Diskussion:Gewissen: Unterschied zwischen den Versionen

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K (An Oswald)
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Lieber Oswald, danke für das Lob. Ich frage mich aber weiterhin, ob religiöses Unwissen aus Sicht des heutigen Lehramtes eine Sünde ist (vgl. [[Lehramt]]). Diesen Widerspruch hätte ich gerne noch aufgelöst. Gruß --[[Benutzer:Weissmann|Weissmann]] 11:14, 26. Mai 2008 (CEST)
 
Lieber Oswald, danke für das Lob. Ich frage mich aber weiterhin, ob religiöses Unwissen aus Sicht des heutigen Lehramtes eine Sünde ist (vgl. [[Lehramt]]). Diesen Widerspruch hätte ich gerne noch aufgelöst. Gruß --[[Benutzer:Weissmann|Weissmann]] 11:14, 26. Mai 2008 (CEST)
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Lieber Weissmann,
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religiöses Unwissen ist nur dann eine Sünde, wenn sie selbst verschuldet ist. Wenn z.B. jemand nicht wissen will, was die Kirche in einem bestimmten Sachverhalt lehrt, weil er ja sonst sein Verhalten eventuell ändern müsste, ist das durchaus eine Sünde Verhalten, und sein Nichtwissen kann nicht als Entschuldigung für sein Vehlverhalten gelten.
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Gruß, --[[Benutzer:Wolfgang e.|Wolfgang e.]] 23:03, 27. Mai 2008 (CEST)

Version vom 27. Mai 2008, 21:03 Uhr

Wenn hingegen die Unkenntnis unüberwindlich oder der Betreffende für das Fehlurteil nicht verantwortlich ist, kann ihm seine böse Tat nicht zur Last gelegt werden. Ist das nicht ein Widerspruch zu der Äußerung, dass religiöses Unwissen eine Sünde ist? Gruß --Weissmann 08:37, 26. Mai 2008 (CEST)

Lieber Oswald, danke für das Lob. Ich frage mich aber weiterhin, ob religiöses Unwissen aus Sicht des heutigen Lehramtes eine Sünde ist (vgl. Lehramt). Diesen Widerspruch hätte ich gerne noch aufgelöst. Gruß --Weissmann 11:14, 26. Mai 2008 (CEST)

Lieber Weissmann, religiöses Unwissen ist nur dann eine Sünde, wenn sie selbst verschuldet ist. Wenn z.B. jemand nicht wissen will, was die Kirche in einem bestimmten Sachverhalt lehrt, weil er ja sonst sein Verhalten eventuell ändern müsste, ist das durchaus eine Sünde Verhalten, und sein Nichtwissen kann nicht als Entschuldigung für sein Vehlverhalten gelten. Gruß, --Wolfgang e. 23:03, 27. Mai 2008 (CEST)