Diakon: Unterschied zwischen den Versionen

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(neue Studienkommission zu einem Frauendiakonat)
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Der '''Diakonat''' (lat. ''diaconátus'', von griech. διάκονος ''diákonos'' "Diener, Helfer") ist die erste Stufe des [[Weihesakrament]]es, welche die Handauflegung durch den [[Bischof]] zur Dienstleistung erhält.<ref>nicht zum Priestertum: [[Benedikt XVI.]]: [[Nachsynodales Apostolisches Schreiben]] ''[[Sacramentum caritatis]]'' über die [[Eucharistie]] - Quelle und Höhepunkt von Leben und Sendung der [[Kirche]], [[Sacramentum caritatis (Wortlaut)#Dankbarkeit und Hoffnung|Nr. 26]].</ref>
  
Das '''Diakonat''' ist ein Teil der [[drei Ämter Christi]] und ist die erste sakramentale [[Weihestufe]].
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== Neues Testament ==
 
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Neben der Verkündigung der frohen Botschaft und den Zusammenkünften der Gemeinde beim [[Herrenmahl]] war die Sorge für die Armen ein Kennzeichen der Urgemeinde. Zur Entlastung der [[Apostel]] beim "Dienst des Wortes" und weil es offenbar bei der Verteilung von [[Almosen]] zu Ungerechtigkeiten gekommen war, ließen die Apostel sieben Männer "von gutem Ruf und voll Geist und Weisheit" für den "Dienst an den Tischen" wählen. Die ersten Diakone waren Stephanus, Philippus, Prochorus, Nikanor, Timon, Parmenas und Nikolaus {{Bibel|Apg|6|1-7}}.  
Priesteramtskandidaten werden vor ihrer [[Priesterweihe]] zum '''Diakon''' geweiht und damit Kleriker. Jede Teilhabe am kirchlichen Dienst im [[Klerus]] setzt das Diakonat voraus; auch Priester und Bischöfe bleiben Diakone, empfangen mit den weiteren Weihestufen jedoch besondere Vollmachten. Der Dienstalltag des [[Kleriker]]s ist sogar stark überwiegend von diakonalen (administrativen, karitativen, katechetischen) Tätigkeiten geprägt, die unreflektiert zum priesterlichen Berufsbild gezählt werden, aber das Diakonat als Grundlage des Priestertums darstellen.
 
 
 
Darüberhinaus hat das [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweite Vatikanische Konzil]] das Amt des ''ständigen Diakons'' als eigenständiges Amt der Kirche wiederhergestellt, das auch verheirateten Männern offen steht. Dieser Diakonat kann in Nebenberuf, aber auch im Hauptberuf ausgeübt werden. Der Begriff "Diakon" stammt vom griechischen Verb ''diakonein'' ab und bedeutet "dienen". Der Diakon ist zwar Kleriker, aber er repräsentiert nicht die Autorität Christi derart, wie es für bestimmte Vollzüge [[in persona Christi]] erforderlich ist ([[Eucharistie]], [[Buße]]).
 
  
 
== Geschichte des Diakonats ==
 
== Geschichte des Diakonats ==
 
 
Don [[Francesco Moraglia]], Professor für systematische Theologie (Genua) schreibt in einem vom Vatikan veröffentlichten Beitrag:
 
Don [[Francesco Moraglia]], Professor für systematische Theologie (Genua) schreibt in einem vom Vatikan veröffentlichten Beitrag:
  
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Beim Zweiten Vatikanum steht in der Dogmatischen Konstitution [[Lumen Gentium]] im Kapitel 29, dass „…den Diakonat, mit Einverständnis des Papstes der katholischen Kirche, auch Männer reifen Alters annehmen können, die in Ehe leben, ebenso wie geeignete junge Männer, die jedoch das Gesetz des Zölibates einhalten müssen."
 
Beim Zweiten Vatikanum steht in der Dogmatischen Konstitution [[Lumen Gentium]] im Kapitel 29, dass „…den Diakonat, mit Einverständnis des Papstes der katholischen Kirche, auch Männer reifen Alters annehmen können, die in Ehe leben, ebenso wie geeignete junge Männer, die jedoch das Gesetz des Zölibates einhalten müssen."
  
== Voraussetzung für das Diakonat in der katholischen Kirche ==
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== Diakonat als Weihestufe ==
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Priesteramtskandidaten werden vor ihrer [[Priesterweihe]] zum '''Diakon''' geweiht und damit Kleriker. Jede Teilhabe am kirchlichen Dienst im [[Klerus]] setzt den Diakonat voraus; auch Priester und Bischöfe bleiben Diakone, empfangen mit den weiteren Weihestufen jedoch besondere Vollmachten. Der Dienstalltag des [[Kleriker]]s ist sogar stark überwiegend von diakonalen (administrativen, karitativen, katechetischen) Tätigkeiten geprägt, die unreflektiert zum priesterlichen Berufsbild gezählt werden, aber den Diakonat als Grundlage des Priestertums darstellen.
  
Grundsätzlich muss ein Bewerber für das Diakonat ein römisch-katholischer Mann sein.
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Darüberhinaus hat das [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweite Vatikanische Konzil]] das Amt des ''[[Ständiges Diakonat|Ständigen Diakons]]'' als eigenständiges Amt der Kirche wiederhergestellt, das auch verheirateten Männern offen steht. Dieser Diakonat kann in Nebenberuf, aber auch im Hauptberuf ausgeübt werden. Der Diakon ist zwar Kleriker, aber er repräsentiert nicht die Autorität Christi derart, wie es für bestimmte Vollzüge [[In persona Christi|in persona Christi]] erforderlich ist ([[Eucharistie]], [[Buße]]).
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''Siehe auch:'' [[Diakonatsweihe]]
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== Voraussetzung für den Diakonat in der katholischen Kirche ==
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Grundsätzlich muss ein Bewerber für den Diakonat ein römisch-katholischer Mann sein.
  
 
Ein unverheirateter Mann, der sich zum Zölibat verpflichtet, muss 23 Jahre alt sein.
 
Ein unverheirateter Mann, der sich zum Zölibat verpflichtet, muss 23 Jahre alt sein.
  
Ein verheirateter Mann, der das Diakonat anstrebt, muss mindestens 35 Jahre alt sein. Die Ehefrau muss das Einverständnis geben. Wenn die Ehefrau sterben sollte, muss der Ehemann allerdings im zölibatären Lebensstand bleiben.
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Ein verheirateter Mann, der den Diakonat anstrebt, muss mindestens 35 Jahre alt sein. Die Ehefrau muss das Einverständnis geben. Wenn die Ehefrau sterben sollte, muss der Ehemann allerdings zölibatär leben.
  
 
== Aufgaben ==
 
== Aufgaben ==
'''[[Bild:Diakone mit Dalmatik.JPG|thumb|right|Diakone mit Dalmatik]]'''
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Diakone leisten primär einen Dienst am Nächsten und helfen Menschen in Notsituationen. Sie können auch teilweise liturgische Aufgaben übernehmen und dürfen bei der [[Heilige Messe|Hl. Messe]], sofern es nützlich erscheint (''pro opportunitate'' - vgl. IGMR Nr. 65), predigen und die Hl. [[Eucharistie]] ''spenden''. Auch [[Taufe]]n und [[Beerdigung]]en darf der Diakon vornehmen, außerdem Segnungen wie z.B. [[Weihwasser]]. Bei [[Ehe]]schließungen darf er assistieren.
Diakone leisten primär einen Dienst am Nächsten und helfen Menschen in Notsituationen. Sie können auch teilweise liturgische Aufgaben übernehmen und dürfen bei der [[Heilige Messe|Hl. Messe]], sofern es nützlich erscheint (''pro opportunitate'' - vgl. IGMR Nr. 65), predigen, die Hl. [[Eucharistie]] ''spenden''. Auch [[Taufe]]n und [[Beerdigung]]en darf der Diakon vornehmen, außerdem Segnungen wie z.B. [[Weihwasser]]. Bei [[Ehe]]schließungen darf er assistieren.
 
