unermesslichen Schaden für die Jugend unter dem christlichen Volk verbreiten.

DAS MILIEU DER ERZIEHUNG

Die Familie als Hort guter Erziehung

70 Im Hinblick auf eine vollkommene Erziehung ist es von höchster Wichtigkeit, darauf zu achten, dass alles, was den zu Erziehenden in der Zeit seiner Heranbildung umgibt, dem erstrebten Ziele entspreche.

71 Die erste, natürliche und notwendige Erziehungsumwelt ist die Familie, eigens dazu vom Schöpfer bestimmt. Deshalb ist für gewöhnlich jene Erziehung am wirksamsten und nachhaltigsten, die das Kind in einer Familie erhält, in der Ordnung und Zucht herrschen, und sie ist um so wirksamer, je mehr die Familienangehörigen mit dem guten Beispiel vorangehen.

72 Es ist nicht Unsere Absicht, an dieser Stelle die Familienerziehung eingehend oder auch nur in ihren Hauptpunkten zu behandeln. Dafür ist dieser Gegenstand zu umfassend. Es fehlt übrigens nicht an Sonderabhandlungen darüber aus alter und neuer Zeit, von Autoren mit gesunder, katholischer Lehre, unter denen eine besondere Erwähnung der schon angeführte goldene Traktat des Antoniano „Über die christliche Kindererziehung" verdient, ein Traktat, den der heiligen Karl Borromäus den in der Kirche versammelten Eltern öffentlich vorlesen ließ.

73 Ganz besonders möchten Wir aber Eure Aufmerksamkeit, Ehrwürdige Brüder und geliebte Söhne, auf den beklagenswerten Verfall der häuslichen Erziehung in der heutigen Zeit lenken. Den Berufen des profanen und öffentlichen Lebens, die sicher nicht von erster Bedeutung sind, werden lange Studien und eine genaue Vorbereitung vorausgeschickt, während für die Aufgabe und elementare Pflicht der Kindererziehung heutzutage viele Eltern nur eine geringe oder gar keine Vorbereitung mitbringen, weil sie zu sehr in die Sorgen für das Zeitliche versunken sind. Der für die Erziehung notwendige Einfluss der Familienwelt wird zusätzlich noch dadurch geschwächt, dass heute sich fast überall das Bestreben geltend macht, die Kinder vom zartesten Alter an unter verschiedenen Vorwänden, wirtschaftlichen im Interesse von Gewerbe und Handel oder politischen, der Familie immer mehr zu entfremden. Es gibt sogar ein Land, in dem die Kinder dem Schoße der Familie entrissen werden, um sie den sozialistischen Theorien entsprechend in Vereinen und Schulen zum Unglauben und zum Hass heranzubilden (oder besser gesagt zu verbilden und zu verderben). Fürwahr, ein neuer und noch viel entsetzlicherer Mord unschuldiger Kinder!

74 Wir beschwören deshalb um der Liebe Jesu Christi willen die Seelsorger, mit allen Mitteln, durch Unterweisung, Katechese, mündlich und durch möglichst große Verbreitung von Schriften, die christlichen Eltern nicht so sehr nur im allgemeinen, als vielmehr im einzelnen an ihre schweren Pflichten zu erinnern, besonders an die verschiedenen Aufgaben der religiösen, sittlichen und bürgerlichen Kindererziehung und an die, neben dem persönlichen guten Beispiel, geeignetsten Methoden zu ihrer wirksamen Durchführung. Der Völkerapostel fand es auch nicht unter seiner Würde, auf solche praktische Winke in seinen Briefen einzugehen, besonders in dem an die Epheser, wo er unter anderem mahnt: „Ihr Väter, reizt eure Kinder nicht zum Zorne“ (49); es handelt sich bei diesem Anreiz zum Zorn nicht so sehr um die Folge übermäßiger Strenge als hauptsächlich der Ungeduld, der Unkenntnis der tauglichen Mittel zu fruchtbringender Besserung, dann aber auch um die Auswirkung der heute nur zu allgemeinen Lockerung der Familienzucht, infolge deren sich in den Jugendlichen die ungebändigten Leidenschaften hemmungslos entwickeln können. Die Eltern und alle andern Erziehungsberechtigten mit ihnen sollen deshalb darauf achten, rechten Gebrauch zu machen von der Autorität, die ihnen Gott selbst verliehen hat, Gott, dessen Stellvertreter sie im wahren Sinne sind, nicht zum eigenen Vorteil, sondern zur rechten Erziehung des Kindes in der heiligen und kindlichen „Furcht Gottes, dem Anfang der Weisheit" (50). Die Ehrfurcht vor Gott ist die einzig sichere Grundlage der Achtung vor der Autorität, ohne die weder Ordnung, noch Ruhe, noch Wohlstand in der Familie und der gesamten menschlichen Gesellschaft herrschen können.

