Dekret: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Dekret''' ist im [[Kirchenrecht]] eine ''Einzelfallentscheidung'' einer zuständigen Behörde (des [[Papst]]es), während eine  [[Instruktion]] eine allgemeine Anweisung zur Regelung einer größeren Zahl allgemeiner Fälle ist.
 
Ein '''Dekret''' ist im [[Kirchenrecht]] eine ''Einzelfallentscheidung'' einer zuständigen Behörde (des [[Papst]]es), während eine  [[Instruktion]] eine allgemeine Anweisung zur Regelung einer größeren Zahl allgemeiner Fälle ist.
  
== Weblinks ==
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==Päpstliches==
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* 1983 [[Kirchenrecht]], can 29-58.
  
 
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Version vom 31. August 2015, 14:13 Uhr

Vorlage:Überarbeiten Ein Dekret ist im Kirchenrecht eine Einzelfallentscheidung einer zuständigen Behörde (des Papstes), während eine Instruktion eine allgemeine Anweisung zur Regelung einer größeren Zahl allgemeiner Fälle ist.

Päpstliches