  
Es ist aber '''nicht''' möglich, dass Diakone die [[Beichte|sakramentale Lossprechung]] erteilen oder die [[Krankensalbung]] spenden oder auch die Hl. Eucharistie als Vorsteher ''feiern''. Für diese und andere Vollzüge ist der speziell priesterliche Weihecharakter erforderlich, der ein besonderes Band zwischen Christius und dem Priester begründet.
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Es ist aber '''nicht''' möglich, dass Diakone die [[Beichte|sakramentale Lossprechung]] erteilen oder die [[Krankensalbung]] spenden oder auch die Hl. Eucharistie als Vorsteher ''feiern''. Für diese und andere Vollzüge ist der speziell priesterliche Weihecharakter erforderlich, der ein besonderes Band zwischen Christus und dem Priester begründet.
  
 
== Kleidung der Diakone ==
 
== Kleidung der Diakone ==
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'''[[Datei:Diakone mit Dalmatik.JPG|thumb|right|Diakone mit Dalmatik]]'''
 
Die Kleiderordnung der Diakone außerhalb der [[Liturgie]] legt die zuständige [[Bischofskonferenz]] fest (siehe: [[Priesterkleidung]]).  
 
Die Kleiderordnung der Diakone außerhalb der [[Liturgie]] legt die zuständige [[Bischofskonferenz]] fest (siehe: [[Priesterkleidung]]).  
  
In der entsprechenden Partikularnorm der [[Deutsche Bischofskonferenz|Deutschen Bischofskonferenz]] wurde festgelegt: "Der Geistliche muss in der Öffentlichkeit durch seine Kleidung eindeutig als solcher erkennbar sein." Es wurde der Oratorianerkragen oder römisches Kollar (Römerkragen), "in begründeten Ausnahmefällen" (also keineswegs als Regel oder in freier Wahl, wobei weder klar ist, worin die Ausnahmen bestehen, noch wie sie zu begründen sind!) dunkler Anzug mit [[Kreuz]], festgelegt. Die Ausnahmeregelung gilt nur für die ständigen Diakone mit Zivilberuf – also nicht für die hauptamtlichen ständigen Diakone.<ref>[[DBK]] : Partikularnormen zu can. 284 CIC; vgl. AYMANS: Kanonisches Recht, Band II, 163; vgl. auch: [http://www.drs.de/fileadmin/Rechtsdoku/2/1/3/3/95_23_05.pdf  Partikularnorm Nr. 5 der Deutschen Bischofskonferenz zu c. 284 CIC Kirchliche Kleidung der Geistlichen]</ref>  
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In der entsprechenden Partikularnorm der [[Deutsche Bischofskonferenz|Deutschen Bischofskonferenz]] wurde festgelegt: "Der Geistliche muss in der Öffentlichkeit durch seine Kleidung eindeutig als solcher erkennbar sein." Es wurde der Oratorianerkragen oder römisches Kollar (Römerkragen), "in begründeten Ausnahmefällen" (also keineswegs als Regel oder in freier Wahl, wobei weder klar ist, worin die Ausnahmen bestehen, noch wie sie zu begründen sind!) dunkler Anzug mit [[Kreuz]], festgelegt. Die Ausnahmeregelung gilt nur für die [[Ständiger Diakonat|Ständigen Diakone]] mit Zivilberuf – also nicht für die hauptamtlichen Ständigen Diakone.<ref>[[DBK]] : Partikularnormen zu can. 284 CIC; vgl. AYMANS: Kanonisches Recht, Band II, 163; vgl. auch: [http://www.drs.de/fileadmin/Rechtsdoku/2/1/3/3/95_23_05.pdf  Partikularnorm Nr. 5 der Deutschen Bischofskonferenz zu c. 284 CIC Kirchliche Kleidung der Geistlichen]</ref>  
  
 
Die [[Österreichische Bischofskonferenz]] dagegen hat sich zu dieser Frage überhaupt nicht geäußert, so dass die in can. 288 CIC vorgesehene Ausnahmeregelung in diesem Fall keinerlei Einschränkung unterliegt.<ref>vgl. [http://www.priesternetzwerk.net/gfx/pdf/pressestimmen/kanonistischeabhandlung/Die_kirchlichen_Bekleidungsvorschriften_fur_Kleriker.pdf Umfassende kanonistische Betrachtung der kirchlichen Bekleidungsvorschriften] von [[Wolfgang Rothe]]</ref>
 
Die [[Österreichische Bischofskonferenz]] dagegen hat sich zu dieser Frage überhaupt nicht geäußert, so dass die in can. 288 CIC vorgesehene Ausnahmeregelung in diesem Fall keinerlei Einschränkung unterliegt.<ref>vgl. [http://www.priesternetzwerk.net/gfx/pdf/pressestimmen/kanonistischeabhandlung/Die_kirchlichen_Bekleidungsvorschriften_fur_Kleriker.pdf Umfassende kanonistische Betrachtung der kirchlichen Bekleidungsvorschriften] von [[Wolfgang Rothe]]</ref>
  
== Diakonat der Frau? ==
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== Zu einem "Diakonat der [[Frau]]" ==
  
Immer wieder wird von einigen theologischen Strömungen die Behauptung aufgestellt, dass es in der Urkirche einen sogenannten "Diakonat der Frau" gegeben habe. Dabei beruft man sich auf einige Frauen aus der Bibel, die man in Zusammenhang mit einem angeblich vorhandenen Diakonat der Frau in der Urkirche bringen möchte. Insbesonders auf eine Stelle des Römerbriefes (16,1 ff) beruft man sich dabei, wo von [[Phoebe]], der "Dienerin der Gemeinde von Kenchreä" die Rede ist. Der Luganer Dogmatiker [[Manfred Hauke]] schreibt in dem Buch "Das Weihesakrament für die Frau - eine Forderung der Zeit?": "''Die Mehrheit der Kommentatoren (jedweder Couleur) betont aber, es bleibe zweifelhaft, ob angesichts der beginnenden Entwicklung der kirchlichen Ämter bereits von einer 'Diakonin' im technischen Sinn entsprochen werden könne. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Worte 'Dienst' und 'dienen' im Neuen Testament einen großen Bedeutungsumfang besitzen.''"
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Im [[Codex des kanonischen Rechtes 1983]] heißt es in [[Codex des kanonischen Rechtes 1983#KAPITEL II: WEIHEBEWERBER|can 1024]]: "Die heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter [[Mann]]." Damit ist gesagt, dass es um eine Frage der Gültigkeit geht und nicht nur der Erlaubtheit. Würden alle Riten einer Diakonats- oder Priesterweihe an einer [[Frau]] vollzogen, dann wäre dies nicht nur unerlaubt, sondern ungültig. Zu einer anderen Praxis hätte die Kirche keine Befugnis. Das lebendige Lehramt hat immer daran festgehalten, dass der Ausschluss von Frauen vom Priesteramt in Übereinstimmung steht mit Gottes Plan für seine Kirche (vgl. [[KKK]] [[Katechismus der Katholischen Kirche II. Teil: Die Feier des christlichen Mysteriums#VI Wer kann das Weihesakrament empfangen?|1577]]). Ein bedeutsamer lehramtlicher Text [[Papst]] [[Johannes Paul II.|Johannes Pauls II.]] in dem Schreiben ''[[Ordinatio sacerdotalis]]'' des Jahres 1994 lautet: "Obwohl die Lehr
  