Die Kirche als Hort der Erziehung

75 Den schwachen Kräften der gefallenen Natur hat die Güte Gottes fürsorglich geholfen mit den überfließenden Hilfsquellen seiner Gnade und den vielfältigen Mitteln, an denen die Kirche, die große Familie Christi, so reich ist: die Kirche stellt deshalb die Erziehungsumwelt dar, die mit jener der christlichen Familie aufs engste verbunden ist.

76 Die Erziehungsumwelt der Kirche um fasst nicht bloß ihre Sakramente, diese durch göttliche Kraft gnadenwirkenden Mittel, und ihre Zeremonien, die alle einen wunderbaren erzieherischen Wert aufweisen, und nicht nur den materiellen Raum des christlichen Gotteshauses, das gleichfalls in der Sprache seiner feierlichen Liturgie, seiner Skulpturen, seiner Gemälde, seiner Musikinstrumente und Gesänge staunenswerte Kräfte für die Bildung der Seelen zu frommem Leben und guter Sitte in sich birgt. Sie umfasst daneben auch in großer Fülle und Mannigfaltigkeit Schulen, Verbände und Anstalten aller Art, welche die Jugend mit dem Studium der Literatur und Wissenschaft und mit der körperlichen Erholung und Ertüchtigung gleichzeitig zu innerlicher Frömmigkeit heranbilden wollen. In dieser unerschöpflichen Fruchtbarkeit an erzieherischen Werken ist die mütterliche Sorge der Kirche ebenso bewundernswert wie unübertrefflich. Bewundernswert ist aber auch die eben erwähnte Harmonie zwischen Kirche und christlicher Familie, und die Kirche weiß diese Harmonie so gut zu wahren, dass man mit Recht sagen kann: Kirche und Familie bilden zusammen den einen Gottesstempel der christlichen Erziehung.

Die Schule als Institution der Erziehung

Die Schule im Dienste echter Erziehung

77 Da die junge Generation in Kunst und Wissenschaft zum Wohl der gesamten Gesellschaft unterrichtet werden muss, die Familie aber allein dieser Aufgabe nicht gewachsen ist, entstand das Sozialgebilde der Schule, wohlgemerkt zunächst als Schöpfung der Initiative von Familie und Kirche, längst bevor der Staat an diese Aufgabe herantrat. Die Schule war also, von ihrem geschichtlichen Ursprung aus gesehen, ihrer Natur nach Ergänzung und Hilfe der Familie und der Kirche. Daraus folgt mit moralischer Notwendigkeit, dass die öffentliche Schule diesen beiden Einflusssphären sich nicht nur nicht entgegenstellen darf, sondern mit ihnen zur denkbar vollkommensten moralischen Einheit verwachsen muss, zu so inniger Gemeinschaft, dass sie mit der Familie und der Kirche ein einziges, der christlichen Erziehung geweihtes Heiligtum bilden kann, wenn anders sie nicht ihr Ziel verfehlen und sich gerade ins Gegenteil, in ein Werk der Zerstörung, verwandeln will.

78 Das hat ganz offen ein wegen seiner pädagogischen (freilich nicht in allem zu empfehlenden, weil vom Liberalismus angesteckten) Schriften sehr gefeierter Laie anerkannt: „Wenn die Schule", so drückt er sich aus, „kein Gotteshaus ist, so ist sie eine Höhle". Und weiter: „Wenn die wissenschaftliche, soziale, häusliche und religiöse Erziehung nicht eine Einheit bilden, wird der Mensch unglücklich und leistungsunfähig" (51).

Die neutrale Schule, die Einheitsschule

79 Daraus gerade folgt, dass die sog. neutrale oder weltliche Schule, aus der die Religion ausgeschlossen ist, sich zu fundamentalsten Erziehungsgrundsätzen in Widerspruch setzt. Übrigens ist eine derartige Schule praktisch gar nicht möglich, da sie sich in Wirklichkeit zur religionsfeindlichen Schule entwickelt.

Es braucht nicht wiederholt zu werden, was Unsere Vorgänger über sie erklärt haben, besonders Pius IX. und Leo XIII., zu deren Zeit gerade die Verweltlichung in der öffentlichen Schule ihr Unwesen zu treiben begann. Wir erneuern und bekräftigen ihre Erklärungen (52) und gleichzeitig die Vorschriften der heiligen Kanones, wonach der Besuch der nichtkatholischen Schulen, ob weltlicher oder Simultanschulen, also der Schulen, die unterschiedslos Katholiken und Nichtkatholiken offen stehen, den katholischen Kindern verboten ist und dass der Besuch dieser Schulen nur mit Rücksicht auf bestimmte örtliche und zeitliche Verhältnisse unter besonderen Sicherungen geduldet werden kann (53), wobei einzig die Entscheidung des Oberhirten maßgebend ist. Für die Katholiken kann auch jene Simultanschule nicht als normal anerkannt werden (um so schlimmer, wenn sie „Einheits"- und Pflichtschule für alle ist), in der den Katholiken zwar getrennt Religionsunterricht erteilt wird, in der sie aber den übrigen Unterricht von nicht katholischen Lehrern zusammen mit nichtkatholischen Schülern erhalten.

