Diskussion:Zelebrationsrichtung: Unterschied zwischen den Versionen

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: In [[Sanctissimam eucharistiam maximo]] steht: "Wie Can. 1268 CIC bestimmt, gebührt dem Sakrament der vornehmste Ort im Gotteshaus, das heißt in der Regel der '''Hochaltar'''. Punkt 4 des Dekretes lautet: "In Kirchen, wo sich nur ein einziger (also Hochaltar) [[Altar]] befindet, darf er '''nicht''' so angeordnet werden, dass der Priester '''[[Zelebrationsrichtung|zum Volk hin zelebriert]]'''. In der Mitte des Altares muss sich ein [[Tabernakel]] zur Aufbewahrung der heiligen Eucharistie befinden."
 
: In [[Sanctissimam eucharistiam maximo]] steht: "Wie Can. 1268 CIC bestimmt, gebührt dem Sakrament der vornehmste Ort im Gotteshaus, das heißt in der Regel der '''Hochaltar'''. Punkt 4 des Dekretes lautet: "In Kirchen, wo sich nur ein einziger (also Hochaltar) [[Altar]] befindet, darf er '''nicht''' so angeordnet werden, dass der Priester '''[[Zelebrationsrichtung|zum Volk hin zelebriert]]'''. In der Mitte des Altares muss sich ein [[Tabernakel]] zur Aufbewahrung der heiligen Eucharistie befinden."
 
:Bei einem zweiten Altar, auf dem ein (kleiner) Tabernakel ist, wäre wohl die [[Zelebrationsrichtung]] "zum Volk hin" erlaubt (Ein Nebenaltar mit Tabernakel ist in meiner Pfarrkirche. In diesem Tabernakel wird am Gründonnerstag bis zur Osternacht das Allerheiligste aufbewahrt. Dort wäre die Zelebration zum Volk hin aber nicht möglich, da er ein kleinerer Hochaltar [Marienaltar] ist. Der Josefsaltar ist auch ein Nebenaltar, jedoch ohne Tabernakel.). LG --[[Benutzer:Oswald|Oswald]] ([[Benutzer Diskussion:Oswald|Diskussion]]) 06:35, 29. Jul. 2014 (CEST)
 
:Bei einem zweiten Altar, auf dem ein (kleiner) Tabernakel ist, wäre wohl die [[Zelebrationsrichtung]] "zum Volk hin" erlaubt (Ein Nebenaltar mit Tabernakel ist in meiner Pfarrkirche. In diesem Tabernakel wird am Gründonnerstag bis zur Osternacht das Allerheiligste aufbewahrt. Dort wäre die Zelebration zum Volk hin aber nicht möglich, da er ein kleinerer Hochaltar [Marienaltar] ist. Der Josefsaltar ist auch ein Nebenaltar, jedoch ohne Tabernakel.). LG --[[Benutzer:Oswald|Oswald]] ([[Benutzer Diskussion:Oswald|Diskussion]]) 06:35, 29. Jul. 2014 (CEST)
:Danke! Ich bin aus Gesundheitsgründen jetzt ca. zwei Wochen weg, dann geht es mit "Franziskanische Orden" und Eucharistie/Hl. Messe weiter. LG --[[Benutzer:Lambert|Lambert]] ([[Benutzer Diskussion:Lambert|Diskussion]]) 07:16, 29. Jul. 2014 (CEST)
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::Danke! Ich bin aus Gesundheitsgründen jetzt ca. zwei Wochen weg, dann geht es mit "Franziskanische Orden" und Eucharistie/Hl. Messe weiter. LG --[[Benutzer:Lambert|Lambert]] ([[Benutzer Diskussion:Lambert|Diskussion]]) 07:16, 29. Jul. 2014 (CEST)

Version vom 29. Juli 2014, 05:16 Uhr

Pius XII. - Abschnitt "Vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil"