Zwar gab es im Altertum Diakonissen, jedoch nicht im sakramentalen Sinn. Diese hatten die Aufgabe z.B bei einer Frauentaufe zu helfen. Da die Täuflinge entkleidet, mit dem ganzen Körper untergetaucht wurden, waren es diese "Diakonissen", welche den Täufling durch das Taufbecken (Baptisterium) führten und den ganzen Körper dieser Frau mit Öl salbten. Es ist klar, dass dies kein Mann vollzog.
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Immer wieder wird gesagt, dass es in der Urkirche einen sogenannten "[[Diakonat]] der [[Frau]]" gegeben habe. Dabei beruft man sich auf einige Frauen aus der Bibel, insbesonders auf eine Stelle des Römerbriefes {{Bibel|Röm|16|1-5|EU}}, wo von [[Phoebe]], der "Dienerin der Gemeinde von Kenchreä" die Rede ist. Der Luganer Dogmatiker [[Manfred Hauke]] schreibt in dem Buch "Das Weihesakrament für die Frau - eine Forderung der Zeit?": "''Die Mehrheit der Kommentatoren [...] betont aber, es bleibe zweifelhaft, ob angesichts der beginnenden Entwicklung der kirchlichen Ämter bereits von einer 'Diakonin' im technischen Sinn entsprochen werden könne. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Worte 'Dienst' und 'dienen' im Neuen Testament einen großen Bedeutungsumfang besitzen.''"
  
Es zeigt sich auch, dass es weder in der Kirche des Ostens ([[Ignatius von Antiochien]], [[Polykarp]]) noch in der des Westens ([[Tertullian]], [[Hippolyt von Rom|Hippolyt]]) irgendwelche Spuren für einen möglichen Diakonat gibt. Auch die Ägypter [[Klemens von Alexandrien]] oder [[Origenes]] kennen keine weiblichen Diakone.  
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Zwar gab es im Altertum [[Diakonisse]]n, jedoch nicht im sakramentalen Sinn. Diese hatten die Aufgabe, z.B bei der Taufe einer Frau zu helfen. Da die Täuflinge entkleidet und mit dem ganzen Körper untergetaucht wurden, waren es diese "Diakonissen", welche den Täufling durch das Taufbecken (Baptisterium) führten und den ganzen Körper dieser Frau mit Öl salbten.  
  
[[Aimé-Georges Martimort]], ein Altmeister der Liturgiewissenschaft, folgert aus diesem Befund: "''Hätte die apostolische Zeit weibliche Diakone eingesetzt, dann wäre eine solche Tradition in der darauffolgenden Zeit fortgesetzt und wahrscheinlich entfaltet worden''" (M. Hauke, Das Weihesakrament für die Frau).  
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Es zeigt sich auch, dass es weder in der Kirche des Ostens ([[Ignatius von Antiochien]], [[Polykarp]]) noch in der des Westens ([[Tertullian]], [[Hippolyt von Rom|Hippolyt]]) Spuren für einen möglichen Diakonat gibt. Auch die ägyptischen  Kirchenväter [[Klemens von Alexandrien]] oder [[Origenes]] kennen keine weiblichen Diakone.  
  
Logisch ist, dass bei einer Zulassung des Diakonats für die Frau auch die Weihe zur Priester''in'' und Bischöf''in'' möglich ist. Die Beispiele bei den Anglikanern und bei den [[Altkatholiken]] haben dies gezeigt. Das ergibt sich auch aus der Einheit des Weihesakramentes, da sowohl der Diakonat als auch die Priesterweihe Ausgliederungen der bischöflichen Vollmacht sind. "Beide haben Anteil an dem einen Weihesakrament, an der eine Sendung der Apostel, die in einem vollen Umfang ausgeübt wird von den Bischöfen als Nachfolgern der Apostel" ([[Lumen Gentium]], 20 f. und 28-29).
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[[Aimé-Georges Martimort]] folgert aus diesem Befund: "''Hätte die apostolische Zeit weibliche Diakone eingesetzt, dann wäre eine solche Tradition in der darauffolgenden Zeit fortgesetzt und wahrscheinlich entfaltet worden''" (M. Hauke, Das Weihesakrament für die Frau).  
  
Die Studie der [[Internationale Theologenkommission|Internationalen Theologenkommission]] des Vatikans hat im Jahre 2003 dazu folgendes festgestellt:  
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Logisch ist, dass bei einer Zulassung des Diakonats für die Frau auch die Weihe zur Priester''in'' und Bischöf''in'' möglich ist. Die Beispiele bei den [[Anglikaner]]n und bei den [[Altkatholiken]] haben dies gezeigt. Das ergibt sich auch aus der Einheit des Weihesakramentes, da sowohl der Diakonat als auch die [[Priesterweihe]] Ausgliederungen der bischöflichen Vollmacht sind. "Beide haben Anteil an dem einen Weihesakrament, an der eine Sendung der Apostel, die in einem vollen Umfang ausgeübt wird von den Bischöfen als Nachfolgern der Apostel" ([[Lumen Gentium]], 20 f. und 28-29).
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Die Studie der [[Internationale Theologenkommission|Internationalen Theologenkommission]] des Vatikans hat im Jahre 2003 dazu folgendes festgestellt:  
  
 
"''Was die Ordination von Frauen zum Diakonat betrifft, sei angemerkt, dass sich aus dem bisher Dargelegten zwei wichtige Hinweise ergeben:
 
"''Was die Ordination von Frauen zum Diakonat betrifft, sei angemerkt, dass sich aus dem bisher Dargelegten zwei wichtige Hinweise ergeben:
  
# Die Diakonissen, die in der Überlieferung der frühen Kirche erwähnt werden, sind - entsprechend dem, was der Ritus der Einsetzung und die ausgeübten Funktionen nahelegen - nicht schlicht und einfach mit den Diakonen gleich zu setzen.  
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# Die [[Diakonisse]]n, die in der Überlieferung der frühen Kirche erwähnt werden, sind - entsprechend dem, was der Ritus der Einsetzung und die ausgeübten Funktionen nahelegen - nicht schlicht und einfach mit den Diakonen gleich zu setzen.  
 
# Die Einheit des Weihesakraments, in der klaren Unterscheidung zwischen den Dienstämtern des Bischofs und des Presbyter auf der einen und dem diakonalen Dienstamt auf der anderen Seite, wird durch die kirchliche Tradition stark betont, vor allem durch die Lehre des [[II. Vatikanum]] und die nachkonziliare Lehre des Lehramts.''" (vgl. [http://kathnews.de/cms/cms/front_content.php?idart=373])
 
# Die Einheit des Weihesakraments, in der klaren Unterscheidung zwischen den Dienstämtern des Bischofs und des Presbyter auf der einen und dem diakonalen Dienstamt auf der anderen Seite, wird durch die kirchliche Tradition stark betont, vor allem durch die Lehre des [[II. Vatikanum]] und die nachkonziliare Lehre des Lehramts.''" (vgl. [http://kathnews.de/cms/cms/front_content.php?idart=373])
  
 
Wenig beachtet wurde in der Diskussion bislang, dass die partielle Zuweisung des früheren [[Subdiakon]]ats zum Laienstand (in Form einer Beauftragung für [[Lektor]] und [[Akolyth]], vgl. Motu proprio [[Ministeria quaedam]] vom 15.08.1972, § 9 IV) möglicherweise eine pastorale Dienstfunktion eröffnet, insbesondere für Ordensfrauen und Laienschwestern ([[Jungfrauenweihe]]), die mit klareren Konturen als bisher (''Pastoralreferentin''), am Ort des Subdiakonats eingerichtet werden könnte.
 