Die katholische Schule

80 Denn die bloße Tatsache, dass an einer Schule (oft noch mit allzu großer Einschränkung) Religionsunterricht erteilt wird, bringt diese noch nicht in Übereinstimmung mit den Rechten der Kirche und der Familie und gibt ihr noch nicht die nötige Eignung für den Besuch der katholischen Kinder. Dafür ist notwendig, dass der ganze Unterricht und Aufbau der Schule: Lehrer, Schulordnung und Schulbücher, in allen Fächern unter Leitung und mütterlicher Aufsicht der Kirche von christlichem Geiste beherrscht sind, so dass die Religion in Wahrheit die Grundlage und Krönung des ganzen Erziehungswerkes in allen seinen Abstufungen darstellt, nicht bloß in den Elementarschulen, sondern auch in jenen Schulen, in denen auch höhere Fächer gelehrt werden. „Es ist nicht bloß notwendig", um ein Wort Leos XIII. zu gebrauchen, „dass der Jugend zu bestimmten Stunden Religionsunterricht erteilt wird, sondern dass auch der ganze übrige Unterricht religiösen Geist ausstrahlt. Wenn dieser fehlt, wenn dieser heilige Atem das Innere der Lehrer und Schüler nicht durchzieht und erwärmt, dann wird man aus der ganzen Schulung recht wenig Nutzen ziehen. Oft wird daraus sogar nicht geringer Schaden erwachsen,“ (54)

81 Man sage nicht, in einem in verschiedene Bekenntnisse gespaltenen Volke sei es dem Staat unmöglich, die Frage des öffentlichen Unterrichts anders als mit der weltlichen oder der Simultanschule zu lösen. Der Staat muss und kann sie vernunftgemäßer und auch leichter dadurch lösen, dass er der Initiative der Familie und der Kirche Freiheit lässt und durch entsprechende finanzielle Beihilfen unterstützt. Dass sich dies zur Zufriedenheit der Familien und zum Besten des Unterrichts und der öffentlichen Ruhe und Ordnung verwirklichen lässt, dafür sind ein Beweis jene Nationen mit gemischtem Bekenntnis, in denen das Schulwesen dem Erziehungsrecht der Familie entspricht, nicht bloß hinsichtlich der Lehre (dies aus dem selbstverständlichen Grund, weil dort der katholischen Jugend katholische Schulen zur Verfügung stehen), sondern ebenso unter dem Gesichtspunkt der ausgleichenden Gerechtigkeit durch staatliche finanzielle Beihilfe an die von den Familien aufgrund ihres Rechts gewählten Schulen.

82 In anderen Ländern - mit gemischtem Bekenntnis verhält es sich anders zum nicht geringen Nachteil des katholischen Teiles. Dort unterhalten die Katholiken unter Führung und Leitung der Bischöfe und dank der unermüdlichen Arbeit des Welt- und Ordensklerus in Erfüllung einer schweren Gewissensforderung für ihre Kinder ganz auf eigene Kosten katholische Schulen und bleiben hochherzig und mit rühmenswerter Ausdauer dem Entschluss treu, die von ihnen als Losung ausgegebene „katholische Erziehung für die gesamte katholische Jugend in katholischen Schulen" voll und ganz sicherzustellen. Wenn ihrer Schulpflege auch keine Mittel aus der Staatskasse zufließen, wie es an sich die ausgleichende Gerechtigkeit verlangt, so können ihr jedenfalls von einem Staat, der sich der Familienrechte und der unerlässlichen Bedingungen rechtmäßiger Freiheit bewusst ist, keine Hindernisse in den Weg gelegt werden.

83 Wo aber auch diese elementare Freiheit unterbunden oder in verschiedenen Formen behindert wird, können die Katholiken selbst um den Preis großer Opfer nie genug tun für die Erhaltung und Verteidigung ihrer Schulen und im Einsatz für gerechte Schulgesetze.

84 Alles, was die Gläubigen in der Förderung und zum Schutze der katholischen Schule für ihre Kinder tun, ist ausgesprochen religiöse Tätigkeit und deshalb allererste Aufgabe der „Katholischen Aktion". Daher sind alle jene Organisationen, die in den einzelnen Nationen mit großem Eifer einem so notwendigen Werke obliegen, Unserem väterlichen Herzen besonders teuer und hohen Lobes würdig.

85 Es sei in diesem Zusammenhang laut verkündet, und es möge von allen wohl verstanden und anerkannt werden: in keinem Volk der Welt treiben die Katholiken dadurch, dass sie ihren Kindern die katholische Schule zu erwirken suchen, Parteipolitik; vielmehr erfüllen sie damit eine religiöse, von ihrem Gewissen als unerlässlich geforderte Pflicht. Sie wollen ihre Kinder damit nicht etwa dem staatsbürgerlichen Ordnungsgeist entfremden, sondern sie auf die vollkommenste und dem Wohl der Nation dienlichste Art erziehen. Denn der gute Katholik ist gerade kraft der katholischen Glaubenslehre auch der beste Staatsbürger, der sein Vaterland liebt und sich der Staatsgewalt aufrichtig unterordnet, welches auch immer die legitime Staatsform sein mag.

