Diskussion:Privilegium Petrinum

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Version vom 19. November 2016, 20:14 Uhr von Oswald (Diskussion | Beiträge) (aw)
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Hallo Oswald, ich bin mir nicht ganz sicher, aber eigentlich schreibst Du das ja selber: Eine Privilegium Petrinum-Lösung ist auch bei einer sakramentalen Ehe, z.B. mit einem Nichtkatholiken möglich, wenn dann in zweiter Ehe ein Katholik geheiratet werden wird (zu Gunsten des Seelenheils ;), es gab auf jedenfall in den 1940ern Fälle in Italien wo das geschah). Soweit ich mitbekommen habe, ist es auch streitig, ob eine Ehe mit nur einem Getauften sakramental oder teilsakramental oder was auch immer ist. Da gibt es nach meiner Kenntnis keine klare (kanonische) Definition. Allerdings bekenne ich, dass ich das Schreiben der Glaubenskongregation zum P.Petrinum nicht kenne, sondern nur Erinnerungen aus dem Studium widergebe. Kann also sein, dass ich falsch liege. --Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht (Vaclav Havel) (Diskussion) 15:17, 19. Nov. 2016 (CET)

Meines Wissens kann der Papst eine sakramente Ehe lösen, sofern diese nicht vollzogen wurde. Eine Ehe zwischen einer katholischen und evangelischen Person ist sakramental, das beide Taufen gültig sind. Da kann der Papst nicht lösen!
Um den Artikel gut zu bearbeiten, muss im Kirchenrecht cann. 1141-1150 nachgelesen werden und die Normen Potestas ecclesiae solvendi vom 30. April 2001 der Kongregation für die Glaubenslehre beachtet werden. LG --Oswald (Diskussion) 21:14, 19. Nov. 2016 (CET)