Wenig beachtet wurde in der Diskussion bislang, dass die partielle Zuweisung des früheren [[Subdiakon]]ats zum Laienstand (in Form einer Beauftragung für [[Lektor]] und [[Akolyth]], vgl. Motu proprio [[Ministeria quaedam]] vom 15.08.1972, § 9 IV) möglicherweise eine pastorale Dienstfunktion eröffnet, insbesondere für Ordensfrauen und Laienschwestern ([[Jungfrauenweihe]]), die mit klareren Konturen als bisher (''Pastoralreferentin''), am Ort des Subdiakonats eingerichtet werden könnte.
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[[Papst Franziskus]] bejahte bei einem Treffen mit Ordensoberinnen die Einsetzung einer Studienkommission im Mai 2016 zur Erforschung der Rolle von Frauen als "Diakoninnen" in den Anfängen der Kirche wissenschaftlich zu vertiefen.<ref>[http://www.kath.net/news/55175 Frauendiakonat? - Was Papst Franziskus wirklich sagte!] [[Kath.net]] am 13. Mai 2016</ref> Auftrag war es nach dem Kommissionsmitglied [[Karl-Heinz Menke]], auf maximal fünf Seiten den aktuellen Stand der [[Wissenschaft]] zusammenzufassen.<ref>[https://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/theologe-menke-gegenwartige-debatte-uber-frauenweihe-ist-gefahrlich Theologe Menke: Gegenwärtige Debatte über Frauenweihe ist "gefährlich"] [[Katholisch.de]] am 7. Juni 2019</ref> Beim Rückflug von Bulgarien und Nordmazedonien sagte Papst Franziskus am 7. Mai 2019 zur Frage der Diakonin in der Alten Kirche: „Im Grunde ist es nicht sicher, dass es eine Weihe mit derselben Form und demselben Zweck wie bei der Weihe von Männern war.“ Der Diakonat von Frauen sei nicht mit der Vorstellung des Diakonats von Männern vergleichbar. Auf Anfrage eines Reporters zur den Diakoninnen in manchen orthodoxen Gemeinschaften erläuterte Franziskus: „Zum Beispiel sind die bisher gefundenen Formeln der diakonischen Ordination nach Ansicht der Kommission für die Ordination des männlichen Diakons nicht die gleichen und ähneln eher dem, was heute die Benediktion einer Äbtissin wäre.“ Zu diesem Ergebnis seien einige der Fachleute gekommen, die der Papst in die Kommission berufen hatte, die sich mit der Frage des weiblichen Diakonats in der Alten Kirche beschäftigen soll – übrigens eine sehr heterogene Gruppe, wie der Papst eigens betonte. Andere Fachleute aus der Kommission würden, so Franziskus weiter, allerdings vertreten, dass es sich bei der Segensformel um eine diakonische Formel handle. Die Frage sei noch in Diskussion, denn der Sachverhalt ist nicht klar. „Am Anfang gab es Diakoninnen, aber war das eine sakramentale Ordination oder nicht?“ Das berichtete das Madrider Nachrichtenportal „Religión Digital“. Diakoninnen hätten damals, so erläuterte der Papst den Journalisten weiter, beispielsweise in der Liturgie geholfen. „Bei der Ganzkörpertaufe von Frauen half die Diakonin, ebenso bei der Salbung des weiblichen Körper. Außerdem habe man ein altkirchliches Zeugnis, dass Diakoninnen vom Bischof gerufen wurden, wenn es einen Ehestreit wegen Annullierung, Scheidung oder Trennung gab. Wenn die Frau den Ehemann beschuldigte, sie geschlagen zu haben, rief sie die Diakonin, damit sie den Leib ansehen konnte, diese sagte dann bei der Verhandlung aus.“<ref>[http://www.kath.net/news/67863 Papst zu Frauendiakonat: „Es gibt Zweifel“] [[Kath.net]] am 8. Mai 2019</ref> <br>
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Papst Franziskus sagte am 10. Februar 2020 in einem Gespräch mit einigen US-Bischöfen aus Arizona, Colorado, New Mexico, Utah and Wyoming während dem [[Ad-limina-Besuch]] klar gemacht, dass Menschen, die auf Weihe von viri probati oder auch [[weib]]liche Diakone fixiert sind, vom Nachsynodalen Apostolischen Schreiben „[[Querida Amazonia]]“ enttäuscht sein werden.<ref>[http://www.kath.net/news/70643 Papstschreiben: Vorerst keine Viri Probati für Amazonasgebiet] [[Kath.net]] am 11. Februar 2020</ref> In de [[Querida Amazonia (Wortlaut)#Die Kraft und die Gabe der Frauen|Nr. 100]] schreibt er: ''Dies ist eine Einladung an uns, unseren Blick zu weiten, damit unser Verständnis von Kirche nicht auf funktionale Strukturen reduziert wird. Ein solcher Reduktionismus würde uns zu der Annahme veranlassen, dass den Frauen nur dann ein Status in der Kirche und eine größere Beteiligung eingeräumt würden, wenn sie zu den [[Weihesakrament|heiligen Weihen]] zugelassen würden. Aber eine solche Sichtweise wäre in Wirklichkeit eine Begrenzung der Perspektiven: Sie würde uns auf eine '''Klerikalisierung''' der Frauen hinlenken und den großen Wert dessen, was sie schon gegeben haben, schmälern als auch auf subtile Weise zu einer Verarmung ihres unverzichtbaren Beitrags führen.''<br>
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[[Papst Franziskus]] setzte am 8. April 2020 erneut eine Studienkommission zu einem Frauendiakonat mit zehn Mitgliedern ein (5 [[Männer]]+5 [[Frau]]en). Die Leitung hat [[Kardinal]] Giuseppe Petrocchi, Sekretär ist Denis Dupont-Fauville. Darunter ist [[Manfred Hauke]], und [[Barbara Hallensleben]].
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==Internationale Tagung==
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Am 22.-24. April 2014 fand eine wissenschaftliche Internationale Tagung mit dem Thema: "Das spezifische Profil des Diakonates" bei der Theologischen Fakultät Lugano statt.<ref>[http://document.kathtube.com/34359.pdf Programm der Internationalen Tagung mit dem Thema]: "Das spezifische Profil des Diakonates"</ref>
  