86 In einer mit der Kirche und der christlichen Familie einträchtig arbeitenden Schule wird es nicht vorkommen, dass zum Schaden der Erziehung in den einzelnen Fächern dem widersprochen wird, was die Schüler im Religionsunterricht lernen. Und wenn der peinlich gewissenhafte Lehrberuf es verlangt, ihnen Einblick in irrige und Widerlegung heischende Bücher zu gewähren, so wird das mit solcher Umsicht und mit Gegenüberstellung der gesunden Lehre geschehen, dass der christlichen Jugenderziehung daraus kein Schaden, sondern nur Nutzen erwächst.

87 Ebenso wird in dieser Schule das Studium der Muttersprache und der klassischen Literatur niemals auf Kosten der Sittenreinheit betrieben werden. Denn der christliche Lehrer wird dem Beispiel der Biene folgen, die das Reinste der Blüte nimmt und den Rest beiseite lässt, wie der heilige Basilius in seiner Rede an die Jugend über die Lektüre der Klassiker lehrt (55).

Dieser nötigen - übrigens auch vom Heiden Quintilian (56) empfohlenen - Vorsicht steht keineswegs entgegen, dass der christliche Lehrer alles aufnehme und ausnütze, was unsere Zeit an wirklich Gutem in den einzelnen Wissenszweigen und Methoden bietet, eingedenk des Wortes des Apostels: „Prüfet alles, behaltet, was gut ist" (57). Deshalb wird der Lehrer bei der Eingliederung des Neuen sich davor hüten, das von der Erfahrung vieler Jahrhunderte als gut und wirksam erprobte Alte überstürzt aufzugeben. Das gilt vor allem für das Studium des Lateins, dessen Verfall wir in unsern Tagen immer mehr beobachten, gerade wegen der Absage an jene Lehrmethode, die vom gesunden, besonders in den kirchlichen Schulen zu hoher Blüte gebrachten Humanismus mit großem Erfolg angewandt wurde. Diese vornehme Tradition verlangt, dass die den katholischen Schulen anvertraute Jugend in Literatur und Wissenschaft den Bedürfnissen unserer Zeit voll entsprechend unterrichtet werde, dass gleichzeitig der Unterricht eine gesunde Philosophie einschließe und die bequeme Oberflächlichkeit jener meide, die „vielleicht das Notwendige gefunden hätten, wären sie nicht auf die Suche nach dem Nebensächlichen gegangen" (58). Deshalb muss sich jeder christliche Lehrer vor Augen halten, was Leo XIII. mit den kurzen, aber vielsagenden Worten ausdrückt: „... mit größerem Eifer ist darauf hinzuarbeiten, dass nicht nur eine brauchbare und haltbare Unterrichtsmethode gehandhabt werde, sondern noch viel mehr, dass der Unterricht in Literatur und Wissenschaft selbst mit dem katholischen Glauben voll übereinstimme, vor allem in der Philosophie, von der zum großen Teil die richtige Einstellung zu den übrigen Wissenszweigen abhängt" (59)

Die guten Lehrer

88 Gute Schulen sind nicht so sehr die Frucht guter Schulpläne, als vielmehr und vor allem guter Lehrer, die für das Fach, das sie lehren sollen, vorzüglich ausgebildet, sowie gut ausgerüstet sind mit den geistigen und sittlichen, von ihrem hohen Beruf geforderten Eigenschaften, die von reiner, göttlicher Liebe zu den ihnen anvertrauten Jugendlichen beseelt sind und darum auch Christus und seine Kirche lieben, deren Lieblingskinder jene sind, und denen deshalb aufrichtig das wahre Wohl der Familie und ihres Vaterlandes am Herzen liegt. Es erfüllt Uns mit Trost und Dank gegen die Güte Gottes, wenn Wir sehen, wie zusammen mit den dem Lehrberuf lebenden Ordensmännern und Ordensfrauen eine weitere große Zahl guter Lehrer und Lehrerinnen - zur Pflege ihres religiösen Lebens auch zusammengeschlossen in Standeskongregationen und Standesvereinen, die deshalb als hochwertige und machtvolle Hilfstruppen der Katholischen Aktion zu loben und zu fördern sind - selbstlos, mit Hingabe und Ausdauer sich in jener Kunst betätigen, die der heilige Gregor von Nazianz die „Kunst der Künste und die Wissenschaft der Wissenschaften“ (60) nennt, in der Kunst, die Jugend zu führen und zu bilden. Und doch gilt auch für sie das Wort des göttlichen Meisters: „Die Ernte ist groß, aber der Arbeiter sind wenige" (61).

Bitten wir also den Herrn der Ernte, dass er noch viele solche Arbeiter der christlichen Erziehung sende, deren Heranbildung den Oberhirten und den Generalobern der religiösen Orden sehr am Herzen liegen muss.