Ich sehe da einen Widerspruch zwischen dem Verbot der Ritenkongregation 1957 ("nicht so angeordnet werden dürfe, dass der Priester zum Volk hin zelebriert") und der Weisung des Papstes von 1956 ("Jedoch sollte eine Zelebration zum Volk hin durch den Tabernakel auf dem Altar nicht behindert werden.") Eine der Aussagen kann nicht stimmen. Nach meiner Erinnerung stammt die Vorschrift bzgl. des Altars und des darauf stehenden Tabernaels aus einer nachkonzilaren Anweisung, 1956 ist eher unwahrscheinlich. Können Sie den Widerspruch auflösen?

Übrigens: Diesen Fall hatten wir bis vor ca. einem Jahr in Maria, Regina Martyrum in Berlin: Da stand ein niedriger Tabernakel auf dem Altar, über den "hinweg" zelebriert wurde. Die Schwestern haben den Tabernakel jetzt sehr würdig in einer Seitenkapelle aufgestellt. Schönen Gruß! --Lambert (Diskussion) 20:28, 28. Jul. 2014 (CEST)

Ja da stimmt was nicht. Ich habe die Ansprache Vous Nous avez vom 23. September 1956 zum Vergleich (nicht exakt) angegeben. Der Papst sucht durch die liturgische Bewegung selbst noch nach einer guten Lösung. Dort steht:
"Zunächst vergegenwärtigt sich der Herr in der Eucharistie durch das Opfer des Altares, und im Tabernakel wohnt er nur als "memoria sacrificii et passionis suae". Den Tabernakel vom Altar trennen bedeutet zwei Dinge trennen, die nach Ursprung und Natur vereint bleiben müssen. Die Art und Weise, wie man den Tabernakel auf dem Altar aufstellen soll, um die Zelebrierung zum Volk hin nicht zu behindern, kann verschiedene Lösungen finden, über die Spezialisten ihre Meinung abgeben werden. Das Wesentliche besteht darin, verstanden zu haben, dass es real der Herr ist, der auf dem Altar und im Tabernakel gegenwärtig ist." Das ist also eine unausgegorene Aussage. Das nachkonziliare Lehramt hat in der Instruktion Inter oecumenici diese Aussage des Papstes, acht Jahre später, als ausgegoren dargestellt.
Ich werde gleich die ganze Ansprache editieren. Dann können sie diese lesen. Weiter:
In Sanctissimam eucharistiam maximo steht: "Wie Can. 1268 CIC bestimmt, gebührt dem Sakrament der vornehmste Ort im Gotteshaus, das heißt in der Regel der Hochaltar. Punkt 4 des Dekretes lautet: "In Kirchen, wo sich nur ein einziger (also Hochaltar) Altar befindet, darf er nicht so angeordnet werden, dass der Priester zum Volk hin zelebriert. In der Mitte des Altares muss sich ein Tabernakel zur Aufbewahrung der heiligen Eucharistie befinden."
Bei einem zweiten Altar, auf dem ein (kleiner) Tabernakel ist, wäre wohl die Zelebrationsrichtung "zum Volk hin" erlaubt (Ein Nebenaltar mit Tabernakel ist in meiner Pfarrkirche. In diesem Tabernakel wird am Gründonnerstag bis zur Osternacht das Allerheiligste aufbewahrt. Dort wäre die Zelebration zum Volk hin aber nicht möglich, da er ein kleinerer Hochaltar [Marienaltar] ist. Der Josefsaltar ist auch ein Nebenaltar, jedoch ohne Tabernakel.). LG --Oswald (Diskussion) 06:35, 29. Jul. 2014 (CEST)
Danke! Ich bin aus Gesundheitsgründen jetzt ca. zwei Wochen weg, dann geht es mit "Franziskanische Orden" und Eucharistie/Hl. Messe weiter. LG --Lambert (Diskussion) 07:16, 29. Jul. 2014 (CEST)