 
== Päpstliche Schreiben ==
 
== Päpstliche Schreiben ==
[[Paul VI.]]
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=== Zum Diakonat ===
*16. November 1964  [[Zweites Vatikanisches Konzil]]: Dogmatische Konstitution [[Lumen gentium]] über die [[Kirche]] Nr. 29.
+
'''[[Pius XII.]]'''
*18. Juni 1967 [[Motu proprio]] [[Sacrum diaconatus ordinem]] über die Erneuerung des Diakonates in der lateinischen [[Kirche]].
+
* [[30. November]] [[1947]] [[Apostolische Konstitution]] ''[[Sacramentum ordinis]]'' über das [[Weihesakrament]] ([[AAS]] 40 [1948] 5-7; [[DH]] 3857-3861).
* 17. Juni 1968 Apostolische [[Konstitution]] [[Pontificalis romani]] Approbation der  liturgischen Ordnung für die Weihe des Diakons, [[Priester]]s und [[Bischof]]s (AAS 60 [1968] 569-573).
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* 15. August 1968 Ritenkongregation, Dekret: Veröffentlichung der neuen liturgischen Ordnungen „für die Weihe des Diakons, Priesters und Bischofs“ (Erste Ausgabe; EL 83 [1969] 4).
+
'''[[Paul VI.]]'''
* 16. Juli 1969 [[Kongregation für das Katholische Bildungswesen]], Rundschreiben "Come è a conoscenza" über die Ausbildung der Kandidaten für den ständigen Diakonat (EV III, 834-837).
+
* 16. November 1964  [[Zweites Vatikanisches Konzil]]: Dogmatische Konstitution ''[[Lumen gentium]]'' über die [[Kirche]] [[Lumen gentium (Wortlaut)#KAPITEL III: DIE HIERARCHISCHE VERFASSUNG DER KIRCHE, INSBESONDERE DAS BISCHOFSAMT|Nr. 29]].<ref>[http://www.kathnews.de/lumen-gentium-artikel-29 Lumen gentium, Artikel 29: Die Diakone] bei [[Kathnews]].</ref>
* [[Motu proprio]] [[Ad pascendum]] vom 15. August 1972 über die Disziplin der ersten Tonsur der niederen Weihen und der Subdiakonatsweihe in der lateinischen [[Kirche]] wird neu geordnet.
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* 18. Juni 1967 [[Motu proprio]] ''[[Sacrum diaconatus ordinem]]'' über die Erneuerung des Diakonates in der lateinischen [[Kirche]].
* 15. August 1972 Motu proprio [[Ministeria quaedam]] Reform der Weihestufen: Die Disziplin der ersten [[Tonsur]] der niederen Weihen und der [[Subdiakonatsweihe]] in der Lateinischen Kirche wird neugeordnet: Dienste der [[Laie]]n ([[Lektor]], [[Akolyth]]) (AAS LXIV [1972] 534-540).
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* 17. Juni 1968 Apostolische [[Konstitution]] ''[[Pontificalis romani]]'' Approbation der  liturgischen Ordnung für die Weihe des Diakons, [[Priester]]s und [[Bischof]]s (AAS 60 [1968] 569-573).
* 3. Dezember 1972 Kongregation für den Gottesdienst, Neue liturgische Ordnung für die Beauftragung von [[Lektor]]en und [[Akolyth]]en, für die Aufnahme unter die Kandidaten von Diakonat und [[Presbyter]]rat und für das [[Zölibat]]sversprechen (AAS LXV [1973] 274 f).
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* 15. August 1968 [[Ritenkongregation]], [[Dekret]]: Veröffentlichung der neuen liturgischen Ordnungen „für die Weihe des Diakons, Priesters und Bischofs“ (Erste Ausgabe; EL 83 [1969] 4).
 +
* 16. Juli 1969 [[Kongregation für das Katholische Bildungswesen]], Rundschreiben "Come è a conoscenza" über die Ausbildung der Kandidaten für den [[Ständiger Diakonat|Ständigen Diakonat]] (EV III, 834-837).
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* [[Motu proprio]] ''[[Ad pascendum]]'' vom 15. August 1972 über die Disziplin der ersten Tonsur der niederen Weihen und der Subdiakonatsweihe in der lateinischen [[Kirche]] wird neu geordnet.
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* 15. August 1972 [[Motu proprio]] ''[[Ministeria quaedam]]'' Reform der Weihestufen: Die Disziplin der ersten [[Tonsur]] der niederen Weihen und der [[Subdiakonatsweihe]] in der Lateinischen Kirche wird neugeordnet: Dienste der [[Laie]]n ([[Lektor]], [[Akolyth]]) (AAS LXIV [1972] 534-540).
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* 3. Dezember 1972 [[Kongregation für den Gottesdienst]], Neue liturgische Ordnung für die Beauftragung von [[Lektor]]en und [[Akolyth]]en, für die Aufnahme unter die Kandidaten von Diakonat und [[Presbyter]]rat und für das [[Zölibat]]sversprechen ([[AAS]] LXV [1973] 274 f).
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'''[[Johannes Paul II.]]'''
 +
* 29. Juni 1989 [[Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung]], [[Dekret]]: Veröffentlichung der Zweiten [[Editio typica|authentischen Ausgabe]] der liturgischen Ordnungen für die Weihe des [[Bischof]]s, der [[Priester]] und der Diakone ([[AAS]] LXXXII [1990) 826 f).
 +
* 6. Januar 1992 [[Päpstliches Werk für geistliche Berufe]], Dokument ''[[Sviluppi]]' Entwicklung der Pastoral der Berufe in den Einzelkirchen.
 +
* 22. Februar 1998 [[Kongregation für das Katholische Bildungswesen]], [[Kongregation für den Klerus]]: Die gemeinsame Erklärung ''[[Diaconatus permanens]]'' leitet die [[Institutio diaconorum permanentium|Grundnormen für die Ausbildung der ständigen Diakone]] und das [[Diaconatus originem|Direktorium für den Dienst und das Leben der ständigen Diakone]] ein.
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* 22. Februar 1998 [[Kongregation für das Katholische Bildungswesen]]: Grundnormen ''[[Institutio diaconorum permanentium]]'' für die Ausbildung der [[Ständiger Diakonat|Ständigen Diakone]].
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* 22. Februar 1998 [[Kongregation für den Klerus]]: [[Direktorium]] ''[[Diaconatus originem]]'' für den Dienst und das Leben der [[Ständiger Diakonat|Ständigen Diakone]].
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* [[30. September]] [[2002]] (dt: 2003) [[Internationale Theologische Kommission]]: [[Der Diakonat: Entwicklung und Perspektiven]]
  
[[Johannes Paul II.]]
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=== Zu einem "Diakonat der [[Frau]]" ===
* 29. Juni 1989 [[Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung]], [[Dekret]]: Veröffentlichung der Zweiten authentischen Ausgabe der liturgischen Ordnungen für die Weihe des [[Bischof]]s, der [[Priester]] und der Diakone ([[AAS]] LXXXII [1990) 826 f).
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'''[[Paul VI.]]'''
*22. Februar 1998 [[Diaconatus permanens]], [[Kongregation für das Katholische Bildungswesen]], [[Kongregation für den Klerus]], Grundnormen für die Ausbildung der ständigen Diakone ([[AAS]] 90 [1998], 843-879) und  [[Direktorium]] (Ratio fundamentalis institutionis Diaconorum permanentium) für den Dienst und das Leben der ständigen Diakone (AAS 90 [1998], 879-926).
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* 15. Oktober 1976 ''[[Römischer Kommentar zur Frage der Zulassung der Frauen zum Priesteramt]]'' (dt.: [[VAS]] enthalten in: [[VAS]] 117, S. 31-58).
* 6. Januar 1992 Päpstliches Werk für geistliche Berufe, [[Entwicklung der Pastoral der Berufe in den Einzelkirchen]]
 
* 17. September 2001 [[Kongregation für die Glaubenslehre]], [[Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung|für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung]] sowie der [[Kongregation für den Klerus]]: [[Bekanntmachung über ein Frauendiakonat]]
 
* 17. Oktober 2002 Internationalen Theologischen Kommission, Kommuniqué zur Studie über das Diakonat [http://www.stjosef.at/dokumente/theologenkommission_diakonat_presseerklaerung.htm] (vgl. auch [[Priester#Diakonat_der_Frau|Frauendiakonat?]])
 