Überwachung der weiteren geistigen Umwelt des Jugendlichen

89 Führung und Überwachung ist ebenfalls notwendig bei der Erziehung des Jugendlichen, der „sich weich wie Wachs zum Laster umbiegen lässt“ (62), je nach der Umgebung, in die er hineingerät. Man muss also die Gelegenheiten zum Schlechten von ihm fernhalten, ihm dagegen in Erholung und Kameradschaft günstige und leichte Gelegenheit zum Guten bieten, denn „schlechte Reden verderben gute Sitten" (63).

90 Man kann sogar sagen, dass heute eine weitreichendere und eingehendere Überwachung vonnöten ist, in dem Maße, als die Gelegenheiten zu sittlichem und religiösem Schiffbruch für die unerfahrene Jugend gewachsen sind. Diese Gefahren liegen vornehmlich in den glaubenslosen und schlüpfrigen, vielfach geradezu in dämonischer Art zu Spottpreisen vertriebenen Schriften, in den Kinos und jetzt auch in den Rundfunkdarbietungen, die jede Art von Lektüre weithin leicht zugänglich machen, wie es der Film mit allen möglichen Schauspielen tut. Diese mächtig wirkenden Massenmedien, die, wenn gut und nach vernünftigen Grundsätzen geleitet, dem Unterricht und der Erziehung zu großem Nutzen gereichen können, dienen leider oft nur dem Anreiz dunkler Leidenschaften und schmutziger Gewinnsucht. Der heilige Augustinus seufzte über die Leidenschaftlichkeit, mit der sich in seiner Zeit auch Christen zu den Zirkusspielen hinziehen ließen, und er erzählt mit dramatischer Lebendigkeit die - glücklicherweise zeitlich begrenzten - sittlichen Verirrungen seines Schülers und Freundes Alipius (64). Wie viele Entgleisungen Jugendlicher sind nicht in unsern Tagen als Folge der heutigen Schauspiele und schlechter Lektüre von Eltern und Erziehern zu beweinen!

91 Daher verdienen alle jene Erziehungswerke Lob, die in echt christlicher Hingabe für die Seelen der Jugendlichen sich die Aufgabe stellen, in eigens dafür bestimmten Büchern und Zeitschriften den Eltern und Erziehern die oft versteckt in die Schriften und Schaustellungen eingeschmuggelten sittlichen und religiösen Gefahren aufzudecken, die ferner keine Arbeit und Mühe scheuen, gute Bücher zu verbreiten und wirklich erzieherisch wirkenden Schauspielen den Weg zu bahnen, und die selbst unter großen Opfern Schauspiele und Filme schaffen, bei denen die Tugend nichts zu verlieren, aber viel zu gewinnen hat.

92 Die notwendige Überwachung besagt indes nicht, dass die Jugend von der Gemeinschaft, in der sie ja doch leben und ihre Seele retten muss, abzusondern sei, wohl aber, dass sie heute mehr denn je nach christlicher Art im voraus gewappnet und gefestigt werden muss gegen die Verführungen und Täuschungen der Welt, die nach der Mahnung eines Gotteswortes nur „Begierlichkeit des Fleisches, Begierlichkeit der Augen und Hoffart des Lebens“ (65) ist. Die Jugendlichen müssen also, wie Tertullian von den ersten Christen sagte, sein, was die echten Christen aller Zeiten sein sollen: „Mitbesitzer der Welt, nicht des Irrtums“. (66)

93 Mit diesem Worte Tertullians haben Wir bereits berührt, was Wir an letzter Stelle zu behandeln Uns vorgenommen, was aber von höchster Bedeutung ist, nämlich das wahre Wesen der christlichen Erziehung. Es ergibt sich aus ihrem Eigenzweck, und seine Betrachtung rückt die überragende Mission der Kirche auf dem Gebiet der Erziehung erst recht ins volle Licht.

ZIEL UND WESENSGRUND DER ERZIEHUNG

Das eigentliche Ziel: der durch die Gnade gebildete vollkommene Christ und Mensch

94 Eigentliches und unmittelbares Ziel der christlichen Erziehung ist die Mitwirkung mit der Gnade Gottes bei der Bildung des wahren und vollkommenen Christen: das heißt Christi selbst in den durch die Taufe Wiedergeborenen, entsprechend dem anschaulichen Ausdruck des Apostels: „Meine Kinder, für die ich abermals Geburtswehen leide, bis Christus in euch gestaltet ist (67). Der wahre Christ muss ja das übernatürliche Leben in Christus leben: „Christus, euer Leben“ (68), und es in seinem ganzen Tun offenbaren: „damit auch das Leben Jesu in unserem sterblichen Fleische offenbar werde“ (69).

95 Deshalb umfasst die christliche Erziehung den ganzen Bereich des menschlichen Lebens, des sinnlichen und übersinnlichen, des geistigen und sittlichen, des Lebens des Einzelnen, der Familie und der Gemeinschaft, nicht um es irgendwie einzuengen, sondern um es zu erheben, zu ordnen und zu vervollkommnen nach dem Beispiel und der Lehre Christi.

