Diskussion:Konsistorium (Kardinalsversammlung): Unterschied zwischen den Versionen

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(erl.)
 
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Cave!!
 
  
Konsistorium muss eine Begriffsklärung bekommen. Im Kirchenrecht wird das Kirchengericht mancher Diözesen (Süddeutschland) nicht Offizialat, sondern Konsistorium bezeichnet!!! Gruß, Hannewe--[[Benutzer:Hannewe|Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht (Vaclav Havel)]] ([[Benutzer Diskussion:Hannewe|Diskussion]]) 13:49, 27. Jun. 2016 (CEST)
 

Aktuelle Version vom 27. Juni 2016, 19:47 Uhr