  
[[Benedikt  XVI.]] <br>
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'''[[Johannes Paul II.]]'''
* [[30. Mai]] [[2008]] [[Kongregation für die Glaubenslehre]], Allgemeines Dekret in Bezug auf die Straftat der versuchten Ordination einer Frau.
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* [[2. Mai]] [[1982]] [[Kongregation für die Orientalischen Kirchen]], [[Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens|Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute]], [[Kongregation für die Evangelisierung der Völker|Kongregation für die Glaubensverbreitung]] und der [[Kongregation für das katholische Bildungswesen]]: Übergabe des Schlussdokumentes des [[Kongress]]es für geistliche Berufungen am 10.-16.5.1981 mit dem Thema: ''[[Entwicklung der Pastoral geistlicher Berufungen in den Ortskirchen 1981|Entwicklung der Pastoral geistlicher Berufungen in den Ortskirchen]]'': Erfahrungen aus der Vergangenheit und Pläne für die Zukunft.
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* 17. September 2001 [[Kongregation für die Glaubenslehre]], [[Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung|für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung]] sowie der [[Kongregation für den Klerus]]: ''[[Bekanntmachung zum Frauendiakonat]]''
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* 17. Oktober 2002 [[Internationale Theologische Kommission]], Kommuniqué zur Studie über das Diakonat [http://www.stjosef.at/dokumente/theologenkommission_diakonat_presseerklaerung.htm]
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'''[[Benedikt  XVI.]]'''
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* 19. Dezember 2007 [[Kongregation für die Glaubenslehre]]: in Bezug zur ''[[Straftat der versuchten Ordination einer Frau]]''.
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* 2019 Als Papst em. in einer Fußnote: "Die Frage (eines Frauendiakonates) müsse letztlich vom [[Lehramt]] entschieden werden."<ref>[https://www.kath.net/news/70061 Die Internationale Theologenkommission – Geschichte der Kirche] [[Kath.net]] am 12 Dezember 2019</ref>
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→ [[Priesterweihe#Die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe|Die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe]]
  
 
== Literatur ==
 
== Literatur ==
 
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* [[Leo Scheffczyk]] (Hsgr.): [[Diakonat]] und Diakonissen, [[EOS Verlag St. Ottilien]] 2002 (376 Seiten; ISBN 3-8306-7119-9).
* [[Manfred Hauke]]: ''Das Weihesakrament für die Frau - eine Forderung der Zeit?'', Respondeo Siegburg, ISBN 3-87710-281-6
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* [[Manfred Hauke]]: ''Das Weihesakrament für die Frau - eine Forderung der Zeit?'', Respondeo Siegburg, ISBN 3-87710-281-6).
* [[Leo Scheffczyk]] (Hsgr.): [[Diakonat]] und Diakonissen, [[EOS Verlag St. Ottilien]] 2002(376 Seiten; ISBN 3-8306-7119-9)
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* [[Sabine Düren]]: Diakonat der Frau ?, Fragen zur Stellung der Frau in der Kirche [[Stella Maris Verlag]] 2000 (72 Seiten; ISBN 3-934225-06-3).
* [[Sabine Düren]]: Diakonat der Frau ?, Fragen zur Stellung der Frau in der Kirche [[Stella Maris Verlag]] 2000 (72 Seiten; ISBN 3-934225-06-3)
 
  
 
== Weblinks ==
 
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* [http://www.diakon.at/ Arbeitsgemeinschaft der [[Ständiger Diakonat|Ständigen Diakone]] Österreichs]
* [http://www.diakon.at/ Arbeitsgemeinschaft der ständigen Diakone Österreichs]
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* [http://www.diakone.de/ [[Ständiger Diakonat|Ständige Diakone]] in Deutschland]
* [http://www.diakone.de/ Ständige Diakone in Deutschland]
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* [http://www.liturgie.de/liturgie/pub/op/dok/download/db63.pdf Rahmenordnung für [[Ständiger Diakonat|Ständige Diakone]] in den Bistümern der Bundesrepublik Deutschland] Die deutschen Bischöfe Nr. 63 vom 1. Februar 2000
*[http://www.kath.net/news/41196 'Ein spezifisches Diakonenamt für Frauen'?] [[Kath.net]] am 7. Mai 2013 von [[Manfred Hauke]]
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* [http://www.kath.net/news/41196 'Ein spezifisches Diakonenamt für Frauen'?] [[Kath.net]] am 7. Mai 2013 von [[Manfred Hauke]]
*[http://www.kath.net/news/41127 Diakonenweihe für Frauen?] [[Kath.net]] am 2. Mai 2013 von [[Georg Dietlein]]
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* [http://www.kath-info.de/frauendiakonat.html Ein Frauendiakonat ?] bei [[Kath-info]]
*[http://www.liturgie.de/liturgie/pub/op/dok/download/db63.pdf Rahmenordnung für Ständige Diakone in den Bistümern der Bundesrepublik Deutschland] Die deutschen Bischöfe Nr. 63 vom 1. Februar 2000
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* [http://www.kath.net/news/41127 Diakonenweihe für Frauen?] [[Kath.net]] am 2. Mai 2013 von Georg Dietlein
  
 
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Version vom 18. April 2020, 15:51 Uhr

Diakone

Der Diakonat (lat. diaconátus, von griech. διάκονος diákonos "Diener, Helfer") ist die erste Stufe des Weihesakramentes, welche die Handauflegung durch den Bischof zur Dienstleistung erhält.<ref>nicht zum Priestertum: Benedikt XVI.: Nachsynodales Apostolisches Schreiben Sacramentum caritatis über die Eucharistie - Quelle und Höhepunkt von Leben und Sendung der Kirche, Nr. 26.</ref>

Neues Testament

Neben der Verkündigung der frohen Botschaft und den Zusammenkünften der Gemeinde beim Herrenmahl war die Sorge für die Armen ein Kennzeichen der Urgemeinde. Zur Entlastung der Apostel beim "Dienst des Wortes" und weil es offenbar bei der Verteilung von Almosen zu Ungerechtigkeiten gekommen war, ließen die Apostel sieben Männer "von gutem Ruf und voll Geist und Weisheit" für den "Dienst an den Tischen" wählen. Die ersten Diakone waren Stephanus, Philippus, Prochorus, Nikanor, Timon, Parmenas und Nikolaus ({{#ifeq: Apostelgeschichte | Diakon |{{#if: Apg|Apg|Apostelgeschichte}}|{{#if: Apg |Apg|Apostelgeschichte}}}} 6{{#if:1-7|,1-7}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}).

Geschichte des Diakonats

Don Francesco Moraglia, Professor für systematische Theologie (Genua) schreibt in einem vom Vatikan veröffentlichten Beitrag:

"Der Diakonat an sich, als ständiges Amt, das nicht das Priesteramt zum Ziel hat, verschwindet in der westlichen Welt, nachdem er bis zum 5. Jh. von großer Bedeutung gewesen war. Ab der Zeit wurde die erste Stufe des Priesteramtes – vor allem auf Grund der zunehmenden Teilnahme der Priester am Seelsorgerleben – langsam zu einer einfachen Vorstufe, um die Hauptstufe zu erklimmen: das Priesteramt. Es ist daher leicht zu verstehen, dass der Diakonat aus theologischer Sicht und als seelsorgerisches Amt praktisch erlahmte, ja fast versteinerte.
Dieser Situation versuchte bereits im 16. Jh. das Konzil von Trient entgegenzuwirken, doch ohne Erfolg; erst das Zweite Vatikanische Konzil hat es geschafft, in der zweiten Hälfte des 20. Jh. den Diakonat als „großes, eigenständiges und ständiges Amt in der Rangordnung…" zu unterstreichen."<ref>Francesco Moraglia: Der heilige Laurentius. Erster Diakon der römisch-katholischen Kirche, Beitrag vom 19. Februar 2000.</ref>

Beim Zweiten Vatikanum steht in der Dogmatischen Konstitution Lumen Gentium im Kapitel 29, dass „…den Diakonat, mit Einverständnis des Papstes der katholischen Kirche, auch Männer reifen Alters annehmen können, die in Ehe leben, ebenso wie geeignete junge Männer, die jedoch das Gesetz des Zölibates einhalten müssen."