96 Der wahre Christ, die Frucht der christlichen Erziehung, ist also der übernatürliche Mensch, der ständig und folgerichtig nach der vom übernatürlichen Licht des Beispiels und der Lehre Christi erleuchteten gesunden Vernunft denkt, urteilt und handelt; oder, um es mit dem heute gebräuchlichen Ausdruck zu sagen: der wahre und vollendete Charaktermensch. Denn nicht jede beliebige, nach rein subjektiven Grundsätzen Konsequenz und Beharrlichkeit aufweisende Lebensführung stellt den wahren Charakter dar, sondern nur die Ausdauer in der Befolgung des ewigen Grundgesetzes der Gerechtigkeit, wie es auch der heidnische Dichter anerkennt, wenn er in untrennbarer Verbindung „den gerechten und vorsatztreuen Mann“ (70) lobt. Anderseits kann aber vollendete Gerechtigkeit nur da bestehen, wo auch Gott gegeben wird, was Gottes ist, wie es der wahre Christ tut.

Der Wert der christlichen Erziehung für die Gesellschaft

97 Dieser Endzweck der christlichen Erziehung erscheint den Weltmenschen als wirklichkeitsfremde Idee, oder vielmehr als nicht erreichbar ohne Unterdrückung oder Verdrängung der natürlichen Fähigkeiten und ohne Verzicht auf Diesseitsarbeit, also als etwas dem Gemeinschaftsleben und dem irdischen Glück Fremdes, zu jeglichem Fortschritt auf dem Gebiet der Literatur, der Wissenschaft, der Kunst und allen andern Kulturwirkens Gegensätzliches. Auf einen derartigen Einwurf, den die Unwissenheit und das Vorurteil der Heiden, auch der Gebildeten der damaligen Zeit, erhoben - und wie er leider noch häufiger und hartnäckiger heute wiederholt wird -, hat Tertullian seinerzeit geantwortet: „Wir sind nicht weltfremd. Wohl sind wir dessen eingedenk, dass wir Gott, unserem Schöpfer und Herrn, Dank schulden. Wir verschmähen aber keine Frucht seiner Werke. Nur halten wir Maß, um uns ihrer nicht übertrieben oder in verkehrter Weise zu bedienen. So leben wir mit euch zusammen in dieser Welt nicht ohne Forum, nicht ohne Fleischmarkt, nicht ohne Bäder, Kaufläden, Werkstätten, Gasthäuser, eure Jahrmärkte und den übrigen Geschäftsverkehr. Zusammen .. .mit euch treiben wir Schifffahrt, leisten Militärdienst, treiben wir Landwirtschaft und Handel. Wir haben also dieselben Berufe wie ihr und bieten unsere Arbeitskraft zu eurem Dienste an. Wie wir für euer Wirtschaftsleben unnütz erscheinen können, wo wir doch mit euch und von euch Brot und Arbeit haben, kann ich wirklich nicht einsehen“ (71).

98 Der wahre Christ ist also weit davon entfernt, auf das Diesseitswirken zu verzichten oder seine natürlichen Fähigkeiten zu beengen. Im Gegenteil, indem er sie mit dem übernatürlichen Leben zu geordneter Einheit verbindet, entwickelt und vervollkommnet er sie, veredelt damit das natürliche Leben selbst und führt ihm wirksamere Werte nicht bloß der geistlichen und ewigen, sondern auch der materiellen und irdischen Welt zu.

99 Beweis dafür ist die ganze Geschichte des Christentums und seiner Schöpfungen, die bis auf unsere Tage mit der Geschichte der echten Kultur und des wahren Fortschritts zusammenfällt. Beweis dafür sind vor allem die Heiligen, an denen die Kirche und nur sie so reich ist. Die Heiligen haben in vollkommenstem Grad das Ziel der christlichen Erziehung erreicht und dabei die menschliche Gemeinschaft veredelt und mit allen Arten von Gütern beglückt. Die Heiligen waren, sind und werden in der Tat immer die größten Wohltäter und vollendetsten Vorbilder der menschlichen Gesellschaft bleiben, für jede Klasse und jeden Beruf, für jeden Stand und jede Lebenslage, vom einfachen Landmann und Bauer bis zum Gelehrten und Gebildeten, vom bescheidenen Handwerker bis zum Heerführer, vom Privatmann und Familienvater bis zum Monarchen, der über Völker und Nationen herrscht, von den einfachen Mädchen und Frauen der stillen Häuslichkeit bis zu den Königinnen und Kaiserinnen. Und was soll man erst sagen von der auch für das irdische Menschheitsglück gewaltigen Leistung der Missionäre des Evangeliums, die den noch nicht kultivierten Völkern mit dem Lichte des Glaubens zugleich die Kulturgüter gebracht haben und bringen? Was von den Gründern zahlreicher karitativer und sozialer Werke und von der unübersehbaren Schar heiliger Erzieher und Erzieherinnen, die ihr Werk in ihren fruchtbaren Stiftungen für christliche Erziehung verewigt und vervielfältigt haben zum Nutzen der Familien und zum unschätzbaren Wohl der Völker?

