Diskussion:Bekanntmachung zum Frauendiakonat

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Diese Verschiebung verleitet dazu, ein Frauendiakonat als selbstverständlich anzunehmen, was sakramental (Anteilhaben am Weihesakrament) nicht möglich ist, --Oswald (Diskussion) 14:02, 16. Mär. 2018 (CET)

Wolfgang e. löschte gewöhnlich die einmal editierten Titel der Artikel nicht. Er ließ diese als "redirect", damit die neuen Artikel leicht aufgefunden werden.--Oswald (Diskussion) 14:07, 16. Mär. 2018 (CET)
Ad 1): "Papst Franziskus hat 2016 eine Studienkommission eingerichtet, die die historischen Gegebenheiten des Frauendiakonats in der frühen Kirche ausleuchten soll." (vaticannews, 11. Dezember 2017). Da braucht man hier auch nicht übervorsichtig und "päpstlicher als der Papst" zu sein.
Ad 2): Redir ist sinnvoll und notwendig, wenn noch Links auf das alte Lemma bestehen. Die müssen vor Löschung umgeleitet werden. In diesem Fall hier habe ich das überprüft und den einzigen Link entsprechend geändert. Somit konnte gelöscht werden.--Lambert (Diskussion) 15:35, 16. Mär. 2018 (CET)
zu1: Wenn der Papst für ein Frauendikonat offen sei (was aus seinen Worten nicht geschlossen werden kann), ist die Bekanntmachung der Kongregation für die Glaubenslehre klar. Ganz absichtlich wurde "ein Frauendiakonat" verwendet, um die Unbestimmtheit auszudrücken. Das ist wirkliche Neutralität. "Zum Frauendiakonat" zu schreiben ist Denkmanipulation!
zu 2. So wie Sie habe ich auch gedacht. Dann fragte ich mich, warum Wolfgang e. ein "redirect" nicht löscht. Dann fiel mir ein, dass ein Leser das bekannte Lemma wieder sucht. Ist es aber nicht mehr vorhanden, kann die Person bei der Suche Schwierigkeiten bekommen. Wolfgang e. hat also an andere gedacht.
MfG --Oswald (Diskussion) 18:53, 17. Mär. 2018 (CET)