Diakonat als Weihestufe

Priesteramtskandidaten werden vor ihrer Priesterweihe zum Diakon geweiht und damit Kleriker. Jede Teilhabe am kirchlichen Dienst im Klerus setzt den Diakonat voraus; auch Priester und Bischöfe bleiben Diakone, empfangen mit den weiteren Weihestufen jedoch besondere Vollmachten. Der Dienstalltag des Klerikers ist sogar stark überwiegend von diakonalen (administrativen, karitativen, katechetischen) Tätigkeiten geprägt, die unreflektiert zum priesterlichen Berufsbild gezählt werden, aber den Diakonat als Grundlage des Priestertums darstellen.

Darüberhinaus hat das Zweite Vatikanische Konzil das Amt des Ständigen Diakons als eigenständiges Amt der Kirche wiederhergestellt, das auch verheirateten Männern offen steht. Dieser Diakonat kann in Nebenberuf, aber auch im Hauptberuf ausgeübt werden. Der Diakon ist zwar Kleriker, aber er repräsentiert nicht die Autorität Christi derart, wie es für bestimmte Vollzüge in persona Christi erforderlich ist (Eucharistie, Buße).

Siehe auch: Diakonatsweihe

Voraussetzung für den Diakonat in der katholischen Kirche

Grundsätzlich muss ein Bewerber für den Diakonat ein römisch-katholischer Mann sein.

Ein unverheirateter Mann, der sich zum Zölibat verpflichtet, muss 23 Jahre alt sein.

Ein verheirateter Mann, der den Diakonat anstrebt, muss mindestens 35 Jahre alt sein. Die Ehefrau muss das Einverständnis geben. Wenn die Ehefrau sterben sollte, muss der Ehemann allerdings zölibatär leben.

Aufgaben

Diakone leisten primär einen Dienst am Nächsten und helfen Menschen in Notsituationen. Sie können auch teilweise liturgische Aufgaben übernehmen und dürfen bei der Hl. Messe, sofern es nützlich erscheint (pro opportunitate - vgl. IGMR Nr. 65), predigen und die Hl. Eucharistie spenden. Auch Taufen und Beerdigungen darf der Diakon vornehmen, außerdem Segnungen wie z.B. Weihwasser. Bei Eheschließungen darf er assistieren.

Es ist aber nicht möglich, dass Diakone die sakramentale Lossprechung erteilen oder die Krankensalbung spenden oder auch die Hl. Eucharistie als Vorsteher feiern. Für diese und andere Vollzüge ist der speziell priesterliche Weihecharakter erforderlich, der ein besonderes Band zwischen Christus und dem Priester begründet.

Kleidung der Diakone

Diakone mit Dalmatik

Die Kleiderordnung der Diakone außerhalb der Liturgie legt die zuständige Bischofskonferenz fest (siehe: Priesterkleidung).

In der entsprechenden Partikularnorm der Deutschen Bischofskonferenz wurde festgelegt: "Der Geistliche muss in der Öffentlichkeit durch seine Kleidung eindeutig als solcher erkennbar sein." Es wurde der Oratorianerkragen oder römisches Kollar (Römerkragen), "in begründeten Ausnahmefällen" (also keineswegs als Regel oder in freier Wahl, wobei weder klar ist, worin die Ausnahmen bestehen, noch wie sie zu begründen sind!) dunkler Anzug mit Kreuz, festgelegt. Die Ausnahmeregelung gilt nur für die Ständigen Diakone mit Zivilberuf – also nicht für die hauptamtlichen Ständigen Diakone.<ref>DBK : Partikularnormen zu can. 284 CIC; vgl. AYMANS: Kanonisches Recht, Band II, 163; vgl. auch: Partikularnorm Nr. 5 der Deutschen Bischofskonferenz zu c. 284 CIC Kirchliche Kleidung der Geistlichen</ref>

Die Österreichische Bischofskonferenz dagegen hat sich zu dieser Frage überhaupt nicht geäußert, so dass die in can. 288 CIC vorgesehene Ausnahmeregelung in diesem Fall keinerlei Einschränkung unterliegt.<ref>vgl. Umfassende kanonistische Betrachtung der kirchlichen Bekleidungsvorschriften von Wolfgang Rothe</ref>

Zu einem "Diakonat der Frau"

Im Codex des kanonischen Rechtes 1983 heißt es in can 1024: "Die heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mann." Damit ist gesagt, dass es um eine Frage der Gültigkeit geht und nicht nur der Erlaubtheit. Würden alle Riten einer Diakonats- oder Priesterweihe an einer Frau vollzogen, dann wäre dies nicht nur unerlaubt, sondern ungültig. Zu einer anderen Praxis hätte die Kirche keine Befugnis. Das lebendige Lehramt hat immer daran festgehalten, dass der Ausschluss von Frauen vom Priesteramt in Übereinstimmung steht mit Gottes Plan für seine Kirche (vgl. KKK 1577). Ein bedeutsamer lehramtlicher Text Papst Johannes Pauls II. in dem Schreiben Ordinatio sacerdotalis des Jahres 1994 lautet: "Obwohl die Lehr

Immer wieder wird gesagt, dass es in der Urkirche einen sogenannten "Diakonat der Frau" gegeben habe. Dabei beruft man sich auf einige Frauen aus der Bibel, insbesonders auf eine Stelle des Römerbriefes ({{#ifeq: Vorlage:Röm (Bibel) | Diakon |{{#if: Röm|Röm|Vorlage:Röm (Bibel)}}|{{#if: Röm |[[Vorlage:Röm (Bibel)|Röm]]|[[Vorlage:Röm (Bibel)]]}}}} 16{{#if:1-5|,1-5}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}), wo von Phoebe, der "Dienerin der Gemeinde von Kenchreä" die Rede ist. Der Luganer Dogmatiker Manfred Hauke schreibt in dem Buch "Das Weihesakrament für die Frau - eine Forderung der Zeit?": "Die Mehrheit der Kommentatoren [...] betont aber, es bleibe zweifelhaft, ob angesichts der beginnenden Entwicklung der kirchlichen Ämter bereits von einer 'Diakonin' im technischen Sinn entsprochen werden könne. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Worte 'Dienst' und 'dienen' im Neuen Testament einen großen Bedeutungsumfang besitzen."

Zwar gab es im Altertum Diakonissen, jedoch nicht im sakramentalen Sinn. Diese hatten die Aufgabe, z.B bei der Taufe einer Frau zu helfen. Da die Täuflinge entkleidet und mit dem ganzen Körper untergetaucht wurden, waren es diese "Diakonissen", welche den Täufling durch das Taufbecken (Baptisterium) führten und den ganzen Körper dieser Frau mit Öl salbten.

Es zeigt sich auch, dass es weder in der Kirche des Ostens (Ignatius von Antiochien, Polykarp) noch in der des Westens (Tertullian, Hippolyt) Spuren für einen möglichen Diakonat gibt. Auch die ägyptischen Kirchenväter Klemens von Alexandrien oder Origenes kennen keine weiblichen Diakone.