100 Das sind die Wohltaten der christlichen Erziehung; sie sind das Werk gerade der christlichen Erziehung, weil diese das Leben und die übernatürliche Tugend im Menschen zur Entwicklung und Gestaltung bringt. Denn Christus, unser Herr, der göttliche Lehrer, der Quelle und Spender dieses Lebens und dieser Tugend ist, wollte allen Menschen, jeder Klasse und jeden Standes, ein Beispiel geben, vor allem aber der Jugend in den Jahren seines verborgenen, arbeitsamen, gehorsamen, vor Gott und den Menschen mit allen individuellen, häuslichen und sozialen Tugenden geschmückten Lebens.

Schlusswort: Die Kirche, die vollkommene Erzieherin

101 Alle diese unschätzbaren Werte, die Wir bisher kaum und nur zum Teil haben andeuten können, gehören der Kirche derart zu eigen, dass sie geradezu ihr Wesen ausmachen. Sie ist ja der Mystische Leib Christi, die unbefleckte Braut Christi und dadurch fruchtbare Mutter und unabhängige und vollendete Erzieherin. Deshalb brach der große und geistesgewaltige heilige Augustinus - wir begehen übrigens demnächst die fünfzehnhundertjährige Wiederkehr seines Todes - voll heiliger Begeisterung für eine solche Mutter in die folgenden Worte aus: „Katholische Kirche, wahre und wirkliche Mutter der Christen, du lehrst nicht nur Gott, den zu besitzen seligstes Leben ist, ganz rein und keusch zu verehren. Du machst dir auch die Nächstenliebe und Barmherzigkeit so zu eigen, dass sich für die verschiedenartigen Krankheiten, an denen die Seelen ihrer Sünden wegen leiden, bei dir alle wirksamen Heilmittel in reichster Fülle finden. Du schulst und lehrst, der Entwicklung und den Bedürfnissen des Körpers wie des Geistes entsprechend, in kindlicher Weise die Kinder, mit Festigkeit die Jugend, mit Schonung die Alten. Du ordnest gleichsam in freiwilliger Knechtschaft die Kinder den Eltern unter; du stellst die Eltern, ausgerüstet mit wohlwollender Gewalt, über die Kinder. Du verbindest die Brüder miteinander fester und enger durch die Bande der Religion als durch die des Blutes ... Im Andenken an die gemeinsamen Stammeltern einest du die Bürger mit den Bürgern, die Völker mit den Völkern, mit einem Wort: die Menschen miteinander nicht allein durch gesellschaftliche, sondern auch durch brüderliche Bande. Du lehrst die Könige für die Völker Sorge tragen; die Völker mahnst du, den Königen untertan zu sein. Mit Sorgfalt lehrst du, wem Ehre, wem Liebe, wem Ehrfurcht und wem Furcht, wem Trost, wem Mahnung, wem Ermutigung, wem Züchtigung, wem Tadel, wem Strafe gebührt. So zeigst du, wie nicht allen das gleiche gebührt, aber allen Liebe, keinem Kränkung“. (72)

Gebet und Segen

102 Wir wollen, Ehrwürdige Brüder und vielgeliebte Söhne, Herz und Hände flehend zum Himmel erheben, „zum Hirten und Bischof unserer Seelen“ (73), zu unserem Gott und König, „der den Herrschern Gesetze gibt", er möge mit der Stärke seiner Allmacht verleihen, dass die herrlichen Früchte der christlichen Erziehung in der ganzen Welt immer weiteren Kreisen zugute kommen und sich mehren zum Besten der Einzelnen und der Völker.

Als Unterpfand dieser himmlischen Gnaden erteilen Wir mit väterlicher Liebe Euch, Ehrwürdige Brüder, Eurem Klerus und Eurem Volke den Apostolischen Segen.

Gegeben zu Rom bei St. Peter am 31. Dezember 1929,
im achten Jahr Unseres Pontifikats
Papst Pius XI.

Anmerkungen

(1) Mk 10,14.

(2) 2 Tim 4, 2.

(3) Augustinus, Bekenntnisse I 1, PL XXXII 661.

(4) Joh XIV 6.

(5) Spr XXII 6.

(6) Johannes Chrysostomus, In Mattheum XVIII, Homilia LX, PL LVII 573.

(7) Mk IX 36

(8) Mt XXVIII 18-20.

(9) Pius IX., Enzykl. Quum non sine, 14. Juli 1864

(10) Augustinus, De Symbolo ad catechumenos XllI, PL XL 668.

(11) Leo XllI., Enzykl. Libertas praestantissimum, 20. Juni 1888, ASS XX (1888) 607.

(12) Pius x., EnzykI. Singulari quadam, 24. September 1912, AAS IV (1912) 658.

(13) A. Manzoni, Osservazioni sulla Morale Cattolica III.

(14) CIC 1375.

(15) Hilarius, Commentarium in Matthaeum XVIII, PL IX 910.

(16) CIC 1381, 1382.

(17) Leo XIII., Enzykl. Nobilissima Gallorum gens, 8. Februar 1884, Leonis P. XIII, Allocutiones, epistolae, constitutiones, Paris, Desclée de Brouwer, 1887, II 44.