Aimé-Georges Martimort folgert aus diesem Befund: "Hätte die apostolische Zeit weibliche Diakone eingesetzt, dann wäre eine solche Tradition in der darauffolgenden Zeit fortgesetzt und wahrscheinlich entfaltet worden" (M. Hauke, Das Weihesakrament für die Frau).

Logisch ist, dass bei einer Zulassung des Diakonats für die Frau auch die Weihe zur Priesterin und Bischöfin möglich ist. Die Beispiele bei den Anglikanern und bei den Altkatholiken haben dies gezeigt. Das ergibt sich auch aus der Einheit des Weihesakramentes, da sowohl der Diakonat als auch die Priesterweihe Ausgliederungen der bischöflichen Vollmacht sind. "Beide haben Anteil an dem einen Weihesakrament, an der eine Sendung der Apostel, die in einem vollen Umfang ausgeübt wird von den Bischöfen als Nachfolgern der Apostel" (Lumen Gentium, 20 f. und 28-29).

Die Studie der Internationalen Theologenkommission des Vatikans hat im Jahre 2003 dazu folgendes festgestellt:

"Was die Ordination von Frauen zum Diakonat betrifft, sei angemerkt, dass sich aus dem bisher Dargelegten zwei wichtige Hinweise ergeben:

  1. Die Diakonissen, die in der Überlieferung der frühen Kirche erwähnt werden, sind - entsprechend dem, was der Ritus der Einsetzung und die ausgeübten Funktionen nahelegen - nicht schlicht und einfach mit den Diakonen gleich zu setzen.
  2. Die Einheit des Weihesakraments, in der klaren Unterscheidung zwischen den Dienstämtern des Bischofs und des Presbyter auf der einen und dem diakonalen Dienstamt auf der anderen Seite, wird durch die kirchliche Tradition stark betont, vor allem durch die Lehre des II. Vatikanum und die nachkonziliare Lehre des Lehramts." (vgl. [1])

Wenig beachtet wurde in der Diskussion bislang, dass die partielle Zuweisung des früheren Subdiakonats zum Laienstand (in Form einer Beauftragung für Lektor und Akolyth, vgl. Motu proprio Ministeria quaedam vom 15.08.1972, § 9 IV) möglicherweise eine pastorale Dienstfunktion eröffnet, insbesondere für Ordensfrauen und Laienschwestern (Jungfrauenweihe), die mit klareren Konturen als bisher (Pastoralreferentin), am Ort des Subdiakonats eingerichtet werden könnte.

Papst Franziskus bejahte bei einem Treffen mit Ordensoberinnen die Einsetzung einer Studienkommission im Mai 2016 zur Erforschung der Rolle von Frauen als "Diakoninnen" in den Anfängen der Kirche wissenschaftlich zu vertiefen.<ref>Frauendiakonat? - Was Papst Franziskus wirklich sagte! Kath.net am 13. Mai 2016</ref> Auftrag war es nach dem Kommissionsmitglied Karl-Heinz Menke, auf maximal fünf Seiten den aktuellen Stand der Wissenschaft zusammenzufassen.<ref>Theologe Menke: Gegenwärtige Debatte über Frauenweihe ist "gefährlich" Katholisch.de am 7. Juni 2019</ref> Beim Rückflug von Bulgarien und Nordmazedonien sagte Papst Franziskus am 7. Mai 2019 zur Frage der Diakonin in der Alten Kirche: „Im Grunde ist es nicht sicher, dass es eine Weihe mit derselben Form und demselben Zweck wie bei der Weihe von Männern war.“ Der Diakonat von Frauen sei nicht mit der Vorstellung des Diakonats von Männern vergleichbar. Auf Anfrage eines Reporters zur den Diakoninnen in manchen orthodoxen Gemeinschaften erläuterte Franziskus: „Zum Beispiel sind die bisher gefundenen Formeln der diakonischen Ordination nach Ansicht der Kommission für die Ordination des männlichen Diakons nicht die gleichen und ähneln eher dem, was heute die Benediktion einer Äbtissin wäre.“ Zu diesem Ergebnis seien einige der Fachleute gekommen, die der Papst in die Kommission berufen hatte, die sich mit der Frage des weiblichen Diakonats in der Alten Kirche beschäftigen soll – übrigens eine sehr heterogene Gruppe, wie der Papst eigens betonte. Andere Fachleute aus der Kommission würden, so Franziskus weiter, allerdings vertreten, dass es sich bei der Segensformel um eine diakonische Formel handle. Die Frage sei noch in Diskussion, denn der Sachverhalt ist nicht klar. „Am Anfang gab es Diakoninnen, aber war das eine sakramentale Ordination oder nicht?“ Das berichtete das Madrider Nachrichtenportal „Religión Digital“. Diakoninnen hätten damals, so erläuterte der Papst den Journalisten weiter, beispielsweise in der Liturgie geholfen. „Bei der Ganzkörpertaufe von Frauen half die Diakonin, ebenso bei der Salbung des weiblichen Körper. Außerdem habe man ein altkirchliches Zeugnis, dass Diakoninnen vom Bischof gerufen wurden, wenn es einen Ehestreit wegen Annullierung, Scheidung oder Trennung gab. Wenn die Frau den Ehemann beschuldigte, sie geschlagen zu haben, rief sie die Diakonin, damit sie den Leib ansehen konnte, diese sagte dann bei der Verhandlung aus.“<ref>Papst zu Frauendiakonat: „Es gibt Zweifel“ Kath.net am 8. Mai 2019</ref>
Papst Franziskus sagte am 10. Februar 2020 in einem Gespräch mit einigen US-Bischöfen aus Arizona, Colorado, New Mexico, Utah and Wyoming während dem Ad-limina-Besuch klar gemacht, dass Menschen, die auf Weihe von viri probati oder auch weibliche Diakone fixiert sind, vom Nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Querida Amazonia“ enttäuscht sein werden.<ref>Papstschreiben: Vorerst keine Viri Probati für Amazonasgebiet Kath.net am 11. Februar 2020</ref> In de Nr. 100 schreibt er: Dies ist eine Einladung an uns, unseren Blick zu weiten, damit unser Verständnis von Kirche nicht auf funktionale Strukturen reduziert wird. Ein solcher Reduktionismus würde uns zu der Annahme veranlassen, dass den Frauen nur dann ein Status in der Kirche und eine größere Beteiligung eingeräumt würden, wenn sie zu den heiligen Weihen zugelassen würden. Aber eine solche Sichtweise wäre in Wirklichkeit eine Begrenzung der Perspektiven: Sie würde uns auf eine Klerikalisierung der Frauen hinlenken und den großen Wert dessen, was sie schon gegeben haben, schmälern als auch auf subtile Weise zu einer Verarmung ihres unverzichtbaren Beitrags führen.
Papst Franziskus setzte am 8. April 2020 erneut eine Studienkommission zu einem Frauendiakonat mit zehn Mitgliedern ein (5 Männer+5 Frauen). Die Leitung hat Kardinal Giuseppe Petrocchi, Sekretär ist Denis Dupont-Fauville. Darunter ist Manfred Hauke, und Barbara Hallensleben.

Internationale Tagung

Am 22.-24. April 2014 fand eine wissenschaftliche Internationale Tagung mit dem Thema: "Das spezifische Profil des Diakonates" bei der Theologischen Fakultät Lugano statt.<ref>Programm der Internationalen Tagung mit dem Thema: "Das spezifische Profil des Diakonates"</ref>

Päpstliche Schreiben

Zum Diakonat

Pius XII.

Paul VI.

Johannes Paul II.

Zu einem "Diakonat der Frau"

Paul VI.

Johannes Paul II.

Benedikt XVI.

Die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe

Literatur

Weblinks

Anmerkungen

<references />