(18) Mt XXVIII 19.

(19) Pius XI., Ansprache an die Alumnen des Kollegs von Tusculum, genannt di Mondragone, 14. Mai 1929. OR 16. 5.1929.

(20) Dtn XXXII 4.

(21) S. Th. II- II q. 102, a. 1.

(22) S. Th. II - II q. 10, a. 12.

(23) S. Th. III, Suppl. q. 41, a. I.

(24) CIC 1113.

(25) Leo XIII., Enzykl. Rerurn novarurn, 15. Mai 1891, ASS XXIII (1890-1891) 658.

(26) A. a. O.

(27) Leo XIII., Enzykl. Sapientiae christianae, 10. Januar 1890, ASS XXII (1889-1890) 403.

(28) CIC 1113.

(29) “The fundamental theory of liberty upon which all governments in this union repose excludes any general power of the State to standardize its children by forcing them to accept instruction from public teachers only. The child is not the mere creature of the State; those who nurture hirn and direct his destiny have the right coupled with the high duty, to recognize, and prepare him tor additional duties." U. S. Supreme Court Decision in the Oregon School Cases, June 1,1925.

(30) Pius XI. Schreiben an den Kardinalstaatssekretär, 30. Mai 1929, AAS XXI (1929) 302.

(31) CIC 750 § 2. Thomas Aquinas, S. Th. II-II q. 10, a. 12.

(32) Pius XI., Ansprache an die Alumnen des Kollegs von Tusculum, genannt di Mondragone, 14. Mai 1929.

(33) Pius XI., Ansprache an die Alumnen des Kollegs von Tusculum, genannt di Mondragone, 14. Mai 1929.

(34) P. L. Taparelli, Saggio teoretico di Diritto naturale, Nr. 922, ein Werk, das nie genug gelobt und den Universitätsstudenten. zum Studium empfohlen werden kann. (Vgl. Unsere Ansprache vom 18. Dezember 1927).

(35) Leo XIII., Enzykl. Immortale Dei, 1. November 1885, ASS XVIII (1885) 161-180.

(36) Leo XIII., EnzykI. Sapientiae christianae, 10. Januar 1890, ASS XXII (1889-1890) 385-404.

(37) Leo XIII., Enzykl. Immortale Dei, 1. November 1885.

(38) Leo Xlii., Enzykl. Immortale Dei, 1. November 1885, ASS XVIII (1885) 166.

(39) Augustinus, Epist. CXXXVßI, PL XXXIII 532.

(40) Silvio Antoniano, Dell'educazione cristiana dei figliuoli, 143.

(41) Pius Xl., Schreiben an den Kardinalstaatssekretär, 30. Mai 1929, AAS XXI (1929) 302.

(42) Conc. Vat., Sess. III, c. 4. Denzinger Nr. 1799.

(43) Spr XXII 15.

(44) Weish VIII 1.

(45) Joh III 8.

(46) Röm VII 23.

(47) Silvio Antoniano, Dell' educazione cristiana dei figliuoli, II 88.

(48) Mt XVIII 7.

(49) Eph VI 4.

(50) Ps CX 10; Sir I 16.

(51) Nic. Tommaseo, Pensieri sull' educazione I, 3,6.

(52) Pius IX., Enzykl. Quum non sine, 14. Juli 1864; Syllabus, Prop. 48, 8. Dezember 1864. - Leo XlII., Ansprache Summi Pontificatus, 20. August 1880; Enzykl. Nobilissima Gallorum gens, 8. Februar 1884; Enzykl. Quod multum, 22. August 1886; Brief Officio sanctissimo, 22.Dezember 1887; Enzykl. Caritatis, 19. März 1894; usw. (Vgl. GIG, Ausgabe mit Quellenangabe zu Kan. 1374).

(53) CIC 1374.

(54) Leo XIII., Enzykl. Militantis Ecclesiae, 1. August 1897, ASS XXX (1897-1898) 3.

(55) Basilius, Homilia XXII, PG XXXI 570.

(56) Quintilianus, Inst. Or. I 8.

(57) 1 Thess V 21.

(58) Seneca, Epist. XLV.

(59) Leo XIII., Enzykl. Inscrutabili, 21. April 1878, ASS X (1877) 585-592.

(60) Gregor von Nazianz, Oratio 11, PG XXXV 426.

(61) Mt IX 37.

(62) Horaz, De arte poet. V 163.

(63) 1 Kor XV 33.

(64) Augustinus, Confessiones VI 8; PL XXXII 726.

(65) 1 Joh II 16.

(66) Tertullian, De idololatria XIV, PL I 682.

(67) Gal IV 19.

(68) Kol III 4.

(69) 2 Kor IV 11.

(70) Horaz, Odes III 3, 1.

(71) Tertullian, Apologeticum XLII, PL I 491.

(72) Augustinus, De moribus Ecclesiae catholicae 13O, PL XXXII 1336.

(73) Vgl. 1 Petr II 25.